Intermittent X-Perience – Space Ghost – Teil III

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Jede gute Geschichte hat auch mal ein Ende. Space Ghost Reise geht natürlich noch weiter – auf zu neuen Ufern, aber hinblicklich unseres kleinen (nicht mehr ganz so privaten) Zwiegesprächs, zeichnet sich die Ziellinie am Horizont ab. Wer die bisherigen beiden Teile verfolgt hat, der wird bereits einige interessante Gedankengänge im Hinblick auf das Intermittent Fasting und Carb Back-Loading vernommen haben.

Im dritten und letzten Teil des Interviews erörtern wir neben der Effektivität und Sinnhaftigkeit von (sparsam dosierten) Kaffee bzw Koffein auch einige grundlegende Gedanken zur Supplementation (und ihrem Impact). Space Ghost plaudert weiterhin aus dem Nähkästchen und gibt dem geneigen Aesir Sports Leser einige letzte Ratschläge auf den Weg. Großes Schmankerl ist und bleibt aber die eindrucksvolle IF-Transformation von Space Ghost zu einer Zeit, als man die Wirkung des Intermittent Fasting in der BB-Community noch stark angezweifelt hat.

Wie die beiden Teile zuvor, so ist auch der abschließende Part den einen oder anderen Blick wert – nicht nur deswegen, weil er eine Pionierleistung aufzeigt. Das Grande Finale ist eröffnet:

Intermittent X-Perience – Space Ghost – Teil III

Space Ghost: Einen „Rückfall“ auf frühere Ernährungsweisen kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Abgesehen vom Rhythmus des IF ist auch der erhöhte Grad an Bewusstheit über Ernährung inzwischen so zentral für mich geworden, dass ich es mir anders gar nicht mehr vorstellen kann. Und um das Thema vom Anfang des Interviews nochmals aufzugreifen: IF lässt einem so viel Spielraum, dass es eigentlich keinerlei Einschränkungen in der Auswahl von Lebensmitteln gibt. In jeder Mahlzeit gibt es Protein, die Kombination aus Fett und KH würde ich tendenziell meiden und alles andere ist eine Frage des Timings.

Aesir Sports / Damian: Aufläufe? Dayum! Hast du vielleicht das Rezept für einen deiner Lieblinge auf Lager? Gibt es einen Auflauf, für den du nahezu töten würdest? (grinst)

Space Ghost: Ich habe anbei mal ein Bild von eines blitzschnellen und leckeren Low-Carb-Auflaufs ergänzt. Bild 1 zeigt Fenchel, der in Scheiben geschnitten wurde. Er wird kurz in Kokosfett in der Pfanne scharf angebraten und kommt dann zusammen mit Sahne, Knoblauch und Käse (würzige Käse wie Parmesan oder Pecorino passen sehr gut) in den Backofen. Empfehlenswert ist hier, so man hat, die Grillfunktion des Backofens einzusetzen, da der Fenchel sonst dazu neigt, matschig zu werden.

Bild1

Was mir auch ausgezeichnet gefällt (Bild 2) ist ein Auflauf mit Spinat, Käse und Eiern. Dieser ist ein kleines Bisschen aufwendiger: Blattspinat wird aufgetaut und das Wasser ausgedrückt, sonst wird es eine Suppe. Dieser kommt in die Auflaufform quasi als Basis. Dann braucht man drei, vier gekochte Eier, die halbiert auf den Spinat gelegt werden. Auf diese zwei Zutaten lässt sich dann hervorragend ein halber Becher Sahne träufeln.

Man kann auch eine besonders leckere Sahnesoße dafür zaubern, die folgendermaßen zuzubereiten ist: Butter in ein Pfanne, dazu Zwiebeln und Knoblauch, die etwas angebraten werden. Dann wird mit Sahne abgelöscht und reduziert.

Wenn diese Soße (oder wie erwähnt einfach Sahne) dann auch in der Auflaufform ist, gibt es jede Menge verschiedene Varianten, das Thema zu einem großen Genuss werden zu lassen: Feta kann in den Spinat gemengt werden, alternativ passt ein kräftiger Rohmilchkäse (Greyerzer, Appenzeller etc.) toll darauf, super sind auch als oberste Schicht Kidney Bohnen. Die werden im Backofen dann schön knusprig und sind in Sachen Kohlenhydratanteil verkraftbar (siehe Bild).

Bild2

Der Auflauf ist an sich ein sehr leckeres Gericht, eignet sich aber natürlich auch hervorragend als Beilage zu einem Stück weißem Fisch.

Aesir Sports / Damian: Das eigenständige Kochen sehe ich ähnlich wie du; es ist eine reine Gewöhnungssache und nur zeitaufwändig, wenn man ansonsten ungemut und relativ kreativ-frei lebt. Natürlich gibt es Tage, wo man keinen Bock darauf hat noch groß die Küche schmutzig zu machen. Vielleicht ist man krank, vielleicht ist man spät nach Hause gekommen. Den Vorteil von IF sehe ich vor allem darin, dass man nicht wie bei der klassischen Variante permanent am Herd steht, (vor)kocht, einpackt und abwäscht, sondern die Mahlzeiten auf einige Wenige konzentrieren kann. Meistens sage ich mir dann „Ach komm, du kochst sowieso – im Vergleich zu damals – so wenig, dann kannst du auch was Sinnvolles machen“ – geht es dir da auch so? Kochst du heute auch eher selber oder lässt du dich von deiner Partnerin gekochen? Ich mein…wenn man schon eine versierte Köchin im Hause hat – da würden nicht wenige für töten.

Space Ghost: Wir ernähren uns beide mit zyklischer Kohlenhydratzufuhr, was aber je nach Phase auseinander läuft. Deswegen und aufgrund unterschiedlicher, jobbedingter  Tagesabläufe kochen wir beide häufig getrennt, essen dann aber zusammen, wenn es zeitlich klappt. An Wochenenden sind wir meist flexibler und kochen öfter gemeinsam, wobei die Dame des Hauses häufiger die Regie führt und auch experimenteller kocht, was uns beinah ausschließlich leckere Ergebnisse beschert.

Aesir Sports / Damian: Viele der Intermittent Fasting Strategien verwenden eine ganze Reihe von Supplementen und Nahrungsergänzungsmitteln. Mögen es die umstrittenen BCAAs beim Nüchterntraining sein oder diverse appetithemmende Stimulanzen und Fatburner. Wie handhabst du das? Würdest du dich als „heavy supplement user“ einstufen, der viel herum experimentiert oder bist du eher der gemäßigtere Typ? Welchen Stellenwert räumst du Supplementen dem Kraftsport im Allgemeinen und dem IF im Speziellen zu?

Space Ghost: Ich würde da zunächst keinen Unterschied machen, was IF und andere Ernährungsformen betrifft. Nahrungsergänzungen haben zweifellos einen Stellenwert in unserem Sport. Basics wie Whey oder Casein sind nicht zuletzt einfach praktisch, wenn man ausschließlich Protein zuführen will.

Auch ich hatte die Zeiten, in denen ich monatlich für eine große Menge Supplements reichlich Geld investiert habe – aber wie bei so vielen anderen AthletInnen hatte ich davon auch nicht mehr Fortschritte. Inzwischen reduziere ich mich auf einen gewissen Grundstock von Dingen, mit denen ich nachweislich einen Vorteil erleben kann. Notwendig ist einiges davon auch definitiv nicht, da es insgesamt keine wirklich notwendigen Nahrungsergänzungen gibt. Das beinhaltet der Begriff ja eigentlich schon.

Meine aktuelle Liste ist daher auch eher profan und beinhaltet Whey-Isolat und Milchprotein-Isolat, ein paar Aminosäuren – ja, auch die berüchtigten BCAA -, ein Multivitamin auf Gemüsebasis, Creatin, Enzyme, Gelenkpflege und Fischöl. Ab und an auch etwas Schlafhilfe wie GABA und ZMA. Letzteres würde ich auch zu meinem Grundstock rechnen.  

Space Ghost: „Auch ich hatte die Zeiten, in denen ich monatlich für eine große Menge Supplements reichlich Geld investiert habe – aber wie bei so vielen anderen AthletInnen hatte ich davon auch nicht mehr Fortschritte.“

Von Fatburnern halte ich eher wenig. Der morgendlich erhöhte Cortisolspiegel ist ein wünschenswerter Zustand, der nicht noch zusätzlich kataboler gestaltet werden muss. Ein gezielter Einsatz von Fatburnern in den letzten vier Wochen einer Diät kann allerdings sicher sinnvoll sein.

Aesir Sports / Damian: Und da wir schon dabei sind: Nicht wenige wenden sich dem Kaffee-Gott zu, wenn sie auf Intermittent Fasting oder CBL umsatteln. Ich habe einige Unkenrufe vernommen, insbesondere von IF-Kritikern, die diese Entwicklung recht bedenklich sehen. Es fallen Stichworte wie Überkoffeinierung, Nebennierenschwäche, Kortisol usw. usf. Wie ist deine Meinung zum heftigen Koffeinkonsum? Muss man dies bedenklich sehen, oder wird „alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird?“

Space Ghost: Naja, auch hier hat sicher die Marketingmaschine Kiefer einen gewissen Einfluss. Aber vielleicht funktioniert CBL auch nur wirklich richtig gut, wenn man täglich 35g Creatin Monohydrat und 1 bis 2g Koffein zuführt? Ich habe ja gehört, da die wirklich gewieften CBL-Jünger als super-anabole Geheimzutat gehäckselten Bacon in den Kaffee mischen ;-)

Nein, aber im Ernst: Kaffee hat für mich wie für viele andere aufgrund der hungerunterdrückenden und anregenden Wirkung einen festen Stellenwert. Ich überschreite aber selten die Menge von zwei großen Tassen Espresso am Tag. Einerseits hat das damit zu tun, dass ich in meinem Job klar denken können muss und hier das Yerkes-Dodson-Gesetz greift.[1] [6][7] Und daher empfinde ich auch als Boost vor dem Training eine Gabe von 150mg Koffein als optimal für meine Bedürfnisse[2].

Yerkes_dodson_gesetz

Das Yerkes-Dodson-Gesetz besagt: Die Leistung eines Menschen kann durch emotionale Erregung bis zu einem bestimmten Punkt maximiert werden. Ist der Stimulus zu hoch, nimmt die Performance ab. Ein Klassiker für den Fall von zuviel Koffein. (Bildquelle: Wikipedia.de)

Anmerkung 1: Zwischen Aktivation und Leistung besteht nach den amerikanischen Psychologen Robert M. Yerkes und John D. Dodson ein umgekehrt U-förmiger Zusammenhang, kurz: Je schwieriger eine Aufgabe desto niedriger das Aktivationsoptimum (und umgekehrt) (vgl. Yerkes & Dodson 1908: 480f.; Priewe & Tümmers  2007: 11).

Anmerkung 2: Kleiner Lesetipp dazu am Rande: Mayer, Jan & Hermann, Hans-Dieter 2011: Mentales Training: Grundlagen und Anwendung in Sport, Rehabilitation, Arbeit und Wirtschaft, Springer Verlag. Die beiden Sportpsychologen gehen auch in Verbindung mit sportlicher Leistungsfähigkeit auf das Thema optimaler Anregungszustände ein.

Space Ghost: „Ich habe ja gehört, da die wirklich gewieften CBL-Jünger als super-anabole Geheimzutat gehäckselten Bacon in den Kaffee mischen.“

Mäßigung ist hier sicher angebracht – einerseits wirkt Koffein wie erwähnt ab einer gewissen Menge kontraproduktiv. Und da tut sich der/die AthletIn keinen Gefallen, wenn der neue Super-Pre-Workout Booster mit seiner beeindruckenden Zutatenliste dann eher zu Schweißausbrüchen, Zittern und Angstzuständen führt und einem in Folge eine Trainingseinheit versaut. Andererseits entsteht ja auch relativ schnell eine Rezeptorensättigung, so dass eine Dosissteigerung unumgehbar scheint. Auch deswegen ist ein zielgerichteter Einsatz eher von Vorteil.

Was das Thema der reduzierten Insulinsensitivität anbelangt, so gibt es da unterschiedliche Ergebnisse [8][9] und insgesamt scheint Kaffeekonsum nach neuesten Ergebnissen eher gesundheitliche Vorteile zu bringen. [10]

Aesir Sports / Damian: Wie immer macht vermutlich die Dosis das Gift. Wieviele Tassen hältst du denn für das durchschnittliche Individuum für vertretbar? Was würdes zu jemandem sagen der das Zeug wie Wasser trinkt? Sollte der vielleicht mit Grünem Tee substituieren?

Space Ghost: Die Varianz einer Anzahl an Tassen ist sicher relativ breit. Ich würde mich da an Parametern wie Verträglichkeit und einer Höchstmenge an Koffein orientieren. Wie so oft lohnt es sich, auf Körpersignale zu hören. Und damit der gezielte Einsatz des Koffeins als Trainingsbooster auch mit vergleichsweise geringen Dosen funktioniert, sollte man auch ab und an daran denken, eine Abstinenz- oder Reduktionsphase einzulegen. Meiner Erfahrung nach wirkt da schon eine vergleichweise kurze Zeit von maximal sieben Tagen wahre Wunder. Das scheint auch die längste Periode zu sein, in der sich Entzugserscheinungen feststellen lassen. [11] Und schließlich ist die hungerunterdrückende Wirkung auch mit entkoffeiniertem Kaffee gegeben.

Während eines vollständigen Koffein-Entzugs sollte man dann natürlich auch auf grünen Tee verzichten – wobei hier die anregende Wirkung meiner Erfahrung nach eher im Hintergrund steht und erst nach einer relativ großen Menge wirklich spürbar zu Tage tritt. Beispielsweise erinnere ich mich an einige heftige nächtliche Marathonsitzungen während der Lernphase für meine Zwischenprüfung im Studium, bei denen ich nach zwei großen Kannen grünen Tees einen richtigen Tunnelblick hatte. Ich war enorm konzentriert, hatte dann aber auch keinerlei Schlafprobleme – das wäre mit Kaffee zumindest bei mir nicht möglich. Da empfinde ich die Wirkung als deutlich schwerer zu dosieren.

Noch ein letztes Wort zum Koffein-Entzug: Eine dauerhafte Dosis von 750-1200mg pro Tag scheint die Menge zu sein, die eine „vollständige“ Toleranz erzeugt, bei der also eine Koffeingabe keine Unterschiede auf Ebene der meisten Wirkungen inklusive Anregung im Vergleich zur Gabe eines Placebos macht. [11] Das bedeutet, dass eine Person, die an eine geringere tägliche Dosis von beispielsweise 250mg gewöhnt ist, nach wie vor durch zeitweise „Dosisspitzen“ das vollständige Wirkungsspektrum abrufen kann. Daher ist auch bei einer vollständig koffein-toleranten Person eine komplette Abstinenz nicht unbedingt nötig. Es reicht eine Phase der Reduzierung.

Aesir Sports / Damian: Supplementation ist ohne Frage eine interessante Sache – umstritten, aber doch höchst interessant. Wenn du ein nicht-limitierten Vorrat eines bestimmten Supplements auf eine verlassene Inseln mitnehmen könntest, auf der auch ein Gym steht, für welches Supplement würdest du dich entscheiden? Und warum?

Space Ghost: Gleich zunächst mal wäre die Gegenfrage, wo sich denn bitte diese wundersame Insel befindet? Klingt nach einem prima Ort für den nächsten Urlaub. ;-)

Wenn ich es tatsächlich auf ein einziges Supplement reduzieren muss, würde ich Milchproteinisolat wählen. Die Eigenschaften auf Ebene der Konsistenz machen es unheimlich flexibel einsetzbar, so dass es sich problemlos trinken lässt, man aber auch genauso gut einen Pudding anrühren oder es als Backzutat verwenden kann. Darüber hinaus verbindet es auf Ebene der Zusammensetzung die Wirkung von Whey und Casein.

Sollte es aber auf dieser Insel andere Eiweissquellen geben, würde ich Creatin Monohydrat wählen. Es gibt in unserem Sport keine günstigere, sicherere und sinnvollere (legale) Substanz zur Leistungssteigerung, für die es sich lohnen würde, Geld auszugeben. Darüber hinaus deutet eine große Zahl von Studien darauf hin, dass Creatin auch auf Ebenen der neurologischen und kardiovaskulären Gesundheit durchaus vorteilhaft wirkt.

Aesir Sports / Damian: Klingt für mich nach einer vernünftigen Entscheidung. Vermutlich wäre es bei mir sowas ähnliches geworden. Was die Insel selbst betrifft – da würde ich den Telefon-Joker einsetzen und den Herrn Zippel ans Telefon holen. ;)

Aber jetzt mal Spaß beiseite: Damit haben wir eigentlich so gut wie alle interessanten Aspekte – Training, Ernährung, Regeneration und Supplementation – beackert.

Ich denke, der Einblick in deinen bodenständigen Life-Style bietet einen reichen Fundus an Inspiration und wem das noch nicht genug ist, der kann sich ja mal die schnieken Transformationsbilder von dir zu Gemüte führen. Wenn ich mir  die Fotos so ansehe, dann ist es selbst für mich kaum zu glauben, welche Wandlung du da vollzogen hast. Es sieht nämlich ganz so aus, als hättest du rein gar _nichts_ an Muskelmasse eingebüßt; flöten gegangen ist nur der lästige Speck! Gratulation von meiner Seite zu dieser fabelhaften Veränderung.

Bild3

Es war einmal zu einer Zeit, als Intermittent Fasting noch jeglicher BB-Logik spottete und noch gar nicht so bekannt war, als sich ein (damals noch jüngerer) Space Ghost auf seine persönliche Odysee machte …

Bild4

…und dabei – LECK MICH DOCH FETT – nichts weiter als eben jenes, nämlich Fett, von seinem Körper gezogen hat. Einbußen in Sachen Muskulatur? Nahezu 0.

Vorletzte Frage. Betrachten wir die letzten zehn Jahre deines Lebens: Was war die beste Entscheidung, die du deiner Meinung nach getroffen hast (wenn man es nur auf eine Entscheidung herunterbrechen würde) und warum?

Space Ghost: Da es diverse gute Entscheidungen in vielen Lebensbereichen gegeben hat, werde ich den Fokus erneut auf das Thema Lebensstil eingrenzen. Ich denke, dass hier die Beschäftigung mit dem Thema Kraftsport sicher die beste Entscheidung war und die grundlegendsten Veränderungen auf diversen Ebenen mit sich gebracht hat. Das erhöhte Bewusstsein über Ernährung wäre hier zu nennen, aber auch die Wahrnehmung des eigenen Körpers. Ich war lange Zeit vor dem erwähnten Wiedereinstieg in den Kampfsport und die langsame Transition hin zum Kraftsport sportlich kaum aktiv gewesen. Und da fehlte mir auch die Wahrnehmung für körperliche Prozesse, Zeichen und Signale, die man eigentlich die ganze Zeit gemeldet bekommt, wenn man darauf hört.

Natürlich gibt es hier – bei den Themen Wahrnehmung des eigenen Körpers, Ernährungsbewusstsein etc. – auch den Bereich eines gesunden Maßes und am anderen Ende der Skala die Übersteigerung durch Fokussierung auf kleinste Details oder bspw. das Abdriften in Neurosen. Da ist es an jedem selbst gelegen, manchmal den Kopf aus der eigenen ‚Black Box‘ zu ziehen und sich selbst, bzw. die eigenen Verhaltensweisungen und Wahrnehmungen einmal von außen zu betrachten. Danach kann es dann sinnvoll sein, die eigenen Ziele zu korrigieren und sich bspw. nicht in notorischer Unzufriedenheit durch Vergleiche mit Weltklasse-Athleten zu verlieren. Da musste ich selbst auch erst einmal darauf kommen.

Und gerade dabei ist unser Sport auch im Bereich Zielsetzung bzw. Maximierung von längerfristigen Zielen und Gratifikationsaufschub eine Schule, die ich nicht missen möchte. Die Hartnäckigkeit, die man gezwungenermaßen lernt, wenn man länger am Eisen ist, lässt sich auf andere Lebensbereiche genauso übertragen – ein Thema, das in den Artikeln bei Aesirsports in jüngerer Vergangenheit ja auch thematisiert wurde.

Space Ghost: „Ich denke, dass hier die Beschäftigung mit dem Thema Kraftsport sicher die beste Entscheidung war und die grundlegendsten Veränderungen auf diversen Ebenen mit sich gebracht hat. Das erhöhte Bewusstsein über Ernährung wäre hier zu nennen, aber auch die Wahrnehmung des eigenen Körpers.“

Aesir Sports / Damian: Abschließend bleibt noch eine Frage offen: Wie sehen die die kommenden Pläne für den Weltraumgeist aus? Welche Ziele hast du dir in Sachen Training, Ernährung und bezüglich der weiteren Lebensführung gesetzt? Gibt es Projekte, die du derzeit am Laufen hast oder vorhast, in den nächsten Monaten (oder 1-2 Jahren) zu verwirklichen? Und wenn du unseren Lesern noch einen letzten Ratschlag mit auf den Weg geben könntest – wie würde dieser lauten?

Space Ghost: Das Interview hat sich ja u.a. auch deswegen ab und an etwas gezogen,* da ich einen relativ vollen Berufsalltag habe. Daher sind auch Themen wie Ernährung und Training jeweils in die Strukturen meiner Lebenswelt zu integrieren und müssen flexibel gehandhabt werden. Auch in diesem Fall zeigt sich das IF-Konzept als hervorragendes Tool, das einem „nebenher“ ermöglicht, Körperkomposition zu erhalten, Fett abzubauen oder ein wenig Masse zuzulegen.

*Anmerkung F.G.: Es dauert knapp +2 Monate das Interview zu vervollständigen. ;)

Ganz aktuell bin ich in einem geringen Kaloriendefizit mit breiter Amplitude was Kalorienmenge und Kohlenhydrate angeht, d.h. dass ich hin zu den Sommermonaten noch etwas modifizieren will. Das Ganze ist ja irgendwie immer ein Spiel: Ernährungs- und Trainingstaktiken, die eine Zeit lang funktioniert haben, funktionieren zu einem späteren Zeitpunkt weniger gut und umgekehrt. Nur den Körper auf mikroskopischer Ebene betrachtet, herrschen immer Homöostase und Wandlung zeitgleich – längerfristig gibt es aber auf höheren Ebenen Prozesse wie Alterung etc., die eine Neuausrichtung immer notwendig machen. Und in der systemischen Umwelt außerhalb des Körpers eine herrscht natürlich ebenfalls unendliche Vielzahl anderer Einflüsse. Daher ist bei mir wie bei anderen Athlet/innen auch: Mein aktuelles Ziel ist Rekomposition und wie ich das Ziel erreiche ist immer mit Experimenten verbunden. Die Erfahrung mit dem eigenen Körper ist hier natürlich wichtig, aber wie beschrieben eben nur ein Mosaikstein.

moses_ass_to_the_gym

Probiert auch mal neue Dinge aus, wenn die alten Methoden versorgen. Nichts ist beständiger als die Unbeständigkeit – aber bleibt um der Götter Willen am Eisen!

Man muss sich selbst zutrauen, Prozesse erkennen und steuern zu können. Denn was ist denn die Alternative? Man kann keine Paralleltests durchführen und sich selbst mit dem Athleten in einem Paralleluniversum vergleichen, der einen anderen Trainings- oder Ernährungsplan einhält, aber ansonsten alle Parameter konstant hält. Sprich: Eine ausgeglichene, besonnene Herangehensweise in Sachen Training und Ernährung bedeutet meiner Meinung nach, nicht ständig alle Strukturen über den Haufen zu werfen, sondern zunächst deren Wirkung zu beobachten um dann nach einer gewissen Zeit, Dinge intelligent und kleinteilig zu verändern. Und dazu gehört auch, den eigenen Instinkten und Gefühlen zu vertrauen und parallel dazu Aufzeichnungen zu machen. (vielleicht noch von Interesse: Ein Artikel zum Thema Nachforschungen & dem Umsetzen des Know-Hows auf unserem Partner-Blog Walhalla Deutschland)

Was über lange Zeit nicht funktioniert hat, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in einem Zeitraum darüber hinaus nicht funktionieren. Und was eine oder zwei Wochen lang erst probiert wurde, muss nicht zwangsläufig vollkommen verkehrt sein.

Aesir Sports / Damian: Vielen Dank dafür, dass du dir die Zeit für dieses verdammt ausführliche Interview genommen hast, Space Ghost – und für die Zukunft noch alles Gute und weiterhin viel Erfolg!

Space Ghost: Danke! Mir war es eine echte Freude. Vielleicht nutzt der Beitrag dem/der einen oder anderen Leser/in. Und ggf. ergibt sich ein interessanter Austausch hier im Aesirsports-Forum.



Quellen & Referenzen

[6] Yerkes, Robert M. & Dodson, John D. 1908: The Relation of Strength of Stimulus to Rapidity of Habit-Formation, Journal of Comparative Neurology and Psychology, Vol. 18, 459-482 URL: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/cne.920180503/abstract .

[7] Priewe, Jesko & Tümmers, Daniel 2007: Das Erste. Kompendium Vorklinik. Heidelberg: Springer Medizin Verlag. URL: http://amzn.to/13wxG8z .

[8] Beaudoin MS / Allen B. /  Mazzetti G. / Sullivan PJ / Graham TE 2013: Caffeine ingestion impairs insulin sensitivity in a dose-dependent manner in both men and women. Appl Physiol Nutr Metab. 2013 Feb;38(2):140-7. doi: 10.1139/apnm-2012-0201. Epub 2012 Nov 9. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23438224 .

[9] Guarino MP / Ribeiro MJ / Sacramento JF / Conde SV. 2012: Chronic caffeine intake reverses age-induced insulin resistance in the rat: effect on skeletal muscle Glut4 transporters and AMPK activity. Age (Dordr). 2012 Sep 14. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22976123 .

[10] Cano-Marquina A. / Tarín JJ. / Cano A. 2013: The impact of coffee on health. Maturitas. 2013 Mar 2. pii: S0378-5122(13)00047-9. doi: 10.1016/j.maturitas.2013.02.002. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23465359 .

[11] Griffiths, R.R., Juliano, L.M., & Chausmer, A.L. 2003: Caffeine pharmacology and clinical effects. In: Graham A.W., Schultz T.K., Mayo-Smith M.F., Ries R.K. & Wilford, B.B. (Hrsg.): Principles of Addiction Medicine, Dritte Auflage 193 – 224). Chevy Chase, MD: American Society of Addiction. URL: http://www.annualreviews.org/doi/abs/10.1146/annurev.me.41.020190.001425 .

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Mit Hilfe des sog. Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z.B. Kauf eines Produkts auf unserer Website) erfolgt ist. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunktdes Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Die Daten werden ausschließlich pseudonymisiert erhoben und werden nicht mir Ihren weiteren persönlichen Daten verknüpft, eine direkte Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen.

Diese Daten dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besseran die Interessen der Empfänger anzupassen. Wenn Sie der Datenanalyse zu statistischen Auswertungszwecken widersprechenmöchten, müssen Sie den Newsletterbezug abbestellen.

Wir haben mit ActiveCampaign einen Auftragsverarbeitungsvertrag („Data ProcessingAgreement“) abgeschlossen, mit dem wir ActiveCampaign verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Datenschutzerklärung von ActiveCampaign können Sie hier einsehen: https://www.activecampaign.com/privacy-policy

 

7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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