Fett & Kohlenhydrate in einer Mahlzeit: Wie reagiert das Insulin?

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Fett & Kohlenhydrate in einer Mahlzeit. Wie reagiert das Insulin?

Von Damian Minichowski | Benötigte Lesezeit: 10 Minuten |


Vermutlich werde ich nicht der einzige sein, der bereits diesen „Mythos“ aus dem Bro-Scientologenlager aufgesessen ist und wenn ihr euch selbst etwas für den Bereich der gesunden Ernährung erwärmen könnt, dann werdet ihr diese Behauptung auch schon gehört haben: Fett in einer kohlenhydrathaltigen Mahlzeit verringert die Insulinausschüttung! Das ist mal ein Statement, oder? Easy, boy: Will man also die Ausschüttung des Speicherhormons Insulin minimieren, muss man einfach nur zur Nudelportion einen Klotz Butter dazu essen, wie es Kollege Furious Pete schon einmal vorgemacht hat –  et voilá. Wirklich gerissen!

Jetzt einmal Spaß beiseite: Abgesehen davon, dass es in vielfacher Weis unpraktikabel wäre, zu jeder Mahlzeit Unmengen an Fett zu vertilgen (es sei denn ihr macht gerade die Anabole Diät oder lebt rein ketogen), so würde euch dies vermutlich in relativ kurzer Zeit selbst zu einem Butterklotz werden lassen. Was mit Leuten geschieht, die gerne Fett mit Kohlenhydraten kombinieren, dürfte ja kein großes Geheimnis sein. (Auch wenn etwas Sport die Schäden sicherlich begrenzen könnte).

Das ist aber noch gar nicht das Schlimmste an der ganzen Storyline, denn es sieht ganz so aus, als ob zusätzliches Fett zu kohlenhydrathaltigen Mahlzeit gar nicht die „versprochene Wirkung“ zu haben scheint. Welch Frevelei: Studien zeigen sogar, dass das Gegenteil der Fall ist und sogar mehr Insulin ausgeschüttet wird, wenn Fett zugegen ist, als wenn man sich die Kohlenhydrate pur gibt.

Aber schauen wir uns die Literatur einmal genauer an.

Fett & Kohlenhydrate in einer Mahlzeit: Wie reagiert das Insulin?

Die Collier/O’Dea-Studie: Fett bringt nüchsts

Eine der Studien mit denen wir uns näher befassen wollen, hat Doc Andro bereits auf Suppversity aufgedröselt (ein hervorragender Blog!) Schauen wir daher zuerst einmal auf die Arbeit von Collier/O’Dea (1983), die die Auswirkungen einer Mahlzeit auf den Insulinspiegel bei einer zusätzlichen Aufnahme von 50 Gramm reiner Butter untersucht haben (n=8). Wahr ist, dass die Verdauungsrate der Mahlzeit mehr Zeit in Anspruch nimmt, als bei KH-only:

In the present study we examined the effect of coingestion of 50 g fat (butter) on the postprandial glucose, insulin, and gastric inhibitory polypeptide responses to 50 g carbohydrate (potato) or 50 g protein (low fat veal) in eight normal subjects. The coingestion of fat with either carbohydrate or protein resulted in greatly increased gastric inhibitory polypeptide responses, the effect being more pronounced with carbohydrate.” – Collier/O’Dea (1983)

Hat sich die Theorie „Fett verringert Insulin“ bestätigen lassen? Nope, diese Frage müssen wir klarerweise vereinen verneinen.

“The addition of fat to a carbohydrate meal also reduced the postprandial glucose response. [blaue Säule] This could have been due to several factors including a delayed glucose absorption, secondary to a fat-induced inhibition of gastric emptying. However, despite the lower blood glucose levels in the presence of fat the insulin response was not reduced, suggesting a potentiation of insulin secretion in the presence of fat. Thus, despite the apparent improvement in glucose tolerance when carbohydrate is ingested together with fat, the accompanying potentiation of insulin secretion could form the basis of long-term changes in insulin sensitivity which accompany alterations in dietary fat intake. – Collier/O’Dea (1983)

Suppversity_Collier_ODea_Graph

Hierzu konkludiert der Doc persönlich:

Doc. Andro:In fact, the addition of 50g of butter on top of the 50g of carbohydrates the 8 lean, weight stable men and women (N=4, each) consumed in form of potatoes, did not have any effect on the post-prandial insulin release at all.” (beige Säule)

Die zusätzliche Aufnahme von Fett bei einer KH-reichen Mahlzeit stimuliert aber die Ausschüttung eines Hormones namens GIP, (lila Säule) welches dafür verantwortlich ist dass beides – Glukose und Triglyceride – gepeichert werden.“

Wer also massig Fett zu einer kohlenhydratreichen Mahlzeit hinzufügt in der Hoffnung, damit einen Insulinflash zu verhindern, der ist schief gewickelt. Die Kombi Fett+KH kann nicht zuletzt durch die Stimulation bestimmter Hormone (GIP) über einen längeren Zeitraum mit einem deftigen Kalorienplus (Masse-Phase?) – unter anderem – für eine stärkere Einlagerung von Fett verantwortlich sein und damit auch die Insulinsensitivität langfristig negativ beeinflussen. In der Diät dürfte das allerdings weniger kritisch sein.

Gibt es da eine klare Linie?

Die Moghaddam-Studie: Fett bringt bisschen was in Sachen  Blutzuckerkontrolle, sorgt aber auch gleichzeitig für mehr Insulin.

Moghaddam et al. (2006) untersuchten in einem anderen Feldversuch die Auswirkungen von Protein und Fett auf die glykämische Reaktion in 2 Gruppen:

  1. 10 gesunde Teilnehmer mit einem Fasten-Insulinspiegel ≤ 40 pmol/L (CONTROL)
  2. 10 gesunde Teilnehmer mit einem Fasten-Insulinspiegel von ≥ 40 pmol/L (HYPER)

Zur Gruppenaufteilung und Klassifkation erfolgte anhand des FPI (Fasten-Insulinspiegels), welcher stellvertretend auch als Indikator für die Insulinsensitivität gesehen werden kann.

Die Untersuchungen erfolgten üblicherweise nach der Bettruhe (14h „overnightfast“). Die Probanden erhielten anschließend ein Glukosewasser (250ml; 50g Glukose) mit entweder 0, 5, 10 oder 30 Gramm Fett und/oder 0, 5, 10, 30 Gramm Protein. Die Forscher testeten also, wie sie selbst klarstellen, jedes Fettlevel mit jedem Proteinlevel (und natürlich mit der Glukoselösung):

„Dietary intake was measured using a 3-d food record. Gram per gram, protein reduced glucose responses approximately 2 times more than fat (P < 0.001) with no significant fat x protein interaction (P = 0.051). The effect of protein on glycemic responses was related to waist circumference (WC) (r = -0.56, P = 0.011) and intake of dietary fiber (r = -0.60, P = 0.005) but was unrelated to FPI or other nutrient intakes. The effect of fat on glycemic responses was related to FPI (r = 0.49, P = 0.029) but was unrelated to WC or diet. We conclude that, across the range of 0-30 g, protein and fat reduced glycemic responses independently from each other in a linear, dose-dependent fashion, with protein having approximately 3-times the effect of fat. A large protein effect was associated with high WC and high dietary-fiber intake, whereas a large fat effect was associated with low FPI. These conclusions may not apply to solid meals. Further studies are needed to determine the mechanisms for these effects.” (3)

Daraus ergibt sich, dass die Proteinmenge – Gramm für Gramm – in der Lage war den nachfolgenden Anstieg des Blutzuckers zu verringern. Fett PLUS Protein brachte dagegen keinen signifikant höheren Erfolg beim „Kampf gegen den Blutzucker.“ Die Forscher resümieren aber, dass die dämpfende Wirkung des Proteins mit dem Hüftumfang und der Aufnahme von Ballaststoffen korrelierte.

Fett & Kohlenhydrate in einer Mahlzeit. Wie reagiert das Insulin?

Die aufgeführte Grafik zeigt die Blutzuckerreaktion nach einer Glukoselösung mit 50 Gramm Glukose plus 0, 5, 10 oder 30 Gramm Fett bzw. 0, 5, 10, 30 Gramm Protein in nicht-diabetischen Testprobanden. Im Bezug auf die Peaks gab es hier keine größeren reaktionären Abweichungen beider Gruppen. (Bildquelle: Moghaddam et al. (2006))

Doch darum geht es uns in erster Linie ja gar nicht, denn wir wollen wissen, wie sich das Fett in diesem ganzen Cocktail verhalten hat:

Fett & Kohlenhydrate in einer Mahlzeit. Wie reagiert das Insulin?

Die Grafik zeigt die Durchschnittswerte von Fett (schwarze Kreise und Balken), sowie Protein (weiße Kreise und Balken) bei den Testprobanden nach einer Glukoselösung (50 Gramm). Die Blutzuckerreaktion wird dargestellt als glykämische Ladung („AUC“ – area under curve) – gemessen wurde also die tatsächlich ausgeschüttete Insulinmenge, nicht die Peaks). Zu sehen ist die signifikant höhere Dämpfung bzw Reduzierung des AUC infolge einer Proteinzufuhr. (Bildquelle: Moghaddam et al. (2006))

Die vielleicht interessanteste Grafik dürfte aber mit Sicherheit die Regressionsaufzeichnung sein, bei der wir ganz deutlich die Effekte von wahlweise Protein oder Fett in Abhängigkeit des FPI und des Hüftumfangs sehen können:

Fett & Kohlenhydrate in einer Mahlzeit. Wie reagiert das Insulin?

Die Grafik stellt die Beziehung von Fett bzw. Protein im Hinblick auf den FPI und den Hüftumfang der Teilnehmer her. (RGR = relative Blutzuckerreaktion). Hierin sehen wir die Trendgeraden, welche bei Protein eine klare dämpfende Wirkung nachskizzieren (bei FPI & Hüftumfang gleichermaßen). Die Trendgerade bei Fett dagegn zeigt in eine völlig andere Richtung, nämlich nach oben. Zwar gab es Testsubjekte, wo eine Verringerung der RGR gemessen wurde, es gab aber auch Ausreisser nach oben. Der dämpfende Effekt von Protein wird von den Forschern daher als 2-3 mal so stark quantifiziert als bei Fett. (Bildquelle: Moghaddam et al. (2006))

In der vorliegenden Studie hat die Fettzufuhr eine gewisse dämpfende Eigenschaft auf den Anstieg der Blutzuckerkonzentration. Probanden, die einen niedrigeren Fastein-Insulinspiegel aufwiesen, schienen dabei in größerem Umfang zu profitieren, während diejenigen mit einem größeren Hüftumfang wesentlich besser auf eine hohe Protein- und Ballaststoffzufuhr reagierten. (besser, im Sinne eines geringeren Anstiegs):

„The results showed that both protein and fat reduced the glycemic response elicited by oral glucose in normal humans. The effects of protein and fat were independent of each other, but gram-for-gram, protein had a 2 to 3 times larger effect than fat. Fat reduced glycemic responses to a greater extent in subjects with low FPI, whereas protein had more effect in subjects with a high WC and a high intake of dietary fiber.

Previous studies suggest that adding fat and protein to carbohydrate reduces glycemic responses nonlinearly, with the glycemic impact reaching a plateau as more and more protein and fat are added (6,8). However, we found no evidence for a nonlinear dose response over the range of doses used (0–30 g).

Adding fat and protein to carbohydrate is thought to reduce glycemic responses by similar mechanisms (1,2), namely, delayed gastric emptying (3,30), mediated by gut hormones such as gastric inhibitory polypeptide and glucagon-like peptide-1 (GLP-1) (31–34), and increased insulin secretion mediated by direct effects of fatty and amino acids (35,36) and/or by the hormones of the entero-insulin axis (37). However, the lack of correlation between fat slopes and protein slopes in the different subjects and the 2–3 times greater effect of protein than fat, suggest that the mechanisms by which fat reduces glycemic responses differ from those for protein.” (3)

Auch die Forscher schauten bei ihrer Hypothese, nach der Fett der “große Blutzuckersenker” sei, in die Röhre, denn es war vielmehr das Protein und die Ballaststoffe, die dem energiereichen Makronährstoff die Schau stiehlten:

The results did not support our hypothesis that the acute glucose-lowering effect of fat is reduced by a high fat intake. However, unexpectedly, there was a strong relation between dietary fiber intake and protein slope, such that a high fiber intake was associated with a larger protein effect.”  (3)

“Adding fat and protein to carbohydrate is thought to reduce glycemic responses by similar mechanisms, namely, delayed gastric emptying, mediated by gut hormones such as gastric inhibitory polypeptide and glucagon-like peptide-1 (GLP-1), and increased insulin secretion mediated by direct effects of fatty and amino acids and/or by the hormones of the entero-insulin axis.” (3)

Die Gannon-Studien: Fett verstärkt die Insulinmenge, dämpft jedoch den Blutzuckeranstieg in gewissen Situationen.

Gannon et al. (1993) (und damit meine ich nicht den Oberbösewicht von Zelda, der einem ständig auf die Nüsse geht) stellten ein ähnliches Setup zusammen, wie es bereits Collier/O’Dea getan haben: 10 Testprobanden konsumierten morgens auf nüchternen Magen entweder 50 Gramm Kohlenhydrate in Form von Kartoffeln oder 50 Gramm Kohlenhydrate plus 50 Gramm Fett in Form von Butter. Gemessen wurden in 4-stündigen Abständen zur Mahlzeit unter anderem die Plasmaglukosespiegel, C-Peptid (connecting peptide bestehend aus rund 31 Aminsäuren; es wird häufig für die Differentialdiagnostik bei der berühmt-berüchtigten Zuckerkrankheit als Paramter herangezogen), sowie die Triglyceridkonzentration im Blut. Das Ergebnis:

„The glucose area response was 2.2 mmol hour/l following the potato meal. This was significantly reduced following ingestion of the meal containing fat (1.3 mmol hour/l) (p < 0.01). The insulin area response was slightly greater following the meal containing fat (459  pmol hour/l) compared to potato alone (423 pmol hour/l) (p < 0.01). The C-peptide area response following the meal containing fat was 0.80 pmol hour/ml, clearly greater than following potato alone (0.58 pmol hour/ml) (p < 0.01). The triglyceride area response also was much greater following the meal containing fat compared to potato alone (0.74 and 0.08 mmol hour/l, respectively).” (4)

Das ist ein wenig tricky und ich muss leider zugeben, dass ich keinen Zugriff auf das komplette Paper habe (daher nicht genau nachvollziehen kann, wie die Mahlzeiten genau aufgeteilt und zugeführt wurden). Gannon et al. kommen jedoch zu dem überraschenden Ergebnis, dass die zusätzliche Gabe von Fett in einer kohlenhydratlastigen Mahlzeit die ausgeschüttete Insulinmenge nicht nur nicht senkt, sondern – im Gegenzug zu Kohlenhydraten alleine – sogar verstärkt, nämlich 459  pmol h/l KH+Fett zu  423 pmol hour/l KH alleine. Die Forscher äußern die Vermutung, dass die verstärkte Ausschüttung des Insulins aus einem Hormon resultiert, welches im Darm aktiv ist und die „glucose disposable ability“ (GIP?) zu erhöhen vermag (die Fähigkeit, den Zucker auf schnellstem Wege aus der Blutbahn zu filtern und den Blutzuckerwert wieder abzusenken).

In einer Folgestudie haben dieselben Wissenschaftler den Anstieg der Blutzuckerkonzentration (jedoch mit anderem Setup, nämlich mehreren Mahlzeiten) – untersucht. (n= 9; gesunde männliche Probanden). Es wurden die selben Lebensmittel und diesselben Mengen verwendet, jedoch in vier Kombinationen:

  1. Kartoffeln als erste Mahlzeit & Kartoffeln als zweite Mahlzeit
  2. Kartoffeln als erste Mahlzeit & Kartoffeln + Butter als zweite Mahlzeit
  3. Kartoffeln + Butter als erste Mahlzeit & Kartoffeln als zweite Mahlzeit
  4. Kartoffeln + Butter als erste Mahlzeit & Kartoffeln + Butter als zweite Mahlzeit

Machen wir es kurz & schmerzlos: typischerweise stieg der Blutzuckerwert bei der zweiten Mahlzeit weniger stark an, als bei der ersten (setup-unabhängig) – was bei einer Aufnahme auf nüchternen Magen durchaus logisch erscheint. Der Schlüsselmoment ist aber folgender: Fett hat durchaus eine dämpfende Blutzuckerwirkung gezeigt, jedoch nur, wenn die Mahlzeit davor fettarm gewesen ist. Die totale Insulinmenge blieb unbeeinflusst, d.h. dass das Fett weder eine senkenden noch einen erhöhenden Effekt zeigte:

„When fat was ingested with carbohydrate in either the first or second meal, the glucose area response was decreased. However, when both meals contained fat, a decrease in the glucose area response did not occur with the second meal. The glucose area responses all were greater after the second meal compared with those after the first meal, i.e., the opposite of a Staub-Traugott effect was observed. The insulin area responses to the first and second meals were similar whether fat was ingested or not. (2)

Zusammenfassung: Die Lösung des Mysteriums & praktische Implikationen

Wir haben den Sachverhalt nun mittels unterschiedlicher Studien genauer ausgeleuchtet und erfasst. Die unterschiedlichen Studien zeigen, dass die Gabe von Fett in der Lage ist den Anstieg des Blutzuckerspiegels zu dämpfen. Moghaddam und Kollegen zeigten überdies, dass die Auswirkung von Fett oftmals überschätzt wird – als „Blutzuckerdämpfer“ ist der energiereichste Makronährstoff nämlich bei weitem nicht so eindeutig und effektiv, wie das gute alte Protein. Aus dieser Studie geht auch hervor, dass der Fett-Effekt stark mit dem FPI (Fasten-Insulinspiegel) korreliert ist, jedoch nicht mit dem Hüftumfang und der Ernährung selbst (die dämpfende Wirkung von Protein dagegen korrelierte stark mit einem steigenden Hüftumfang und der Zufuhr von Ballaststoffen).

Gannon et al. kommen folglich zu einem ähnlichen Ergebnis: Fett dämpft den Blutzuckeranstieg, verstärkt jedoch die Insulinausschüttung. Was passiert hier?! Ist da Magie im Spiel? Keinesfalls!

Beysen und Kollegen (2002) liefern das fehlende Puzzlestück für die vermehrte Insulinausschüttung in Gegenwart von Fett: es sind die Fettsäuren selbst, die dafür verantwortlich sind (vermutlich in Tat Einheit mit einem spezifischen Hormon (GIP?), welches sich im Darm befindet und so die Darm-Insulin-Achse beeinflusst). Demnach entfalten einfach-ungesättigte Fettsäuren den größten verstärkenden Effekt, gefolgt von mehrfach-ungesättigten Fettsäuren. Die gesättigten Fette, so fanden jene Forscher heraus, zeigten die geringste Auswirkung. [5] (siehe angefügte Grafik unten)

Fett & Kohlenhydrate in einer Mahlzeit. Wie reagiert das Insulin?

Plasma-Insulinspiegel (in pmol/l) nach Gabe unterschiedlicher Fettsäure-Arten im Verhältnis zur Kontrollmahlzeit (MUFA = einfach ungesättigte Fettsäuren, PUFA = mehrfach ungesättigte Fettsäuren, SFA = gesättigte Fettsäuren)

Wir haben bereits in der Moghaddam-Studie gesehen, dass die Auswirkung von zusätzlichem Fett in einer Mahlzeit durchaus starke intra-individuelle Variabilitäten aufweisen kann (z.B. in Abhängigkeit des FPI). In ihrer Folgestudie haben Gannon und Kollegen (1994) gezeigt, dass die blutzuckerdämpfende Eigenschaft von Fett maßgeblich davon beeinflusst wird, ob in vorangegangenen Mahlzeiten bereits Fett konsumiert wurde oder nicht.

Welche Konsequenzen kann man aus der ganzen Geschichte ziehen?

Nun, zuerst einmal sollte man mitnehmen, dass der Anstieg des Blutzuckers und die Insulinausschüttung zwei paar Schuhe sind. Wie wir gesehen haben, besitzt Fett die viel zitierte dämpfende Eigenschaft, wenn es um den Anstieg der Blutzuckerkonzentration geht. Beysen et al. (2002) zeigten jedoch, dass Fettsäuren die ausgeschüttete Insulinmenge beeinflussen können (positiv) und zwar in folgender Reihenfolgen: MUFAs > PUFAs > SFAs.

Natürlich lässt sich ein gewisser Hang zur Haarspalterei nicht widerlegen, wenn man nun eine Debatte darüber anzettelt, ob die Eier/den Quark/das Leinöl oder was-auch-immer, abends  eine gute Idee sind oder ob man nicht besser mit protein-only beraten wäre. Die Antwort folgt aber gleich auf dem Fuße: Es hängt von eurer restlichen Ernährung ab. Die vermehrte Insulinsekretion die vielleicht aus den Fettsäuren resultieren könnte, wird eure Diät nicht sabotieren oder in einer Katastrophe enden lassen – dafür ist der Impact viel zu gering und marginal. Auf der anderen Seite hat sich im Kraftsportbereich der Habitus durchgesetzt, dass die letzte Mahlzeit Fett+Protein enthalten soll, welches, wie wir ja bereits in der Moghaddam-Studie gesehen haben, die Blutzuckerkonzentration ohnehin in wesentlich-stärkerem Ausmaß beeinflusst als Fett alleine (nämlich durch das Protein)

Schlussendlich gibt es eine ganze Menge von individuellen Faktoren, die die ausgeschüttete totale Insulinmenge beeinflussen, auf die man im kurzfristigen Zeithorizont sowieso keinen Einfluss hat. Die zuverlässigste Methode – so man diese Faktoren denn überhaupt berücksichtigen möchte – liegt darin selbst zum Versuchskaninchen zu werden und sich ein Blutzuckermessgerät für eigene Experimente anzuschaffen. Merke: One-size fits all-Konzepte sind eine gute Basis um anzufangen, jedoch kann nichts die individuelle Anpassung der Ernährung toppen.

Fragen & Anregungen? Dann schaut doch mal bei uns im Forum rein – wir diskutieren gerne und sind lieb. 

Du fandest diesen Artikel zu Fett und Kohlenhydraten in einer Mahlzeit im Kontext der Insulinausschüttung informativ & lehrreich? Dann wäre es schön, wenn du ihn mit Freunden und Bekannten teilst (sharing is caring), oder uns in Form eines Kommentars deine Meinung sagst.

Quellen & Referenzen

(1) Collier, G. / O’Dea, K. (1983): The effect of coingestion of fat on the glucose, insulin, and gastric inhibitory polypeptide responses to carbohydrate and protein. In: The American Journal of Clinical Nutrition: 1983:37 (6); S.941-944. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/6342357.

(2) Ercan, N. / Gannon, MC. / Nuttall, FQ. (1994): Effect of added fat on the plasma glucose and insulin response to ingested potato given in various combinations as two meals in normal individuals. In: Diabetes Care: 1994; 17 (12); S.1453-1459. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7882816.

(3) Moghaddam, E. / Vogt, JA. / Wolever, TMS. (2006): The Effects of Fat and Protein on Glycemic Responses in Nondiabetic Humans Vary with Waist Circumference, Fasting Plasma Insulin, and Dietary Fiber Intake. In: The Journal of Nutrition: 2006; 136 (10); S.2506-2511. URL: http://jn.nutrition.org/content/136/10/2506.long.

(4) Gannon, MC. / Nuttall, FQ. / Westphal, SA. / Seaquist, ER (1993): The effect of fat and carbohydrate on plasma glucose, insulin, C-peptide, and triglycerides in normal male subjects. In: Journal of The American College of Nutrition: 1993; 12 (1); S.36-41. URL: http://www.jacn.org/content/12/1/36.abstract.

(5) Beysen, C. / Karpe, F. / Fielding, B. / Clark, A. / Levy, J. / Frayn, K. (2002): Interaction between specific fatty acids, GLP-1 and insulin secretion in humans. In: Diabetologia: 2002; 45 (11); S.1533-1541. URL: http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00125-002-0964-9.


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Damian N. „Furor Germanicus“ Minichowski ist der Gründer und Kopf hinter dem Kraftsport- und Ernährungsmagazin AesirSports.de. Neben zahlreichen Gastautorenschaften schreibt Damian in regelmäßigen Abständen für bekannte Online-Kraftsport und Fitnessmagazine, wo er bereits mehr als 200 Fachartikel zu Themen Kraftsport, Training, Trainingsphilosophie, Ernährung, Gesundheit und Supplementation geschrieben hat.

Zu seinen Spezialgebieten gehört das wissenschaftlich-orientierte Schreiben von Fachartikeln rund um seine Passion – Training, Ernährung, Supplementation und Gesundheit.

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Diese Weitergabe erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und dient unserem berechtigten Interesse an der Verwendung eines werbewirksamen, sicheren und nutzerfreundlichen Newslettersystems. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezugs eingegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von ActiveCampaign in den USA gespeichert. ActiveCampaign verwendet diese Informationen zum Versand und zur statistischen Auswertung der Newsletter in unserem Auftrag. Für die Auswertung beinhalten die versendeten E-Mails sog. Web-Beacons bzw. Trackings-Pixel, die Ein-Pixel-Bilddateiendarstellen, die auf unserer Website gespeichert sind. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden.

Mit Hilfe des sog. Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z.B. Kauf eines Produkts auf unserer Website) erfolgt ist. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunktdes Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Die Daten werden ausschließlich pseudonymisiert erhoben und werden nicht mir Ihren weiteren persönlichen Daten verknüpft, eine direkte Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen.

Diese Daten dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besseran die Interessen der Empfänger anzupassen. Wenn Sie der Datenanalyse zu statistischen Auswertungszwecken widersprechenmöchten, müssen Sie den Newsletterbezug abbestellen.

Wir haben mit ActiveCampaign einen Auftragsverarbeitungsvertrag („Data ProcessingAgreement“) abgeschlossen, mit dem wir ActiveCampaign verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Datenschutzerklärung von ActiveCampaign können Sie hier einsehen: https://www.activecampaign.com/privacy-policy

 

7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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