Intermittent X-Perience – Space Ghost – Teil I

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Mit dem heutigen Artikel, der sich nebenbei bemerkt makellos in die X-Perience-Reihe eingliedert, wird mir eine ganz besondere Ehre zu teil. Es handelt sich um ein Interview, welches ich schon seit längerer Zeit geplant hatte, doch bis dato scheiterte die ganze Unternehmung schlicht und ergreifend daran, dass ich mich nicht getraut habe diese Person um ein persönliches Gespärch zu bitten. Habe ich Erfurcht vor der Person? Nun, vielleicht ein wenig. Habe ich Respekt vor ihr? Hunderprozentig. Umso erfreulicher war ich deswegen, als meine spontane Anfrage für ein Interview auf Interesse zu stoßen schien.

Einige kennen ihn bereits als langjährigen, hilfsbereiten Team-Andro-User, der nicht zuletzt durch seine interessanten und seriösen Beiträge auffällt, sondern jemanden, der obendrein mit allen Wassern gewaschen ist, wenn es um wissenschaftlich-fundierte Hintergrundinfos geht. Man kann den Wissensdurst und die Neugier – und natürlich das Know-How – ohne weiteres aus seinen geschriebenen Texten herauslesen.

Mit rund 344.273 Zugriffen, 794 Seiten und genau 11.902 Beiträgen (Stand: 16.05.13), bildete der von ihm gestartete Thread ohne Frage eine Art Zäsur im Ernährungsbereich der größten deutschen Bodybuildingplattform. Sein ergänzendes F.A.Q. bildete darüber hinaus einen soliden Ankerpunkt für all jene, die sich über das Phänomen „Intermittent Fasting“ im Kraftsport und Bodybuilding informieren wollten. Und auch ich muss (will) an dieser Stelle zugeben, dass seine Einträge im Board eine gewisse Inspiration für meine Arbeit darstellten (und immernoch darstellen).

Aber genug der Lobhudelei. Die Katze dürfte mittlerweile aus dem Sack sein. Mein heutiger Interview-Partner ist kein geringerer als Space Ghost – der Pionier des kraftsportorientierten IF, der den Stein für viele erst so richtig ins Rollen brachte. Ich kann euch also mit Sicherheit versprechen, dass das heutige Gespräch sehr, sehr interessant wird, also sollte es sich keiner der Interesse am Intermittent Fasting hat, entgehen lassen.

Intermittent X-Perience – Space Ghost – Teil I

Steckbrief – Space Ghost

  • Nickname: Space Ghost
  • Alter: 33 Jahre
  • Größe: 196 cm
  • Gewicht (aktuell): 94 kg
  • Gewicht (niedrigstes): 88 kg
  • Gewicht (höchstes): 115 kg

Was mir besonders gut an IF/CBL gefällt: IF ist meiner Meinung nach ziemlich unschlagbar, was das Verhältnis zwischen Einfachheit in Befolgung und Umsetzung, Integration in die Lebenswelt und Geschwindigkeit sichtbarer Erfolge angeht. Darüber hinaus sind die gesundheitlichen Vorteile ein weiterer besonderer Vorteil.

Bei CBL ist die Herangehensweise von John Kiefer, das Thema auf einen breiten Berg an Studien zu stellen, beachtenswert.

Beide Diätformen können auch eine gute Erfolgsgrundlage in Bezug auf die Ebene Kraftsport sein. Diätformen, die ebenfalls gut funktionieren, die den Anwender aber in seiner persönlichen Entfaltung einschränken oder sozial isolieren, müssen meiner Meinung nach nicht sein – vor allem für Leute, die das Thema Kraftsport als Hobby betreiben und damit nicht ihr Geld verdienen.

Zusätzlich steht dem/der Anwender/in in beiden Fällen. eine recht breite Palette an Nahrungsmitteln zur Auswahl. Es ist damit einem selbst überlassen, wie ‚sauber’ man seine Ernährung gestalten will.

Bei beiden Diätformen stellt sich die Frage, was man daraus macht. Auch hier ist es sehr einfach, die grundlegenden Regeln durch eine Vielzahl von mehr oder weniger sinnvollen ‚Zusatz-Regeln’ zu komplizieren. IF und CBL können das Leben in Bezug auf das Thema Ernährung in der Kultur des Bodybuildings deutlich einfacher gestalten, bzw. die mehr oder weniger starke Fixierung auf die Ernährung reduzieren. Aber man kann es auch unendlich kompliziert machen.

Was mir an IF/CBL nicht so besonders gut gefällt: Ich habe an IF eigentlich nichts auszusetzen, da hier bspw. die Vorgaben in Sachen Makronährstoff-Timing dem Anwender ziemlich freigestellt sind. IF ist wie ein Bilderrahmen, bei dem man so ziemlich jedes Bild, das einem persönlich gefällt, einsetzen kann. Es gibt ja lediglich die Vorgaben der Fastendauer und der Mengen, die in Abhängigkeit des Trainingszeitpunkts gestaltet sind.

Speziell auf CBL bezogen muss ich sagen, das Theorie und Empirie hier etwas auseinander laufen. Zwar nimmt Kiefer eine Vielzahl von Studien etc. in die Hand und investiert auch offenbar viel Arbeit in seine Veröffentlichungen, jedoch ist die Interpretation der Studien und das, was er daraus ableitetet, ab und an – sagen wir einmal – etwas sehr frei. Auch gelten bei CBL Regeln, die meiner Meinung nach je nach Zielsetzung des/der Athleten/in nicht unbedingt sein müssen, sondern die bereits erwähnte Freiheit in der Ernährung unnötig einschränken. Als eines der Beispiele sollen hier die Ultra-Low-Carb-Tage dienen, die an den trainingsfreien Tagen zumindest im Strength Accumulation-Protokoll zu befolgen sind. Dass ein Übermaß an Kohlenhydraten an trainingsfreien Tagen nicht notwendig ist und je nach Zielsetzung sogar hinderlich sein können, ist meiner Meinung nach unstrittig. Aber die Überlegung, ob man bei jedem Apfel und jedem Salat nun auch wirklich noch unter der ‚magischen’ Grenze von 30g Kohlenhydraten bleibt, ist unbegründet und erzeugt mehr Stress als nötig.

Aesir Sports/Damian: Grüß dich Space. Zuerst einmal möchte ich dir herzlich dafür danken, dass du dich für dieses Gespräch bereit erklärt und dir Zeit genommen hast. Insbesondere deswegen, weil Informationen über die Person „Space Ghost“ ohnehin relativ rar gesät sind, habe ich fast schon nicht mehr damit gerechnet, dass ich dich für dieses Unterfangen gewinnen kann.

Du zählst quasi – nicht zuletzt durch den von dir initiierten Thread auf Team-Andro und die umfangreiche Recherche-Sammlung – mit Fug und Recht zur Avantgarde der deutschsprachigen kraftsportorientieren Intermittent Fasting-Konzeptes. Doch wer genau ist dieser Space Ghost? Magst du unseren Lesern einmal kurz etwas zu deiner Person erzählen? Und wenn du schon dabei bist: Wie bist DU eigentlich zum Intermittent Fasting gekommen? Zufall? Kalkül? Immerhin zählte diese Form der Ernährung damals mit sicher nicht zum Standardrepertoire der Bodybuilding-Community (was noch sehr milde ausgedrück ist *hust*).

Space Ghost: Dass ich meine Person meistens aus meinen Beiträgen heraus halte ist einerseits ein Charakterzug, andererseits stehe ich beruflich ab und an ein wenig mehr in der Öffentlichkeit und da möchte ich Privatleben und Beruf trennen, bzw. ein Ineinanderfließen vermeiden. Wo die beiden Sphären allerdings ineinander greifen, ist meine Herangehensweise an das Thema Ernährung und Kraftsport. Ich arbeite in einem wissenschaftlichen Beruf und auch dort gilt es, auf Basis theoretischer Überlegungen, sichtbare Effekte in der Realität zu erzeugen.

Zu IF bin ich gekommen, da ich trotz eines zum damaligen Zeitpunkt breiten Sportpensums mit Kampfsport und der relativ späten, aber damals steigenden Konzentration, zum Thema Kraftsport zunehmend unzufrieden mit meinem äußeren Erscheinungsbild gewesen bin. Als Kind bin ich schon immer größer, aber auch kräftiger als der Rest meiner Altersgenossen gewesen und das hatte sich dann in den Teenagerjahren so fortgesetzt. Zum Zeitpunkt der Zuwendung zum Thema Kraftsport und diversen Anfängerfehlern, inklusive blindem Bulking, war das Ende der Fahnenstange dann bei 115 Kg für mich erreicht.

Ich habe dann diverse Versuche in Sachen Diäten betrieben, u.a. die klassische BB-6-bis-8-Mahlzeiten-Variante, anabole Diät und dergleichen mehr. Das hat alles nicht besonders gut funktioniert und brachte mir beinahe nichts außer Gewichtsschwankungen. In der Zwischenzeit habe ich mich dann auch begonnen, mich näher mit dem Thema Ernährung auseinander zu setzen.

Irgendwie stieß ich auf das Thema des intermittierenden Fastens, was sich zunächst auch für mich widersinnig anhörte. Dann ließ ich mich jedoch weiter ein, war zwar nach wie vor nicht überzeugt, aber willens, einen Selbstversuch zu wagen und versuchte mich an einem selbstgestrickten IF-Konzept. Schließlich hatte ich schon viel ausprobiert und keine nennenswerte Erfolge erzielen können.

Mein Selbstversuch begann dann ganz erfolgreich und ich konnte mein Gewicht in relativ kurzer Zeit um vier Kilo reduzieren, stagnierte aber wieder. Im Herbst 2009 habe ich Martin Berkhan kontaktiert und wurde dann später auch einige Wochen von ihm gecoacht. Ab Januar 2010 habe ich mich dann strikt an seine Vorgaben gehalten und habe mein Gewicht bis Mitte August 2010 auf 88Kg  reduziert.

Ich war schon nach einigen Wochen IF angesichts der Einfachheit des Konzepts und der sichtbaren Erfolge so überzeugt, dass ich nach ca. drei Monaten dann den berühmt-berüchtigten Thread eröffnet habe.

Aesir Sports / Damian: …der ja, wie man heute durchaus konstatieren könnte, den Erwartungsrahmen bei weitem sprengte. Hättest du dir damals träumen lassen, dass dieses heiss diskutierte Topic irgendwann solche Dimensionen annehmen würde? Welche Chancen hast du dem IF damals zugerechnet? Ist das Kurzzeitfasten im Kraftsport ein Hype – wie von vielen postuliert – oder hat sich dieses Konzept mittlerweile derartig etabliert, dass es diese Nische, quasi eine einsame Insel im weiten Bodybuilding-Ozean, für sich auch weiterhin beanspruchen können wird? Und wie du auch weiterhin richtig bemerkt hast, überzeugte gerade das Leangains-Prinzip durch seine schlanke Theorie und eine recht minimalistisch angelegte Anwendung gerade durch diese Einfachheit brillierte.

IFBroScience2Space Ghost: Nein, das war eher eine Art selbstverstärkender Prozess. Der Thread war auch nicht darauf angelegt, so „groß“ zu werden. Der Ursprungsgedanke war, Interessierten die Möglichkeit zu bieten, über den typischen BB-gerechten Ernährungs-Tellerrand hinaus zu schauen und dafür Informationen bereit stellen. Anlass war ein übersetzter Artikel von Joel Marion, der im Portal von Team Andro erschien, der darauf abzielte die alte Leier der Stoffwechsel-Verlangsamung deutlich zu einfach und zu größeren Teilen falsch darzustellen.

Meine Hoffnung war es, dass sich ggf. ein Austausch aus einem kleinen Kreis von Leuten ergeben würde, die sich ebenfalls mit IF beschäftigen oder ein artverwandtes Konzept ausprobieren wollen.

Ein wenig hatte ich damit gerechnet, aber ich war dann von den teilweise starken Anfeindungen aus dem Forum – nicht nur durch die User – überrascht. Umso populärer das Thema wurde, desto stärker wurde der Widerstand und der hat sich dann zeitenweise an mir fest gemacht. Das sind zwar Prozesse, die einfach nachvollziehen sind – gut oder angenehm ist das aber trotzdem nicht.

Space Ghost: „Der Thread war auch nicht darauf angelegt, so „groß“ zu werden. Der Ursprungsgedanke war, Interessierten die Möglichkeit zu bieten, über den typischen BB-gerechten Ernährungs-Tellerrand hinaus zu schauen und dafür Informationen bereit stellen.“

Bzgl. der Hype-Frage muss ich gefühlsmäßig zustimmen, wobei ich keinen großen Überblick über internationale Foren habe und das daher eher nur für den deutschsprachigen Raum beurteilen kann. Anteilig bezieht das Thema auch seine Anziehung aus dem betonten Abweichen der eingeführten Ernährungsgrundlagen in unserem Sportbereich und diese betonte Abgrenzung kann natürlich einen identitätsgenerierenden oder –ergänzenden Einfluss haben. Sprich: Viele Leute interessieren sich für das Thema hauptsächlich nicht aus den Vorteilen, die sich auf biologischer Ebene oder Leistungsebene ergeben (können), sondern deswegen, weil es verquer und widersinnig innerhalb der Subkultur des Bodybuildings wahrgenommen wird. Und wie das eben so ist mit Dingen, die zunächst neu und cool sind: Irgendwann sind sie nicht mehr neu und cool und eine andere Sache kommt auf den Plan und diese ist dann interessanter. Übrig bleibt dann ein kleiner Kreis von Leuten, für die das Konzept funktioniert und die dann mehr oder weniger dabei bleiben. Von daher würde ich die Frage, ob IF als „einsame Insel im BB-Ozean“ weiter existieren wird, bejahen.

Aesir Sports / Damian: Doch mittlerweile haben sich auch hier Leute gefunden, denen diese vermeintliche Optimierung noch nicht genug ist. Musterbeispiel: die von Martin empfohlene BCAA-Supplementation bei morgendlichem Training, die von einigen im Thread als kontraproduktiv dargestellt wurde. Glaubst du, man könne das Intermittent Fasting Konzept noch in irgendeiner Form verbessern?

Space Ghost: Ich denke, dass es darauf ankommt, welche Ziele man verfolgt. In einer Diät würde ich den Grundstock nicht verändern. Für mich hat das super funktioniert und wenn ich daran denke, was ich von anderen AnwenderInnen mitbekommen habe, ist das System für den Abbau von Körperfett zielführend so wie es ist.

Wenn es um Aufbau oder Rekomposition geht, müssen natürlich zunächst die Kalorienlevels angehoben werden. Das Cycling von Makronährstoffen und Mengen (Erhaltungslevel oder Überschuss, viele Kohlenhydrate und wenig Fett an Trainingstagen vs. Defizit, wenig Kohlenhydrate und moderate Fettmengen an trainingsfreien Tagen) würde ich genauso auch unter erhöhten Energiemengen beibehalten.

Sinnvolle Ergänzungen in diesem Zusammenhang könnten dann tatsächlich kleine (!!) Gaben von Fett (und Protein) nach 12 bis 14 Stunden Fasten bieten. Aber das muss wie so oft von Person zu Person unterschiedlich gehandhabt werden.

Was auf jeden Fall der Revision bedarf sind die von Martin Berkhan empfohlenen Proteinmengen, die über 3g pro Kilogramm des Körpergewichts an Trainingstagen betragen. Seine drei Argumente dafür sind der sättigende Effekt von Protein, die erhöhte Thermogenese und die Schonung des körpereigenen Proteins. Das letzte Argument muss vermutlich ohnehin in Anbetracht von Prozessen wie bspw. der Glukoneogenese bei sehr niedriger Kohlenhydratzufuhr kritisch betrachtet werden. Insgesamt denke ich jedoch, dass die Nachteile in Form von Nierenstress u.a. durch die erhöhten Harnstoffwerte deutlich überwiegen. Die Kapazität der Nieren, sich einer erhöhten Proteinzufuhr anzupassen, ist begrenzt. Die Vorteile der Sättigung und der thermogene Effekt sind auch bei ‚vernünftigerer’ Proteinzufuhr von ca. 2g pro Kilogramm Körpergewicht gegeben.

Space Ghost: „Was auf jeden Fall der Revision bedarf sind die von Martin Berkhan empfohlenen Proteinmengen, die über 3g pro Kilogramm des Körpergewichts an Trainingstagen betragen.“

Ein letztes Wort zu Modifikationsmöglichkeiten wäre noch zum Thema „Carb Tapering“ zu verlieren, das Martin Berkhan vorschlägt – also den Vorgang, die Kohlenhydrate des Tages hauptsächlich in der ersten Mahlzeit nach dem Training zu legen und dann in weiteren Mahlzeiten zu reduzieren. Der Forschungsstand dazu, inwieweit die verschiedenen Makronährstoffe die nächtlichen hormonellen Vorgänge beeinflussen, ist etwas uneinheitlich – Autoren wie Nate Myiaki schlagen allerdings vor, direkt vor dem Schlafen ebenfalls Kohlenhydrate zuzuführen, um einen leicht hypoglykämischen Zustand im Schlaf zu erreichen, der die Wachstumshormonausschüttung zusätzlich verstärken kann. Inwieweit das Vor- oder Nachteile bietet, muss aber wie so oft individuell ausprobiert werden.

Aesir Sports / Damian: Du hast erwähnt, dass du persönlich von Martin gecoached wurdest. Nachdem es eine zeitlang relativ ruhig um seine Person geworden ist, scheint er mittlerweile wieder aus der Versenkung aufgetaucht zu sein und findet einen neuen Herausforderer an seinem erkämpften Ernährungsthron stehen: John Kiefer. Mit seiner Intermittent Fasting Kritik (die in meinen Augen nicht einmal gut argumentiert ist) hinterlässt kaum ein gutes Haar an der klassischen IF-Variante. Gerechtfertigt? Ungerechtfertigt? Geht es nur darum, sein eigenes Konzept zu verkaufen? Da sich viele Leute von IF zu CBL bewegt haben (oder beides kombinieren) würde ich gerne deine Meinung und Sicht der Dinge zu diesem Show-Down hören, bevor wir uns eingehender mit deiner persönlichen IF-X-Perience beschäftigen.

Wie hat Space Ghost diese einseitige Fehde wahrgenommen?

Space Ghost: Ich habe nicht den Eindruck, dass da tatsächlich ein offener Konflikt o.ä. ausgetragen wird. Das, was man als Außenstehender beobachten kann, lässt sich auf verschiedenen Ebenen verorten: Zunächst ökonomisch betrachtet, ist das, was John Kiefer über IF geschrieben hat, das Platzieren seiner eigenen Produkte in eine Marktnische durch Abgrenzung von anderen Konzepten – also ein vielleicht bewusster Marketing-Zug. Und wenn man sich die zwei Personen anschaut, die hinter den Konzepten stehen, sieht man klare Unterschiede und ein paar Gemeinsamkeiten. Letztere ist u.a. die wissenschaftliche Orientierung, die einerseits darauf zielt, althergebrachte Ernährungsmythen zu kippen und andererseits unorthodoxe Ernährungsformen zu legitimieren und zu etablieren.

John Kiefer ist aber in seiner Vermarktung deutlich überlegen. Nicht nur ist er auf mehr Plattformen vertreten, auch gibt es Produkte, die der geneigte Käufer auch wirklich erwerben kann. Martin Berkhan hingegen verschont seit vielen Jahren seine Leser mit einem Buch, das einfach nicht erscheinen will.

Aber das Ganze ist vermutlich weit entfernt von einem ‚Kampf der Titanen’ – ich glaube, dass der Kreis von Leuten, die sich mit IF bzw. CBL/CN näher beschäftigen im Verhältnis zur Grundgesamtheit der Leute, die sich mit Bodybuilding und verwandten Themen beschäftigen, verschwindend gering ist. 

Space Ghost: „Zunächst ökonomisch betrachtet, ist das, was John Kiefer über IF geschrieben hat, das Platzieren seiner eigenen Produkte in eine Marktnische durch Abgrenzung von anderen Konzepten – also ein vielleicht bewusster Marketing-Zug.“

Das von Dir angesprochene Abwandern von IF zu CBL erklärt sich sicher durch die deutlich stärkere Präsenz von Kiefer und der beinahe als Notwendigkeit verkauften Grundannahme, dass man als AnwenderIn von CBL/CN ‚verbotene’ Lebensmittel konsumieren MUSS, damit seine Systeme funktionieren. Das klingt natürlich großartig und ist ein ziemlich schlauer Zug, um zwei Sorten von Interessierten zu rekrutieren: Einerseits bekommt man die Leute, die ohnehin Probleme mit dem Gratifikationsaufschub haben, sprich: eigentlich keine Mühe investieren wollen, obwohl sie sich einer Sportart zugewendet haben, bei der die Erfolge meist langsam kommen. Gleichzeitig erreicht man eine Gruppe von Hardcore-Athleten, die das Ganze mit viel Ernst und Inbrunst betreiben und nun aber – streng den Vorgaben folgend – sich teilweise genauso große Mengen an hochraffinierten Lebensmitteln antun wie die Otto Normalbürger, von denen man sich eigentlich deutlich abgrenzen möchte.

——–

Im zweiten Teil geht es dann so richtig ans Eingmachte, wenn der gute Space Ghost von seiner unmittelbaren und persönlichen IF-X-Perience berichtet UND … ein wenig Footage zu seiner Transformation zum besten gibt. Es dürfen also alle IF-interessierten gespannt sein. ;)

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3 Kommentare

  1. Hey Leute,

    erstmal großen Respekt für den gelungen Artikel. Freue mich schon auf Teil 2 :)
    Meine frage wäre mal da ich selber Leangains absolviere (und das erfolgreich :D ) wie es mit Creatin Monohydrat aussieht? Gibt es da irgendwelche Fallen in die man damit tappen kann oder kann man beruhigt 5g nachm Training zu sich nehmen?

    Danke im voraus

    Grüße

    Dennis

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Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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