Zur Verteidigung des Fastens – Teil I: Ketose, Ketoazidose & Muskelverlust

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Von Kurtis Frank | Benötigte Lesezeit: 12 Minuten |


Eigentlich sollte dieser Artikel „das Wort zum Sonntag“ werden, doch da ich für den Rest der Woche unterwegs bin, machen wir daraus eben die Sonnabend-Predigt. Genauer gesagt handelt es sich um eine mehrteilige Reihe, die sich mit typischen Fehlannahmen und Misskonzeptionen im Bezug auf das Intermittent-Fasting beschäftigt. Einer der häufigsten Fehler der Laien in diesem Bereich unterläuft, besteht darin, dass man das Intermittent Fasting mit den Methoden des klassischen Heilfastens („zur Entschlackung“) gleichsetzt. Damit macht man es sich natürlich leicht und übersieht zahlreiche empirische und klinische Studien, die eindeutig zeigen dass es eben nicht so trivial ist. IF ist für Sportler geeignet; Heilfasten dagegen nicht.

Der heutige Artikel wird zumindest mit zwei gängigen Mythen aufräumen, die vermutlich schon an vielen anderen Stellen angeschnitten wurden. Die „In defense of fasting“-Reihe soll folglich all jenen als Nachschlagewerk (und auch damit eine Art Rüstzeug für Diskussionen) dienen, zu dem man jederzeit zurückkehren kann, wenn man sich die typischten Fehlannahmen in konzentrierter Form reinziehen möchte. Alternativ bietet es sich natürlich auch immer an die Skeptiker darauf zu verweisen, wenn man sich nicht permanent den Mund fusselig reden will.

Auf der heutigen Agenda stehen der Mythos Ketose & Ketoazidose, sowie einige aufklärende Worte zum Energiebereitstellungsprozess und somit dem Mythos des potenziellen Magermasseverlustes.

Neben den signifikanten (und doch oft vernachlässigten) Unterschieden zwischen der Ketose und der Ketoazidose, lernt ihr im Paradebeispiel A auch, weshalb ein gesunder Menschen üblicherweise keine Gefahr läuft in den letzteren Zustand zu rutschen.

Paradebeispiel B liefert das nötige Wissen um die Energiebereitstellung des Körpers und zeigt auf, weshalb die geschürte Angst vor dem Katabolismus unbegründet ist, wenn man sich einer relativ kurzen Fastenperiode behilft. Wer glaubt, dass der menschliche Körper mit solchen kurzfristigen Karenzzeiten bei der Nahrungsaufnahme den Großteil seiner Muskulatur verheizt, der sollte sich vor Augen führen dass die Menschheit immerhin auf eine jahrtausendelange Stammesgeschichte zurückblickt, in der man nicht immer in einem Schlaraffenland (und einem Zustand der Überversorgung) gelebt hat.

Hat uns das vom Antlitz der Erde getilgt, weil wir zu schlecht angepasst waren? Nein – wir sind zahlreicher denn je und das lässt sich unmittelbar auf die starke Anpassungsfähigkeit des Homo sapiens zurückführen. Mutter Natur ist keine Närrin. Sie hat uns mit einem großzügigen Puffer und zahlreichen alternativen Methoden der Energiebereistellung ausgestattet, die sogar im Zuge des Intermittent Fasting eine protektive, muskelschützende Wirkung entfalten. Den Rest erledigt der Hulk-Faktor bei Nüchtern-Training.

Doch ich will an dieser Stelle nicht alles vorweg nehmen: Zur Verteidigung des Fastens Teil I. Enter Kurtis Frank.

Zur Verteidigung des Fastens – Teil I: Ketose, Ketoazidose & Muskelverlust

Missverständnisse beseitigen

Das Fasten ist – wie wir gelernt haben – eine recht einzigartige Art und Weise der Ernährung – und mit Fug und Recht eine sog. diet technique.“ Dieser Stil befindet sich offensichtlich an einem Gabelweg (oder lassen wir es mehr einen Autobahn-Knotenpunkt sein) der Effizienz, der Gesundheit, der sozialen Wahrnehmung, diverser Ernährungsstörungen und der allgemeinen Sicherheit. Fasten ist nicht per se schlecht, vorausgesetzt ihr vermeidet einige Stolpersteine und unter der Prämisse, dass ihr euch nicht nur einfach nur sinnlos runterhungert. Doch es gibt eine ganze Reihe von verwirrter Menschen da draußen, die nicht wissen, ob ihnen zum Beispiel ein einziger bei ihrem Vorhaben hilft oder eher eine schädliche Wirkung entfaltet.

Dieser Artikel wird mit ziemlicher Sicherheit auch in kommender Zukunft aktualisiert werden. Es ist ein Sammelsurium der aktuellen Forschungslage zum Thema Fasten – den guten wie den schlechten Dingen. Vielleicht bietet sich dieser Artikel für einige von euch sogar als ein sinnvolles Lesezeichen an, zu dem man alle paar Monate mal wieder zurückkehrt. Irgendwann wird der hier präsentierte Text zwar tl;dr werden, doch dies wird seinem Nutzen mit Sicherheit keinen Abbruch tun.

Da das Fasten mittlerweile gerne einer Art „Prüfung“ unterzogen wird, habe ich mir gedacht, dass ich die Argumente wie in einem Gerichtsverfahren darstelle – nur so zum Spaß!

Paradebeispiel A: Ketose & Ketoazidose

Zuerst einmal die üblichen Definitionen:

  • Ketose ist der Zustand eines Organismus, der durch erhöhte Ketonkörper-Serumspiegel charakterisiert ist.
  • Ketoazidose ist ein Stoffwechselzustand, welcher durch eine unkontrollierte Produktion von Ketonkörpern und einen herabgesetzen Serum-pH-Spiegel charakterisiert ist.

Die Ketose beschreibt die Präsenz – das Vorhandensein – von Ketonkörpern. Die Ketoazidose ist die Präsenz jener Ketonkörper PLUS dem Abfall im pH-Wert. Das Absinken des pHs hängt maßgeblich mit der Überproduktion der Ketonkörper (welche von Natur aus sauer sind) und der mangelnden Fähigkeit des Körpers & der Ernährung, dieses saure Millieu aussreichend zu puffern, zusammen.

Zur Verteidigung des Fastens - Teil I: Ketose, Ketoazidose & Muskelverlust

Wissen was Sache ist: Schaubild zur Ketoazidose aus dem Artikel „Leistungsoptimierung Teil II

Ausgehend von diesen Daten können wir vorläufig konkludieren, dass die Ketoazidose einen mit ziemlicher Sicherheit töten wird, während die Ketose dies eben nicht tut. (Und ob nun Letzteres guter oder schlechte Natur für die Gesundheit ist, dürfte auf einem ganz anderen Blatt Papier stehen, aber darauf kommen wir später noch einmal zurück. Es dürfte im Interesse aller sein, die Ketoazidose zu vermeiden, um einem abrupten, azidösen Tod zu entgehen (oder um zumindest  dem ketoazidösen Koma zu entgehen).

Und hier kommt der Knackpunkt: die Ketoazidose ist kein Zustand, der bei gesunden Menschen vorkommt. Beim besten Willen nicht! Dieser Stoffwechselzustand wird durch zwei markante Dinge verursacht: die Erhöhung der Ketonkörper & der pH-Abfall. Und genau jenes Absinken des ph-Levels ist es, welches von gesunden Menschen nicht in einem ausreichendem Ausmaß erlebt wird, so dass es zu diesen aktuen Nebeneffekten, z.B. dem Koma, kommt.

Der Grund? Es sind unsere Nieren, zwei verdammt gut konzentrierte Organe, die einfach nur superb sind: sie regulieren den ph-Wert in vivo (in lebenden Organismen) in einer Form, wie ihr es vermutlich nicht einmal für möglich haltet. Die Nieren sind – und das ist keine Untertreibung – die wohl am stärksten unterschätzten Organe unseres Körpers.

Im Wesentlichen: wenn der ph-Wert zu sinken beginnt, geben die Nieren einen Puffer (primär Bicarbonat) ab, um diesen Abfall in der kurzen Frist zu verhindern. Zu einem späteren Zeitpunkt modifiziert sich schließlich auch der Urin- und Lungenstoffwechsel (erhöhte CO2-Abatmung, erhöhte Säureausscheidung über den Urin) um die langfristigen Auswirkungen des sauren Millieus auszukontern. Diese Säure-Basen-Verteidigung ist für ein organisches System ausgesprochen effektiv und zwar in der Gestalt, dass eine Ketoazidose, die außerhalb eines Diabetes-Falles (bedingt durch Nierenschäden), außerhalb einer Nierenerkrankung und abseits von Alkoholikern auftreten könnte, nahezu non-existent ist (1).

Nehmen wir also an, wir rutschten während der Fastenperiode in einen Zustand der Ketose; wir können absolut sicher sein, dass dies in keinem Fall tödlich für uns sein wird. Der Nagel im sprichwörtlichen Sarg ist jedoch folgender: die meisten Leute fallen nicht einmal in den Ketose-Zustand. (Merke: Ketose ≠ Ketogenese)

Der eigentliche Grund für die Herstellung von Ketonkörpern in rauhen Mengen liegt darin begründet, dass der Körper typischerweise Glukose als Energiesubstrat benötigt und diese einfach aus dem Glycerin-Gerüst (dem „backbone“) der Triglyceride nimmt. (Ketonkörper werden zwar recht spontan synthetisiert, jedoch nicht derartig schnell, dass die Erhöhung der Serumspiegel erwähnenswert wäre). Das Glycerin-Gerüst wird wiedrum selbst zu einem Glykolyse-Intermediär konvertiert, der nun für die ATP-Synthese (Herstellung von Energie), anstatt der normalen Glukose, vom Körper genutzt werden kann.

Salopp gesprochen heisst es also, dass die Ketonkörper im Endeffekt durch die Fettsäuren gebildet werden, die sich nun „WTF?!“ denken ,weil sie anschließend einfach zusammengebunden werden; schließlich werden sie nun entweder durch den Urin ausgeschieden oder abgeatmet (oder bei einer Keto-Adaption für Energiezwecke genutzt). Und sie kommen nur deswegen in ihrer „freien Form“ vor, weil man ihnen den Glycerinbaustein geklaut hat.

Zur Verteidigung des Fastens - Teil I: Ketose, Ketoazidose & Muskelverlust

Der Graph zeigt: für die Entwicklung einer Ketose muss der Stoffwechsel schon arg aus dem Leim gehen: +10 mmol. Da kommt man als „Gesunder“ nicht so einfach hin. (Bild aus Volek/Phinneys „Art & Science of Low Carbohydrate Performance„)

Die Herstellung von besagten Ketonkörpern impliziert, dass euer Körper einen zu deckenden Glukosebedarf hat (genug, um Fettsäuren ihren Glycerinbaustein zu stehlen). Das heisst, dass eure Leberglykogenspeicher nahezu vollständig aufgebraucht sein müssen. Oder jedenfalls im Bezug auf den [CHEAT-MODE], wo die Betonung für Kohlenhydrate in dem Zeitpunkt nach dem Workout, hin zu den Abendstunden, liegt. Man kann nun davon ausgehen, dass dies einen ordentlichen Kapazitätspuffer schafft, der für ausreichend Glykogen während der Schlafperiode und in den frühen Morgenstunden sorgt. Schließlich zirkulieren in eurem Blutkreislauf auch Aminosäuren, die z.B. de-aminiert und als Zwischenprodukt zu Glukose konvertiert werden können. Zu dem Zeitpunkt, an dem ihr sämtliche Energiereserven durchgeballert habt, sind knapp 16 Stunden vergangen und dann ist auch schon wieder Futterzeit.

(Buchtipp: Wer sich ausführlicher mit dem Thema Ketose, Ketogenese und Ketoazidose im menschlichen Stoffwechsel auseinandersetzten möchte, dem kann ich drei hervorragende Bücher empfehlen, die selbst bei einem ausgesprochen kleinen Geldbeutel kein Loch in die Haushaltskasse reissen. (Mersch‘ eBook-Version kostet in der elektronischen Version sogar nur ~3 €). Zum einen das erwähnte Buch von Mersch „Wie Übergewicht entsteht…,“ und zum anderen die beiden Standard-Werke von Jeff Volek und Steve Phinney „The Art & Science of Low Carbohydrate Living“ & „The Art & Science of Low Carbohydrate Performance.“ Nicht umsonst haben diese Bücher bei mir eine Wertung von 10 von 10 Punkten erhalten. Brandaktuell, gut recherchiert und mit einer ganzen Menge neuer & alter Informationen gespickt. Gehören eigentlich in jedes Regal.)

Tl;dr: Gesunden Menschen schadet die Ketose nicht und das Fasten bedeutet auch nicht automatisch, dass man in besagte Ketose rutscht.

Paradebeispiel B: Muskelverlust („Magermasse“)

Wenn es nach mir geht, ist es dieser Part noch am ehesten wert, erwähnt und diskutiert zu werden. Wir wissen alle: schiere Masse (sprich: Muskeln) braucht eine Weile um zu wachsen. Und ich muss wohl auch nicht erwähnen, dass es nicht ratsam erscheint eben jene Masse zu zerstören. Aber vorab zur Beruhigung:  den Teil mit der Behauptung „führt zum Tode“ habe ich nur als rhetorisches Stilmittel eingebaut und bis dato ist mir noch niemand unter die Augen gekommen, der tatsächlich daran glaubt, dass die Atrophie des Bizeps ihn irgendwann einmal töten wird.

Aus der fröhlich-lustigen Perspektive der Dinge (der Biochemischen), ist dieser Punkt eigentlich nicht so tragisch, sofern man einige wichtige Dinge beachtet.

Es ist klar, dass der Körper während der Fastenperiode Energie benötigt – und diese nimmt er idealerweise aus dem körpereigenen Reservespeichern. Das könnte jetzt alles sein: angefangen bei Fett, Glykogen oder eben Muskeln (Aminosäuren). Es gibt eine sehr gute Daumenregel, die besagt dass Fett als Energiesubstrat einen relativ hohen Stellenwert einnimmt, je niedriger die Belastungsintensität ausfällt (bis zur totalen Ruhe, z.B. beim Liegen, Sitzen usw.). Kohlenhydrate, also Glukose (Zucker) wird dagegen zum präferierten Energiesubstrat, wenn die Intensität ansteigt (dazu gehört z.B. das Sprinten zum Post-Workout-Shake um dem katabolen Teufel zu entkommen). Vergegenwärtigt euch diesen Punkt, bevor ihr weiter lest!

Bei niedriger Intensität sind es also die Fette, die bevorzugt zur aktuten Energiedeckung herangezogen werden. Nüchtern betrachtet beträgt die Menge an Fett, die ein Individuum einfach durch konstantes nicht-essen verlieren kann (alles andere außen vorgelassen) 32 Kilokalorien pro 0,45 kg Fett pro Tag (2). Es handelt sich hiebei um eine direkte Beziehung zum Übergewicht, so dass vermutlich all jene unter euch, die ein wenig mehr Schwungmasse mit sich herumtragen, an diesem Punkt aufgehört haben zu lesen, da das Fett – dadurch, dass es einfach nur existiert – einen Muskelschutz par excellance sicherstellt.

Beachtet, dass es sich hierbei um einen Fettverlust handelt, der die Magermasse nicht im geringsten beeinträchtigt. Es es handelt sich nicht­ um ein Limit für Fettabbau. Nehmen wir als Beispiel ein Individuum, welches kanpp 81 kg wiegt und bei einem Körperfettanteil von 20 % liegt. (das sind 14,51 kg pures Fett). Das würde bedeuten, dass diese Person zirka 1152 Kilokalorien durch den Abbau der Fettreserven einsparen könnte, ohne dabei einen negativen Effekt auf die Muskulatur zu verzeichnen. Und das einfach nur dadurch, dass weniger gegessen wird. Veranschlagen wir nun eine typisch-durchschnittliche Stoffwechselrate (aka BMR), so entspricht das ungefähr die Hälfte des Gesamtverbrauchs.

Nachdem wir das also geklärt haben, werfen wir jetzt noch die Variablen in den Topf, die das Training (und einen daraus resultierenden weiteren Muskelschutz) mit berücksichtigen. Zusätzlich wiegt die Tatsache, dass das Intermittent Fasting – aus bislang noch wenig erforschten und wenig bekannten Gründen (Stichwort u.a. „Autophagie“) – in Gegenwart von körperlicher Ertüchtigung, ebenfalls eine protektive Wirkung auf die magere Masse entfaltet (Ein Punkt, auf den wir später noch einmal zurückkommen werden). Damit erhöht sich also der muskelschützende Faktor um ein paar weitere Prozentpunkte (für all jene, die trainieren und IF betreiben). Leider kann man diese Zahlen nicht auf empirschem Wege begreiflich machen (so wie z.B. die oben erwähnte Studie zum Fettverlust), daher bleiben wir an dieser Stelle zunächst bei der groben Schätzung.

Wir haben es nun also mit einer Situation zu tun, bei der das Depotfett um die meisten redundanten, alltäglichen Dinge kümmert, um uns am laufen zu halten (was sowieso +50 % der BMR entspricht), während die Glukose eben all jene Zellen versorgt, die auch Glukose tatsächlich benötigen (unsere Neuronen, Zellen der Nieren, Rote Blutkörperchen, Zellen der Augen). Und genau DAS macht den Unterschied. Das ist der Punkt in der ganzen Story, an der ein potenzieller Muskelmassverlust auftreten könnte, da Muskulatur (Aminosäuren) – bedingt durch einen hohen Cortisolspiegel – und dem Bedarf der Organe, die förmlich nach Glukose schreien, herangezogen wird.

Zuerst jedoch werden die Glykogenreserven der Leben geplündert um die Glukose-Not zu bekämpfen.

Als nächstes kommen die freien Aminosäuren (der allseits bekannte „Aminosäurenpool“), die im Körper und den Organen zirkulieren, de-aminiert und zu Glukosemolekülen konvertiert werden. Das passiert noch bevor es an die Skelettmuskulatur geht (ein Grund, weshalb viele Athleten bei einem Workout auf nüchternen Magen BCAAs konsumieren ; und weshalb es auch von Martin Berkhan empfohlen wird).

Schließlich setzt die verstärkte Produktion von Ketonkörpern ein. Die in der Triglicyeriden gespeicherten Glycerin-Gerüste („backbones“) können in einem gewissen Umfang den Glukosebedarf decken. Zurück bleiben die Ketonkörper (s. Paradebeispiel A).

Wir haben also drei alternative Methoden – abseits der Skelettmuskulatur – die unsere Zellen mit kostbarer Glukose versorgen können. Man sollte stets im Hinterkopf behalten, dass ein Großteil der verbrauchten Energie hierbei aus dem körpereigenen Fett gespeist wurde, so dass sich die verbrauchte Energie zwischen den drei oben geschilderten Methoden noch einmal aufsplittet (das führt zu einem relativ geringen Bedarf an zusätzlicher Glukose).

Muskelmasseverlust wird nur dann ein Thema, wenn man auf drastische Art und Weise alle alternativen Pfade nutzt (was selbst durch Intermittent Fasting aber kein leichtes Unterfangen ist, da wir hier von nur 16 Stunden-Fastenperioden reden). Für viele Leute ist IF einfach nur „das Auslassen des Frühstücks.“  Es könnte auch dann relevant werden, wenn ihr euch dazu entschließt eine glukose-intensive Stoffwechselaktivität (Schweres Eisenstemmen & HIIT) durchführt, welches euren Glukosebedarf in die Höhe schraubt und euch DANN dazu entschließt, noch 8 weitere Stunden zu fasten ohne gleichzeitig diätische Interventionen zu ergreifen. Dieses Gebiet bleibt leider vorerst ein recht Theoretisches, da es bis dato nicht sehr viele ergiebige Studien zu dem Thema „Hebe schweren Shit und iss einfach mal gar nichts“ gibt.

Wenn man sich einmal die angewandte Forschung betrachtet, so stellt man fest, dass diese Behauptungen und die geschürte Angst oftmals unbegründet sind (und sogar dem Gegenteil der tatsächlichen Wahrheit entspricht). Ich wollte auch zunächst ein paar interessante Studien rauskramen, doch einige Leute waren an dieser Stelle schneller als ich („Intermittent Fasting – Studie: Muskelschutz in der Diät dank IF“ & „Intermittent Fasting For Weight Loss Preserves Muscle Mass?“). In der Schlussbetrachtung zeigen auch Versuche am Menschen, etwa im Bezug auf das Alternate Day Fating Protocol), eine größere Retention an Muskelmasse im Vergleich zu herkömmlichen Kaloriensestriktionsdiäten (und das ohne nachteilige Effekte bei dem Verlust von Körperfett oder der absoluten Menge an Fettreduktion).

Berücksichtigt man all diese Studien, die beim ADF keinerlei Muskelverlust konstatieren (die typischerweise sogar 32 Stunden-Fastenperioden beinhalten, also 2x schlafen ohne Essen), so wirkt diese Behauptung im Angesicht des 16-Stunden-Fastens geradezu lächerlich.

Tl;dr: 16 Stunden fasten sind im Zeitumfang und unter Berücksichtigung der Energiesubstratdeckung eine viel zu geringe Periode, um ernsthaften Muskelverlust hervorzurufen. Zusätzlich scheint Intermittent Fasting eine protektive Wirkung auf die Muskulatur – insbesondere während einer kalorienrestriktierten Ernährungsweise – zu entfalten. Muskelkatabolismus? Keine Panik – wird nicht in größerem Umfang passieren, wenn man die Richtlinien befolgt.

Takeaway

Die grundlegendsten „Takeaways“ des heutigen Artikels wurden schon in den jeweiligen „Tl;drs“ abgefrühstückt. Mit dem ersten Teil haben wir zwei populären Irrtümern nachgespürt, die bei dem Thema Intermittent Fasting schnell aufkommen und für große Verwirrung sorgen können.

Untersucht man diese Phänomene aber etwas genauer, so stellt man rasch fest, dass diese vereinfachten Theorien in der Empirie nicht greifen oder die Ergebnisse sich z.T. diametral widersprechen. Gesunde Menschen, die einen Prozess der Keto-Adaption unterlaufen, werden beispielsweise niemals in den Bereich einer komatösen und/oder tödlichen Ketoazidose kommen. (hierzu habe ich was in „Leistungsoptimierung Tel II“ bereit geschrieben). Wer die empfohlenen Fastenperioden einhält, kommt oftmals auch gar nicht selbst in den Zustand der Ketose (man muss unterscheiden zwischen der Ketose, wo Ketonkörper im Energieprozess dominieren und der Ketogenese, wo Ketonkörper ebenfalls vorhanden sind, aber nicht das Hauptenergiesubstrat darstellen!)

Eine ähnlich geartete Situation ergibt sich bei dem Erhalt von Muskelmasse (selbst bei einer milden hypokalorischen Ernährung). Selbstversuche und Studien zeigen eindeutig, dass die Retention von Muskulatur verstärkt wird, doch natürlich hängt auch dies stets vom Grad der Diät ab. Wenn ihr mit einem Defizit jenseits der 1000 kcal arbeitet, dann wird immer ein Teil der Muskulatur verloren gehen und das unabhängig davon, ob ihr euch anabol, klassisch, oder if-mässig ernährt. Dennoch entfaltet das IF eine schützende Wirkung, was ich z.T. auf die verstärkte Stimulation der Autophagie und der Freisetzung von Fettsäuren zurückführe (3).

Wie Mersch schon in seinem kurzweiligen Büchlein erläutert: Der Mensch verfügt über massive Reserven in Form von Fett, welche aber – im Zuge eines von Insulin dominierten Stoffwechsels – auf zellulärer Ebene für den Körper gar nicht einsetzbar sind, weil das Speicherhormon die Schleusen jener Fettzellen dicht macht und eurem Gehirn vorgaukelt, dass mehr Energie (vornehmlich Zucker) benötigt wird – kein Wunder, wenn man die größe der Kohlenhydratspeicher ins Verhältnis zu den Fettspeichern setzt. (Man spricht in diesem Zusammenhang von „brain starvation;“ ein Zustand, in dem Leptinsignale vom Gehirn nicht korrekt verabreitet oder schlimmstenfalls komplett ignoriert werden; siehe hierzu „Fat Chance“ von Robert Lustig).

Quellen & Referenzen

(1) Chan, JC. (1983): Acid-base disorders and the kidney. In: Advances in Pediatrics: 1983; 30; S.401-471. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/6424418.

(2) Alpert, SS. (2005): A limit on the energy transfer rate from the human fat store in hypophagia. In: Journal of Theoretical Biology: 2005; 233 (1); S.1-13. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15615615.

(3) Hobom, B. (2009): Autophagie. Irgendwo zwischen Leben und Tod. In: FAZ Wissen. URL: http://www.faz.net/aktuell/wissen/mensch-gene/autophagie-irgendwo-zwischen-leben-und-tod-1756642.html.


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Bildquelle Titelbild: Flickr / Health Gauge ; CC Lizenz


Über

Kurtis Frank ist einer der Mitbegründer der unabhängigen Supplement-Review-Plattform  Examine.com und Inhaber des Blogs Silverhydra.com.
Sein Bachelor-Studium schloss Kurtis an der University of Guelph im Fachbereich der Applied Human Nutrition ab. Mittlerweile ist die wissenschaftliche Analyse von Supplementen und Ernährung sein Hauptaufgabengebiet.

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1 Kommentare

  1. Ein wirklich guter, ausführlicher und interessanter Artikel.

    Ich habe jedoch zwei kleine Anmerkungen. Die beziehen sich zwar nicht direkt auf den Text.

    Das Lesen ist auf Grund der teilweise extrem verschachtelten Sätze super anstrengend. Damit wird das Verständnis etwas erschwert. Kürzere Sätze könnten da denke ich Abhilfe schaffen ;)

    Die Wahl der Farben ist leider etwas ungünstig gelöst. Grau auf schwarz lässt sich nicht so gut lesen. Es würde sich anbieten die Schrift etwas heller zu gestalten. Besonders auf mobilen Geräten lässt sich der Text kaum erkennen.

    Ansonsten wirklich super Arbeit und danke für die Informationen! :)

    Grüße
    Lucas

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Wir haben mit ActiveCampaign einen Auftragsverarbeitungsvertrag („Data ProcessingAgreement“) abgeschlossen, mit dem wir ActiveCampaign verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Datenschutzerklärung von ActiveCampaign können Sie hier einsehen: https://www.activecampaign.com/privacy-policy

 

7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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