Leangains: Brenn dich durch dein Fett-Plateau! (sic!)

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Von Martin Berkhan | Benötigte Lesezeit: 11 Minuten |


“Scorch Through Your Fat Loss Plateau” ist ein Gastartikel, der originär auf fitnessblackbook.com, einer Seite von Rusty Moore, erschienen ist. Es handelt sich simpel ausgedrückt also um eine Gastkolumne, in der Martin aufzeigt, welche vermeintlich gesunden “Food Choices” eine ernsthafte Diät unterlaufen oder sabotieren können.

Im letzten Abschnitt schildert der Vater des Leangains seine Ansichten im Hinblick auf das Frühstück – Martin führt seinen Feldzug gegen den alteingesessenen Mythos, wonach das Frühstück die “wichtigste Mahlzeit des Tages” sei, konsequent fort und erläutert, warum es für ihn der heilige Gral auf dem Weg zu neuen KFA-Leveln geworden ist, genau jene Mahlzeit links liegen zu lassen.

Ein good read, den man sich nicht entgehen lassen sollte. Hier ist “Scorch Through Your Fat Loss Plateu” in deutscher Sprache @ Aesir Sports:

Vorwort von Rusty Moore

Ich habe noch nie jemanden getroffen, der das ganze Jahr über so lean rumläuft, wie es Martin Berkhan zu pflegen tut. Und um ehrlich zu sein: die meisten Leute denken sogar, dass es schier unmöglich sei, einen Körperfettanteil von unter 6 % länger als nur ein paar Tage im Jahr zu halten. Martin hat es aber über einen Zeitraum von drei Jahren geschafft, auf einem stabilen Niveau von 5-6 % zu bleiben. Klar, die meisten Menschen werden dies nun seiner unausgesprochen guten Genetik oder dem abnorm-schnellen Stoffwechsel zuschreiben, doch das wäre schlichtweg falsch. Martin, der selbst als pummeliges Kind aufwuchs, hat einfach nur den Dreh, kontinuierlich schlank zu bleiben, herausgefunden und das ohne sich permanent durch Verbote beim Essen zu kasteien.

Diese Methodik, diesen “Dreh,” hat er in seinem phänomenalen Blog “Leangains” aufgezeigt. Und hier ist er: ein exklusiver Gastartikel, den er für “The Fitness Black Book” geschrieben hat.

Leangains: Brenn dich durch dein Fett-Plateau! (sic!)

Ursprünglich sollte dieser Artikel, so es nach Rusty ging, unter der Überschrift “Lebensmittel, die dich davon abhalten, schlank zu werden” erscheinen. Aber es wäre schon verdammt ironisch, wenn ausgerechnet ICH, der quasi tagtäglich Eiscreme und Cerealien in seiner Defi (auf dem Weg zu den magischen 5,5 %) mampft, erzählen würde, dass es da bestimmte Lebensmittel gäbe, die euch de Chance auf eine schlanke Erscheinung verwehren würden.

Leangains: Brenn dich durch dein Fett-Plateau! (sic!)

Homer brennt sich durch sein Fett-Plateau. Burn, baby, burn!

Und abgesehen davon gibt es bereits eine Billion Artikel, die aufzeigen, welche Lebensmittel die Fettzunahme fördern und die -abnahme verhindern. Ihr habt sie alle schon gelesen – es handelt sich nämlich meist um die selben altbackenen Informationen. Braucht es wirklich noch einen Artikel, der einem sagt, man solle Weißmehlbrote, Fastfood und Mikrowellengerichte meiden? Nope.

Also habe ich mich einmal gefragt, wie ich an dieses Thema herangehen soll ohne eure kostbare Zeit unnötig zu verschwenden. Es gibt einfach keine Lebensmittel, die – sobald ihr sie gegessen habt – einen Schalter betätigen, der die Fettverbrennung komplett zum erliegen bringt und somit den Gewichtsverlust, trotz kcal-Defizit, verhindern könnte. Das ist eine Frage der Menge, des (Aus-)Maßes und rein kontextbezogen.

Ich glaube, dass die meisten Lebensmittel im entsprechenden Kontext auch gegessen werden dürfen, es aber auch Zeiten gibt, in denen sie gemeiden werden müssen. Beispielsweise wenn es darum geht, die Körperkomposition zu optimieren oder Körperfett zu reduzieren. Um aus der Praxis zu sprechen, möchte ich auf meine Klienten zu sprechen kommen, die eine großzügige Menge an Kohlenhydraten, die auf Stärke basieren, nach einem Workout konsumieren.

Das ist kein Problem, denn es ist ein Teil des optimalen Plans. Und in diesem “Kontext” sind stärkehaltige Kohlenhydrate einfach ideal um die angekratzen Muskelglykogenspeicher zu regenerieren. Wenn es aber um Ruhetage geht, fahren meine Klienten aber vielleicht besser, wenn sie die stärkehaltigen Kohlenhydrate reduzieren oder zu Gunsten von sättigenderen Nährstoffen austauschen. Eine solche Strategie verbessert den Grad der Sättigung, den Fettverlust, verbessert die Motivation um an der Diät dranzubleiben und erhält schlussendlich auch die nötige Leistung.

Nachdem wir das nun geklärt haben, sollte ich auch erwähnen, dass es natürlich auch einige Lebensmittel gibt, die man in einer Diät gleich zu Beginn aus dem Plan kicken sollte, wenn sich kein Gewichtsverlust mehr einstellt oder wenn man ein wenig “auf die Tube” drücken möchte. Die gleichen Grundsätze gelten, wenn es darum geht, die Diät so leicht und verträglich wie möglich zu gestalten. Nachdem ich nun in all den Jahren über endlos viele Ernährungspläne geschaut und mindestens genausoviel selbst erstellt habe, weiß ich schließlich, wovon ich rede.

Die Ernährung ist die erste und wichtigste Stellschraube, an der man zu drehen beginnt. Einfach mehr Cardiotraining einzubauen, wenn die Ernährung in erster Linie verbesserungswürdig ist, ist ineffizient und eine zeitverschwendende Strategie, die gleichwohl die Gefahr des Ausbrennens erhöht und Übertraining/[Overreaching] begünstigt.

Zunächst einmal werde ich ein paar unscheinbare Grundnahrungsmittel, die viele Leute in ihre Ernährung einbauen, näher beleuchten. Das sind die Lebensmittel, von denen Viele ausgehen, sie seien gesund und “diätfreundlich,” wenn es sich dabei in Wirklichkeit um wahre, aber gut getarnte, “Diät-Killer” handelt.

Nüsse, Proteinreigel und Trockenobst

Bei Nüssen verschiedenster Coleur handelt es sich wohl um die am meisten überschätzten, mit einem Hype belegten Lebensmittel in der ganzen Fitness-Community. Nur weil es sich dabei um natürliche Lebensmittel handelt, heißt das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass sie diätfreundlich oder sogar gesund (in diesem Kontext) sind.

Wenn man bedenkt, dass die Kaloriendichte sogar höher ist, als bei Schokolade, dann muss man nicht erst Eins und Eins zusammenzählen, um sich vorstellen zu können, dass viele Leute es nur allzu schnell mit dem guten Nusskonsum zu übertreiben pflegen. Ein Großteil der Personen assoziiert einen hohen Anteil an Nüssen in der Ernährung mit einem höchst gesunden und natürlichen Snack für zwischendurch, aber das ist nicht ganz korrekt. Nüsse verfügen über ein unvollständiges Aminosäureprofil und bestehen überwiegend aus pflanzlichem Fett. Dass die westliche Ernährungsweise ohnehin schon überladen ist mit einem unausgeglichenen Omega-3 zu Omega-6 Verhältnis, macht das Ganze nicht einfacher.

Leangains: Brenn dich durch dein Fett-Plateau! (sic!)

Martin geht mit „alten Ernährungsdogmen“ ins Gericht.

Optimiert die Fettzufuhr eurer Ernährung in dem ihr Nüsse zu Gunsten von fettigem Fisch aus dem Plan kickt. Meine Empfehlung! Ihr werdet [in der Diät] satter und vor allem auch gesünder sein, als vorher.

Ein Proteinriegel ist nichts weiter als ein schlechter schmeckender Schokoriegel mit einem höheren Proteingehalt. Die schiere Menge von 300 verdammten Kilokalorien, die man damit innerhalb weniger Minuten hinunterschlingt, sind einfach Wahnsinn. Für die meisten Mädels unter euch macht gerade diese Menge oft 1/4 bis 1/5 der Gesamtkalorienzufuhr, die es braucht, um effizient an Fett zu verlieren, aus.

Und abgesehen davon: der Konsum von Proteinriegeln mit der Intention die Proteinbilanz einwenig aufzubessern, zeugt nicht gerade von Schlauheit, da so ein Riegel – wenn’s hochkommt – gerade einmal zu 30 – 40 % aus Protein besteht. Mit einem halben Snickers-Riegel und einem Proteinshake kommt ihr sogar auf einer geringere Kalorienzufuhr mit besserem Nährstoffverhältnis, als bei dem typischen Proteinriegel.

Nein, ehrlich: Proteinriegel sind nichts weiter als aggressiv beworbene, als vorteilhaft dargestellte, Süßigkeiten. Und Süßigkeiten isst man sicher nicht auf regulärer Basis, wenn man seine Diät optimieren und langfristig bei der Stange bleiben möchte.

Unverarbeitete Früchte sind toll, aber Trockenobst wie z.B. getrockente Aprikosen, Datteln und Rosinen, sind simple Zuckerbomben mit einem leicht erhöhten Ballaststoffanteil. Diese Snacks haben alle eine hohe Kaloriendichte und neigen eher dazu, Hungerattacken zu begünstigen, als den Hunger zu stillen.

Ich gehe sogar noch weiter, und behaupte, dass von all den drei besprochenen Snacks, das Trockenobst die schlechteste Wahl überhaupt darstellt. In einer Diet sind das genau die Sache die man weder braucht noch möchte.

Shakes

Shakes, Flüssignahrung und alles, was im entferntesten an Babynahrung erinnert, sollte im Prinzip nicht allzu lange im Plan verbleiben, wenn es darum geht, Kalorien zusammenzustreichen oder wenn es darum geht, die Diät erträglicher zu gestalten. Und dazu gehören auch die sogenannten “Recovery Shakes” mit hinzugefügten kurzkettigen Kohlenhydraten, sowie Protein Shakes (Ja!), Säften, Milch und Joghurt. Es geht darum, eine bestimmte Anzahl an Kalorien in das Verhältnis zur Sättigung, dass sie liefern, zu setzen. Flüssigkalorien  da, abgesehen aus Gründen der Bequemlichkeit, keinen Platz.

Du glaubst, du brauchst einen “Recovery Shake” in der Post-Workout-Phase? Denk noch einmal nach, Sherlock. Sofern du kein Elite-Sportler bist, der mindestens zweimal am Tag hart trainert und in der Folge seine strapazierten Glykogenspeicher so schnell wie nur irgend möglich für die nächste Einheit wiederauffüllen muss, sind “schnelle Kohlenhydrate” eine reine “Energieverschwendung.” Die Zeit (und das Geld) ist indes viel besser angelegt, wenn man die Kalorien mit komplexen Kohlenhydraten, auf denen man auch herumkauen kann, investiert.

Hart oder einfach nur faul? Shakes gelten nicht umsonst als "NahrungsERGÄNZUNGSmittel."

Hart oder einfach nur faul? Shakes gelten nicht umsonst als  „NahrungsERGÄNZUNGSmittel.“

Trinkst du den ganzen Tag über Whey-Shakes weil du zu faul bist zu kochen oder echtes Essen zu essen? Tja, wenn du zu faul bist, um in die Küche zu marschieren und dein Essen zu kauen, dann wirst du deine Diätziele vermutlich sowieso nicht realisieren. Du solltest viel lieber lernen, ein gutes Steak mit einer Portion Gemüse zu schätzen, anstatt wie ein Bekloppter Whey-Shakes, die deinen Insulinspiegel durch die Decke gehen lassen und den Appetit unnötig verstärken, herunterzustürzen. Flüssige Kalorien sollten am besten mit vollwertiger Nahrung ersetzt werden und das gilt auch für die Wahl der Proteine. Aber wenn man schon die Ernährung mit Proteinshakes aufpeppen will, dann sollte man wenigstens zu Marken greifen, die auf Casein oder Milchprotein-Isolat basieren, als auf Whey zu setzen.

Und was ist mit all den tollen Vitamindrinks, den Smoothies und Fruchtsäften, die all die Leute trinken um sicherzugehen, dass sie auch ja ihre tägliche Dosis an Antioxidantien, Vitaminen und Mineralstoffen zuführen? Im Grunde genommen eine weitere, großes Verschwendung an kostbaren Kalorien. Glaubt hier wirklich jemand, dass er einen Mangel erleiden wird, wenn der dieses “gesunden Drinks” aus seinem Plan kickt? Nun, umgekehrt wird ein Schuh draus: es liegt tatsächlich ein starkes Indiz dafür vor, dass ein Zuviel an Antioxidantien und Vitaminen einen gegenteiligen Effekt auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Wirksamkeit des Trainings hat (1). Eine ausbalancierte Ernährungsweise mit reichlich vollwertiger Nahrung in Form von Fleisch, Eiern, Beerenobst, viel Gemüse und ein paar stärkehaltigen Kohlenhydraten, braucht sicher keine weitere Vitamin- oder Antioxidantiensupplementation. All das ist nämlich bereits in einer solchen Ernährung in Hülle und Fülle enthalten. Und wenn ihr immernoch so paranoid sein solltet, dann nehmt einfach eine Multivitamintablette mit der ersten Mahlzeit ein.

Frühstück

Zuerst einmal eine echte Entschuldigung an all jene, die jetzt noch glauben, ich würde eine dritte Gruppe an Nahrungsmitteln vorstellen, von denen ich denke, dass sie von der Speisekarte einer Diät gestrichen werden sollten. Der folgende Abschnitt ist augenzwinkernd zu verstehen. Frühstück an sich ist nicht wirklich schlimm. Aber das Frühstück hat auch nicht unbedingt etwas Gutes ansich.

Um aus dem Nähkästchen zu plaudern: für mich stellte sich der Schritt, das Frühstück einfach sausen zu lassen, als der vielleicht beste und einfachste Optimierungsschritt in Ernäherung heraus. Dies war auch der Schritt, der es mir erlaubte, das nächste Level auf der “niedrigen Körperfettanteilskala” zu erreichen. Es gibt eine wichtige Lektion in diesem Abschnitt zu lernen, also bleibt bei mir und lest weiter, auch wenn ihr glaubt, dass die Welt für euch ohne Frühstück nicht mehr lebenswert sein sollte.

Auch von Natur aus war ich nie der typische Frühstücker, was sich darin äußerte, dass ich Morgens niemals hungrig war. Stattdessen bevorzugte ich es stets im Laufe des Tages zu essen, vornehmlich mittags und abends. Trotzdem habe ich mich immer dazu durchgerungen und gezwungen, zu frühstücken – und das bei jeder Diät, die ich bis dato angegangen war. Damals glaubte ich noch, das Frühstück sei von eminenter Wichtigkeit und das aus einigen bestimmten Gründen.

  • Erstens: Der Schlafprozess sorgt dafür, dass der kontinuierliche Zustrom von Aminosäuren in die Muskulatur für einige Stunden zum erliegen kommt. Das führt zu der Annahme, dass das Frühstück einen wichtigen Faktor darstellt, wenn man seine lieb gewonnene Muskelmasse nicht einbüßen möchte.
  • Zweitens: Mein ach so verhätschelter und fragiler Stoffwechsel schien eine längerfristige Nahrungsabstinenz nicht so gut zu vertragen, was zu einem kompletten Shutdown zu führen schien.
  • Und drittens: der typische Frühstücker war im Durchschnitt gesünder unterwegs und wog weniger , als der typische Nicht-Frühstücker. Es musste also was an der ganzen Story dran sein, oder was?

Es kam wie es kommen musste: Eines Tages entschloss ich mich mal wirklich dazu, in dieser ganzen Geschichte rumzuwurschteln. Also nahm ich mir jene Studien zur Brust, die all das zu belegen schienen, anstatt mich auf die vielen Fitnessmagazine und all die Supplementwerbung zu verlassen. Guess what? Diese ganzen Behauptungen, von wegen “Frühstück ist die wichtigste Mahlzeit des Tages,” Katabolismus der Muskeln und dem Shutdown des Stoffwechsels, stellten sich als grundlegend falsch heraus.

Leangains: Brenn dich durch dein Fett-Plateau! (sic!)

Diese Karte bringt gestandene Männer zum  weinen!

Ich habe bereits _so viel_ darüber in meinem Blog geschrieben, aber lasst mich trotzdem einmal ein paar Dinge sagen.

Der Stoffwechsel zwackt nach einer Nahrungskarenz in der Nacht (”overnight fast”) keine Aminosäuren aus eurer kostbaren Muskelmasse ab. Der Fettstoffwechsel ist zu diesem Zeitpunkt zwar sowas von auf Hochtouren, aber das heisst noch lange nicht, dass der Katabolismus die Muskeln bei einem kurzzeitigen Fasten, ich rede von bis zu 24 Stunden, erfasst.

Und wenn immernoch Zweifel an euch nagen (sie tun es bei mir), dann sorgt einfach dafür, dass ihr vor dem zu-Bett-gehen eine gehörige Portion langsam verdauliches Protein – z.B. in Form von Hüttenkäse, Eiweiß oder Fleisch+Gemüse (der Ballaststoffanteil bremst die Verdauung ab, wobei Fleisch vielfach als “schnell verdauliches Protein” angesehen wird) – zuführt.

Etwas, was man auch im Hinterkopf behalten sollte, ist die langsame Resorption von vollwertigem Protein. Wir reden hier von ein paar Gramm pro Stunde, was im Grunde genommen impliziert, dass eine gut ausbalancierte, vollwertige Mahlzeit mit einem Proteingehalt von 40-50 Gramm einen stabilen Zustrom von Aminosäuren in der Nacht und bis in den Tag hinein gewährleistet.

Die bloße Annahme, dass einige, wenige Stunden ohne Nahrung zu Muskelkatabolismus führt, ist einfach absurd.

Die Stoffwechselrate verringert sich in einer Periode des Kurzzeitfastens nicht im geringsten. Im Gegenteil: sie erhöht sich sogar leicht (2). Das widerspricht all den Behauptungen, die man uns auftischt, und das obwohl es sich um eine nicht zu widerlegbare Tatsache handelt. Es braucht schon mehr als drei Tage ohne etwas zu Essen, bevor die Stoffwechselrate negativ, also mit einer Absenkung der Schilddrüse [die das Signal gibt], reagiert. Es ist einfach lächerlich, wenn man davon ausgeht, dass das Auslassen des Frühstücks eine negative Folge auf die Stoffwechselrate hat und einem, allseits verbreiteten [uralten], Mythos aufsitzt.

Und was ist mit all den Studien, die zeigen, dass das Frühstück so gesund ist und das all jene Menschen, die zu frühstücken pflegen, weniger wiegen als die Nicht-Frühstücker-Fraktion? Es handelt sich schlichtweg um Korrelationsstudien! Das Auslassen des Frühstücks scheint in irgendeiner Form mit einem unregelmäßigen Ernährungsverhalten einherzugehen, was in letzter Instanz dafür sorgt, dass die Leute mehr wiegen. Der Durchschnittsbürger, der das Frühstück auslässt, ist genau jener Typ Mensch, der sich auf dem Weg zur Arbeit einen Donut schnappt, sich Junkfood am Mittagstisch reinzimmert und den Tag mit einem fetten Abendbrot plus Snacks am Fernsehen ausklingen lässt. Ganz ehrlich: solche Studien haben keinerlei Relevanz für ernährungsbewußte, diäthaltende Menschen, die das Auslassen des Frühstücks als strategische Komponente in ihre Defi einbeziehen.

Zusammenfassung

  • Habt ihr den roten Faden, mit Bezug auf all jene Lebensmittel, gesehen, die in einem gut strukturierten Ernährungsplan keinerlei Daseinsberechtigung [zur Optimierung] haben? Kaut eure Kalorien. Oder um es allgemeiner zu formulieren: je mehr ihr eure Nahrung kauen müsst, umso langsamer geht die Verdauung vonstatten und desto schneller und länger wird die Sättigung anhalten. Verschwendet eure Zeit nicht damit, leere Kalorien in Form von Snacks und Shakes, zuzuführen. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender, Faktor ist die Tatsache, dass solche Snacks und Shakes in dem Verdacht stehen, den Appetit mancher Menschen anzuregen.
  • Eine Untersuchung zeigt, dass bei einer Wahl zwischen drei großen Mahlzeiten im Vergleich zu sechs kleineren Mahlzeiten, die erstere Wahl eine weitaus bessere Appetitkontrolle gewährleistet. Und drei Mahlzeiten am Tag sind genau die Zahl, die ich selbst auch in all den Jahren propagiert habe. Es ist schlauer, einwenig Zeit in die Zubereitung seiner Mahlzeiten zu investieren und dafür weniger oft zu essen. Haut die Shakes und Snacks dazwischen einfach raus.
  • Lasst euch auf keinen Fall bestimmte Dogmen zur Mahlzeitenfrequnz aufoktroyieren. Wählt eine Mahlzeitenhäufigkeit, die eurem persönlichen Gefühl entspricht und mit der ihr euch wohl fühlt. Diese Lektion wollte ich mit der Story zum Frühstück aufzeigen. Wenn ihr ohnehin niemals wahre Frühstücker, so wie ich, gewesen seid, dann lasst es einfach weg und esst im Laufe des Tages dafür mehr. Es gibt immernoch das Mittagessen, Abendessen und einen Mitternachtssnack. Das ist nur ein Beispiel von vielen, denn im Grunde genommen geht es darum, eine Entscheidung zu treffen, mit der ihr langfristig am Ball bleiben könnt.

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Bildquelle Titelbild: Wikimedia.org / Einar Helland Berger ; CC Lizenz


Über

Urheber von Leangains.com, Personal Trainer und Pionier auf dem Gebiet des kraftsportorientierten Intermittent Fastings zum Zwecke der Optimierung der Körperkomposition. Sein pragmatisches Ernährungskonzept, das „Leangains“-System erfreut sich weltweiter Beliebtheit innerhalb der Fitness Szene.

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6 Kommentare

  1. Wie immer top, thumbs up !

    Und natürlich ein ganz, ganz großes Lob an den Übersetzer ;)
    Immer wieder spannend dein Blog.
    Gruß, Die Wade

  2. Danke fürs übersetzten Damian :D

  3. Wie immer – KLASSE!!

  4. Berkhan hat echt ein klasse Know-How. Doch er macht den mittlerweile den gleichen Fehler, wie die Supp-Industrie. Er behauptet, dass er die Wahrheit besitzt. Mich stört hierbei gerade den Punkt mit dem Whey. Zu behaupten, dass jemand, der zu faul ist zu kochen, es eh nicht weit bringen wird, ist schlicht und ergreifend Überheblickeit im höchsten Maße. Ich habe nach einem langen Arbeitstag überhaupt keine Lust noch ewig Zeit mit kochen, essen und abwaschen zu verbringen. Bevor ich mir nun täglich Fleisch brate, verdrücke und dann noch die Pfanne & Küche putze, schmeiß ich lieber Reis in den Reiskocher, schnippel mir kurz einen Salat zusammen und trinke beim Essen einen Wheyshake und FERTIG! Küche ist sauber und ich gesättigt. Was will ich mehr.

  5. Moin Anonym ;)
    Ja, ich glaube auch das Martin sich auf seinen Verdiensten ausruht – er ist ein gemachter Mann, hat einen Top Körper und sowas wie einen König-Von-Frankreich-Status (Guru) in der Internetcommunity.

    Ich denke aber auch, dass man ihn hierbei vielleicht interpretieren sollte, in der Form, dass viele Anfänger und Fortgeschrittene (im Training) sich wenig bis kaum mit der Ernährung auseinandersetzen – stattdessen aber denken, sie müssten nur alles durch Shakes ersetzen oder unverhältnismäßig viele Shakes trinken.

    Das Training ist der Reiz zum Wachstum, aber letzendlich entscheidet die Ernährung, wie sich alles manifestiert. Es gibt da einen recht markanten Spruch, der das Ganze auf einen Nenner bringt: "You can't outtrain bad eating habits." Ein funktionaler Körper muss langfristig auf mehr gebaut werden, als aus schnödem Eiweiß. Die Mikronährstoffe haben ebenfalls einn entscheidenden Impact. Der Körper, den du gerade hast, ist ein Produkt der Ernährung deiner letzten 6 Monate.

    Die größte Gefahr besteht darin, alles immer auf einen Faktor herunterbrehen zu wollen, wo doch die Einflüsse so mannigfaltig sind.

    gruß
    F.G.

  6. Finde den Artikel sehr gut.
    Er bestärkt mich darin, das es richtig ist das Frühstück im herkömmlichen sinn sausen zu lassen.
    Tasse Kaffee, Kokosöl und etwas Ingwer reicht.

    Wegen der Shakes, er sagt ja nicht gar keinen, er rät dazu dann Milchprotein oder Casein zu nehmen.
    Wobei ich mir nicht sicher bin wie optimal die Shakes, welches Industriel Verarbeitete Lebensmittel sind überhaupt vom Körper aufgenommen werden.

    Ein TIP für Zeitprobleme, von mir.
    Kocht für 2 Tage vor, dann ist ein Tag Kochfrei und muss nicht eingefroren werden.
    Am 3den Tag gibt es dann Salat mit Dosenfisch oder was anderem kalten.

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9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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