(Offizielle) Referenzwerte für die Mikronährstoffzufuhr: Wie werden sie eigentlich ermittelt?

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(Offizielle) Referenzwerte für die Mikronährstoffzufuhr: Wie werden sie ermittelt?

Von Simon Goedecke | Benötigte Lesezeit: 9 Minuten


(Bildquelle: DGE)

Die Referenzwerte in der Ernährung werden von der D-A-Ch Organisation herausgegeben – doch wie kommen sie eigentlich zu Stande…?(Bildquelle: DGE)

Diese Frage ging eigentlich vor ein paar Wochen über Ask.fm an Damian, doch da ich mal wieder zufällig erst kürzlich über dieses Thema im Studium referiert habe, war es mir möglich ein wenig mehr dazu zu erzählen. Da ich mich während der Diskussion dazu bereit erklärt habe einen eigenständigen Artikel über das Thema Referenzwerte, Mikronährstoffe und wie diese eigentlich zu Stande kommen, zu liefern (sofern ausreichendes Interesse dazu bestünde), möchte ich mein Wort hiermit einlösen.

Ich gebe zu, die Fragestellung ist nicht ganz uninteressant, da wir mittlerweile alle möglichen Referenzwerte auf vielen Lebensmitteln finden können, die ins Verhältnis zum Gehalt des Nährstoffs in dem Lebensmittel gesetzt werden. Das hat natürlich vor Allem Werbezwecke, denn wer möchte nicht mit nur einer Portion von Lebensmittel X% seines Tagesbedarfs an Mikronährstoff Y gedeckt haben (oder so ähnlich…). Solche Angaben finden wir insbesondere bei Lebensmitteln mit hinzugesetzten Mikronährstoffen. Bei Naturprodukten ist das dagegen eher selten der Fall, da der Gehalt – je nach Saison, Klima, Wetter, Düngung und Anbaubedingungen – schwankt und daher keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Umso interessanter ist die Frage, wie diese Referenzwerte, die unsere nationalen Organisationen herausgeben, eigentlich zu Stande kommen und was sie genau aussagen.

In Deutschland gelten übrigens die DACH-Referenzwerte, die von der deutschen-, österreichischen- und schweizerischen Gesellschaft für Ernährung herausgegeben werden. Hier soll es ausschließlich darum gehen, wie sie zustande kommen und nicht, ob sie an der ein oder anderen Stelle zu kritisieren sind (oder nicht).

(Offizielle) Referenzwerte für die Mikronährstoffzufuhr: Wie werden sie ermittelt?

Mangel an Mikronährstoffen

Eine chronische Zufuhr von Mikronährstoffen unter dem Referenzwert bedeutet nicht automatisch, dass man auch einen Mangel erleidet. Akut sowieso nicht, denn niemand wird krank, nur weil er mal einen Tag kein Obst und Gemüse isst.

Der Grad des Nährstoffmangels wird in drei Stufen unterschieden (siehe Tabelle rechts). Man sieht, dass Symptome erst an der Spitze der Pyramide auftreten und dass bis dahin noch ein relativ großer Puffer, angefangen von einer niedrigen Nährstoffzufuhr, besteht.

Außerdem unterscheidet man den Grundbedarf vom normativen Speicherbedarf.

(Offizielle) Referenzwerte für die Mikronährstoffzufuhr: Wie werden sie eigentlich ermittelt?

Die „Nährstoffmängel-Pyramide“: Zwischen niedriger Nährstoffzufuhr und manifestiertem Nährstoffmangel gibt es ene Menge Spielraum.

Der Grundbedarf ist die Zufuhrmenge, die man benötigt um einen latenten und manifesten Mangel zu verhindern, also in der Pyramide ab dem biochemischen Mangel aufwärts. Hierbei wird gerade so ein uneingeschränktes Leben ermöglicht. Der normative Speicherbedarf dagegen erlaubt den Aufbau und Erhalt von ausreichenden Körperspeichern, die im Falle einer akuten Unterversorgung schnell und effizient einspringen können. Einige Mikronährstoffe können dabei sehr gut gespeichert werden, andere weniger gut. Die meisten von ihnen werden in der Leber gespeichert.

Was passiert aber wenn es doch zu einem Mangel kommt?

Viele von euch werden schon mal etwas von Skorbut oder der Seefahrerkrankheit gehört haben. Dabei besteht ein Mangel an Vitamin C, den die Seefahrer in früherer Zeit erlitten, weil sie für die lange Zeiten auf See keine haltbaren Lebensmittel mit ausreichenden Mengen dieses Mikronährstoffes an Bord hatten. Vitamin C ist sehr wichtig für die Synthese von Kollagen, also Bindegewebe und deshalb fielen den Seefahrern als erstes die Zähne aus.

Erst als man entdeckte, dass man die Krankheit mit Zitrusfrüchten verhindern kann, realisierte man, dass es einen bis dahin unbekannten Stoff in der Nahrung geben musste, der essentiell für die Gesundheit ist. Eine weitere Mangelerkrankung ist die Rachitis, auch englische Krankheit genannt. Sie trat früher vor allem bei Kindern im vereinten Königreich auf, die in dunklen Hinterhöfen oder in Bergwerken arbeiten mussten. Außerdem hatten diese Kinder keinen ordentlichen Zugang zu Milchprodukten und Eiern. Was für ein Mikronährstoff könnte das nur sein?

Ein Tipp: es ist der Einzige, den wir selbst produzieren können.

Die Rede ist natürlich von Vitamin D, welches unter anderem wichtig bei der Resorption und Einbau von Kalzium in die Knochen ist. Daher verwundert es nicht, dass es die englischen Kinder mit Vitamin D Mangel sehr stark deformierte Knochen hatten.

Aber die verschiedensten Mangelerkrankungen aufzuzählen, wäre hier wohl etwas zu viel des Guten, schließlich geht’s um die Referenzwerte.

Methoden zur Ermittlung der Referenzwerte

Die Wissenschaft hat einige Methoden auf Lager, die verwendet werden (oder in der Vergangenheit verwendet wurden), um sogenannte Referenzwerte zu ermitteln – d.h. Werte, an denen man sich orientieren sollte, um Nährstoffmängel zumindest vorzubeugen.

Die einzelnen Werkzeuge werde ich euch im Folgenden einmal in aller Kürze vorstellen.

Methode #1: Mangelexperimente

…sind zum Glück heute weltweit verboten. Doch sie gelten wichtige Pionierarbeit auf dem Gebiet des menschlichen Nährstoffbedarfes. Der langjährige Aesir-Sports-Leser ist bereits mit dem Minnesota-Starvation-Experiment vertraut, indem junge US-Amerikaner die Chance geboten wurde, dass sie – statt in den Krieg zu ziehen – an diesem Experiment teilnehmen konnten, um so einen „Beitrag“ für die Menschlichkeit zu leisten. Dabei wurden sie unter kontrollierten Bedingungen bis an die Grenzen des Verhungerns gebracht, um wichtige Erkenntnisse über den menschlichen Stoffwechsel zu erlangen. (Wer es ausführlich nachlesen will, wie dieses Experiment den Teilnehmern bekommen ist, der kann sich hier informieren).

Man ermittelte also anhand der sehr genau dokumentierten Ernährung die minimale Dosis der jeweiligen Nährstoffe, die nötig ist, um Mangelsymptome zu vermeiden oder wieder zu entfernen.

Selbiges wurde übrigens an KZ-Häftlingen durchgeführt, wobei man hier wohl weniger zimperlich mit den „Teilnehmern“ umsprang, als es auf der anderen Seite des atlantischen Ozeans getan wurde…

Methode #2: Bilanzuntersuchungen

Das beste Beispiel für eine Bilanzuntersuchung ist das Protein. Protein ist zwar kein Mikronährstoff, aber mindestens genauso essentiell.

Bei der Bilanzuntersuchung misst man die Aufnahme von Stickstoff, welches in jedem Protein enthalten ist, über die Nahrung und vergleicht diesen Wert mit der Ausscheidung von Stickstoff über Urin, Haut und Atmung. Ist die Aufnahme höher, als die Ausscheidung, liegt eine positive Bilanz vor, man speichert also Protein im Körper, z.B. in Form von Muskelgewebe. Ist die Ausscheidung dagegen höher als die Aufnahme, liegt eine negative Bilanz, also ein Abbau, vor.

Ähnliches gilt auch für die Körperspeicher von Mikronährstoffen – wobei man für solch eine Untersuchung alle Metabolite und Ausscheidungsprodukte kennen und effizient messen können muss.

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Bei der Bilanzuntersuchung schaut man, inwiefern sich die Aufnahme von der Ausscheidung unterschiedet. Basierend darauf werden Schlüsse gezogen.

Methode #3: Epidemiologische Studien

In epidemiologischen Studien geht es nicht darum Experimente durchzuführen, sondern eher darum, verschiedene Bevölkerungsgruppen miteinander zu vergleichen und die Ergebnisse in den Kontext zu setzten.

In Bezug auf Mikronährstoffe bedeutet dies, dass man zum Beispiel feststellte, dass Personen in Süddeutschland häufiger einen Jodmangel-Kropf (Struma) – einer vergrößerten Schilddrüse in Folge eines Jodmangels – bekommen, als Personen in Norddeutschland. Also schaut man sich die Aufnahme an Jod der beiden Gruppen genauer an und kann dadurch den (notwendigen) Bedarf feststellen, um Jodmangel zu verhindern.

Ein bisschen vage ist das schon, deshalb müssen in dem Falle weitere klinische Untersuchungen zur Absicherung durchgeführt werden. Aber Epidemiologie tut keinem weh und gibt einen guten Richtwert. Falsch wäre es nur, wenn man aus einer Korrelation eine Kausalität ableitet – ein Fehler, der sehr oft begannen wird und vor allem medial eingesetzt wird, um Schlagzeilen zu machen.

Methode #4: Kurative Tests

Hier steckt schon das Wort „Kur“ (engl.„Cure“) drin – also die Beseitigung eines unerwünschten Zustandes. Daher ist es nicht verwunderlich, dass bei kurativen Tests ein bestehender Mangel beseitigt wird.

Die Hälfte der dazu nötigen Dosis wird mit dem Bedarf gleichgesetzt. Das Problem dabei ist nur eine ausreichende Personenzahl zu finden, die nur diesen einen Nährstoffmangel hat. Meistens treten Mängel in Folge einer generellen Unterversorgung auf, was die Durchführung dieser Tests erschwert. Eine besonders hohe Aussagekraft haben die ohnehin nicht.

Methode #5: Tierversuche

Ob man es für ethisch vertretbar hält oder nicht (das zu kommentieren ist nicht meine Aufgabe), sind Tierversuche durchaus sehr hilfreiche Tools, um wichtige Rückschlüsse über den Stoffwechsel zu ziehen. Hier ist es nach reiflicher Überprüfung der Ethikkommission zumindest noch möglich, Mangelexperimente durchzuführen.

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Tierexperimenten kann man kritisch gegenüberstehen, aber sie bilden einen der wichtigen Eckpfeiler des Erkenntnisgewinns in Sachen Stoffwechsel und Ernährungslehre. Die Grafik zeigt, welche Arten am häufigsten für Versuche herangezogen werden. (Bildquelle: Wikimedia.org / Tim Vickers ; CC Lizenz)

Tierstudien dürfen allerdings nur durchgeführt werden, wenn wichtige Erkenntnisse aus Humanstudien noch fehlen und diese auch nicht ohne weiteres durchführbar wären. Am Ende liefern diese Versuche in Bezug auf die Referenzwerte doch nur qualitative Aussagen, können aber keine konkreten Werte angeben.

Ein Beispiel wäre, ob Schwangere und Stillende einen Mehrbedarf an Nährstoff X haben.

Methode #6: Biochemische Untersuchungen

…sind heute das Mittel der Wahl, wenn es um die Festlegung der Bedarfswerte geht. Dafür muss man wissen, was der Nährstoff im Körper genau macht – also welche Aufgaben er erfüllt. Daraus leitet man einen bestimmten Zielwert ab (zum Beispiel einen Blutwert, Speicherwert oder Hormonwert).

Kleines Beispiel gefällig? Selen ist ein wichtiger Cofaktor für das Enzym Glutathionperoxidase. Man steigert die Selendosis nun so weit, bis man das Aktivitätsmaximum dieses Enzyms erreicht hat und erhält dadurch seinen Bedarfswert.

Methode #7: Mathematische Verrechnungsverfahren

Nun sind wir nicht alle gleich und den Bedarf eines Erwachsenen kann man nicht mit dem eines Kindes oder Seniors gleichsetzen. Daher verrechnet man verschiedene Werte untereinander, um auf die einzelnen Bevölkerungsgruppen schließen zu können.

Zum einen hätten wir da die Extrapolation, bei der von einer Bevölkerungsgruppe auf eine andere geschlossen wird. Aus bekannten Bedarfszahlen von Säuglingen wird beispielsweise auf den Bedarf bei Kleinkindern geschlossen.

Zum anderen gibt es noch die Interpolation, bei der von 2 Altersgruppen auf eine Dritte geschlossen wird, z.B. Ermittlung des Bedarfs von Jugendlichen aus Zahlen von Erwachsenen und Säuglingen.

Empfehlungen, Schätzwerte, Richtwerte

Diese 3 Kategorien bilden die Referenzwerte, sind jedoch unterschiedlich gewichtet bezüglich ihrer Aussagekraft.

Empfehlungen sind dabei die Gruppe mit der höchsten Gewichtung. Sie sind durch klinische Studien abgesichert, wenn nicht anders möglich auch aus Erhebungen und epidemiologischen Studien bezogen.

Bedarf

Zunächst ermittelt man den Bedarf sehr vieler Menschen und entwickelt daraus ein Diagramm. Im Optimalfall entsteht dabei eine gauß’sche Glockenkurve, also das, was auf meinem selbst gekritzelten Bild zu sehen sein soll. Dann ermittelt man daraus den Durchschnitt, was dem Bedarf von 50% der Personen entsprechen sollte.

Der letzte Schritt zur Zufuhrempfehlung ist die Addition von 2 Standardabweichungen, wobei man mit einer solchen Glockenkurve bei 97,5% landet. Die Zufuhrempfehlung ist also ein Wert, bei dem 97,5% der Personen auf die die Empfehlung zutrifft, adäquat mit diesem Nährstoff versorgt sein sollten. Die restlichen 2,5% haben Pech gehabt und müssen noch ein bisschen mehr zu sich nehmen. Das betrifft vor allem Leistungssportler oder Personen mit einem sehr schnellen Stoffwechsel.

Liegen nicht genügend Daten zur Bedarfsverteilung vor oder ist der Bedarf nicht normalverteilt, werden ausgehend von einem Variationskoeffizienten von 10-15%, einfach 20-30% zum durchschnittlichen Bedarf dazu addiert. Dies ist dann in etwa vergleichbar mit 2 Standartabweichungen. Empfehlungen werden meistens pro Kilogramm Körpergewicht angegeben. Bei Vitamin B6 jedoch ausgehend von der Proteinaufnahme und bei Thiamin, Riboflavin und Niacin ausgehend von der Kalorienaufnahme.

Schätzwerte geben Hinweise auf eine angemessene und unbedenkliche Zufuhr der Mikronährstoffe. Die Werte sind durch experimentelle Untersuchungen gestützt, aber nicht genügend abgesichert. Ein Beispiel wäre die Ermittlung der Referenzwerte für Säuglinge aus dem durchschnittlichen Gehalt in Frauenmilch.

Richtwerte dienen nur als Orientierungshilfe für Nährstoffe, bei denen mangelnde oder überhöhte Zufuhr problematisch sein kann. Mindestzufuhrempfehlungen gelten beispielsweise für Wasser, Fluorid und Ballaststoffe, wohingegen sich Höchstzufuhrempfehlungen bei Cholesterin, Alkohol und Speisesalz finden lassen.

(Offizielle) Referenzwerte für die Mikronährstoffzufuhr: Wie werden sie eigentlich ermittelt?

Empfehlungen, Schätzwerte und Richtwerte – gestaffelt nach „Aussagekraft“

Gültigkeit der Referenzwerte

Die Referenzwerte gelten nicht für:

  • Kranke Personen oder Personen in der Genesung
  • Personen mit Nährstoffmängeln
  • Personen mit Verdauungs- und Stoffwechselstörungen
  • Personen mit chronisch hohem Konsum an Genussmitteln (z. B. erhöhter Alkohol- und Tabakkonsum)
  • Personen mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme

Diese Personengruppen benötigen individuelle ernährungsmedizinische Beratung.

Abschließende Worte

Ich hoffe, dass ich mit diesem kleinen Informationsartikel aus meinem Studium dem einen oder anderen dabei behilflich sein konnte einen tieferen Einblick in die Generierung und das zu Stande kommen der Referenzwerte zu liefern.

Wie bereits angesprochen, kann man sich nun darüber streiten, inwiefern die Methoden und die daraus resultierenden Werte zu bewerten sind und wie insbesondere (Leistungs)-Sportler damit umgehen sollten (oder von den Werten zu halten haben). Das ist aber wiederum Stoff für einen weiteren Artikel, daher ziehe ich an dieser Stelle die Reißleine. Euer Feedback könnt ihr selbstverständlich in den Kommentaren für uns da lassen – darüber freuen wir uns sehr!

Quellen & Referenzen

(1) Otten, JJ. / Hellwig, JP. / Meyers, LD. (2006): Dietary Reference Intakes. The National Academies Press. Washington, D.C. URL: www.nap.edu.

(2) Bechthold, A. (2009): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. In: Ernährungs Umschau: 6/09; S. 346-353. URL: http://www.ernaehrungs-umschau.de/fortbildung/monatsthema/?id=3892.

(3) Thomson, CD. (2004): Assessment of requirements for selenium and adequacy of selenium status: a review. In: European Journal of Clinical Nutrition: 58; S.391–402. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/14985676.

(4) World Health Organization (WHO): Nutritional requirements. List of publications. URL: http://www.who.int/nutrition/publications/nutrientrequirements/en/.


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Über

Simon aka „Simme“ verstärkt seit 2012 als Autor und aktiver Moderator das Aesir Sports Team und hat bereits durch zahlreiche elaborierte und fundiert-recherchierte Artikel seine Expertise im Fachbereich der Ernährung, Ernährungsberatung und Supplementation bewiesen. (Seine Ingredenzien-Analysen suchen mittlerweile seinesgleichen im deutschen Sprachraum).

Als Experte in Sachen Ernährung hält Simme den Moderatorposten (Bereich: Ernährung, Supplements und Diät im Bodybuilding) im Forum der größten deutschsprachigen Bodybuilding-Website im Netz, „der Szene“ (BBSzene.com), inne.

Als passionierter Eisenkrieger, verfügt über ein breites Wissensspektrum im Kraftsport und interessiert sich vor allem für das Wettkampfbodybuilding.

Zurzeit studiert Simon an der Hochschule Anhalt an der Saale. (Hauptfach: Ökotrophologie)

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3 Kommentare

  1. Hallo,
    leider sind diese Empfehlungen reine Theorie. Selbst bei Studien an den 100 Tsd. optimal geeignete Probanden teilnehmen würden, könnte man nicht den Bedarf für 7 Mrd. Menschen ermitteln. Es bleiben nur Schätzwerte. Wenn unser Gesundheitssystem es zulassen würde das man jährlich nicht nur einen nicht aussagekräftigen Cholesterinwert ermittelt, sondern das jährlich ein Amino- und Vitaminogramm erstellt werden würde, würde das so manchen die Augen öffnen. „One Apple a Day, keeps the Doctor away.“ war gestern. Wer auf die Aussage seines Arztes hört, man sei doch im Referenzwert, gehört eindeutig zu den Verlieren. Wer heute keine Ergänzungen nutz, ist selber Schuld.

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11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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