Review: RE-ACT von Zec Plus Nutrition im Test

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Zec_logoNachdem Freund Simme erst vor kurzem den Pre-Workout Booster Kickdown von Zec+ Nutrition (siehe hier) testen konnte, ist es uns auch gelungen der Post-Workout Formel RE-ACT habhaft zu werden. Dies war natürlich Grund genug um ein mehr als ausführliches Review für das Supplement vorzubereiten, welches in der bekannten schwarz-gift-grünen Aufmachung ausgeliefert wird.

Das interessante an RE-ACT stellen ohne Zweifel die in der Formel vereinten Zutaten dar, die erstaunlicherweise nicht nur all die typischen PWO-Substanzen aufweist, sondern überdies auch einige Komponenten enthält, die man eher einem Pre-Workout Ergänzungsmittel eingestehen würde (darunter das allseits bekannte Beta-Alanin, Citrullin und Arginin).

Wir beleuchten daher nicht nur die Aufmachung des Produktes, ihre Darreichungsform, sondern erläutern auch in kleinstem Detail die darin verwendeten Komponenten. Hält Zec+‘s RE-ACT was es verspricht? Haben wir es hier mit einem idealen Post-Workout-Supplement zu tun, welches seinen Preis rechtfertigt oder sollte der ambitionierte Sportler vielleicht doch eher einen großen Bogen um den Wiederbeleber machen?

Das alles – und noch ein wenig mehr – erfahrt ihr im folgenden RE-ACT-Review. Und sofern ihr schon selbst Erfahrungen zu diesem Produkt sammeln konntet, solltet ihr nicht zögern und unsere Kommentarfunktion bemühen bzw. im entsprechenden Foren-Thread eure Meinung zum Besten geben.

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Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

Steckbrief: “RE-ACT“ von Zec Plus Nutrition; Geschmacksrichtung Spicy Cherry

„Post Workout Shake RE-ACT

Der Post Workout Shake RE-ACT von ZEC+ Nutrition ist, wie der Name schon sagt, ein Supplement zur „Wiederbelebung“. Das ist natürlich etwas überspitzt formuliert, aber RE-ACT ist tatsächlich eine optimale Zusammensetzung für die Verwendung nach schwerem Gewichtstraining oder einer harten Kampfsporteinheit. Somit ist der Post Workout Shake bestens geeignet, den Muskelaufbau auch noch in der Erholungsphase voranzutreiben.

RE-ACT enthält dabei alle wichtigen muskelaufbauenden Stoffe, die nach einem harten Training benötigt werden: Die essentiellen, guten Aminosäuren L-Leucin, L-Isoleucin und L-Valin, Alpha Liponsäure usw. Creatin und Glutamin in Kombination mit AKG /Alpha-Ketoglutarate.

Ebenso enthält der Post Workout Shake einige insulinogene Inhaltsstoffe, die zusammen mit den Kohlenhydraten für einen maximalen Insulinschub sorgen. Beste Sportnahrung also für ein erfolgreiches Post Workout.

Post Workout Nutrition – der Muskelaufbau danach

Sportler und vor allem Kraftsportler wissen: Insulin ist das anabolste aller Hormone und somit essentiell wichtig zum Muskelaufbau. Die speziell für eine effektive Post Workout Nutrition konzipierte Nahrungsergänzung RE-ACT enthält genau wie KICKDOWN (klick) im Bereich Pre Workout Sportnahrung, keine Dosierungen in Minimengen, sondern beinhaltet alle Wirkstoffe in hochdosierter Form. Wer den RE-ACT-Shake nach dem Training trinkt, benötigt sonst wirklich nichts mehr um optimal zu regenerieren.

Weitere Eigenschaften von RE-ACT

Der RE-ACT Shake reduziert die Cortisol-Bildung nach schwerem Training drastisch und bringt einen damit schnell wieder „runter“. Eine anabole Stoffelwechsellage wird geschaffen und das Muskelwachstum wird auch nach dem Work Out weiter gefördert. Durch die ausgewogene Zusammensetzung kann es aber auch morgens direkt nach dem Aufstehen verzehrt werden, um dort den Körper direkt mit allem zu versorgen was er später benötigen wird.“ – Quelle: Zec Plus

Soviel zu den vollmundig-anmutenden Versprechungen des Herstellers. Doch kann Zec+‘s RE-ACT die ausgewrungene Bodybuilderseele tatsächlich aus dem Reich der Toten wieder zurückholen und für belebende Frische sorgen?

Zeit die Lupe zu zücken und sich das Produkt einmal detaillierter anzusehen!

RE-ACT | Verpackung (2/2)

Genau wie Kickdown kommt RE-ACT in einer für ZEC+ typischen Sschwarzen Dose mit neongrüner Aufschrift daher. Der einzige Unterschied zum Booster liegt einzig und allein in einer etwas anderen Größenordnung. Die kleine Dose fasst 1800g Pulver und hat einen praktischen Transporthenkel. Wem das noch nicht genug ist: es gibt noch eine XXL-Version mit der doppelten Menge, also 3600g. Die Aufmachung mutet mit den auf dem Label abgedruckten chemische Strukturformeln sehr interessant an und hat auch gleichzeitig ein Easter-Egg verborgen: die funktionelle Gruppe „Zec+“. Humor haben die Jungs also auf jeden Fall bewiesen. Löblich: klare Deklaration, keine geheimnisvollen Mischungen (versteckt in proprietary blends. Dazu wieder alles in deutscher und englischer Sprache.

Da gibt es echt nix zu meckern und so setzt es die volle Punktzahl! 2 von 2 möglichen Punkten für RE-ACT.

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RE-ACT | Aussehen/Konsistenz (2/2)

Das RE-ACT-Pulver ist von der Farbe her ziemlich hell mit einem Orangeton. Beiliegend zum Produkt findet man einen ziemlich großen Messlöffel – so muss das, denn der Scoop wird bei den groß ausfallenden Portionen auch benötigt.

Apropos Portionen: Die Verzehrempfehlung beträgt 120g Pulver in 600ml Wasser für einmal Wiederbeleben. Die Löslichkeit ist super und es entsteht auch kein Bodensatz. Der angemischte Shake färbt sich – nachdem das Pulver aufgelöst ist – (oh große Überraschung!) orange. Wir haben gesucht, aber auch hier nichts zum bemängeln gefunden. Volle Punktzahl mit 2 von 2 möglichen Punkten.

RE-ACT | Geruch 

Wie sollte ein Post-Workout-Supp riechen? Klar, nach Labor, denn von Nichts kommt nichts. Aber jetzt einmal Spaß beiseite – da gab es schon weitaus Übleres. Es riecht zwar leicht chemisch jedoch auch – bedingt durch das Aroma – fruchtig-süß.

Der Geruch ist weder unangenehm noch allzu penetrant insofern bewegt sich hier alles noch im verträglichem Rahmen

RE-ACT | Geschmack: (6 / 10)

Beim Kickdown habe ich geschrieben, dass der Geschmack nicht so sehr ins Gewicht fällt. Aber bei einem Post-Workout-Supplement sehe ich die Sache wiederum aus einer anderen Perspektive. Warum? Nun, wie wäre es mit folgenden Gründen: Es gilt nun weitaus mehr davon zu trinken, schließlich muss man den Körper rehydrieren und PWO-Supplemente arbeiten generell auch (nicht zuletzt wegen den enthaltenen Kohlenhydraten) mit mehr Pulver. Logischerweise dauert es dann ein wenig länger, bis man seinen Shake leer hat – da will ich nicht würgen müssen oder gar das Verlangen zu Kotzen bekommen. Der zweite Grund folgt eher dem Prinzip Zuckerbrot und Peitsche: Nach dem Training freut man sich auf seine Belohnung, hier darf es für mich auch gerne etwas süßer sein. Verdient ist verdient!

In welche Ecke lässt sich also das Hausprodukt von Zec+ einordnen?

Die mir vorliegende Charge liegt bereits in der geschmacksverbesserten Version vor. Der Vorläufer soll – Gerüchten zu Folge – weniger gut geschmeckt haben (und nebenbei bemerkt nur halb soviel HMB beinhaltet haben). Man scheut also keine Kosten und Mühen ein bestehendes Produkt weiter zu verbessern, nicht nur funktionell sondern auch im Hinblick auf den Geschmack. Der Name „Spicy Cherry“ ist ziemlich gut gewählt, denn so schmeckt es auch!

Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

So macht sich RE-ACT im Shaker. Milchige Flüssigkeit, keine Probleme beim trinken, dank guter Löslichkeit. Dafür ein Lob.

Müsste ich den Geschmack von RE-ACT beschreiben, würde ich sagen, dass das Aroma ähnlich rüberkommt, wie bei diesen kleinen Kirschlutschern, die viele von uns wahrscheinlich noch aus der Kindheit kennen. Fügt hierzu noch eine Note Orangenaroma hinzu und ihr habt RE-ACT. Entweder man mag es also oder man wählt die „Augen-zu-und-durch“-Methode. Meine Meinung? Ich find es durchaus akzeptabel.

Im Abgang kommt dann das „Spice“ des Namens durch. Dies lässt sich auf die im Produkt enthaltene Alpha-Liponsäure zurückführen, die von Natur aus sehr scharf und kratzig schmeckt.  Kein Wunder also, dass auch im RE-ACT (welches ja nicht mit der Dosierung geizt) im Abgang etwas scharf rüberkommt. Die Schärfe bleibt aber nicht sehr lange (wie z.B. bei Chili), sondern vergeht ziemlich zügig wieder. Hier kommt es wieder ganz auf die persönliche Präferenz an und ich muss zugeben, dass mich diese Eigenart jetzt nicht besonders gestört hat. Das Gegenteil war eher der Fall, denn irgendwie empfinde ich diese Nuance ansprechend und geschmacklich nicht verkehrt..

Was man noch anmerken muss: RE-ACT ist ziemlich süß. Ich vermute, dass der Zweck der übertriebenen Süße genau darin begründet liegt: Er soll die Schärfe überdecken bzw. zumindest erträglicher zu machen (nicht nur ALA schmeckt bescheiden. Substanzen wie HMB und AKG-Verbindungen stehen auch nicht gerade in dem Ruf Gourmets auf den Plan zu rufen).

Wer jetzt jedoch Bedenken hat, dass es ihm nicht schmecken könnte, der sollte sich vorher eine Probe bestellen und dann sehen, in wiefern er mit den Eigenheiten von RE-ACT klar kommt.

RE-ACT | Proteingehalt (2/2)

RE-ACT enthält pro Portion satte 48,6 g Eiweiß, welches sich größtenteils aus dem enthaltenen Whey-Isolat und Whey-Konzentrat zusammensetzt (siehe unseren Protein-Guide für eine genaue Definition von Isolat/Konzentrat). Der Wert ist für ein Post-Workout-Supplement mehr als respektabel – auf keinen Fall zu wenig – und dürfte damit auch die Bedürfnisse von etwas schwereren Athleten zufriedenstellend decken. Leichtere Athleten und Anfänger können die Portionsgröße dahingehend gerne variieren und ggf. kleinere Mengen wählen.

RE-ACT | Proteinquellen (2/2)

Man siehe auf das Etikett und erblicke: Whey-Isolat an erster Stelle, direkt danach das Konzentrat. `nuff said, oder? Man würde sich zwar immer noch detaillierte Angaben wünschen, aber zumindest diese Tatsache dürfte jeden paranoiden Kraftsportler erst einmal beruhigen.

Makronährstoffverteilung (9 / 10) auf 100 ml Getränk sind enthalten:

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Nahezu fettfrei und ein sehr gutes Eiweiß-Kohlenhydrat Verhältnis wie ich finde.

Viele Produkte anderer Firmen in dieser Kategorie haben da wesentlich mehr Kohlenhydrate. Schlussendlich muss ja jeder selbst wissen, wie viele Kohlenhydrate wirklich zielführend sind, dennoch gibt es immer einige Produkte, die stark zu übertreiben drohen, Marke „mehr KH bringt mehr“ dabei gleichzeitig mehr Fett in Kauf genommen, jedoch am Eiweiß gespart wird.

Ist so absolut in Ordnung und nicht überdimensioniert. Und jetzt wird noch genauer draufgesehen! Welche exotischen Substanzen sind drin? Und was „kann“ RE-ACT tatsächlich?

RE-ACT | Inhalt, Verträglichkeit & Nutzen

Inhaltsstoffe (8/10)

Das Zutatenlabel liest sich wie folgt:

Zutaten: Maltodextrin, Molkenprotein-Isolat, Molkenprotein, Creatin AKG, Glutamin AKG, Gamma Amino Buttersäure (GABA), Säuerungsmittel: Zitronensäure, L-Leucin (2,1 g), L-Carnitintartrat, L-Isoleucin (1,0 g), L-Valin (1,0 g), Alpha Liponsäure, L-Arginin base, L-Glycin, Inulin, Cinnamon Bark Extrakt, Bittermelonen Extrakt, Garcinia Extrakt, Calcium HMB, Beta Alanin, L-Citrullin, L-Askorbinsäure, Aroma, Magnesiumcitrat, N-Acetyl Cystein, Süßstoff: Sucralose, Zinkcitrat, Farbstoff: Beta Carotin.

Ich werde mich nun der Reihenfolge nach von den mengenmäßig höher dosierten zu den niedriger dosierten Inhaltsstoffen vorkämpfen.

Die ersten 4-5 Inhaltsstoffe sollte man ja eigentlich zu genüge kennen, denn sie bilden die Basis eines jeden Post-Workout-Shakes (sofern man Wert auf Kreatin legt). Deshalb werde ich nur kurz auf die Komponenten eingehen.

Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

Die extensive Nährwertliste von RE-ACT: Umfassend!

Maltodextrin sorgt für den nötigen Insulinausstoß. Der Wirkungsmechanismus der uns hier begegnet wirkt auf zwei Wegen: zum einen hemmt es die Aktion katabole Hormone (beispielsweise Kortisol und AMPK) und andererseits haben wir den (anabolen) Insulinausstoß selbst. Insulin, eines der anabolsten Hormone des menschlichen Körpers, ist ein Schlüsselspieler wenn es um das Ziel Muskelaufbau geht. Athleten verwenden daher bereits seit vielen Jahren günstige kurzkettige Kohlenhydrate wie Dextrose oder das verträglichere Maltodextrin, also zur Eindämmung des Katabolismus und zur Initiierung der Regeneration: Die Kohlenhydrate füllen die muskulären Glykogenspeicher wieder auf. Je nach Trainingsumfanf und zugeführter Menge reicht das Maltodextrin jedoch nicht unbedingt für eine vollständige Regeneration der Muskelspeicher auf, aber hierfür gibt es dann ja auch das richtige Essen nach dem Training. Die Menge ist allerdingds mit 44,3g pro Portion für ihre Zwecke mehr als ausreichend dosiert.

Das Whey (Milchprotein) sorgt wiederum für die nötige Bausubstanz zum Muskelaufbau. Es enthält u.a. ein Set wichtiger Aminosäuren – beispielsweise das Leucin, welches die Proteinsynthese stimuliert. Creatin sorgt für eine verbesserte Zellhydration und kann mittels Insulin auch besser in die Zellen aufgenommen werden.

Kreatin (genauer: Creatine AKG) verfügt über viel zu viele interessante Eigenschaften, als dass ich jetzt hier jetzt lang und breit darüber alle schreiben könnte. Was man erwähnen sollte: Es zählt neben Whey und Fischöl mit Sicherheit nicht umsonst zu den gängigsten Basics der Supplementierung. Die AKG-Form bietet gegenüber den einfacheren Formen (etwa Monohydrat) den Vorteil, dass es besser vom Körper resorbiert werden kann. Wie im Kickdown-Review bereits beschrieben, wird eine geringere Menge der Substanz benötigt um eine gleichbleibende Wirkung zu erzielen. Der Nachteil? Es schmeckt noch weniger gut als die Standardform. Aber man ergänzt Kreatin ja auch nicht wegen des unglaublich guten Geschmacks.

…und jetzt geht’s los

Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

Der GABA-Rezeptor in den Nervenzellen bindet eine speziellen Neurotransmitter: die γ-Aminobuttersäure („Gamma-Aminobuttersäure“), welche auch in RE-ACT zum Einsatz kommt. Der GABA-Rezeptor selbst ist einer der wichtigsten Mechanismen zur Hemmung des ZNS – und damit ein Entspannungsgarant. (Photo credit: Wikipedia)

Zuerst ein paar Takte zur Gamma Aminobuttersäure aka GABA. An dieser Stelle muss ich wirklich zugeben, dass ich diese Substanz noch nie in einem Post-Workout-Supplement gesehen habe – insofern handelt es sich hier um Neuland (haha) für mich, aber man ist ja offen für neue Erfahrungen! GABA ist ein biogenes Amin von Glutaminsäure und fungiert im Körper als Neurotransmitter. Normalerweise kennt man GABA von seiner schlaffördernden Wirkung, daher wird es in Bodybuildingkreisen oft zur Verbesserung des Schlafes eingesetzt (Regeneration, anyone?). Nicht verwunderlich also: Im RE-ACT führt es unter anderem zu ähnlichen Effekten. Klar, man schläft nun nicht gleich ein, aber  man kommt schnell wieder runter. Etwas, dass vor allem dann von Vorteil ist, wenn man sich just vor dem Training die Birne mit Koffein und Co. vollgeknallt hat. Des Weiteren zeigen Untersuchungen, dass GABA dazu in der Lage ist die Wachstumshormonausschüttung zu vervierfachen. [1] Ein nicht zu unterschätzender Punkt, wenn man Muskelaufbau im Sinn hat. Für alle Gehirnsportler unter uns noch der Hinweis, dass GABA anabol auf das Hirngewebe wirkt und damit die kognitive Leistungsfähigkeit steigern vermag. [2]

Kommen wir nun zu einem weiteren potenten Ingrediens, dem Leucin. Auf Aesir-Sports schon 2-3 mal Topic gewesen (z.B. hier & hier) und in CBL-Kreisen fast schon zum Götzen erhoben. Leucin ist eine der verzweigtkettigen Aminosäuren,(BCAA) für den menschlichen Organismus essentiell und bietet einen wesentlichen Vorteil, es stimuliert die Proteinsynthese. [3][4][5][6] Eine brandneue Studie, die auch kürzlich auf SuppVersity vorgestellt wurde, legt nahe, dass Leucin sogar in der Lage ist, den Leptinspiegel zu pushen – also für mehr Sättigung sorgt. [10] Eine feine Sache, vor allem wenn ihr auf Diät seid. Nun könnte man sagen: Okay, hat man in dem vielen Whey nicht schon genug Leucin? Muss man denn echt noch freies Leucin hinzusetzen? Natürlich kann man sich darüber jetzt streiten.

Allerdings bietet freies Leucin den Vorteil, dass es nicht in einem komplexen Protein gebunden ist. Und damit kann es wesentlich schneller resorbiert werden und „seine Hausaufgaben“ machen. Leucin kämpft hier allerdings nicht alleine, denn wie so oft sind seine verzweigtkettigen Kumpanen Isoleucin und Valin mit von der Partie. Alle 3 bilden die so genannten BCAAs und sind auch im RE-ACT im üblichen 2:1:1 Verhältnis vorhanden. Diese Einheit steht für den Kampf gegen den Katabolismus und eine Maximierung der Proteinsynthese. [7][8][9] Denn wie heisst es so schön? „Viel Feind, viel Ehr!“ ;)

Und jetzt kommen wir zu einer Substanz, die in Sportlerkreisen als höchst umstritten und kontrovers diskutiert gilt: L-Carnitin. Carnitin kommt natürlicherweise an der Stelle im Organismus vor, wo langkettige Fettsäuren aus dem Zellinnenraum in die Mitochondrien transportiert werden müssen, um schließlich verbrannt zu werden. Carnitin ist ein wichtiger Bestandteil des Carnitin-Acyltransferase-Systems. Man kann sich dieses Enzymsystem so vorstellen, wie die Einspritzpumpe eines Autos. Im Falle der Fettverbrennung gelangen die langkettigen Fettsäuren nur so in den Ofen und nicht anders. (Für mehr Infos zum Fettstoffwechsel siehe auch unseren Artikel „Fettstoffwechsel & Fettsäuren: Eine Einführung“). Ob hier eine Supplementation notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Carnitin wird normalerweise ausreichend vom Körper selbst synthetisiert und durch normale Nahrung aufgenommen. Der Bedarf wird allerdings durch aerobe Belastungen erhöht, wobei dann wiederum eine Supplementation sinnvoll ist. Zec Plus setzt hier aber auf Nummer sicher und verpasst der Formula 1,4g pro Portion. Kein Problem, denn Carnitin ist wasserlöslich, ähnlich wie Vitamin C, und ein Überschuss wird ausgeschieden. 11

Nun zum bereits angesprochenen Übeltäter in Sachen Geschmack:  Alpha Liponsäure (ALA) ist ein starkes Antioxidans, welches durch seine Wasser- als auch die Fettlöslichkeit jede Körperzelle erreicht. Weiterhin kann ALA den Fettverlust unterstützen und via GLUT4-Translokation die Glukoseaufnahme in die Muskelzellen – und damit die Regeneration – ankurbeln. [12] Weiterhin wirkt ALA synergistisch mit L-Carnitin. [13] Ein kleinen Nachteil gibt es allerdings schon noch: ALA steigert AMPK und hemmt mTOR. Zu Deutsch heisst das nicht anderes, als das ALA in der Lage ist anabole Signale zu hemmen. Dieser Effekt kann allerdings bereits durch simples Kreatin, welches immerhin auch im Produkt enthalten ist, neutralisiert werden. Ironischerweise fördert ALA dabei sogar die Kreatinaufnahme. [14] Paradox, oder?.

Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

Wang et al. (2010) konnten in ihrem Rattenversuchsmodell die Effekte einer ALA-Supplementation herausarbeiten: Neben einer gesunkenen Fettmasse wiesen die Versuchstiere (A), die mit ALA behandelt wurden, gegenüber der Kontrollgruppe (B) auch einen Anstieg von Mager- und Knochenmasse auf. Die A-Gruppe profitierte ohnedies von einer besseren Insulinsensitivität. (Bildquelle: Wang et al. (2012))

Auch Arginin und Citrullin hätte ich in einem Post-Workout-Supp nicht vermutet, da es sich hierbei eher um Pre-Workout-Substanzen („Pump“) handelt. Zeit, den Denkapparat einzuschalten und um ein paar Ecken zu denken: Wie bereits im Kickdown-Review erläutert, sorgen diese beiden Aminosäuren für eine Gefäßerweiterung und könnten damit für eine bessere Nährstoffversorgung der Muskelzellen sorgen. [15][16] Ich vermute, dass sich der firmeneigene Miraculix genau das dabei gedacht hat. Andernfalls lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Die nun folgenden 4 Inhaltsstoffe kann ich unter dem Thema Glukoseverwertung zusammenfassen. Da wären zu nennen: Glycin, Zimtextrakt, Bittermelonenextrakt und Garcinia Extrakt (HCA).

Zunächst zu einer möglicherweise oftmals unterschätzten Aminosäure, Glycin. Bei Glycin handelt es sich um die kleinste Aminosäure ohne weitere Nebenkette. Sie enthält nur ein Kohlenstoffatom, daher ist sie weder links- noch rechtsdrehend. Oh, sorry, da ging der Biochemiker in mir durch. Also, Glycin soll die Aufnahme von schnellen Kohlenhydraten aus dem Darm signifikant verbessern und damit für eine bessere Regeneration sorgen. [19] In einigen Studien konnte gezeigt werden, dass eine Einnahme von Glycin vor dem Schlafengehen sogar die Regeneration im Schlaf verbessern soll und man ausgeruhter aufwacht. [17] Weiterhin scheint Glycin die Reaktionsfähigkeit verbessern. [18] Ich denke von dieser kleinen Aminosäure werden wir in Zukunft noch etwas mehr zu hören bekommen.

Cinnemon Bark Extrakt aka Zimtextrakt brauche ich dem Aesir-Sports-Leser glaube ich nicht noch einmal erklären, dazu haben wir bereits genug Lesestoff. Wer den Text noch nicht gelesen hat, dem empfehle ich dies nachzuholen. Auch Zimt dient als „glucose disposal agent“ und schafft somit Zucker aus dem Blut.

Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

In einer Untersuchung aus dem Jahr 2003 zeigten Chen und Kollegen – auch hier in einem Rattenversuchsmodell – welchen Effekt der Extrakt der Bittermelone (BM) auf den Glukosestoffwechsel hat. Die Ratten erhielten 6 Wochen vor dem Start der Supplementation entweder eine HighFat (HF) oder eine LowFat (LF) Kost. Die Ergänzung mit Bittermelonen-Extrakt sorgt für eine größere Insulinsensitivität und eine schnellere Glukose-Clearance (AUCglucose in mmol.). (Bildquelle: Chen et al. (2003))

Von Garcinia Extrakt haben wohl die meisten noch nichts gehört. Nicht verwerflich. Bei dieser Substanz handelt es sich um einen natürlichen Pflanzenextrakt der die so genannte Hydroxyzitronensäure, auch HCA genannt, enthält. HCA hat die Eigenschaft die Glukoseverwertung zu steigern, bzw. die Glykogeneinlagerungen zu begünstigen. [23] Weiterhin konnte in einer Rattenstudie die Hemmung eines Enzyms namens ATP Citrate Lysase in der De-novo Lipogenese (also aus der körpereigenen Fettsynthese aus Kohlenhydraten; schlecht) festgestellt werden. Das würde im Endeffekt bedeuten, dass dasHCA verhindert, dass Kohlenhydrate in Fette umgewandelt werden. Der Effekt ist allerdings nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar und scheint auch nur in sehr hohen Dosen aktiv zu werden. [24][25]

Könnt ihr noch? Ein paar Sachen hab ich nämlich noch zu erläutern bevor wir zur Wirkung kommen, aber keine Sorge – es ist nicht mehr weit und dann wisst ihr bestens über die Komponenten bescheid. Kommen wir also zum Inulin. Darauf gehe ich auch nur kurz ein. Inulin ist eine Polyfruktose, die als Präbiotikum in der Lage ist die Verdauung zu fördern. Lesefutter dazu findet ihr hier: „Ballaststoffe: Wozu sie gut sind.“

Nun zu einem meiner Lieblingssupplemente. Claciumgenundene β-Hydroxy β-Methylbuttersäure. Hä? Wat dat? Das geläufige Kürzel lautet HMB, welches einigen vielleicht bereits ein Begriff sein dürfte.

HMB ist ein Metabolit der Aminosäure Leucin (siehe oben). HMB ist in der Lage die mTOR-Signalkaskade auszulösen – damit hemmt es den Muskelproteinabbau, unterstützt die Proteinsynthese und damit den Anabolismus (Muskelaufbau). [26][27]  Anders als sein Prekursor stimuliert HMB die Insulinausschüttung nicht, weswegen es gerne bei Ernährungskonzepten wie Intermittent Fasting eingesetzt wird. Weiterhin zeigen Studien dass HMB eine positive Wirkung hinsichtlich des Fettabbaus hervorruft. [28] Das Metabolit hat noch viele, viele weitere positive Eigenschaften, allerdings zu viele um sie in einem Supp-Review derart ausführlich abzuhandeln, wie es das vielleicht eigentlich verdient hätte. Ich verweise hier aber gerne aus SuppVersity, Ergo-Log und Examine.com.

Bereits vorab hatte ich gesagt, dass ich Beta-Alanin – genauso wie das enthaltene Arginin – eher weniger in der Formel vermutet hätte. Weshalb sollte man also PRe-Workout-Ingredenzien in eine Post-Workout-Formula packen? Im Kickdown-Review habe ich geschrieben, dass Beta Alanin den pH-Wert in der Muskelzelle abpuffert und damit vor Übersäuerung schützt. [29] Ich vermute, dass man sich hier ähnliches dabei gedacht hat, um unterstützend auf die Regeneration einzuwirken.

Als nächstes haben wir Askorbinsäure. Was zum…!? Askorbinsäure, oder auch Vitamin C genannt, ist ein essentieller Stoff für den menschlichen Organismus. Das heißt wir gehören zu den wenigen Lebewesen, die es nicht selbst synthetisieren können. Wir sind jedoch für die Funktionalität unseres Stoffwechsels darauf angewiesen, daher müssen wir Vitamin C exogen zuführen (etwa über die Lebensmittel, die wir konsumieren). Soweit so gut, aber nehmen wir nicht genug Vitamin C mit der Nahrung auf? Richtig, allerdings erfüllt es hier ganz andere Zwecke. Askorbinsäure – nach dem Training eingenommen – senkt nachweislich den Kortisolspiegel und beschleunigt damit anabole und regenerative Prozesse im Körper. [30] Dass es hier nicht zur Bedarfsdeckung eingesetzt wird, sollte einem auch spätestens dann auffallen, wenn man sieht, dass 495mg und damit 619% des Tagesbedarfs im RE-ACT sind.

N-Acetyl Cystein ist interessanterweise dazu in der Lage den trainingsinduzierten, oxidativen Stress zu minimieren. Dieser Stoff ist nebenbei bemerkt auch ein Nebenprodukt von Glutathion, welches überdies auch in Wheyprotein zu finden ist und für den Zellschutz verantwortlich ist. [31]

Zwei Stoffe fehlen uns nun noch. Zink und Magnesium. Die Kombi beider Minerale ist eine oft und gerne verwendete Formel im Bodybuilding. Beide Substanzen liegen in RE-ACT in der gut resorbierbaren Zitratform (Zink-Citrat & Magensium-Citrat). Zum Thema Zink verweise ich hier gerne auf unseren großen Zinkartikel und ergänze das Ganze mit einer weiteren Info: Zink ist wichtig, um Insulin im Pankreas (der Bauchspeicheldrüse) zu speichern, welches dann bei bei Bedarf wieder abgegeben werden kann. [32] Dies ist entscheidend und schließt einen wichtigen Kreislauf hin zu der anabolen Wirkung. Magnesium wiederum wird den meisten von euch wohl erstmal für das Vorbeugen von Krämpfen ein Begriff sein – natürlich völlig zu Recht, aber das ist noch nicht alles. Ergänzend dazu möchte ich deshalb noch erwähnen, dass dieses Mineral ein Co-Faktor für über 300 Enzymsysteme im menschlichen Körper darstellt und damit maßgeblich an der Verwertung von Proteinen, Kohlenhydraten und Fetten beteiligt ist. [33] Und auch das ist nur eine von vielen positiven Eigenschaften.

Mit dieser umfassenden Darstellung sind wir auf alle wichtigen Substanzen, die im Endprodukt enthalten sind, mehr als ausführlich eingegangen. Es gibt keine Komponente die fehl am Platz ist oder in ihrer Dosierung zu knapp gehalten wurde. Natürlich muss man stets im Auge behalten, dass hochwertige Komponenten das Produkt verteuern. Könnte man RE-ACT noch weiter aufwerten? Bestimmt. Wäre es dann noch bezahlbar? Vermutlich nicht. Wie wir nachher noch sehen werden, ist der Preis ohnehin schon recht hoch, insofern ging Zec+ einen soliden Kompromiss bei der Auswahl der Zutaten ein. Dazu aber mehr in den nachfolgenden Sektionen.

Verträglichkeit (Laktose etc.)

Wie bei jedem Produkt, welches Milchprodukte (oder dessen Bestandteile) beinhaltet, müssen laktoseintolerante Menschen auch hier etwas Obacht walten lassen. Da aber laut Zutatenliste mehr Whey-Isolat, als Konzentrat eingesetzt wurde, dürfte sich der Laktosegehalt doch in Grenzen halten. Hier nochmal der Verweis auf die Probenpäckchen, um im Zweifelsfall die individuelle Verträglichkeit abzuchecken, bevor man sich einen fetten Bottich eines Supplements zulegt, dass man nicht verträgt.

Wer bestimmte Aminosäuren oder Wheyprotein nicht verträgt, der muss einfach nochmal die Zutatenliste lesen.

Süßkraft

RE-ACT ist ziemlich süß. Dies ist leider auch erforderlich, denn Komponenten wie HMB, ALA, Creatin AKG, Arginin, usw. schmecken einzeln für sich schon sehr bescheiden und haben in ihrer Reinform schon für gehörige Würgereflexe gesorgt. Vermixt in der Formel RE-ACT ist das aber gar nicht mehr so schlimm. Das Bauernopfer muss man hier in Kauf nehmen.

RE-ACT | Preis (8/10)

Die Analyse der Komponenten hat aber bereits gezeigt, dass dort nicht wenige hochwertige Zutaten verbraten wurden, daher habe ich mir mal den Spaß gemacht, den Preis für alle wirkungsrelevanten Inhaltsstoffe heraus zu suchen und pro Portion zusammen zu rechnen. Leider konnte ich für Bittermelonen-Extrakt kein vergleichbares Produkt finden, welches in Deutschland erhältlich ist. Bei allen anderen Zutaten habe ich mit dem billigsten Kilogrammpreis kalkuliert, den ich auf dem deutschen Markt finden konnte.

An dieser Stelle erspare ich euch eine längere Rechenliste (was auch nicht der Sinn und Zweck des Reviews ist) und lasse mit 3,65€ pro Portion einfach das Ergebnis stehen. Man bedenke: Da hat man noch lange keinen Flavour und keinen Süßstoff drini, sodass die Plörre vermutlich ziemlich ekelhaft schmecken würde. Außerdem muss man beachten, dass man die Sachen nicht alle von einem Händler bekommt, sondern – sofern man sich das Ganze selbst zusammenmischen wollen würde – arm bei den Versandkosten der verschiedenen Händler werden würde.

Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

RE-ACT kommt, wie auch sein Pre-Workout Bruder, in der typischen „Zec+ Farbe“: Schwarz & gift-grün.

Im Klartext bedeutet das für mich, dass die Inhaltsstoffe ihren Preis rechtfertigen können. Es ist aber eine andere Frage, ob die Komponenten derart harmonieren, dass auch die Wirkung des Produkts ihr Geld wert ist.

RE-ACT | Wirkung (8 / 10)

Wenn sich am Preis die Geister bezüglich des Kaufs eines Supplements scheiden, dann steht und fällt ein Produkt mit der eintretenden Wirkung. Booster wie Kickdown oder Craze (Review to come) kosten viel, aber sie halten was sie versprechen und sind daher ihr Geld wert. Kann man das Gleiche von RE-ACT behaupten?

Alle qualitativ-hochwertigen Inhaltsstoffe würden nichts nutzen, wenn sie die versprochene Wirkung nicht abliefern würden – das ist klar. Was jedem klar sein sollte: Es wesentlich schwieriger die Wirkung eines Post-Workout-Supplements einzuschätzen, als die eines Pre-Workout-Supplements, da die Effekte oft einem „time-lag“ unterliegen und nicht derartig simpel rückführbar sind, wie z.B. die gestiegene Konzentration oder der Fokus bei einem Booster. Schauen wir also mal, was sich da machen lässt.

Bereits vor RE-ACT hatte ich mir in mühevoller Kleinsarbeit eine eigene Suppe zusammengemischt, die eine ähnliche Zusammensetzung wie das hier evaluierte Produkt aufweist. Konkret heißt das:, eine hochmolekulare Kohlenhydratquelle, Wheyprotein, Kreatin, Leucin, HMB, Beta-Alanin, L-Glutamin, Zink, Magnesium sowie ein paar Insulinstabilisatoren, wie Zimtextrakt und Chrom.

Was konnte ich nun bei RE-ACT feststellen?

Trotz der recht großen Portionsgröße von 120g auf 600ml liegt der Shake nicht schwer im Magen und ich hatte auch kein Problem, wenn es eine Stunde später daran ging die PWO-Mahlzeit einzunehmen. Ferner konnte ich auch kein „Insulinloch“ konstatieren, welches viele vielleicht kennen dürften, wenn man mal etwas mehr Zeit zwischen Shake und Essen – etwas wegen einer eiskalten Dusche – lässt . Im Vergleich zu meiner Eigenmischung konnte ich – natürlich alles höchst subjektiv – eine leichte verbesserte Regeneration feststellen. Ich fühlte mich frischer und entspannter. Dies führe ich im Wesentlichen auf die darin enthaltene Alpha Liponsäure und das Glycin zurück. Das GABA spielt da sicherlich auch mit rein – alles Dinge, die ich vorher nicht in Marke „Eigenbau“ drin hatte. Man kommt merklich besser zur Ruhe nach dem Training. Für viele die spät abends trainieren sicher ein schlagender Vorteil.

Zu den antioxidativen Wirkungen kann man wohl auch subjektiv nicht viel sagen. Auf einen derart kurzen Testzeitraum schon gar nicht, also ersparen wir uns das Herumstochern im Trüben an dieser Stelle.

Bei der Punktevergabe gilt im Übrigen dasselbe, wie bei den Inhaltsstoffen: Eine volle Punktzahl kann man schon allein deshalb nicht vergeben, weil man nicht genau abschätzen kann, inwiefern zukünftig noch weitere Verbesserungen auf den Markt kommen. Man hat aber auch stets eine Unsicherheitskomponente und eine gehörige Portion Subjektivität mit drin.

Für ein Post-Workout-Supplement hält RE-ACT einige interessante Neuerungen parat und verlässt somit ausgetretene Pfade, die wir schon von anderen Formeln kennen.

RE-ACT | Gesamtnote/Fazit

Im Gegensatz zum selbst gemixten Shake ist in RE-ACT alles enthalten, was sinnvoll erscheint. Wir haben eine ordentliche Portion Protein (Isolat+Konzentrat+Leucin), die selbst die Bedürfnisse von schweren Brocken erfüllt und die wohldosierte Menge an kurzkettigen Kohlenhydraten (Maltodextrin), die das Kortisol eindämmen und die Regenerationsphase einläuten. Neben einigen Substanzen, die den Zucker aus dem Blut in die Muskelzellen schaffen (Zimt, Glycin, Bitterlemon, Garcinia), enthält das Endprodukt auch einige Spielereien, die vielleicht nicht jedermann auf dem Plan hat. Hierzu zählt das Creatine AKG, das Arginin oder auch das Beta-Alanin. Nichtsdestotrotz sind dies jene Komponenten, die noch in all dem Supplementdschungel am häufigsten verwendet werden. Fernerhin hat man mit einigen Mineralen, (Zink+Magnesium) sowie antioxidativen und entspannenden Substanzen (N Acetyl L Cystein, ALA, GABA, HMB) einige mehr oder weniger sinnvolle Ergänzungen eingebracht. Ob Carnitin oder Vitamin C nötig sind – darüber kann man sicherlich streiten.

Review: RE-ACT „Spicy Cherry“ von Zec Plus Nutrition im Test

Der im Produkt enthaltene Scoop („dat shovel“) ist auch nötig – eine Portion RE-ACT wird mit bis zu 120g Pulver benannt. Leichtere Athleten können auch weniger vom Produkt nehmen.

Berücksichtigt man den Preis, die Aufmachung, die Zusammensetzung und schließlich die Wirkung, so erhält man ein hochpreisiges Produkt, welches einem viel Arbeit durch Eigenmixtur ersparen kann. Vergleicht man es jedoch mit der Konkurrenz, etwa Olimps Ressurector oder Peaks Createston, so stellt man fest, dass RE-ACT gar nicht so weit außerhalb der Preis-Liga liegt, sondern sich in einem ähnlichen Feld bewegt.

Alles in Allem macht das 8,1 von 10 Punkten. Wenn es der Geldbeutel übrig lässt: Warum nicht?

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Quellen & Referenzen

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Über

Damian N. „Furor Germanicus“ Minichowski ist der Gründer und Kopf hinter dem Kraftsport- und Ernährungsmagazin AesirSports.de. Neben zahlreichen Gastautorenschaften schreibt Damian in regelmäßigen Abständen für bekannte Online-Kraftsport und Fitnessmagazine, wo er bereits mehr als 200 Fachartikel zu Themen Kraftsport, Training, Trainingsphilosophie, Ernährung, Gesundheit und Supplementation geschrieben hat.

Zu seinen Spezialgebieten gehört das wissenschaftlich-orientierte Schreiben von Fachartikeln rund um seine Passion – Training, Ernährung, Supplementation und Gesundheit.

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9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

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9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

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10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

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Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

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Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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