Die richtige Nährstoffverteilung: Umrechnung von Prozentangaben & Kritik

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Die richtige Nährstoffverteilung - Teil 1: Umrechnung von Prozentangaben

Von Lyle McDonald | Benötigte Lesezeit: 12 Minuten |


In vielen Ernährungsplänen wird die Zufuhrmenge der Makronährstoffe (Kohlenhydrate, Fette und Eiweiße) als Prozentanteil der Gesamtkalorienzufuhr angegeben. Man sieht dann zum Beispiel Angaben wie „60% Kohlenhydrate, 30% Eiweiß und 10% Fett oder jede andere erdenkliche Kombination.

Hier und da sieht man Empfehlungen wie „Athleten benötigen nur 15% ihrer Kalorien aus Eiweiß“ oder „iss nicht mehr als 30% deiner Gesamtkalorien aus Fett – irgendetwas in dieser Richtung.

Mit diesem Artikel will ich den Lesern näherbringen, was diese Prozentzahlen bedeuten und wie man sie (wenn man möchte) dazu einsetzen, um Ernährungskonzepte zu erstellen und zu bewerten und um zu verstehen, was Produktetikette bedeuten.

Die richtige Nährstoffverteilung – Teil 1: Umrechnung von Prozentangaben

Eine kurze Wiederholung: Kalorien

Um das Gedächtnis aufzufrischen, hier noch einmal kurz der Kaloriengehalt der einzelnen Makronährstoffe:

  • Eiweiß: ca. 4 kcal/g
  • Kohlenhydrate: ca. 4 kcal/g
  • Fett: ca. 9 kcal/g
  • Alkohol: ca. 7 kcal/g

Berechnung der Prozentangaben

Mit diesen Werten und ein bisschen einfacher Mathematik können wir einige Dinge bezüglich der Analyse von Nahrungsmitteln und Ernährungskonzepten anstellen. Lass uns eins nach dem anderen durchgehen. Ich werde Beispiele mit beispielhaften Zahlen liefern.

Das Grundkonzept ist natürlich auch auf andere Zahlen übertragbar.

Möglichkeit #1: Die Ernährung auf Prozentangaben ausrichten

Die wahrscheinlich am häufigsten genutzte Methode ist das Erstellen eines Ernährungskonzepts, welches Vorgaben bezüglich der täglich zu konsumierenden Menge der Makronährstoffe macht.

Nehmen wir beispielsweise einen 80kg schweren Mann auf Erhaltungskalorien von 2700 kcal/Tag und eine Vorgabe von 60% Kohlenhydraten, 20% Eiweiß und 20% Fett (nochmal, die absoluten Werte sind nebensächlich, es ist nur ein Beispiel). Nun wollen wir herausfinden, wie viel Gramm der einzelnen Nährstoffe er täglich konsumieren muss.

Schritt 1: Berechnung der Gesamtkalorien jedes Makronährstoffes

Das erste ist, die Gesamtanzahl der täglich zuzuführenden Kalorien (2700 kcal) mit den jeweiligen Prozentvorgaben zu multiplizieren. So erhält man die Anzahl derjenigen Kalorien, die aus den jeweiligen Makronährstoffen stammen sollen.

Um mit den Prozentangaben zu rechnen, muss man sie zunächst durch 100 teilen, sodass aus 20% 0,2, aus 60% 0,6 und so weiter werden.

Die Berechnung sieht dann so aus:

  • Kohlenhydrate: 2700kcal * 0,60 = 1620kcal aus Kohlenhydraten
  • Eiweiß: 2700kcal * 0,20 = 540kcal aus Eiweiß
  • Fett: 2700kcal * 0,20 = 540kcal aus Fett

Logischerweise müssen die Prozentvorgaben insgesamt 100% ergeben, damit die Rechnung aufgeht.

Schritt 2: Konvertierung der Kalorien in eine Grammangabe jedes Makronährstoffs

Nun müssen wir einfach die eben berechneten Gesamtkalorienzahlen, die aus den jeweiligen Makronährstoffen stammen sollen, durch deren Kaloriengehalt pro Gramm teilen.

  • Kohlenhydrate: 1620kcal / 4 kcal/g = 405g Kohlenhydrate pro Tag
  • Eiweiß: 540kcal / 4 kcal/g = 135g Eiweiß pro Tag
  • Fett = 540kcal / 9 kcal/g = 60g Fett pro Tag

In diesem Ernährungskonzept mit einer Vorgabe von 2700 Gesamtkalorien und 60% Kohlenhydraten, 20% Eiweiß und 20% Fett würden das also 405 Gramm Kohlenhydrate, 135 Gramm Eiweiß und 60 Gramm Fett pro Tag bedeuten.

Dies sagt uns letztlich, wieviel Gramm eines Nahrungsmittels, dessen Nährstoffgehalt bekannt ist, unser hypothetischer Mann essen darf. Zu tun bleibt dann nur noch, die Grammangaben auf die Mahlzeiten zu verteilen.

Möglichkeit #2.1: Die Zusammensetzung der Ernährung bestimmen

Die gleiche Mathematik kann auch rückwärts angewendet werden, um den prozentualen Anteil der Makronährstoffe in der Ernährung auszumachen. Beispielsweise isst jemand 150g Eiweiß, 200g Kohlenhydrate und 50g Fett am Tag und wir wollen herausfinden, wie viele Kalorien derjenige isst und aus welchen Nährstoffen seine Ernährung anteilig besteht.

Schritt 1: Die Gesamtkalorien berechnen

Zunächst multipliziert man die Grammanzahl jedes Nährstoffs mit dessen Kaloriengehalt pro Gramm und addiert die Ergebnisse. Dies ergibt die zugeführten Gesamtkalorien.

  • Eiweiß: 150g * 4kcal/g = 600kcal aus Eiweiß
  • Kohlenhydrate: 200g * 4kcal/g = 800kcal aus Kohlenhydraten
  • Fett: 50g * 9kcal/g = 450kcal aus Fett
  • Tägliche Gesamtkalorien: 600kcal + 800 kcal + 450 kcal = 1850kcal

Schritt 2: Den Anteil der Makronährstoffe bestimmen

Nun teilt man einfach die Kalorien aus dem jeweiligen Nährstoff, durch die Gesamtkalorien und erhält den Anteil desselben Nährstoffs an der gesamten Ernährung. Um Prozentangaben zu erhalten, multipliziert man den Wert noch mit 100.

  • Eiweiß: 600kcal / 1850kcal = 0,32 = 32%
  • Kohlenhydrate: 800kcal / 1850kcal = 0,43 = 43%
  • Fett: 450kcal / 1850kcal = 0,24 = 24%

Unsere Beispielsperson konsumiert also insgesamt 1850 Kalorien täglich, wobei davon 32% aus Eiweiß, 43% aus Kohlenhydraten und 24% aus Fett stammen (das fehlende Prozent ist lediglich ein Ergebnis der Rundung der Anteile).

Möglichkeit #2.2: Die Zusammensetzung einer Mahlzeit oder eines Nahrungsmittels bestimmen

Die identische Rechnung kann angewendet werden, um die Zusammensetzung eines Nahrungsmittels (auf den Nährwertangaben basierend) oder auch einer ganzen Mahlzeit zu errechnen.

Als Beispiel wollen wir die Makronährstoffanteile eines Produkts mit 10 Gramm Eiweiß, 20 Gramm Kohlenhydraten und 9 Gramm Fett wissen.

Schritt 1: Die Gesamtkalorien berechnen

Wieder multipliziert man die Grammanzahl jedes Nährstoffs mit dessen Kaloriengehalt.

  • Eiweiß: 10g * 4kcal/g = 40kcal aus Eiweiß
  • Kohlenhydrate: 20g * 4kcal/g = 80kcal aus Kohlenhydraten
  • Fett: 9g * 9kcal/g = 81kcal aus Fett
  • Gesamtkalorien des Produkts: 40kcal + 80 kcal + 81 kcal = 201kcal

Selbst wenn das Etikett nicht die Gesamtkalorien anzeigt, kann man sie so einfach berechnen.

Schritt 2: Den Anteil der Makronährstoffe bestimmen

Wieder teilt man jetzt die Kalorien aus jedem Nährstoff durch die Gesamtkalorien des Produkts und erhält deren (prozentuale) Anteile.

  • Eiweiß: 40kcal / 201kcal = 0,2 = 20%
  • Kohlenhydrate: 80kcal / 201kcal = 0,4 = 40%
  • Fett: 81kcal / 201kcal = 0,4 = 40%

Dieses Nahrungsmittel oder diese Mahlzeit beinhaltet also 201 Kalorien, welche zu 20% aus Eiweiß, 40% aus Kohlenhydraten und 40% aus Fett bestehen. Ob diese Angaben überhaupt irgendeinen Nutzen haben, ist das Thema des nächsten Artikels.

Eine Anmerkung zu Lebensmitteletiketten

Oft entsteht Verwirrung, wenn die aus den angegebenen Nährstoffen errechnete Gesamtkalorienanzahl eines Produkts nicht mit derjenigen übereinstimmt, die auf dem Etikett angegeben ist. Man sieht beispielsweise ein Produkt mit 10g Eiweiß, 20g Kohlenhydraten und 9g Fett, welches anscheinend 212kcal beinhaltet, obwohl aus der Rechnung nur 201kcal hervorgehen. Dafür gibt es einige Gründe.

  • Der Erste ist, dass die Bestimmung des Kaloriengehalts eines Nahrungsmittels niemals absolut realitätsgetreu ist; Abweichungen sind immer vorhanden.
  • Zum anderen sind ja auch bereits die 4g bzw. 9kcal/g als Energiegehalt der Makronährstoffe bereits gerundete Werte, was das Ergebnis ihrer Verwendung natürlich etwas verfälscht; der tatsächliche physiologische Brennwert liefert keine so runden Werte, mit denen sich nicht so einfach rechnen lässt.
  • Und zum Schluss sind auch die angegebenen Werte der Makronährstoffe auf den Etiketten immer gerundet (ein Lebensmittel mit unter 0,5g Fett kann zum Beispiel mit 0g Fett deklariert werden). Wenn unser Produkt also eigentlich 10,5g Eiweiß (44kcal), 20,5g Kohlenhydrate (84kcal) und 9,5g Fett (85) kcal enthält, würde das schon einen wesentlichen Unterschied erklären.

Am Ende machen all diese Feinheiten jedoch sowieso keinen Unterschied. Man kann noch so genau tracken, aber die Rechnungen werden immer etwas von der tatsächlichen Kalorien- und Makronährstoffaufnahme abweichen. Da unsere Überlegungen nicht im Bereich der klinischen Ernährung stattfinden, sollten wir uns um solch kleine Diskrepanzen jeoch keine Sorgen machen.

Im zweiten Teil dieser Reihe werde ich erklären, warum die Nutzung von Prozenten zur Erstellung eines Ernährungskonzepts meiner Meinung nach keine gute Wahl ist.

Wiederholung: Grundlagen der Physiologie

Der Körper hat einen Bedarf an bestimmten Nährstoffen. Dieser Bedarf steht in Beziehung zum Körpergewicht (und zum Anteil der fettfreien Körpermasse). In einigen Ausnahmen, entspricht der Bedarf eines bestimmten Nährstoffs auch einer absoluten Zahl.

Zum Beispiel nutzen fast alle Gewebearten des Körpers zu jedem Zeitpunkt für unterschiedliche Prozesse eine bestimmte Menge an Eiweiß. Die Leber, Nieren, Muskeln, Fettzellen und das Verdauungssystem benötigen alle Eiweiß, unter anderem für die Energieversorgung oder für Syntheseprozesse. In Abhängigkeit von der vorhandenen Menge dieser Gewebe sinkt oder steigt somit logischerweise der Eiweißbedarf.

Dasselbe gilt auch für Kohlenhydrate und Fett. Der Körper nutzt zu jedem Zeitpunkt für den Erhalt aller essentiellen Funktionen eine bestimmte Menge an Energie (festgelegt durch die Stoffwechselrate, die maßgeblich durch das Körpergewicht, aber auch von Hormonen, der Temperatur und anderen Faktoren bestimmt wird), was eine vom Körpergewicht abhängige Menge an zugeführter Energie voraussetzt. Da die Hauptenergielieferanten des Körpers Kohlenhydrate und Fett sind, müssen diese beiden Nährstoffe auch in Abhängigkeit vom Körpergewicht zugeführt werden.

Fette übernehmen zusätzlich noch weitere wichtige Aufgaben, zum Beispiel in der Membran- und Hormonbildung, weshalb ihm eine zusätzliche Wichtigkeit zukommt. Und auch wenn noch weitere Faktoren den Bedarf dieser Nährstoffe beeinflussen, bleibt das Körpergewicht immer ein zentraler Faktor. Hier einige Zahlen dazu.

Der Eiweißbedarf

Der RDA (recommended daily allowence) für Eiweiß liegt bei 0,8 g/kg Körpergewicht. Während einer Diät sind mindestens 1,5 g/kg Körpergewicht nötig, um Muskelverlusten entgegenzuwirken. Ausdauerathleten benötigen ungefähr 1,2-1,4 g/kg Körpergewicht (abhängig von der Länge ihrer Events) und Krafttrainierende benötigen bereits 1,6-1,8 g/kg Körpergewicht, um optimal Muskeln aufzubauen. Oft wird bei Bodybuildern aus Einfachheitsgründen einfach auf 2g/kg Körpergewicht aufgerundet, was außerdem für einen zusätzlichen kleinen „Puffer“ sorgt (siehe hierzu unseren F.A.Q. Artikel: „Wie viel Protein sollte ich am Tag zu mir nehmen“)

Eine Person die 90 kg auf die Waage bringt, benötigt also als Basis schon einmal 72 g Eiweiß pro Tag; wenn diese Person eine Diät durchführt, dann bräuchte sie mindestens 135 g Eiweiß; als Ausdauerathlet wären es 108-126 g und als Krafttrainierender 144-162 g. Man beachte, dass ich bislang noch kein Wort über Prozentanteile verschwendet habe.

Der Kohlenhydratbedarf

Während es für Kohlenhydrate keinen wirklichen „Bedarf“ gibt (da sie für das Überleben des Organismus‘ nicht essentiell sind) zeigten Studien, dass für den Erhalt der Ausdauerleistung bereits ca. 5 g/kg Körpergewicht nötig sind; Während einer Glykogen-Superkompensation (einer Strategie, um seine Glykogenspeicher beispielsweise vor einem Langstreckenlauf so voll wie möglich zu bekommen) ist man bereits in der Größenordnung von um ca. 10 g/kg Körpergewicht.

Der Fettbedarf

Der Fettbedarf wurde in Abhängigkeit vom Körpergewicht noch nicht ausreichend erforscht, weshalb häufig noch immer auf Prozentvorgaben zurückgegriffen wird. Eine Aufnahme von mindestens 3-6 g Omega-3-Fettsäuren und 1-2 g Omega-6-Fettsäuren wird jedoch generell als das Minimum betrachtet, um subklinischen Mangelsymptomen vorzubeugen. Ob diese Angaben jedoch auch ausreichend sind, um die Gesundheit oder Leistungsfähigkeit zu optimieren, ist anzuzweifeln. Dass diese Angaben absolut sind und nicht abhängig vom individuellen Körpergewicht und anderen Faktoren sind, sollte sowieso ein gewisses Maß an Skepsis hervorrufen.

All dies geht jedoch ein wenig am Thema vorbei und soll nur der Basisinformation dienen. Was genau ist also das Problem mit Prozentangaben?

Das Problem prozentualer Angaben

Wenn die zuzuführende Menge an Kohlenhydraten, Eiweiß und Fett als Prozentanteile der Gesamtenergiezufuhr angegeben werden, haben diese Angaben möglicherweise nichts mit der tatsächlich benötigten Menge der einzelnen Nährstoffe zu tun. Man sieht beispielsweise bei Ernährungskonzepten von Bodybuildern nicht selten Eiweißanteile von 25-30%. Andere nutzen konservativere 15% als generelle Vorgabe. Was bedeuten diese Angaben jedoch? Zunächst mal nicht viel, wenn man nicht auch weiß, wie viele Gesamtkalorien die jeweilige Person zuführt.

Lass uns unser 90 kg schweres Individuum vom vorherigen Beispiel wieder aufgreifen und auf die Eiweißzufuhr schauen. Wenn wir den Mittelwert für Krafttrainierende (1,7 g/kg Körpergewicht) nutzen, bräuchte die Person eher ~150 g Eiweiß.

Nehmen wir nun einmal an wir würden die Person auf zwei extreme Kalorienzufuhrmengen setzen:

  • Einmal 1000 kcal/Tag (eine extreme Diät) und
  • Einmal 10.000 kcal/Tag (für die Allermeisten ein extremes Overfeeding).

Setzen wir nun die Prozentvorgabe von 30%, was die meisten als ausreichend (manche auch als exzessiv, je nachdem, mit wem man spricht) bezeichnen würden.

  • 30% von 1000 kcal/Tag entsprechen 300 kcal beziehungsweise 75 g Eiweiß pro Tag. Um auf die 150 g Eiweiß zu kommen, müsste unser Individuum hingegen 60% der 1000 kcal in Form von Eiweiß konsumieren.
  • 30% von 10.000 kcal/Tag wären im Gegensatz dazu 3000 kcal beziehungsweise stolze 750 g Eiweiß.

Obwohl beide Ernährungsweisen also die gleiche Prozentvorgabe hatten, war die Zufuhr bei der ersten Ernährungsweise nur die Hälfte des eigentlichen Bedarfes (75 g statt 150 g), während sie beim Overfeeding 5-mal höher als nötig war.

Ja, das sind absichtlich gewählte Extrembeispiele. Sie sollen jedoch zeigen, dass Prozentangaben im Grunde genommen nichts mit dem eigentlichen Bedarf eines Individuums zu tun haben, da sie eben völlig abhängig von der zugeführten Gesamtenergie sind, welche jedoch individuell extrem schwanken kann, und nicht abhängig vom Körpergewicht, welches jedoch den maßgeblichen Faktor für den Bedarf darstellt.

Das typische Gegenargument ist, dass bei Prozentangaben ja immer eine bestimmte, durchschnittliche Kalorienzufuhr vorausgesetzt wird. Das wäre also bei unserem 90 kg Beispiel beispielsweise eine Zufuhr von „durchschnittlichen“ 2400 kcal/Tag. Bei 30% würde das etwa 200 g Eiweiß entsprechen. Ein bisschen höher als die notwendigen 150 g, aber nicht viel.

Und es ist wahr: Auf Prozentangaben basierenden Ernährungsformen können innerhalb eines gewissen Kalorienrahmens sinnvolle Ergebnisse liefern. Die Probleme entstehen dann, wenn die Prozentangaben pauschal angewendet (gerade unter Athleten werden nun mal oft keine „durchschnittlichen“, sondern weitaus höhere Kalorienzufuhren benötigt; trotzdem werden Prozentangaben gerade in diesen Kreisen leider oft verwendet) und falsch interpretiert werden.

Mehr Probleme: Interpretation und Nutzung

Man hört häufig Aussagen, wie „diese Ernährung ist High Fat und deswegen schlecht“ oder „Viel Eiweiß ist ungesund“. Sehr oft werden diese Aussagen an Prozentanteile eines Nährstoffs von den Gesamtkalorien geknüpft. Eine Ernährungsform mit unter 30% Fettanteil wird zum Beispiel häufig pauschal als „Low Fat“ bezeichnet, während alles darüber als „High Fat“ gilt. Dies kann extrem irreführend sein und komplett falsch interpretiert werden, wie folgendes Beispiel veranschaulicht.

Lass uns sagen, eine Person isst derzeit 2000 kcal, von denen 150 g (500 kcal) Eiweiß, 176 g (707 kcal) Kohlenhydrate und 77 g (693 kcal) Fett sind. Wenn man die Mathematik aus dem letzten Artikel anwendet, kommt man auf eine Ernährung mit 30% Eiweiß, 35% Kohlenhydraten und 35% Fett. Nun würden viele von uns eine solche Ernährung als „High Fat“ bezeichnen und es deshalb als schlecht verurteilen (es sei denn du bist ein Freund der ketogenen Ernährung). Auf den Prozentanteilen basierend würden manche das außerdem als „Low Carb“ und „High Protein“ betiteln.

Jetzt integrieren wir einfach zusätzliche 200g (800 kcal) Kohlenhydrate in Form von Haushaltszucker in die Ernährung, ohne eine andere Variable zu verändern. Die Gesamtzufuhr würde nun auf 2800 kcal hochgehen und die Prozentanteile würden jetzt wie folgt aussehen: 21% Eiweiß, 53% Kohlenhydrate und 25% Fett.

Nach klassischer, auf Prozenten basierender, Beurteilung hätte sich die zuvor verteufelte Ernährungsweise in eine „Low Fat, High Carb, Moderate Protein“ Ernährung verwandelt und keiner hätte damit mehr ein Problem. Die tatsächliche Fettaufnahme bliebe jedoch unverändert, ebenso die Eiweißzufuhr. Wir haben einfach 200 g Haushaltszucker ergänzt, was die Gesamtkalorien erhöht und deshalb die Prozentangaben verändert hat – ohne das die absolute Zufuhrmenge von Protein und Fett verändert wurde. Jedoch würde wahrscheinlich niemand behaupten, dass das nun eine besonders gesunde Ernährungsweise sei. Ohne das Wissen darüber, was genau sich verändert hat, würden aber – allein auf den Prozentangaben basierend – viele die zweite Ernährung als gesünder einschätzen, da sie einen geringeren Fettanteil hat – selbst wenn die absolute Menge identisch ist.

Viele Nahrungsmittelhersteller nutzen dieses Wissen aus

Um ein Lebensmittel als „Low Fat“ (= unter 30% Fettanteil) betiteln zu können, fügen sie einfach noch Zucker hinzu und erhöhen somit den Gesamtkaloriengehalt, sodass der Fettanteil irgendwann auf unter 30% sinkt. Theoretisch gesprochen kann man sogar ein reines Öl (100% Fettanteil) in ein „Low Fat“ Produkt verwandeln, indem man genug Zucker hinzufügt.

Macht es das gesund, nur weil es „Low Fat“ ist? Natürlich nicht. Oder vielleicht doch nicht so natürlich, da sich offenbar einige Leute tatsächlich so sehr auf die Prozentangaben fokussieren, dass sie vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen.

Bleiben wir noch einmal beim gleichen Beispiel und nehmen nun in Gedanken sämtliche Kohlenhydrate aus der Ernährung raus. Nun liegen wir bei 150 g Eiweiß (600 kcal), 77 g Fett (693 kcal) und 0 g Kohlenhydraten (was 1293 kcal entspricht). In Prozenten gesprochen sind wir bei 46% Eiweiß und 54% Fett. Viele würden jetzt einen Anfall bekommen, da das ja extrem „High Fat“ und „High Protein“ sei, auch wenn die Menge des aufgenommenen Eiweißes und Fetts absolut identisch zu vorher sind (es wurden weder Proteine noch Fette entfernt). Aber indem wir die Kohlenhydrat- und somit die Kalorienmenge drastisch reduziert haben, konnten wir auch die beiden anderen Prozentangaben extrem manipulieren.

Eine noch extremere Variante wäre es, wenn wir in unserem Beispiel nur noch Eiweiß in der Ernährung haben (wie zum Beispiel in meinem Rapid Fat Loss Handbuch beschrieben). Die Person in unserem Beispiel isst nun nichts außer 150 g Eiweiß am Tag. Dies sind logischerweise 100% Eiweiß, was viele natürlich als „High Protein“ bezeichnen würden. Einige würden jetzt ausflippen, da ja die Nieren so viel Eiweiß nicht vertragen könnten.

Nun ja, die Person nimmt nicht mehr Eiweiß zu sich, als vorher; sie isst einfach nur noch Eiweiß, was die Prozentangabe für manche irreführend macht.

Unberechtigte Kritik an Low Carb & Ketogenen Ernährungsformen?

Im Zusammenhang dazu ist genau das eine häufige Kritik an Kohlenhydrat-reduzierten oder ketogenen Ernährungsweisen. Man bezeichnet sie als „High Fat“ und „High Protein“, da der Prozentanteil dieser beiden Nährstoffe von der Gesamtzufuhr hoch ist. Dies kann jedoch irreführend sein, da die Gesamtkalorienzufuhr ja bei diesen Ernährungsformen oft sehr niedrig ist und die absoluten Mengen an Eiweiß und Fett deshalb nicht unbedingt „high“ sind.

Lediglich die Kohlenhydratzufuhr und so die Gesamtkalorienzufuhr werden reduziert, was in der Folge die Anteile von Eiweiß und Fett erhöht. Einige Ernährungskritiker werden sich jedoch nur die Prozente anschauen, nicht die absolute Zufuhr in Gramm, und entsprechende Ernährungsmethoden deshalb trotzdem verteufeln.

Ein weiteres Beispiel: Wenn Low Carb gar nicht Low Carb ist

In einer Studie, auf die sich oftmals von Low Carb Vertretern gestützt wird, gab es in einer Gruppe, die nur 40% der Gesamtkalorien aus Kohlenhydraten konsumierte, keinen negativen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Dieses Ergebnis wird als Beleg dafür verwendet, dass 40% Kohlenhydrate ausreichen würden bzw. dass ein höherer Kohlenhydratkonsum unnötig sei.

Hier ist jedoch der Haken: Aufgrund der hohen Kalorienzufuhr waren 40% immer noch satte 400g Kohlenhydrate pro Tag, was weit von den 150-200g/Tag entfernt ist, die man bei einer typischen Low Carb Ernährung höchstens zuführt. Auch wenn die Ernährung aus der Studie also mit Blick auf die Prozentzahlen auf den ersten Blick „Low Carb“ erscheint, war es in Bezug auf ihr Körpergewicht immer noch eine ziemlich hohe Zufuhr an Kohlenhydraten.

Die 400g kommen ganz im Gegenteil überraschend nah an die 5 g/kg/Tag, die empfohlen werden, um die Glykogenspeicher und – somit die Leistung – aufrecht zu erhalten. Wieder sieht man also, dass ein Blick auf die Prozentzahlen nicht ausreicht, um die tatsächliche Aufnahme richtig einzuschätzen und daraus Schlüsse zu ziehen.

Und zum Schluss noch eine recht amüsante Anekdote aus meiner Studienzeit.

Über den Gesundheitsgehalt von Keksen, die zu 50% aus Fett bestehen

Irgendwann sagte einer meiner Professoren in einer Ernährungsvorlesung mal sinngemäß: „Solange ihr keine Lebensmittel mit über 30% Fettgehalt esst, werdet ihr keine Probleme haben“ …. oder so ähnlich. Es schien wie eine logische Schlussfolgerung des Versuchs, den Gesamtfettanteil in der Ernährung auf höchstens 30% zu reduzieren a la „Stell sicher dass jedes einzelne Nahrungsmittel unter 30% Fett hat und alles ist gut.“

Irgendwann bot ich ihm einen Keks an, der 20 Kilokalorien und 1 Gramm Fett enthielt (die Kekse bestanden vor allem aus Luft mit ein bisschen Zucker und Schokoladenstückchen). Mein Professor sträubte sich, da der Keks ja zu fast 50% aus Fett bestünde (9 von 20 kcal).

Nun ja, stimmt ja auch, aber es ist eben trotzdem nur 1 Gramm Fett. EIN GRAMM. Einen Keks mit 200 kcal und 6 g Fett (=54 kcal) würde er nach dieser Logik bevorzugen, da er unter der 30%-Grenze wäre. Auch wenn er 10 Mal so viele Kalorien und 6 Mal so viel Fett enthielte. Sehr logisch, nicht wahr?

Fazit & abschließende Worte

Die alleinige Betrachtung der Prozentanteile der Nährstoffe eines Produkts oder einer Ernährungsweise kann einen leicht auf den Holzweg führen. Man sollte auch davon absehen einen Ernährungsplan gänzlich auf Prozentangaben aufzustellen.

Eine Ernährung mit 15% Eiweiß könnte sowohl viel zu viel Eiweiß beinhalten (wenn die Gesamtkalorienzufuhr extrem hoch ist), als auch zu viel wenig (wenn die Kalorienzufuhr sehr gering ist). Eine Ernährung mit „nur“ 40% Kohlenhydraten kann mehr als genug Kohlenhydrate beinhalten, solange die Gesamtkalorienzufuhr hoch genug ist. Und eine Ernährung, die aufgrund der Prozente „High Fat“ ist, kann ganz schnell „Low Fat“ werden, indem einfach ein paar Kalorien aus Kohlenhydraten oder Eiweiß hinzugefügt werden.

Wie ich bereits erwähnt habe, hängt der Bedarf der Nährstoffe vor allem vom Körpergewicht ab – nicht von irgendwelchen nichtsagenden Prozentzahlen. Wenn jemand also 2g/kg Körpergewicht an Eiweiß braucht, sollte er genau 2g/kg Körpergewicht zuführen – egal ob das nun 10%, 50% oder 100% seiner Gesamtkalorien darstellen. Jemand, der 5g/kg Körpergewichte an Kohlenhydraten benötigt, sollte genau so viel essen, egal ab das 40% oder 60% seiner Kalorien sind. Und wenn jemand Xg Fett benötigt (X, weil der genaue Bedarf noch nicht zureichend erforscht ist und ich kein zu hypothetisches Beispiel geben will), braucht er eben diese Xg, egal was der Prozentanteil wäre.

Das zentrale Problem ist also, dass man aufgrund der Prozentanteile nicht gut auf die absoluten Mengen schließen kann, welche jedoch letztendlich ausschlaggebend sind.

Ich hoffe sehr, dass ich hiermit den Unterschied zwischen Prozentanteilen und absoluten Mengen deutlich machen konnte.



Bildquelle Titelbild: Fotolia / DragonImages


Über

Lyle McDonald ist ein Forscher und Coach, der bereits mit einer Vielzahl von Bodybuildern, Powerliftern und anderen Athleten hinsichtlich aller möglichen Aspekte ihres Trainings, ihrer Ernährung und Nahrungsergänzung zusammengearbeitet hat. Er kombiniert eine mehrere Jahrzehnte andauernde Obession der menschlichen Physiologie mit der Fähigkeit seine Forschung in brandaktuelle Lösungen für etliche Probleme zu liefern, mit denen sich Athleten tagtäglich konfrontiert sehen.
Mittlerweile hat Lyle mehr als sechs verschiedene Bücher verfasst, darunter die Ultimate Diet 2.0, das Rapid Fat Loss Handbook, Stubborn Fat Solution und weitere mehr. Besuche Lyle auf seiner Seite Bodyrecomposition.com.

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Wenn Sie sich zu unserem E-Mail Newsletter anmelden, übersenden wir Ihnen regelmäßig Informationen zu unseren Angeboten. Pflichtangabe für die Übersendung des Newsletters ist allein Ihre E-Mailadresse. Die Angabe weiterer Daten ist freiwillig und wird verwendet, um Sie persönlich ansprechen zu können. Für den Versand des Newsletters verwenden wir das sog. Double Opt-in Verfahren. Dies bedeutet, dass wir Ihnen erst dann einen E-Mail Newsletter übermitteln werden, wenn Sie uns ausdrücklich bestätigt haben, dass Sie in den Empfang von Newsletter einwilligen. Wir schicken Ihnen dann eine Bestätigungs-E-Mail, mit der Sie gebeten werden durch Anklicken eines entsprechenden Links zu bestätigen, dass Sie künftig den Newsletter erhalten wollen.

Mit der Aktivierung des Bestätigungslinks erteilen Sie uns Ihre Einwilligung für die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir Ihre vom Internet Service-Provider (ISP) eingetragene IP-Adresse sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung, um einen möglichen Missbrauch Ihrer E-Mail- Adresse zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können. Die von uns bei der Anmeldung zum Newsletter erhobenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der werblichen Ansprache im Wege des Newsletters benutzt. Sie können den Newsletter jederzeit über den dafür vorgesehenen Link im Newsletter oder durch entsprechende Nachricht an den eingangs genannten Verantwortlichen abbestellen. Nach erfolgter Abmeldung wird Ihre E-Mailadresse unverzüglich in unserem Newsletter-Verteiler gelöscht, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüberhinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.

7.2 Newsletterversand via ActiveCampaign

Der Versand unserer E-Mail-Newsletter erfolgt über den technischen DienstleisterActiveCampaign, LLC, 150 N. Michigan Ave Suite 1230, Chicago, IL, US, USA („ActiveCampaign“), an den wir Ihre bei der Newsletteranmeldung bereitgestellten Daten weitergeben.

Diese Weitergabe erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und dient unserem berechtigten Interesse an der Verwendung eines werbewirksamen, sicheren und nutzerfreundlichen Newslettersystems. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezugs eingegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von ActiveCampaign in den USA gespeichert. ActiveCampaign verwendet diese Informationen zum Versand und zur statistischen Auswertung der Newsletter in unserem Auftrag. Für die Auswertung beinhalten die versendeten E-Mails sog. Web-Beacons bzw. Trackings-Pixel, die Ein-Pixel-Bilddateiendarstellen, die auf unserer Website gespeichert sind. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden.

Mit Hilfe des sog. Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z.B. Kauf eines Produkts auf unserer Website) erfolgt ist. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunktdes Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Die Daten werden ausschließlich pseudonymisiert erhoben und werden nicht mir Ihren weiteren persönlichen Daten verknüpft, eine direkte Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen.

Diese Daten dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besseran die Interessen der Empfänger anzupassen. Wenn Sie der Datenanalyse zu statistischen Auswertungszwecken widersprechenmöchten, müssen Sie den Newsletterbezug abbestellen.

Wir haben mit ActiveCampaign einen Auftragsverarbeitungsvertrag („Data ProcessingAgreement“) abgeschlossen, mit dem wir ActiveCampaign verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Datenschutzerklärung von ActiveCampaign können Sie hier einsehen: https://www.activecampaign.com/privacy-policy

 

7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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