Fatburner: Hype & Lügen mit einer Prise Wahrheit

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Fatburner: Hype & Lügen mit einer Prise Wahrheit

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Ich mache niemandem einen Vorwurf, wenn er auf der Suche nach Abkürzungen ist – es liegt in der Natur des Menschen, dass er Wege und Mittel sucht, die ihm das Leben erleichtern und körperliche Strapazen ersparen. Nüchtern betrachtet ist das der maßgebliche Grund, weshalb ich heute an einem tragbaren, hochtechnisierten Kasten voller Mikroprozessoren sitze, Wortkonstellationen eingebe und die ganze Welt (okay, mehr Richtung deutschsprachiger Raum) mit Artikeln auf einem digitalen Blog beglücken kann – etwas, das vor noch einigen Jahrzehnten schier undenkbar gewesen wäre.

Doch den Fortschritt kann man bekanntermaßen auch nicht aufhalten; dies gilt auch für unser aller Hobby, dem Aufheben von schweren Gegenständen entgegen der Gravitation und natürlich auch im Ernährungsbereich. Eindrückliche Zeugen dieser Entwicklung sind die heutigen Kolosse und Masseschweine auf der Bühne, die jene Athleten des goldenen Bodybuildingzeitalters im Gold’s Gym nahezu wie Hänflinge aussehen lassen.

Doch das war nicht die einzige Entwicklung, die sich in den letzten Jahren vollzogen hat: mit dem Übertritt in die Dienstleistungsgesellschaft und der glorreichen Errungenschaft der Massenproduktion, wuchs auch die Kleidergröße der westlichen Bevölkerung in rapidem Ausmaß an (ein Prozess, den unsere asiatischen Freunde in China auch langsam erleben (16). Die Fettepidemie hat schon lange nicht nur Amerika in ihren Klauen, sondern umfasst unseren schönen europäischen Kontinent gleichermaßen, wie einschlägig erhobene Daten beweisen:

Fatburner: Hype & Lügen mit einer Prise Wahrheit

Gut im Mittelfeld, wenn es um die krankhafte Fettsucht steht: Deutschland. Doch die klaffenden Unterschiede werden langsam aber stetig geschlossen. (Bildquelle: Ideen, Innovation, Wachstum)

Zwar wird vielfach beschworen, dass es „bei uns“ noch nicht so schlimm sei, wie „drüben,“ doch gibt es einen sich klar abzeichnenden Trend – wir werden immer dicker. Hier ist keine Beschönigung nötig.

Kein Wunder also, dass die Diätindustrie boomt. Angefangen bei WeightWatchers zu Fintessstudios, die wie Pilze aus dem Boden schießen über selbst erklärte Gesundheitsgurus, die allenthalben versuchen ihre Bücher und Paradigmen an den Mann zu bringen. Die Speerspitze (und finanzielle Sieger) der Fitnessbewegung stellt aber mit ziemlicher Sicherheit die Supplement-Industrie dar, die sich durch taktisches Verhalten und gezielte Marketingbemühungen eine goldene Nase an der Misere vieler Menschen verdient. Je exotischer, je teurer, desto vollmundiger die Versprechungen, die getätigt werden – desto größer der Umsatz!

Doch Exoten und teure Supplemente (siehe unseren Artikel: „Teure Supplemente – Warum?“) sind keine Garanten für langfristige Gesundheit, Wohlbefinden, Fitness und ein schlankeres definiertes Ich. Wer lange genug im Business ist und bereits auf viele Jahre an Erfahrung zurückblickt, der realisiert irgendwann, dass einem niemand die Bürde des Trainings und der richtigen Ernährung abnehmen kann. Harte Arbeit, Geduld und ein besonnenes Vorgehen lassen sich nun einmal nicht durch Wunderpillen, Gele, Pasten oder Pülverchen ersetzen. Speziell im Bereich der Fatburner wird eine Menge Schindluder getrieben – selbst vermeintliche Profis verlieren in diesem Nahrungsergänzungsdschungel die Übersicht.

Der heutige Artikel widmet sich daher der vielfach beliebten Kategorie der Fatburner und diskutiert einige der prominentesten und beliebtesten Substanzen, die sich derzeit auf dem Markt befinden. Welche Produkte zeigen vielversprechende Effekte? Was sagen die Studien und gibt es etwa finanzielle Interessen am Erfolg mancher Produkte? Wo sind weitere Untersuchungen notwendig und welche Ergänzungsmittel outen sich als Mogelpackungen und Marketing-Hype?

Das alles – und noch viel mehr – im heutigen Artikel.

Fat Burner: Hype & Lügen mit einer Prise Wahrheit

Nichts treibt die Verkaufszahlen so hoch, wie die allseits beliebten Fatburner. Es sind nicht die Testosteron-Booster. Es sind nicht die Muskelgainer. Nichts von alledem. Schlucke eine Pille und verbrenn‘ dadurch Fett? Das klingt abgefahren! Es wird jedoch noch schlimmer. Je übergewichtiger und fetter die Durchschnittsperson der Bundesrepublik wird, desto weiter klettern die Verkaufserlöse für diese Tabletten. Der Marketing-Hype wird lauter und die vollmundigen Versprechungen immer verrückter.

Es kann stellenweise ein wenig schmutzig werden, aber wir sollten einen kurzen Moment innehalten und uns klar werden: Nicht alle Fatburner basieren auf feisten Lügen. Zugegeben – dies gilt für viele der angepriesenen Produkte, doch die Motivation für die Suche nach einer entsprechenden Tablette, die den Verfettungsprozess stoppen oder gar in Remission zwingen kann, ist ohne Zweifel vorhanden und das mit sehr vielversprechenden Resultaten. (Der Pharmakonzern, der ein probates und universal einsetzbares Heilmittel gegen überschüssige Pfunde findet, dem gehört die Welt.)

Das Problem mit den vielversprechenden Ergebnissen liegt oftmals darin, dass sich die meisten Effekte auf Studien an Ratten stützen; es gibt derzeit keinen realen Beweis, dass diese Nahrungsergänzungsmittel auch beim Menschen den gewünschten Effekt erzielen (oder dass sie ihn nicht erzielen) – noch! Die meisten dieser Produkte sind noch relativ jung und müssen sich noch beweisen. Historisch gesehen haben wir bereits einige Lösungen gefunden, die zwar im Ratten-Modell Wirkung zeigten, jedoch bei der Übertragung auf den Menschen versagten (das bekannteste Beispiel hierfür: (die exogene Zufuhr von) Leptin selbst.)

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Lange Zeit galt „Sättigungshormon“ Leptin als DAS Schlüsselelement im Kampf gegen Fettleibigkeit. Die gewünschten Ergebnisse einer exogenen Zufuhr blieben jedoch hinter den Erwartungen zurück. (Bildquelle: The Science Creative Quarterly)

Anstatt dass wir uns nun jedes Supplement einzeln vorknüpfen, haben wir gedacht, dass wir die Vorgehensweise ein wenig abändern – das liegt daran, dass man die populärsten Fatburner sehr gut in drei Hauptkategorien aufteilen kann, nämlich:

  • Substanzen, von denen wir wissen dass sie wirken
  • Substanzen, von denen wir wissen dass sie nicht wirken
  • Substanzen, bei denen uns noch die einschlägigen Beweise fehlen und bei denen wir folglich keine eindeutige Aussage tätigen können.

Dies, meine werten Leser, ist die Story der Guten, der Schlechten und der (potenziell) Hässlichen.

Die „Guten“

5-HTP

Ehrlich gesagt sind wir bei diesem Kandidaten genauso überrascht wie ihr vermutlich auch – allerdings muss man an dieser Stelle noch einige Bedingungen anbringen. 5HTP stellt eine sehr effektive Substanz dar, wenn es darum geht das Hungergefühl zu reduzieren (es sorgt dafür, dass ihr euch satt fühlt) (1)(2)(3), ohne dabei nennenswerte fettverbrennende Eigenschaften zu besitzen. Bis dato hat sich dieser Effekt jedoch nur in übergewichtigen Personen nachweisen lassen und es bedarf einer relativ hohen oralen Dosis von 300-500mg.

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Chemische Struktur von 5-Hydroxy-L-Tryptophan. Studien zeigen, dass 5-HTP bei der Hungerkontrolle helfen kann. (Bildquelle: Wikipedia)

Die Empfehlung bezüglich des Einnahmezeitraums ist nur auf kurze Dauer und sofern ihr derzeit Antidepressiva oder Antipsychotika einnehmt, solltet ihr von einer 5-HTP-Supplementation absehen.

Zusammengefasst: 5-HTP könnte euch (während einer Diät) dabei helfen das Hungergefühl unter Kontrolle zu bekommen, allerdings solltet ihr es nicht übertreiben und nur kurzfristig einnehmen.

Grüntee-Extrakt

Grüntee-Extrakt (oder genauer gesagt: die darin enthaltenen Katechine) haben sich – und das mag verwundern – als sehr unzuverlässig im Bezug auf fettverbrennende Eigenschaften erwiesen. Dies ist darauf zurückzuführen, weil der eintretende Hauptmechanismus zu großen Teilen von der Ethnie (Genetik!) abhängig ist. Wenn die Einnahme von Grüntee-Extrakt in Kombination mit Fatburnern für eine auftretende Übelkeit (und das nicht nur durch die Bitterkeit und den Geschmack von abgestandenem Tee) sorgt, dann frohlockt: es scheint in eurem Fall dann zu wirken.

Abseits dessen ist Grüntee-Extrakt sehr gesund und ebenfalls in der Lage das Hungergefühl zu unterdrücken (und einige Leute empfinden den Geschmack sogar als lecker).

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Die im Tee enthaltenen Katechine werden zum größten Teil für die gesundheitlichen Vorteile des Heißgetränks verantwortlich gemacht, allen voran EGCG (Epigallocatechin). Ob Fatburner oder nicht; einen vorteilhaften Einfluss auf die Körperkomposition scheinen viele der gängigen Teesorten zu haben. (Bildquelle: Suppversity)

Zusammengefasst: Grüntee-Extrakt kann euch – vorausgesetzt ihr verfügt über die begünstigende genetische Konstellation – bei der Fettverbrennung helfen. Durchaus gesund.

Koffein

Bei Koffein handelt es sich um eine sehr interessante Substanz, die gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt: Es erhöht die körpereigenen Adrenalinspiegel, welcher u.a. für die Fettverbrennung zuständig ist und es potenziert den Effekt von anderen Fatburnern (agiert als „Synergist,“ wie oft im typischen „EC-Stack“ (Ephedrin-Koffen-Stack) gesehen).

Die Nachteile? Die Wirkung ist nur dann nennenswert, wenn die Koffeinzufuhr noch nicht lange erfolgt (und noch keine Adaption eingetreten) ist. Mit zunehmender Koffein-Toleranz verfliegt die vorteilhafte fettverbrennende Wirkung. (Ihr merkt es, wenn ihr bereits kannenweise Kaffee trinken könnt, ohne dass es einen nennenswerten Einfluss auf euch zu haben scheint; vielleicht in diesem Zusammenhang noch von Interesse: Unser Artikel „Kaffee als ergogenisches Supplement“)

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Koffein ist noch immer der Primus aller Fatburner: Günstig, einfach zu dosieren, effizient. In einer Untersuchung von Dulloo et al. (1999) erhielten die Probanden entweder 3x50mg Koffein täglich, 3x50mg Koffein + 1,5g Grüntee-Extrakt oder ein Placebo. Der Gesamtenergieverbrauch erhöhte sich bei der Koffein-only-Gruppe um 15 Kilokalorien pro Tag. Die Kombination Koffein+Grün-Tee-Extrakt brachte die besten Ergebnisse: ein Gesamtanstieg von rund 75 Kilokalorien/Tag. Macht es am Ende doch etwa die Mischung? (Quelle: Dulloo et al. (1999))

Zusammengefasst: Koffein ist ein sehr effektives Mittel zur Unterstützung der Fettverbrennung, aber es wirkt nur, wenn ihr bisher noch keine Toleranz entwickelt habt. Die Kombination mit Grün-Tee-Extrakt scheint vorteilhaft zu sein.

Die „Bösen“

Himbeer-Ketone („rapsberry ketones“)

Himbeer-Ketone: Willkommen im Land des Marketing-Hypes. Es gibt derzeit keine Studien, die den Effekt von Himbeer-Ketonen am menschlichen Körper untersucht haben, allerdings gibt es da eine Studie, bei der die Substanz beim Haarwachstum behilflich war. In einer anderen Studie wurden wiederum Himbeer-Ketone, neben einer Vielzahl anderer Fatburner-Substanzen, verwendet – nicht sehr motivierend.

Doch das ist noch nicht einmal so entscheidend, denn es mangelt der Theorie hinter dem Gebilde „Himbeer-Ketone als Fatburner“ ohnehin an Gehalt: Die nötigen Mengen für die gewünschte Wirkung sind so hoch, dass man sich das Zeug eigentlich spritzen müsste (4).

Zusammengefasst: Himbeer-Ketone sind ein reiner Marketinggag.

Konjugierte Linolsäure

Konjugierte Linolsäure, auch bekannt unter dem Synonym „CLA,“ ist in diesem Zusammenhang die pure Definition der Unzuverlässigkeit. Es gibt eine ganze Wagenladung an Studien (5)(6)(7)(8), wovon auch einige einen potenziellen fettverbrennenden Effekt zeigen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Langzeitstudie, die eindrücklich zeigt, dass die Ergänzung den gegenteiligen Effekt, nämlich Fettzuwachs, herbeiführen kann. Es scheint ganz so, als ob die intra-individuellen Effekte von CLA von Person zu Person unterschiedlich ausfallen, insofern wäre es ein Fehler eine generalisierte Aussage im Hinblick auf die fettverbrennenden Eigenschaften zu treffen.

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Die Studienlage bezüglich CLA und verbesserter Fettverbrennung steht nicht nur auf wackligen Beinen – die konjugierte Linolsäure scheint auch den HDL-Spiegel (gutes Cholesterin) zu senken.

Dies hält CLA aber nicht davon ab erstaunliche Ergebnisse in Tierversuchsmodellen, etwa an Mäusen und Ratten, zu produzieren (jedenfalls solange, bis diese an Fettleber erkranken und sterben). Allerdings scheint keiner dieser beiden Effekte auf den Menschen übertragbar zu sein.

Zusammengefasst: CLA könnte fettverbrennend wirken, aber es könnte auch das Gegenteil hervorrufen. Die Datenlage lässt derzeit keine eindeutige Aussage zu.

Mangostane

Eine weitere populäre Empfehlung ist der Griff zur Mangostane („garcinia cambogia“); okay – vielleicht ist das Wissen um diese Pflanzengattung in deutschen Gefilden nicht weit verbreitet, aber man sollte wissen, dass es sich hierbei um eine Frucht handelt, die traditionellerweise in bestimmten Gerichten verwendet wird und ein großes Arsenal an Zitronensäuren besitzt. Eine bestimmte Säure, die Hydroxyzitronensäure (das Molekül, nachdem das berühmte Supplement HydroxycutTM benannt ist) ist für ihren potenziellen Effekt zur Verhinderung der in vitro Fettsynthese bekannt (im Reagenzglas), darüber hinaus senkt es den Appetit in Tierexperimenten.

 

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Mangostane wird maßgeblich wegen der darin enthaltenen Hydroxyzitronensäure (HCA) als Fatburner vermarktet. In einer Untersuchung von Heymsfield et al. (1998) zeigte die Substanz selbst hochdosiert (1500mg/Tag) keine nenneswerte Wirkung im Vergleich zur Placebogruppe. Ernüchternd. (Quelle: Heymsfield et al. (1998))

Es wäre schön, wenn diese Mechanismen auch beim Menschen wirken würden, aber es scheint rein gar nichts zu bewirken. Die Gründe für die auftretende Varianz sind bis dato unbekannt, aber die Ineffizienz wurde in zahlreichen Studien nachweislich belegt (9)(10).

Zusammengefasst: Mangostane scheint bei Tieren die Fettsynthese zu verhindern und den Appetit zu drosseln. Im Menschen erweist sich die Frucht bzw. dessen Komponenten als nutzlos.

Die (potenziell) „Hässlichen“?

Grüner Kaffee-Extrakt

Eine weitere populäre Empfehlung ist der Extrakt von Grünem Kaffee (GCE). Es handelt sich hierbei um ein Konzentrat eines bestimmten Moleküls namens Chlorogensäure („chlorogenic acid“). Chlorogensäure scheint einen vielversprechenden Effekt im Hinblick auf die Senkung des Blutdrucks zu entfalten und die Herz-Kreislauf-Gesundheit zu verbessern, doch es wird hauptsächlich wegen seiner kohlenhydrat-blockenden Eigenschaft bei der Resorption vermarktet (d.h. es verhindert, dass der Körper die Energie aus den Kohlenhydraten aufnehmen und nutzen kann).

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In einer jüngsten Untersuchungen erprobten Vinson et al. (2012) die Zufuhr von Grünem Kaffee Extrakt (700mg/Tag bzw. 1050mg/Tag) im Hinblick auf die Gewichtsreduktion in einem Zeitverlauf von 22 Wochen. Zwar lesen sich die Ergebnisse ansehnlich, doch wenn man die tägliche Kalorienzufuhr von 2400 Kilokalorien pro Tag bei Übergewichten mit einem zusätzlichen Sportenergieverbrauch von 400 kcal ins Kalkül nimmt, dann merkt man: Hier ist doch was faul im Fatburner Staate… (Quelle: Vinson et al. (2012)

Zwar sieht es derzeit so aus, als würde es dieses Merkmal tatsächlich besitzen, doch die Forschung scheint gleichfalls nicht ganz lupenrein zu sein. Viele Studien werden von Firmen finanziert, die einen großen finanziellen Anreiz an der Vermarktung des Extrakts haben (11)(12).

Zusammengefasst: Welche vorteilhaften Eigenschaften dem Grünen Kaffee-Extrakt (GCE) auch derzeit zugeschrieben werden mögen – derzeit lässt sich diese Substanz in die Kategorie des Marketing-Hypes einordnen.

7-Keto

7-Keto ist die Kurzbezeichnung für 7-ketoDHEA, ein Derivat von Dehydroepiandrosterone (DHEA), welches nicht auf hormoneller Grundlage basiert. In in vitro-Experimenten verursacht 7-Keto eine verstärkte Thermogenese und es sieht derzeit auch so aus, also ob es in der Lage ist das Hormonprofil in Zeiten der Fettreduktion (Diät) zu konservieren. Die Studien daran sind aber, wie im Fall des Grünen Kaffee-Extrakts mit einem Haufen weiterer Nährstoffe oder den Interessen der Studienfinanciers (welche 7-Keto-Produkte vertreiben) konfundiert. Allerdings sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen sehr ansehnlich (13)(14).

Da es hier aber an Unabhängigkeit mangelt, fällt 7-Keto derzeit in die Sparte der schwebenden Substanzen, die noch beweisen müssen, ob sie tatsächlich effektiv sind oder sich in menschlichen Versuchsreihen als ineffizient erweisen.

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Bei 7-KetoDHEA (Fachbegriff: 7-oxodehydroepiandrosterone) handelt es sich um eines der drei Dehydroepiandrosteron-Derivate, welches den Steroidstoffwechsel beeinflussen kann, ohne hormoneller Natur zu sein. Die Effekte sind vielversprechend, insbesondere zur Aufrechterhaltung des Stoffwechsels während einer Diätphase, allerdings scheinen viele der Studien aufgrund finanzieller Interessen verzerrt zu sein. (Bildquelle: Examine.com)

Zusammengefasst: 7-Keto könnte wirken, aber es gibt bisher noch keine einschlägigen Studien am Menschen.

Weißer Kidneybohnen-Extrakt

Der „Weiße Kidneybohnen-Extrakt“ (Markenname der Phase 2) ist ein Extrakt der dann empfohlen wird, wenn man verhindern möchte, dass die Energie aus Kohlenhydraten vom Körper resorbiert werden soll. Es handelt sich hierbei um die erste Substanz, bei der diese Eigenschaft nachwiesen wurde und – was vielleicht noch interessanter ist – es wurde auf die Art und Weise vermarktet, als ob diese Substanz dazu in der Lage wäre die kohlenhydrat-bedingten Effekte auf den Körper zu verhindern (indem die Aufnahme verhindert wurde).

Seit seinem Debüt, viele Dekaden zuvor, scheiterte der Extrakt daran konsistente und zuverlässige Ergebnisse in Sachen Gewichtsreduktion zu liefern. Und selbst wenn derartige Effekte beobachtet wurden, so gibt es bestimmte Bedingungen bezüglich des Kohlenhydratkonsums. Es gibt jedoch einige Berichte, die einen Gewichtsverlust konstatieren.

Wenn überhaupt, dann eignet sich dieses Supplement lediglich als Referenz zu neuzeitlichen Carbblockern (wie etwa salacia reticulata, morus alba oder arcabose).

Zusammengefasst: Weißer Kidneybohnen Extrakt blockiert die Aufnahme von Kohlenhydraten – allerdings nicht sehr zuverlässig.

Fucoxanthin

Von fragwürdiger Natur ist das jüngst entdeckte Carotinoid Fucoxanthin, welches eine ähnliche chemische Struktur wie das uns bekannte Vitamin A aufweist. Bis dato sieht es nach einem „gesunden“ Molekül aus.

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Das Carotinoid Fucoxanthin zeigt bis dato vielversprechende Eigenschaften hinsichtlich Thermogenese und Fettverbrennung. In einer Untersuchung von Abidov et al. (2010) zeigt, dass die Probandinnen bei einer Zufuhr von 8mg/Tag rund 457 Kilokalorien zusätzlich pro Tag verbrannt haben – und das ohne weitere Nebenwirkungen. Zugegeben schwer zu glauben. Weitere Untersuchungen sind von Nöten, um eine klare Empfehlung aussprechen zu können. (Quelle: Abidov et al. (2010))

Ähnlich wie Astaxanthin, welches als Carotinoid für rote Farbpigmente bekannt ist, ist Fucoxanthin als Carotinoid für braune Farbpigmente zuständig, wie man sie beispielsweise in Seegras finden kann (und die Tatsache, dass es sich in der Tat in Seegras, einem Antioxidant und potenziellen Fatburner wiederfindet, bedeutet beinahe automatisch, dass es sich wie geschnitten Brot verkaufen lassen wird; begünstigend kommt die Eigenheit als Exot hinzu, dass es aus Japan stammt)

Vorläufige Effekte, die in übergewichtigen menopausalen Frauen nachgewiesen wurden, zeigen einen Gewichtsverlust von 5,5 kg innerhalb eines Zeitraums von 16 Wochen (15).

Da Fucoxanthin über einen plausiblen Funktionsmechanismus zur Fettreduktion erklärt werden kann (durch das loslösen von Fettzellen), verdient es auch weitere Forschung, damit wir hinter die Rolle dieser Substanz bei schlanken Menschen kommen. Ich muss aber wohl nicht zusätzlich erwähnen, dass Fucoxanthin relativ teuer ist, oder? (Man muss es über einen längeren Zeitraum einnehmen, um einen nenneswerten Erfolg zu verzeichnen).

Zusammengefasst: Fucoxanthin ist mit äußerster Sicherheit gesund, aber auch äußerst teuer. Der Effekt im Hinblick auf die fettverbrennende Eigenschaft ist bisher noch fragwürdig und bedarf weiterer Untersuchungen.

Abschließende Worte

Die Toten werden erst am Ende des Tages gezählt. Es dürfte sich daher von selbst verstehen, dass Schlankheit und ein definiertes Aussehen in erster Linie eine Frage der vernünftigen Ernährung und ausreichend Bewegung (Training) sind.

Es gibt keine magischen Wunderpillen, die euch die Bürde der harten Arbeit abnehmen können und es sieht auch nicht so aus, als ob sich dies in naher Zukunft ändern würde.

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Bildquelle Titelbild: Fotolia / Hanna

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1 Kommentare

  1. Hallo,
    wie immer sehr interessanter und fundierter Artikel.
    Ein sog. Fatburner, der immer beliebter wird, ist Sinetrol. Hierzu ein Artikel von Philipp Rauscher, der eine Studie zitiert, in der die (vermeintlich gute) Wirksamkeit belegt wurde: http://www.gfe-ev.de/papoo_easy_303_620/index.php?menuid=4&reporeid=1432
    Könntest du hierzu kurz Stellung nehmen und deine Meinung zu dem „Wundermittel“ äußern?

    Vielen Dank und beste Grüße.

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9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

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Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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