(Kraftsport-) Studien verstehen lernen | Was ist die Teststärke (Statistical Power)?

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(Kraftsport-) Studien verstehen lernen | Was ist die Teststärke (Statistical Power)?

Von Menno Henselmans | Benötigte Lesezeit: 7 Minuten |


Nein, im heutigen Artikel wird es nicht darum gehen wie du 200 kg auf der Bank drückst, stattdessen werden wir uns mit einem Thema beschäftigen – nämlich die Teststärke (engl. „statistical power“) von Studienergebnissen.

Wieso sollte ich mich mit Statistik beschäftigen?

Die Teststärke (statistische Aussagekraft einer Studie) ist ein überaus wichtiges Konzept für all jene, die wissenschaftliche Studien interpretieren möchten. Es ist die Basis aller wissenschaftlicher Ergebnisse. Wenn du keine Ahnung von Statistik hast, dann kannst du Studien auch nicht verstehen und vor allem nicht korrekt interpretieren.

Vielen Wissenschaftlern zur Folge ist das Unwissen im statistischen Bereich das Äquivalent zum Analphabetentum im 21. Jahrhundert.

Bevor ich weitermache, habe ich hier einen kleinen Test für dich:

Nehmen wir einmal an, dass vor wenigen Tagen eine brandneue Studie im Journal of Strength and Condition Research veröffentlicht wurde. Darin verglichen die Forscher zwei Gruppen, die Widerstandstraining absolviert haben, wobei eine Gruppe mit Kurzhanteln und die andere mit Kettlebells trainiert hat. Ansonsten waren beide Gruppen identisch.

Unglücklicherweise hatte die Gruppe von Wissenschaftlern nur geringe Mengen an Forschungsgeldern zur Verfügung, insofern mussten sie sich mit nur 5 Probanden (=Studienteilnehmer) arrangieren.

Am Ende des Experiments stellte man fest, dass die Kettlebellgruppe eine signifikante Menge an Muskelmasse aufgebaut hatte (im Vergleich zur Kurzhantelgruppe). Bedeutet das automatisch, dass das Training mit Kettlebells in Sachen Muskelaufbau effektiver ist, als das Training mit Kurzhanteln?

Lies weiter und du wirst die Antwort in den nachfolgenden Abschnitten erfahren, während ich parallel dazu das Konzept der Teststärke erläutere.

(Kraftsport-) Studien verstehen lernen | Was ist die Teststärke (Statistical Power)?

Was ist die Teststärke (Statistical Power / Statistische Aussagekraft)?

Formal definiert, handelt es sich bei der Teststärke um die Wahrscheinlichkeit, dass der Test die Null Hypothese ablehnen wird, sofern sich die Null Hypothese als falsch erweist. Es ist die identische Wahrscheinlichkeit keinen Typ 2 Fehler zu begehen (= es zu versäumen eine falsche Null-Hypothese abzulehnen).

Für all diejenigen unter unseren Lesern die keine Ahnung vom statistischen Jargon haben, folgt nun die simplere Antwort: Die Teststärke ist die Fähigkeit einen Effekt zu finden, wenn er auch wirklich existiert. Es ist die Sensitivität eines Tests (Sensitivität ist in dem Fall die intuitive als auch fachlich richtige Terminologie).

Um das Ganze besser verständlich zu machen, möchte ich es an einem Beispiel erklären.

Stell dir vor, du würdest eine Studie durchführen, bei der es um die Effektivität von Supplement X geht. Es gibt zwei Aspekte, in denen sich das Nahrungsergänzungsmittel als effektiv erweisen kann:

  1. Der Effekt hat eine physische Realität (den du aber nicht kennst).
  2. Es gibt ein Ergebnis, welches du mittels deines statistischen Tests herausbekommst.

Nehmen wir weiter an, dass das Supplement der heilige Gral unter den Supplementen ist, wenn es um Muskelaufbau geht und daher jeden, der es einnimmt, innerhalb weniger Wochen in den unglaublichen Hulk transformiert. Wenn dein Test nun zu dem gleichen Ergebnis kommt, dann sind alle glücklich.

Wenn das Supplement allerdings wirkt und dein statistischer Test aussagt, dass es das nicht tut, dann hast du es versäumt eine Wirkung zu finden/identifizieren, die auch tatsächlich existiert. So einen Fehler nennt man in der Statistik „Typ 2 Fehler“ und er wird durch eine fehlende Teststärke hervorgerufen. Ein Test mit höherer Sensitivität hätte den Effekt gefunden.

Eine fehlende Teststärke ist ein Erklärung dafür, wieso verschiedene Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.

Was entscheidet über die Teststärke?

Eine Analyse mit voller Teststärke („full power analysis“) berücksichtigt eine Vielzahl von Dingen, darunter das Studiendesign, doch es gibt 3 Hauptfaktoren, die entscheidend sind.

1. Statistisches Signifikanzkriterium

Zuerst einmal gibt es ein statistisches Signifikanzkrieterium, das Alpha (α), doch darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen, weil man sich in der Praxis der wissenschaftlichen Literatur auf die Konvention festgelegt hat, dass auf einem Signifikanzlevel von 0,05 getestet wird (auch bekannt als „Signifikanzniveau“).

2. Größe der Stichprobe

Zweitens wird die Teststärke durch die Größe der Stichprobe (z.B. Anzahl der Teilnehmer) positiv beeinflusst. Je größer die Stichprobe der Studie, desto leichter wird es einen Effekt zu finden/identifizieren.

Auf unser Beispiel bezogen: Wenn die beiden Gruppen, welche Supplement X oder Placebo erhalten haben, aus tausenden von Personen bestünden, dann steigt die Wahrscheinlichkeit dass man am Ende der Studie Differenzen in den Gruppen findet, die durch Supplement X hervorgerufen wurden, da größere Stichproben zufällige Effekte ausgleichen und sicherstellen, dass die beobachteten Werte sehr nah an der tatsächlichen Bevölkerungsgruppe heranreichen (vorausgesetzt, die Gruppen waren randomisiert und die Studie gut kontrolliert).

Eine Stichprobengröße von einigen wenigen Teilnehmern (z.B. unter 10) verfügt über eine viel geringere Teststärke (=Aussagekraft des Ergebnisses), weil der Effekt von Supplement X durch zufällige Variationen oder Störungen verzerrt werden könnte. In so einer kleinen Stichprobe könnte eine Person, die z.B. unter Herzproblemen leidet, eventuell nicht auf die Wirkung von Supplement X ansprechen, so dass man durch einen Test zu dem Ergebnis kommt, dass Supplement X gar nicht wirkt.

3. Effektgröße

Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich hierbei um den Umfang des Effekts, nach dem du suchst.

In unserem Beispiel ist die Effektgröße von Supplement X unglaublich hoch, weil ich ja bereits gesagt habe, dass es dich binnen weniger Zeit zum unglaublichen Hulk macht. In so einem Fall benötigst du tatsächlich nur eine Stichprobe von 1 oder 2 um herauszufinden, dass Supplement X teh shit ist.

Wenn das Supplement jedoch nur milde Effekte besitzen würde, dann bräuchtest du eine viel größere Stichprobe, um die Effekte auszumachen.

Die Praktische Anwendung: Kettlebells oder Kurzhanteln?

Kommen wir nun zu der Frage zurück, die ich bereits am Anfang gestellt habe: Stützt das Studienergebnis die Aussage, dass Kettlebells weitaus effektiver als Kurzhanteln sind, wenn es um das Thema Muskelaufbau geht?

Die meisten von uns würden an dieser Stelle dazu tendieren und „Nein“ sagen, da die Stichprobengröße (das Sample) vergleichsweise klein ausgefallen ist. Wenn die Anzahl der Teilnehmer so gering ausfällt, dann schmälert dies auch die Teststärke der Studie, doch es wurde trotzdem ein Effekt gefunden/identifiziert. Dies lässt vermuten, dass die Studie ihre statistische Kraft durch einen anderen Faktor bezieht.

Gehen wir mal davon aus, dass es keine anderen relevanten Faktoren gegeben hat, dann würde das bedeuteten, dass die Effektgröße (oder auch die Differenz zwischen der Effektgröße vom Training mit Kurzhanteln und der Effektgröße vom Training mit Kettlebells) sehr groß gewesen sein muss.

Aus diesem Grund würde die Studie ein bevorzugtes Training mit Kettlebells unterstützen, da ein signifikanter Effekt trotz kleiner Samplegröße gefunden wurde.

Ein weiteres Beispiel: Beeinflusst die Höhe des Trainingsgewichtes den Muskelaufbau?

Vor nicht allzu langer Zeit haben Mitchell et al. eine Studie veröffentlicht, die unter dem Titel „Resistance exercise load does not determine training-mediated hypertrophic gains in young men” erschienen ist.

In diesem Experiment verglichen die Wissenschaftler 3 Gruppen, die Widerstandstraining betrieben haben:

  • Eine Gruppe trainierte mit 3 Sätzen bei 30% des One Repetition Maximums (1 RM).
  • Eine Gruppe trainierte mit 1 Satz bei 80% des 1 RM.
  • Eine Gruppe trainierte mit 3 Sätzen bei 80% des 1 RM.

Am Ende der Studie konnten die beteiligten Forscher keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen in Sachen Muskelmasse oder isometrischer Kraft ausfindig machen, doch die isotonische Kraft und das anabole Zellsignal fiel in den 80% Gruppen höher aus, als in der 30% Gruppe (unabhängig davon, ob nun 1 oder 3 Sätze bei 80% absolviert wurden).

Populäre Newsplattformen, wie etwa der Science Daily, titelten: „Weniger Gewicht für mehrere Wiederholungen ist genauso effektiv in Sachen Muskelaufbau, wie das Training mit schweren Gewichten – finden McMaster Wissenschaftler heraus, der konventionelle Empfehlung auf den Kopf stellt.“ Und diese Studie ist anschließend als Herald viral gegangen, der die Nachricht verkündet hat, dass weder Volumen noch Intensität für Hypertrophie entscheidend sind.

Demzufolge ist alles, worauf es bei Muskelaufbau ankommt, das Training bis zum Muskelversagen.

Das kommt dabei heraus, wenn Menschen ohne statistischen Hintergrund, die sich nicht mit der Literatur vertraut gemacht haben und – ich kann es mir nur vorstellen – selber nicht trainieren, anfangen den Leuten Ratschläge in Sachen Bodybuilding zu geben. Diese Studie verfügte über viel zu wenig Teststärke, um solche gewagten Behauptungen zu tätigen.

Woher ich das weiß?

Zuerst einmal fand diese Studie keinerlei Korrelation zwischen Phosphorylation (Aktivierung) von Signalproteinen und Hypertrophie, obwohl seit den 90ern bekannt ist (2)(3), dass die p70S6 kinase und mTOR für die Regulation der Proteinsynthese, Zellwachstum und Zellgröße verantwortlich sind.

Wenn man das verstanden hat und sich die Studie ansieht, findet man heraus, dass sich die Phosphorylation von p70S6 kinase nur in den 80% Gruppen erhöht hat, aber nicht in der 30% Gruppe – was impliziert, dass die höhere Intensität im Endeffekt doch zu einem stärkeren Muskelwachstum beitrug.

Aber das ist nicht das, was die Wissenschaftler herausgefunden haben. Es gab keine signifikante Differenz in Hypertrophie-Grad zwischen den Gruppen. Dennoch fand man eine prozentuale Erhöhung des Muskelvolumens, die sich um den Faktor 2 zwischen den Gruppen unterschied (z.B. 3,2% für die 1x 80% Gruppe Vs. 7,2% in der 3×80% Gruppe)! Wenn eine Studie einen zweifachen Anstieg in Sachen Hypertrophie nicht identifizieren kann, dann kann man mit Gewissheit sagen, dass hier (in Bezug auf die gestellte Hypothese) eindeutig eine mangelnde Teststärke vorliegt.

Die Tatsache, dass es keine signifikanten Differenzen zwischen dem 1-Satz- und dem 3-Satz-Protokoll gegeben hat, lässt gleichermaßen vermuten, dass der Studie an Aussagekraft fehlte. Vorherige Metastudien haben bereits gezeigt, dass mehrere Sätze in der Praxis zu einer stärkeren Hypertrophiereaktion führen, als Einzelsatztraining (4).

All diese Diskrepanzen, die mit der generellen Literatur kollidieren, können als ein Mangel an Teststärke verstanden werden. Meta-Analysen verfügen über eine größere Teststärke (=Aussagekraft), als Einzelstudien aufgrund der größeren Stichprobe. Die Aktivität von Signalproteinen ist entscheidender und es ist daher einfacher eine Erhöhung des Muskelvolumens auszumachen.

In dieser Studie beeinflussten einige weitere Faktoren die Teststärke im Speziellen, wie z.B. die Studiendauer. Je länger das Experiment, desto stärker werden die Unterschiede betont und desto höher wird die Teststärke.

Auch beim Studiendesign lässt sich sagen, dass dieses weit davon entfernt gewesen ist, um als optimal durchzugehen. Die Wissenschaftler steckten jeden Teilnehmer in 2 Gruppen: Eine für jedes Bein – vermutlich, weil sie mit 18 Personen eine zu geringe Stichprobe in dem Experiment hatten. Da unilaterales Training zu Kreuztraining-Effekten im anderen Gliedmaß führt (5), trägt dies zu Verzerrungen der Studienergebnisse bei, weil es unmöglich wird zwischen Effekten zu unterscheiden, die durch Kreuztraining zu Tage treten, welche vom jeweiligen Bein verursacht werden. Solche Verzerrungen reduzieren die Teststärke einer Studie.

Schließlich sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Nutzung von MRI (Magnetresonanztomographie) fehleranfällig ist, wenn es um die Bestimmung des Muskelvolumens geht und das „eine gemessene Volumensveränderung von mindestens 6-17% erforderlich ist, um eine signifikante Differenz zu demonstrieren“ (6) – in Abhängigkeit der initialen Muskelgröße, was in dieser Studie nicht (oder bestenfalls kaum) der Fall gewesen ist.

Zusammengenommen fehlte dieser Studie die notwendige (Aussage-)Kraft, um die erforschten Fragen ausreichend zu beantworten und daher müssen die Studienergebnisse mit viel Vorsicht interpretiert werden, wenn überhaupt. Insbesondere dann, wenn diese von den bereits bekannten robusten Ergebnissen in der hiesigen Literatur abweichen.

Abschließende Worte

Die Teststärke (oder auch Sensitivität) ist die Fähigkeit jene Effekte zu finden, nach denen du suchst, sofern diese überhaupt existieren. Die Teststärke erhöht sich mit der Stichprobengröße und der Effektgröße.

Um Studienergebnisse richtig zu interpretieren, ist es überaus wichtig, dass man sich die Frage stellt, ob die Untersuchung die notwendige Teststärke besitzt, um die gestellten Fragen zu beantworten. Ein Mangel an Teststärke kann den Gehalt einer Studie entweder verstärken oder sie zerstören und das ist nicht in jedem Fall intuitiv. Jeder Broscientist kann eine Studie lesen, doch nur jene die sich auch in Statistik auskennen, können sie richtig interpretieren.

Nachdem du diesen Artikel gelesen hast, gehörst du zur zweiteren Kategorie. Und als zusätzlichen Bonus kannst du andere Autoren nun damit belästigen, indem du nach der Teststärke in ihren Studien Reviews fragst.

Du fandest diesen Beitrag zum Thema statistische Power (Teststärke) informativ & lesenswert – und würdest gerne mehr evidenzbasierte Informationen (Praxis & Theorie) lesen? Dann werde Leser unseres monatlich erscheinenden Magazins, der Metal Health Rx!

Quellen & Referenzen

(1) Mitchell, CJ., et al. (2012): Resistance exercise load does not determine training-mediated hypertrophic gains in young men. In: J Appl Physiol. URL: http://jap.physiology.org/content/early/2012/04/12/japplphysiol.00307.2012.

(2)  Ip, CK. / Wong, AS. (2012): p70 S6 kinase and actin dynamics: A perspective. In: Spermatogenesis. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22553489.

(3)  Sakamoto, K. / Goodyear, LJ. (2002): Invited review: intracellular signaling in contracting skeletal muscle. In: J Appl Physiol. URL:https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12070227.

(4) Krieger, JW. (2012): Single vs. multiple sets of resistance exercise for muscle hypertrophy: a meta-analysis. In: Strength Cond Res. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20300012.

(5) Lee, M. / Carroll, TJ. (2007): Cross education: possible mechanisms for the contralateral effects of unilateral resistance training. In: Sports Med. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17190532.

(6) Bijlsma, WR. / Mourits, MP. (2006): Radiologic measurement of extraocular muscle volumes in patients with Graves’ orbitopathy: a review and guideline. In: Orbit. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/labs/articles/16754214/.



Bildquelle Titelbild: Pixabay / geralt ; CC Lizenz


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Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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