Review: Insane! Pre-Workout Booster von Body & Fit im Test

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Review: Insane Workout-Booster von Body & Fit im Test

Von korax | Benötigte Lesezeit: 11 Minuten |


Pre-Workout Booster … Fluch und Segen? Der eine meidet sie, der andere setzt ihn bei „Bedarf“ ein. Einige fahren ein On/Off-Schema und dann gibt es noch die Fraktion, die ihn bei jeder Trainingseinheit einsetzt und ohne nicht mehr kann.

Heute berichten wir über den großen Bruder von unserem bereits getesteten Pre-Workout Booster „Crazy“ aus dem Hause Body & Fit – dem „Insane!“ Pre-Workout Booster.

Für etwas mehr als den doppelten Preis pro Portion (ca. 0,83€, aktuell sogar 0,66€) bekommt ihr eine geballte Ladung von 10 weiteren Inhaltsstoffen gegenüber dem „Crazy“.

Review: Insane! Pre-Workout Booster von Body & Fit im Test

Steckbrief: “Insane!“ von Body & Fit; Geschmacksrichtung Fruit Sensation

Das verspricht der Hersteller:

Review: Insane! Pre-Workout Booster von Body & Fit im Test„Insane gibt Ihnen einen monströsen Pump und eine unglaubliche Leistungssteigerung. Die stärksten und neuesten Zutaten in einer äußerst gewaltigen Gesamtformel.

Merkmale Insane Pre-Workout:

  • Extreme Pre-Workout Formel
  • Unsere Garantie: Mehr geht nicht!
  • Wirkt sehr schnell!
  • Voller Pump

Insane ist der alles umfassende Pre-Workout Booster. Er verwandelt dich von Mensch zu Maschine! Die Insane-Rausch-Matrix ist absolut einmalig. Die neusten und stärksten Zutaten geben Ihnen eine sofortige und explosive Wirkung, die Sie während des Trainings benötigen. Dafür sorgen der präzise abgestimmte Mix aus Acacia Rigidula, Koffein, Schisandra und patentierte Chocamine®.

Die Wirkung und das Gefühl von Insane:

  • 0-5 Minuten: Sie trinken Ihren Insane.
  • 15 Minuten: Die ersten Gefühle sind spürbar, ein Schauer der Vorfreude läuft über den Rücken.
  • 20 Minuten: Ihre Gedanken sind bereits beim Training. Sie wollen buchstäblich das Fitness-Studio zerstören. Sie fühlen den Drang trainieren zu wollen.
  • 25 Minuten: Der Drang zu trainieren ist fast nicht mehr auszuhalten.
  • 30 Minuten: Sie geraten außer Kontrolle. Sie ziehen sich schnell um. Sie spüren Ihre Muskeln, Sie fühlen sich unbesiegbar. Sie sind im Fokus, Ihre beste Trainingseinheit wartet auf Sie.
  • 30 Minuten und mehr: Die Gewichte fühlen sich federleicht an. Sie sind fast wie ein Roboter, nicht zu stoppen!“ – Body & Fit
  • Typus: Pre-Workout Booster
  • Verpackungseinheit: 396g / Dose (24 Portionen)
  • Preis: 19,90 €
  • Geschmacksrichtungen: Fruit Sensation und Refreshing Cola
  • Inhaltsstoffe: Insane Pre-Workout Blend 1.650mg: Creatine Nitraat 1.000 mg, Creatine HCL 1.000mg, Agmatine Sulfaat 500 mg, Betaine 300 mg, N-Carbamyl glutamaat 500 mg, Beta-Alanin 1.500 mg, L-Citrullin-Malat 2.500 mg, BCAA 4:1:1 1.500 mg, Pycnogenol 10 mg, Koffein 275 mg, Chocamine® 250 mg, Grüntee-Extrakt 75.5 mg, Acacia rigidula (98%) 75.5 mg, Natural Geranamine 25.5 mg, Schisandra 225 mg
  • Wo zu kriegen? Bei Body & Fit

Insane! | Aufmachung (4/5)

Review: Insane! Pre-Workout Booster von Body & Fit im TestWie gewohnt, kommt der „Insane!“ in der klassischen weißen Dose von Body & Fit daher. Die Öffnung sowie der Dosenboden haben die gleiche Größe, sehr angenehm für die Entnahme. Die Inhaltstoffe, Name, Label etc. werden oben und unten von einer schimmernden blauen Linie umhüllt.

Das Label ist in niederländischer Landessprache gehalten, wie wir es bereits von Body & Fit Hausmarkenprodukten kennen. Die Inhaltsstoffe und Nährwerte sind jedoch auch ohne Übersetzungstool leicht zu entschlüsseln.

Unter der Schutzfolie findet man ein leicht rötliches Pulver, sowie ein Messlöffel und Frischhalte Säckchen. Ein tiefer Atemzug in die Nase und das fruchtige Aroma des Geschmacks „Fruit Sensation“ kommt zur Geltung. Erfrischend, nicht zu künstlich. Mit dem Messlöffel, kann man exakt eine Portion von 16,5g dosieren.

Insane! | Inhalt (3,5/5)

Makronährstoffverteilung

Auffällig sind die 4,62g Kohlenhydrate pro Portion, die durch das Maltodextrin kommen. Die Vorteile von der kleinen Menge sind, dass der Blutzuckerspiegel stabilisiert wird. Außerdem werden die Inhaltsstoffe ein klein wenig „besser“ aufgenommen werden, durch den leichten Insulinanstieg in Verbindung mit der kleinen Portion von 1.500mg BCAA’s. Für Sportler die sich ketogen bzw. ultra low-carb (ULC) ernähren, könnte diese kleine Menge Kohlenhydrate ein Ausschlusskriterium sein.

Heutzutage haben die meisten Pre-Workout Booster keine Kohlenhydrate, was ich selber auch besser finde. Gib dem Affen nur Zucker wenn es sein muss ;-)

Aber schauen wir uns einmal die Insane-Formel etwas genauer an.

Die Insane-Formel

  • 2.000mg Kreatin-HCL
  • 500mg Agmatin-Sulfat
  • 300mg Betaine
  • 500mg N-Carbamyl glutamaat
  • 1.500mg Beta-Alanin
  • 2.500mg L-Citrullin-Malat
  • 1.500mg BCAA 4:1:1
  • 10mg Pycnogenol
  • 275mg Koffein (als Caffeine Anhydrous)
  • 250mg Chocamine®
  • 75,5mg Grüntee-Extrakt
  • 75,5mg Acacia rigidula (98%)
  • 25,5mg Natural Geranamine
  • 225mg Schisandra

Weitere Bestandteile: Maltodextrin, Vitamin B3, Sucralose, Acesulfam-K, Rübenpulver, Pfirsicharoma, Natriumcylamaat, Pfefferminzgeschmack enthält Schwefeldioxid und Sulfite.

Kreatin HCL

Der Klassiker zuerst: Kreatin. Kein anderes Nahrungsergänzungsmittel hat im Sport einen so langen Werdegang hinter sich und freut sich nach wie vor über große Beliebtheit. Und das nicht ohne Grund: Kreatin wird bei kurzen Belastungen (2 Sekunden und mehr) zur Energiegewinnung als Phopshatspeicher in der Muskulatur verbraucht. Mehr Kreatin = mehr Energie.

Um in den Genuss der leistungssteigernden Wirkung zu kommen, sollte man mindestens 0,03g/kg Körpergewicht Creatin pro Tag konsumieren und/oder durch eine Aufladephase von 0,3g/kg Körpergewicht für 5-7 Tage die Speicher direkt füllen – genaueres dazu erfahrt ihr in unserem „ultimativen Creatine Guide“.

Kreatin bringt dem Anwender nicht nur mehr Kraft, es sorgt durch eine bessere Hydration (Wassereinlagerung) in den Muskelzellen für ein höheres Zellvolumen und besseren Speicherung von Nährstoffen, wie Kohlenhydrate (Glykogen). Kreatin ist sehr vielseitig. Es kann Depressionen lindern, kognitive Fähigkeiten verbessern, Stress reduzieren und vieles mehr.

Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet sich eine Einnahme von 5g und mehr aufgeteilt in zwei Portionen, z.B. am Morgen sowie nach dem Training im Shake bzw. an trainingsfreien Tagen am Abend, an. Mit den 2 Gramm im Insane stellt man schon mal einen Teil der Kreatinversorgung sicher.

Agmatin-Sulfat

Review: Insane! Pre-Workout Booster von Body & Fit im TestBei Agmatin handelt es sich um einen Neurotransmitter und ein Metabolit der Aminosäure L-Arginin. Agmatin reduziert das subjektive Schmerzempfinden und verbessert die kognitiven Fähigkeiten. Außerdem kann es den Stickstoffhaushalt im Körper erhöhen (NO Synthese), was wiederum zu einer besseren Durchblutung (Pump im Training) sowie besseren Nährstoffversorgung führt [1][2][3][4][5][6].

Dazu werden 1,6 – 6,4mg/kg Körpergewicht benötigt. Mit den 500mg Agmatin im Insane ist man somit bestens versorgt.

Betain (Trimethylglycin)

Bei Betain handelt es sich um ein Metabolit des Neurotransmitters Cholin. Es kommt natürlicherweise in Fleisch, Fisch und Getreide vor. Betain erhöht die Resorption von Kreatin und Aminosäuren und hat in Studien bei höheren Gaben (2.500mg+) zur einem Anstieg der IGF-1 Rezeptoren geführt und die Körperkomposition der Teilnehmer verbessert. Es stärkt das Herzkreislaufsystem und verbessert die Blutfett- und Leberwerte, indem es u.a. das Homocystein im Körper senkt [7][8][9][10]

Um in den Genuss der Vorteile von Betain zu kommen, sollte man mindestens +500mg davon zu sich nehmen – besser 2.500-6.000mg. Die Menge von 300mg im Insane dürfte vielleicht für eine etwas bessere Aufnahme der Aminosäuren und Kreatin sorgen, aber man sollte nicht zu viel erwarten.

N-Carbamyl Glutamat

N-Carbamyl Glutamat aktiviert Carbamylphosphat Synthase-1, ein Enzym, das notwendig ist, um Arginin zu erzeugen. Die Schlussfolgerung lautet in etwa wie folgt: Mehr Arginin, mehr Pump, mehr Energie, mehr Sauerstoff, Stärkung des Immunsystems usw. Es erhöht dadurch die Wachstumshormonproduktion und baut verstärkt Ammoniak (ein Abfallprodukt aus dem Eiweißstoffwechsel) ab. Die Aminosäure erhöht (in Tierversuchen) außerdem die Synthese von Muskelgewebe. Bei diesen Experimenten wurden 100mg pro kg Körpergewicht verabreicht [11][12][13].

Beta-Alanin

Beta-Alanin ist ein intrazellulärer Säurepuffer. Die Aminosäure sorgt u.a. dafür, dass der Muskel „langsamer“ übersäuert und Stoffwechselendprodukte bei anaerober Belastung wie z.B. H+-Ionen und Laktat schneller abtransportiert werden. In der Praxis kann sich der Anwender über die Bewältigung von mehr Wiederholungen im Training bzw. einer Erhöhung des Trainingsvolumens erfreuen. Dazu werden 2-5g pro Tag benötigt [15][16][17][18][19][20][21][22][23][24][25][26][27][28][29][30][31][32][33]

Mit 1,5g hat man wie beim Kreatin schon mal einen Teil der Tagesportion, allerdings sollte an dieser Stelle angemerkt werden, dass es – wie beim Kreatin – langfristig (und täglich) eingenommen werden muss, um wirklich effektiv zu sein. Beta-Alanin ist ein Dauersupplement, wenn es wirken soll [14].

Citrullin-Malat

Citrullin ist eine Vorstufe von L-Arginin. Die Verbindung mit Malat (Apfelsäure) sorgt für eine bessere Aufnahme und Bioverfügbarkeit. Citrullin ist ein wahrer Allrounder. Neben der Erhöhung des Stickstoffhaushaltes im Körper (s. Agmatin, L-Arginin etc.) reduziert Citrullin Muskelschmerzen, was ein größeres Trainingsvolumen ermöglicht. Außerdem stärkt es das Immunsystem durch Erhöhung der T-Zellen [34][35][36][37].

Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit werden 6-8g empfohlen. Von daher ist eine Portion des Insane Mit 2,5g zu wenig. Es bietet sich an eine weitere Gabe am Morgen mit Kreatin einzunehmen (oder einfach 2 Portionen Insane vor dem Training.)

BCAA (verzweigtkettige Aminosäuren)

Für eine ausführliche (und wissenschaftliche) Diskussion rund um BCAA und ihre Wirkung, empfehle ich die Konsultation unseres ultmativen BCAA Guides. Im Folgenden soll das grobe Wirkungsspektrum der verzweigtkettigen Aminosäuren kurz umrissen werden.

BCAA’s (darunter fallen die drei essenziellen Aminosäuren L-Leucin, L-Valin und L-Isoleucin) gehören mittlerweile schon beinahe zur Standardausrüstung des supplementbegeisterten Eisenkriegers. Der eine setzt sie „nur“ in der Diät ein, der andere während des Fastens und manche nehmen sie durchgehend zu jedem Training. BCAA’s wirken antikatabol, antiermüdend, steigern die kognitiven Fähigkeiten und kurbeln die Proteinsynthese auf ein Maximum an – wenn in einer Portion mindestens 3g Leucin enthalten sind.

In einer Portion vom Insane sind 1g Leucin und jeweils 250mg Isoleucin und Valin enthalten. Für Personen unter 70kg empfiehlt sich eine Portion von 5-6g 15min vor dem Training. Personen über 70kg sollten 8-10g nehmen. Somit ist die Dosis im Insane zu gering und sollte höher dosiert und/oder extra mit BCAA’s angereichert werden.

Pycnogenol (Pinienextrakt)

Pycnogenol ist der Patentname eines Pinienextrakts, welcher und u.a. aus Katechinen die auch im Grüntee vorhanden sind (ähnlich wie Traubenkernextrakt oder Kakao sind darin zahlreiche Polyphenole und Antioxidantien enthalten). Pycnogenol wirkt durchblutungsfördernd, entzündungshemmend, schmerzstillend und weist viele weitere gesundheitliche Vorteile auf [38][39][40][41][42][43][44][45][46][47][48][49][50][51].

Die Dosierung sollte jedoch bei mindestens 40-60mg liegen.

Koffein

Koffein steigert die körperliche Leistungsfähigkeit, erhöht die Kraftwerte und Adrenalinausschüttung, kurbelt das Herzkreislaufsystem sowie die Fettverbrennung an – und es kann noch eine ganze Menge mehr. Für all die herrlichen Vorteile werden mindestens 100 mg benötigt (je nach Toleranz). Aber Vorsicht: Die hier enthaltenen 275mg können für den Nicht-Kaffeetrinker (ca. 2-3 Tassen) schon eine geballte Ladung sein, daher sollte man grundsätzlich mit der halben Dosis beginnen und sich – je nach Wohlbefinden – hocharbeiten.

Ein weiterer „good read“ zum Thema Koffein stellt unser Artikel „Kaffee als ergogenische Substanz dar.“

Chocamine ®

Chocamine ist ein Kakaoextrakt, der den gleichen Geruch, Geschmack und die bewährten gesundheitlichen Vorteile wie die dunkle Schokolade hat (nein, ich meine nicht die Zuckerpampe, die mit echter kakaohaltiger Schokolade kaum was gemeinsam hat, bis auf die Farbe). Ein Vorteil: Der Extrakt enthält keine „überflüssigen“ Fette und Zucker – sowie weitere chemische, oft dickmachende Stoffe. Es schmeckt wie konzentrierte Bitterschokolade und riecht auch so.

Bitterextrakte sind nicht nur gute Appetitzügler [53], sie verbessern auch die Verdauung durch eine erhöhte Gallensaftsekretion. Weitere Eigenschaften sind eine bessere Gemütsverfassung (Schokolade macht glücklich, mehr Dopamin [52]), eine Reduktion des Blutdrucks und eine Verbesserung der Insulinsensitivität [54[55][56]].

Beide Xanthine, Theophyllin wie Theobromin, kommen u.a. in der Kakaobohne und tragen damit zu ihrem gesundheitlich-zuträglichem Ruf bei. Die im Tee enthaltenen Mengen können schwanken und kommen nur in einer geringen Konzentration vor, doch auch sie wirken im Gehirn als Adenosin-Antagonisten, womit sie Müdigkeit vertreiben und Konzentration fördern. [XX][XX] Wenn wir Koffein konsumieren, wird ein Teil davon zu Theophyllin und Theobromin verstoffwechselt. Wer also Kaffee konsumiert, erhöht hintenrum die Theophyllin- und Theobrominkonzentration im Körper.

Chocamine enthalten viele Wirkstoffe, wie Methylxanthine (Theobromin, Koffein und Theophyllin), biogene Amine (Phenylethylamin und Tyramin), Aminosäuren (Phenylalanin, Tryptophan und Tyrosin) und Mineralstoffe (darunter viel Magnesium). Faktisch alles Stoffe denen auch einzeln diätische Eigenschaften zugesprochen werden. Die empfohlene Dosis liegt bei 500-1000mg (welche auch in ca. 5-26g Schokolade mit 85%+ drin ist).

Grüntee-Extrakt

Grüntee-Extrakt bzw. die darin enthaltenen Katechine – und speziell EGCG (Epigallocatechin-Gallat) – erhöhen die Fettverbrennung, wirken durchblutungsfördernd, verbessern die Blutfett- und Leberwerte und bieten noch weitere viele gesundheitliche Vorteile. Wie stark diese Vorteile ausfallen, hängt von der Dosierung und auch der Genetik des Anwenders ab [57][58][59][60][61][62][63][64][65][66][67][68][69][70][71]

Acacia rigidula (98%)

Es wird exotisch! Acacia Rigidula aliasBlackbrush“ ist ein Buschgewächs aus der Familie der Hülsenfrüchte. Diese Pflanze ist in Süd-Texas und Zentral-Mexiko heimisch und wurde von den amerikanischen Ureinwohnern über Jahrhunderte lang verwendet.

Acacia Rigidula wird aufgrund seines Gehalts an adrenergenen Aminen – wozu im Übrigen auch Betain gehört – gerne in Fat Burner Produkten verwendet. Diese Verbindungen regen in der Hypophysen-Nebennieren-Achse die Freisetzung von Katecholaminen – also Epinephrin/Adrenalin, Noradrenalin/Noradrenalin, Dopamin – an. Außerdem wird die Aktivität der Beta-Rezeptoren erhöht, wodurch die Vermutung nahe liegt, dass es die Lipolyse (Fettfreisetzung) im hartnäckigen Fettgebewebe steigern kann.

Das in Acacia Rigidula enthaltene Phenylethylamin-Hydrochlorid (PEA) regt das zentrale Nervensystem (ZNS) an, verbessert die Stimmungslage und fördert ein Gefühl des Wohlbefindens und der Sättigung. Es finden sich keine Empfehlungen zur Dosierung, jedoch beinhalten die Fat Burner Supplemente zwischen 25mg und 100mg. Somit sind die 75,5mg im Insane hoch genug dosiert [73][74]

Natural Geranamine (DMAA free)

Huch? Was hat der nette Holländer denn da reingepackt? Natural Geranamine – aber keine Panik: Hierbei handelt es sich nicht etwa um das aus dem Verkehr gezogene DMAA, welches in einschlägigen Produkten aus synthetischer Quelle hinzugefügt wurde. Man kann davon ausgehen, dass in „natürlichem Geranamin“ kaum etwas davon enthalten ist, wenn selbst Geranamin-.Extrakte arm an DMAA sind [75] Was es im Insane zu suchen hat?

Gute Frage. Meine wilde Vermutung: Dahinter steckt schlicht und ergreifend Marketing.

Schisandra

Schisandra ist ein Extrakt aus Beeren (Spaltkörbchen) der chinesischen Heilkunde. Hierbei handelt es sich um ein potentes Adaptogen, welches in der Lage ist die Cortisolausschüttung im Körper zu senken (stressreduzierend) und als Antioxidant wirkt. Außerdem wird die Durchblutung angeregt. Darüber hinaus werden dem Extrakt viele weitere gesundheitliche (wie bei so vielen Extrakten aus der chinesischen Heilkunde) nachgesagt, die aber nicht einheitlich in Studien belegt werden konnten [76][77][78][79]

Die Dosis sollte bei 1-3g liegen. Leider gibt es keine genaueren Informationen zum Extrakt und dessen Gehalt im Insane.

Insane! | Geschmack & Löslichkeit

Review: Insane! Pre-Workout Booster von Body & Fit im TestDie Löslichkeit von dem Pulver ist sehr gut. 3x Schütteln und es bleiben keine Rückstände. Es „staubt“ nur ein wenig.

Wenn man über die deklarierten Inhaltsstoffe hinaus nicht auf eines der weiteren Bestandteile (Maltodextrin, Vitamin B3, Sucralose, Acesulfam-K, Rübenpulver, Pfirsicharoma, Natriumcylamaat, Pfefferminzgeschmack enthält Schwefeldioxid und Sulfite) allergisch reagiert, kann nichts schief gehen ;-).

Der Geschmack ist typisch fruchtig. Nicht zu chemisch. Ich würde aber mindestens 300ml+ Wasser nehmen, statt den empfohlenen 200ml. Ansonsten schmeckt es zu süß.

Insane! | Preis (5/5)

Derzeit wird die Dose für einen Verkaufspreis von 19,90€ abgegeben, aber da ständiger Rabattaktionen gibt es den Insane (396g Inhalt) momentan für 17,90 € – somit kostet eine Portion (16,5g) 0,83 € (bzw. 0,75 €).

Der Preis ist für die Inhaltsstoffe sehr günstig. Vergleichbare Pre-Workout Booster kosten in der Regel zwischen 24,90€ und 34,90€. Ein Schnäppchen, wenn man so will.

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Insane! | Wirkung (4/5)

Der Hersteller Body & Fit empfiehlt eine Portion (16,5g) in 200 ml Wasser rund 30 Minuten vor dem Training einzunehmen. Ich habe die Dosis nach zwei Einnahmen auf ca. 25g gesteigert – und dann ging’s ab! Bei 25g kommt man auf ca. 412mg Koffein (!), was für eine koffeinsensible Person wohl ein wenig zu viel des Guten sein könnte. In meinen Augen entfalten allerdings viele der hier vorhandenen Inhaltsstoffe bei der Dosierung erst ihre volle Wirkung, da man mehr davon braucht (Beta Alanin, L-Citrullin und die BCAAs).

Beachten sollte man außerdem, dass sich viele der anderen Inhaltsstoffe synergetisch zueinander verhalten und gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken können. Agmatin, N-Carbamyl Glutamat, L-Citrullin und die durchblutungsfördernden Extrakte, wie z.B. oder Koffein, Grüntee, Natural Geranium.

Review: Insane! Pre-Workout Booster von Body & Fit im TestIch bin von der Wirkung (und bei dem Preis) vom Insane begeistert: 20 Minuten nach der Einnahme spüre ich, dass ich wacher werde und die Stimmung steigt. Im Training schaffe ich mehr Volumen und gerade zum Ende hin habe ich noch Dampf. Danach falle ich in kein Loch, wie bei anderen (Hardcore) Pre-Workout Boostern.

Bei dem aktuellen Verkaufspreis von 16€, kostet die meine Portion (25g) 1,13 €! (So viel kostet bei den meisten Boostern 1 Scoop).

Insane! | Gesamtnote/Fazit

Das Preisleistungsverhältnis, sowie der Geschmack und die Wirkung haben mich überzeugt. In der Regel muss man bei den meisten Pre-Workout Boostern die empfohlene Dosis auf 1 ½ bis 2 erhöhen, damit die Wirkung aller Inhaltstoffe zum Tragen kommt – reine Vorsicht, der meisten Produzenten, wobei Hardcore-Athleten in der Regel ohnehin die doppelte Portion reinfahren. Für aktuell 0,75 € bzw. 1,13 € (25g) bekommt man richtig Spaß beim Training. Die netten, zum Teil exotischen Inhaltsstoffe sorgen für eine gesteigerte Leistungsfähigkeit, mehr Biss und Fokus im Training. Auch nach einem langen Arbeitstag, Kaloriendefizit und allgemeiner Müdigkeit, habe ich -Dank des Insane – harte Traininseinheiten gemeistert.

Diesen Booster empfehle ich aufgrund des relativ hohen Koffeinanteils (275mg), sowie den anderen Stimulanzen eher den Erfahrenen Pre-Workout Nutzern bzw. sollte ein „Beginner“ mit einer halben Dosis starten.

HIER könnt ihr den Insane! Pre-Workout Booster kaufen


[1] Naila A, et al. (2010): Control of biogenic amines in food–existing and emerging approaches. In: J Food Sci. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21535566.

[2] Molderings GJ, Haenisch B. (2012): Agmatine (decarboxylated L-arginine): physiological role and therapeutic potential. In: Pharmacol Ther. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22212617.

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7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

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9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

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Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

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10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

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Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

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Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

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11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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