Intermittent Fasting: Verbesserter Blutzuckerspiegel mit geringerer Mahlzeitenhäufigkeit

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Eine neu erschienene Studie mit dem Titel „Die Mahlzeitenhäufigkeit, die Auswirkung auf den Blutzucker unddie damit verbundende Beinflussung des Insulinspiegels“ stellt die recht populäre Empfehlung der vielen kleinen Mahlzeiten, um den Blutzucker auf einem konstanten Niveau zu halten, in Frage. 

 
Im Gegenteil: die Studie zeigt sogar, dass diese Methode sogar kontraproduktiv sein kann, da der Blutzuckerspiegel bei vielen Mahlzeiten höher ausfällt, als bei einigen Wenigen. 
 
Richtig gehört: die Mär von vielen kleinen Mahlzeiten, die es im Abstand von 2-3 Stunden einzunehmen gilt nur um den Blutzuckerspiegel konstant zu halten ist nicht nur Unfug, sondern obendrein ein Mythos, der im Begriff ist aus dem gängigen Ernährungskanon eliminiert zu werden.
 

Intermittent Fasting: Verbesserter Blutzuckerspiegel mit geringerer Mahlzeitenhäufigkeit

Die Welt steht Kopf

Eigentlich ist es recht amüsant mit anzusehen, wie eine so ein Ratschlag im Mainstremsegment hinsichtlich der Diät und Mahlzeitenhäufigkeit so kräftig durcheinander gewirbelt wird und einer neuen, weitaus genaueren Untersuchung weichen muss. Gerade 2010 erfuhren wir, dass sich drei Mahlzeiten am Tag viel besser auf die Appetitkontrolle auswirken. Desweiteren gibt es mehr als genug Beweise, dass eine häufigere Mahlzeiteneinnahme nicht wie einstmals angenommen den Stoffwechsel auf Trab hält – ja noch nicht einmal zu einem verbesserten Fettverlust führt.
 
Glücklichweise gibt es einige wenige Mainstream Medien die aus dieser Scheinwelt so langsam aufwachen und über genügend Menschenverstand verfügen, die Leute dahingehend auch aufzuklären. So entlarvte beispielsweise die New York Times erst in einem jüngsten Bericht den Mythos der häufigen Mahlzeiten im Bezug auf einen verbesserten Fettstoffwechsel. Das Traurige an der ganzen Geschichte ist nur, dass die Times stellenweise um bis zu ein Jahrzehnt zu spät mit dieser Meldung dran ist (1). Aber das ist in Ordnung, denn auch ich bin relativ spät über diese Sache gestolpert und habe mir den Mund noch bis 2005 mit diesem Unsinn fusselig geredet.
 
Weiterhin interessant war der Bericht der New York Times über die Vorteile des Fastentrainings (2). Auch hier zählt die Zeitung zu den späten Nachzüglern – die Studie dazu wurde bereits im vergangenen September zusammengefasst. (Außerdem trainieren meine Klienten und ich bereits seit 2006 im Fastenzustand aufgrund unserer Diätleitlinien).
 
Im Grunde genommen sollten wir dankbar dafür sein, dass eine so große und einflußreiche Tageszeitung diese Nachricht an die breite Öffentlichkeit weiterträgt. Klar, soweit es die Mainstream Medien betrifft, kann man stets behaupten, dass sich diese auf dem aktuellsten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnissen befinden…
 
…aber wenn ihr wirklich stets auf dem Laufenden bleiben wollt, dann stellt ihr lieber sicher, das ihr die Leangains-Blogseite gebookmarked habt :D Oder noch besser: tragt euch im Reader oder bei den e-Mails ein.
 
Ich erinnere mich noch an die Tage, wo ich gerade damit anfing über die Häufigkeit der Mahlzeiten, das Fasten und das Fastentraining in diversen Blogs und Foren zu sprechen und zu schreiben. Jeder dachte ich hätte einen Schaden. Tja, ratet mal wer jetzt zu Lachen hat. Aber ich weiche vom Thema ab – zurück zum Topic.
 
 

Der Mythos der Mahlzeitenhäufigkeit

 
Wie ihr vielleicht schon gehört und vielfach darüber gelesen habt – in Form von Tipps und Tricks zum Fettabbau, die von vielen Gesundheitsfanatikern und Ernährungsberatern gleichermaßen gepredigt werden – sollen viele, kleine Mahlzeiten im Abstand von zwei bis drei Stunden den Blutzuckerspiegel auf einem konstanten Niveau halten. Dies ist der angebliche Bonus nebst Vorteilen, wie zum Beispiel einen besseren Stoffwechsel, einer verbesserten Appetitkontrolle, Vorbeugung von Muskelverlusten und so weiter.
 
Wenn ihr zu den Stammlesern dieser Seite gehört, dann werdet ihr mittlerweile wissen, dass dies Unfug ist. Ja, eigentlich ist es sogar das exakte Gegenteil zu dem, was in Wirklichkeit geschieht. Ich habe diese Lügengeschichten bereits in meinem Artikel der „Top Ten der Fasten-Mythen: entlarvt!“ (unter uns: ein Must-Read, sofern ihr es noch nicht gelesen habt). 

Blutglukose und Gesundheit

 

Es ist von entscheidender Bedeutung den Blutzuckerspiegel auf einem gesunden Niveau zu halten, da ein zu hoher Blutzucker nur allzu häufig zur Insulinresistenz (3) und Glukosintoleranz (4)  führt. Zusätzlich zu anderen Krankheiten, wie beispielsweise Atheriosklerose und Alzheimer (5). Es wurde auch lange darüber spekuliert, ob ein hoher Blutzuckerspiegel (Blutglukosespiegel) den Alterungsprozess beschleunigen könnte (6).
 
Hierbei sollte man jedoch anmerken, dass die Hypothese mit dem beschleunigten Alterungsprozess in Verbindung mit Blutzucker und Alzheimer auf Tierexperimenten und Zellklultur-Studien basiert. Wie ihr euch sicherlich vorstellen könnt, lässt sich daraus nur schwer eine direkte Verbindung zwischen der Blutzucker, dem Alter und andereren Krankheitenbei frei-lebenden Menschen herstellen.
 
Dennoch ist es nicht weit hergeholt, dass die Adaption für unseren Körper hinsichtlich der modernen Ernährungsweise mit ihrer hohen Kalorienzufuhr und den stark verarbeiteten Kohlenhydratquellen noch lange nicht erfolgt ist. 
 
Das reichliche Angebot an Junk Food und hochkonzentrierten Kohlenhydratquellen gibt reichlich Möglichkeiten für Blutzuckerspitzen, für die wir nicht in ausreichendem Maße gewappnet sind. Es mag also keine reine Spekulation sein, dass jene Leute, die mit einem ständig erhöhten Blutzuckerpiegel herumlaufen, eine Art Rückkopplung erfahren.
 
Zusammengefasst kann man also durchaus sagen, dass das Halten des Blutzuckerspiegels in einem gesunden Rahmen mehr als nur wichtig für alle jene Personen ist, die mit einer niedrigen Glukosetoleranz und Insulinsensivität (Prediabetes) zu kämpfen haben. Wie dem auch sei: es mag aber auch durchaus für alle jene von Interesse sein, die auch an einem langen und beschwerdefreien Leben interessiert sind.

 

Blutglukose und Mahlzeitenhäufigkeit

 
Während es relativ einfach gewesen ist, die Mythen bezüglich der Mahlzeitenhäufigkeit und des Stoffwechsels zu entlarven, gestaltet es sich unlängst schwieriger die wissenschaftliche Literatur bezüglich der Mahlzeitenhäufigkeit und des Blutzuckerspiegels zu durchforsten und gleichzeitig eine signifikante Erkenntnis daraus zu ziehen. Ein wichtiger Apekt besteht zum Beispiel in der Problematik der Blutprobenentnahme zum richtigen Zeitpunkt, um eine gerechtfertigte und faire Bewertung der Ergebnisse durchzuführen.
 
Nehmen wir an, wir wollen den durchschnittlichen Blutzuckerspiegel im Laufe einesTages messen. Einmal für 3 Mahlzeiten und einmal für 6 Mahlzeiten. Die Kalorien teilen wir dementsprechend auf die Mahlzeiten auf (z.B. 3x 800 kcal vs. 6x 400 kcal). Nun messen wir den Blutzuckerpiegel zu verschiedenen Zeitpunkten des Tages. Das erste Mal erfolgt die Messung eine Stunde nach Einnahme der ersten Mahlzeit. Ich muss wohl nicht unbedingt erwähnen, dass die erste Variante nach einer 800-kcal reichen Mahlzeit den größeren Wert auswirft (3-Mahlzeiten/Tag-Gruppe). 
 
Andererseits wird aber genau jene Gruppe in der dritten und vierten Stunde des Experiments einen niedrigeren Blutglukosespiegel aufweisen – gerade dann, wenn die 6-Mahlzeiten-Gruppe am Essen ist oder ihre zweite Mahlzeit gerade beendet.
 
Das oben erwähnte Beispiel zeigt die Problematik deutlich auf. Das richtige Timing bei der Probenentnahme ist ein großer Schlüsselfaktor – und genau dieser Faktor wurde in vielen vergangenen Studien nur unzureichend gehandhabt im Bezug auf die Mahlzeitenhäufigkeit, den Blutzucker und Insulin. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, braucht es ein präzises Timing durch die Forscher in Relation zu den Mahlzeiten – gleiches gilt bei der Blutprobenentnahme. In jedem anderen Fall werden die Ergebnisse mitunter stark verfälscht.
 
Ein weiterer, monumentaler Faktor besteht in der unterschiedlichen Zusammensetzung der Mahlzeiten. Eine nicht standardisierte Kalorien- und Makronährstoffzusammenstellung macht jedwedes Ergebnis, welches sich aus dem Kontext der Messungen ergibt, nahezu nutzlos. Jeder Makronährstoff hat individuelle Auswirkungen auf den Blutzucker und das Insulin. Kohlenhydrate erhöhen den Blutzucker, sowie das zirkulierende Insulin am stärksten, Protein weniger und Fett am wenigsten.
 
Die neue Studie versucht sich daran, all die Defizite vergangener Studien zu umgehen (6). Ein kurzer Auszug: 

„Im Gegensatz zu vorherigen Forschungen, nutzte diese Studie eine kontinuierlich entnommene Blutprobe, um den Blutzucker- und Insulinspiegel bei drei bzw. sechs aufeinanderfolgenden Nährstoffaufnahmen im Auge zu behalten.“

Alles klar – lasst uns also sehen, wie diese Studie aufgebaut ist, was für Ergebnisse sie geliefert hat und was für Schlüsse wir daraus für uns ziehen können.
 

Methodik

 
Die Studienteilnehmer trafen alle im Fastenzustand im Laboratorium ein. Kurze Zeit später wurden Basis-Blutproben entnommen. Bei drei verschiedenen Situationen wurde jeder Proband mit einer Diät versorgt, die 1500-kcal umfasste.
 
6 Cho: 65 % Kohlenhydrate, 15 % Protein, 20 % Fett, aufgeteilt in 250 kcal x 6.
3 Cho: 65 % Kohlenhydrate. 15 % Protein, 20 % Fett, aufgeteilt in 500 kcal x 3.
6 Pro:  35 % Kohlenhydrate, 45 % Protein, 20 % Fett, aufgeteilt in 250 kcal x 6.
 
Die Mahlzeiten waren stets in flüssiger Form verabreicht worden; die Kohlenhydrate bestanden aus einer Form von Sucrose und Corn Syrup, als Proteinquelle diente Sojaprotein. Das Fett kam zusammen mit dem Protein daher. Zwar nicht ideal, aber bei solchen Experimenten kommt nunmal Flüssignahrung zum Einsatz.
 
Alle zwei Stunden wurde eine Mahlzeit eingenommen, beginnend bei 7 Uhr morgens für die 6-Mahlzeiten-Gruppen (6 CHO und 6 PRO) und alle vier Stunden, beginnend bei 7 Uhr morgens, bei der 3-Mahlzeiten Gruppe (3 CHO). Die Blutproben wurden alle 15 Minuten während der Studienperiode entnommen (7 Uhr morgens – 7 Uhr abends). Die Ergebnisse wurden zusammengezählt und der Wert für den Blutzuckerspiegel, sowie den Insulinspiegel wurden anschließend aufaddiert, um einen Durchschnittswert für jede Ernährungsform zu ermitteln.
 

Die Ergebnisse

 
Die Basiswerte (Fastenzustand) für Glukose und Insulin waren an allen drei Studientagen nahezu identisch. Aber lasst uns einmal einen genaueren Blick auf die durchschnittlichen Blutzuckerwerte für jede Ernährungsvariante betrachten. 
 
6 CHO: 710.0 +-251.0 mmol/L*min
3 CHO: 522.7 +-99.3 mmol/L*min
6 PRO:  442 +-121 mmol/L*min
 
Die 6 CHO-Gruppe ist mit erheblich höheren Blutzuckerwerten konfrontiert im Gegensatz zu den anderen beiden Gruppen. Trotz identischer Kohlenhydratmenge und Kalorienzufuhr weist die Gruppe mit den 6 Mahlzeiten stellenweise bis zu 30 % höhere Blutzuckerwerte auf, als die Gruppe mit den drei Mahlzeiten. Dies ist ein deutlicher Unterschied wenn man die standardisierten Energie- und  Nährstoffzusammensetzungen berücksichtigt.
 
Der Unterschied zwischen der 6 CHO-Gruppe und jener mit dem höheren Proteinanteil (6 PRO) war sogar noch durchschlagender (60 % höher), aber das ist nicht allzu überraschend, wenn man die Auswirkungen von Protein auf den Blutzuckerspiegel berücksichtigt.
 
Die Insulinwerte wiesen keine großen Unterschiede zwischen den CHO-Gruppen und die PRO-Gruppe hatte hierbei den niedrigsten Wert. Und wieder: nicht allzu überraschend, wenn man im Vorfeld weiß, dass Kohlenhydrate weitaus insulin-sensitivere Auswirkungen zeigen als Protein.

Zusammenfassung

Die Autoren des Studienpapier fassen die Ergebnisse wie folgt zusammen:

„Die aktuelle Studie ist eine der Ersten, die die Glukose- und Insulinreaktionen bei variierten Mahlzeitenhäufigkeiten und einer genauen Makronährstoffzusammensetzung in gesunden, jungen Erwachsenen im Zeitrahmen einer 12-Stunden Periode untersucht. Unsere erste Feststellung beschränkt sich auf die Tatsache, dass 6 regelmäßige Mahlzeiten innerhalb von 12 Stunden in einem höheren Blutzuckerspiegel im Verlauf des Tages resultiert, als es bei nur 3 Mahlzeiten der Fall ist, und das obwohl keine nennenswerten Unterschiede in der Insulinreaktion zwischen diesen beiden Gruppen zu verzeichnen waren.“

Dies impliziert, dass das Insulin allem Anschein nach in der Lage war, seine Aufgabe – die Senkung des Blutzuckers – bei einer niedrigen Mahlzeitenfrequenz besser zu erfüllen.

„Es gab zahlreiche Stimmen – durch medizinische Communities sowie der Laienpresse – die die Variante mit 6 Mahlzeiten hinsichtlich Gewichtsverlust und glykämische Kontrolle favorisierten, konträr zu unseren Ergebnissen, in denen die Glukose AUC während des gesamten Tages bei einer kohlenhydratreichen Ernährung 30 % höher lagen, als bei einer Einnahme von 3 Mahlzeiten pro Tag.“

Im Grunde genommen handelt es sich hier um eine blumig-verpackte Nachricht, die eigentlich aussagt: bei den Mainstream-Ratschlägen handelt es sich um reinen Bullshit.

„Diese Ergebnisse könnten wichtige Implikationen für Individuen liefern, die an Glukoseintoleranz oder Typ 2 Diabetes leiden. Weitere Studien in der Bevölkerung sind daher wünschenswert.“

Es mag also nicht nur Bullshit sein, sondern obendrein auch nachteilige Auswirkungen für einzelne Individuen mit sich bringen.
 

Meine Gedanken zum Thema


1. Die Studienteilnehmer waren durch die Bank weg dünn, gesund und jung;  18-35 Jahre alt, männlich und weiblich mit einem durchschnittlichen Körperfettanteil von 12 und 30 %. Das heißt gleichzeitig, dass sie stoffwechseltechnisch gesund und repräsentativ für die gesundheitsbewußte Masse waren. Wenn also diese Studienteilnehmer schon negative Auswirkungen durch eine erhöhte Nahrungsaufnahmefrequenz in Kauf nehmen mussten, kann man nur darüber spekulieren, welche Nachteile Personen in Kauf nehmen müssen, die mit einem noch schlechteren Stoffwechsel ausgestattet sind, beispielsweise jene mit einer erniedrigten Glukosetoleranz oder einer Insulinresistenz.

2. Ironischerweise herrscht „das Dogma der 6 Mahlzeiten am Tag“ gerade in der Schicht der Fitnessorientierten Masse vor – teilweise durch die damit verbundene Annahme, dass man damit den Blutzuckerspiegel in Schach halten kann – und das, obwohl es genau den gegenteiligen Effekt bewirkt.

3. Obwohl die Studie exzellent aufgebaut war, kann man bemängeln, dass die Versuchsreihe relativ klein gehalten war (8 Probanden). Dies lässt die Ergebnisse weniger eindeutig erscheinen, als es vielleicht bei einer größeren Versuchsreihe der Fall gewesen wäre. Dennoch ist die Versuchsreihe dieser Studie mitunter immernoch größer, als in zahlreichen anderen Studien, die allenthalben als Quellen zitiert werden und fragwürdige Behauptungen hinsichtlich einer höheren Mahlzeitenfrequenz aufweisen (z.B. die weit verbreitete und zitierte Studie von Speechlym, et al mit 7 Probanden (7)). Eine Versuchsreihe mit 7-10 Probanden ist in diesem Bereich recht typisch.

4. Es gab eine nennenswerte Varianz beim durchschnittlichen Blutzuckerspiegel in den Probanden der 6 CHO-Gruppe; wahnsinnige +-251 mmol/L*min im Vergleich zu den +-99 mmol/L*min bei der 3 CHO-Gruppe. Das lässt vermuten, dass einige Probanden weitaus schlechter mit der höheren Mahlzeitenfrequenz von 6 Mahlzeiten zurecht kamen, während die andere Gruppe mit drei Mahlzeiten relativ gut fertig wurde.

5. Leider, leider kamen wir nicht in den Genuss eines Vergleichs zwischen 6 High-Protein Mahlzeiten zu 3 High-Protein Mahlzeiten und einer zusätzlichen 3 PRO-Experiment Gruppe in der Studie. Es würde mich dennoch überraschen, wenn die Ergebnisse sich arg von den hier festgestellten Resultaten, wie sie in diesem 6 CHO vs. 3 CHO-Experiment ermittelt wurden, unterscheiden würden.

6. Eine weitere Erkenntnis der Autoren – oder lasst es uns vielmehr als eine Bestätigung ausdrücken – besteht in der Tatsache, das eine Erhöhung der Proteinzufuhr zu Ungunsten einer Kohlenhydrateinnahme sich vorteilhaft und vor allem präventiv hinsichtlich des metabolischen Syndroms und Diabetes Typ-2 auswirkt (8). Ich habe bereits in der Vergangeneit von den Vorteilen einer proteinbetonten Ernährungsweise berichtet, aber dies erfolgte meist mit dem Hintergrundgedanken einen niedrigen KFA zu halten und einen eventuellen Fettzuwachs bedingt durch Overfeeding zu minimieren.

Abgesehen von dem überwältigenden, wissenschaftlichen Zuspruch bezüglich der positiven Effekte einer proteinbetonten Ernährungsweise bei der Fettreduktion, dem Gewichtsmanagement und den Gesundheitsparametern, hadern noch immer viele medizinische Spezialisten und Ernährungsberater mit einer Empfehlung für eine High-Protein Ernährungsweise. In der bizarren Welt der Gesundheitsspezialisten dominiert noch immer die Vorstellung einer High Carb (45-65 %), Low Protein (15-20 %) Ernährung. Erst vor kurzem wurde so eine Empfehlung in einer beschämenden Publikation ausgesprochen: Die diätischen Richtlinien für Amerikaner für das Jahr 2010 (9).

Solch eine Ignoranz ist befremdend, bedenkt man die immer größer werdenden Hüftumfänge der amerikanischen Bevölkerung (und auch andernortes). Wann immer der wissenschaftliche Beweis erbracht wird, dass eine proteinbetone Ernährungsweise sinnvoll ist, wird lapidar festgestellt, dass diesbezüglich noch weitere Forschung von Nöten ist, um Sicherheit zu geben – aber genau das wird seit zirka 30-40 Jahren gebetsmühlenartig gepredigt und das seit dem die Vorteile einer solchen proteinbetonten Diät bekannt wurden.

Das alles ist sehr stark mit den Erkenntnissen der ernährungsbedingten Epidemiologie verbunden, die einen Eckpfeiler der öffentlichen Ernährungs- und Gesundheitsrichtlinien darstellt. Aber das alles ist komplett wertlos. Man kann mit Leichtigkeit beweisen, dass eine hohe Proteinzufuhr (10) und ein hoher Fleischkonsum zu einer Gewichtszunahme führt (11). Aber wie ich bereits in der vergangenen Zeit nur allzu oft gesagt habe: Korrelation impliziert keine kausalen Zusammenhänge (12).

Empfehlungen für die öffentliche Gesundheit sollten stets aufgrund von kontrollierten Studien erfolgen. Studien, in denen die Ernährung standardisiert ist und die man gegeneinander vergleichen kann und das in einer kontrollieren und methodisch durchstrukturierten Umgebung (eine, wie sie in diesem Artikel besprochen wird). Dann, und nur dann können wir Schlüsse aus dem damit gesammelten Material ziehen.

Für eine gründlichere Erläuterung, warum gerade die Ergebnisse der ernährungsbedingten Epidemiologie höchst irreführend sein können, lest den Artikel „Top Ten Fastenmythen: entzaubert!“, wo ich bereits die Mahlzeitenhäufigkeit im Zusammenhang mit dem Frühstück erkläre. Wie ihr vielleicht feststellen werdet, widersprechen sich die Ergebnisse von interventionalen Studien mit den Ergebnissen, die in der ernährungsbedingten Epidemiologie zu Tage gefördert wurden.

7. Zum Abschluss ein Disclaimer: Wie bei  jeder neuen Erkenntnis im Ernährungsbereich sind auch hier weitere Studien für die Bestätigung der Ergebnisse nötig. Auch wenn diese Studie eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu älteren Studien darstellt (bedingt durch eine bessere Methodologie und bessere Genauigkeit), kann auch hier nichts mit eindeutiger Sicherheit gesagt werden, sofern die Ergebnisse nicht repliziert werden können (z.B. durch eine größere Versuchsreihe).

Es gibt immer eine gewisse Möglichkeit, wenn auch eine sehr geringe, dass einige Probanden sich signifikant von dem Durchschnittsbürger mit identischen Charakteristika unterscheiden. So dies tatsächlich der Fall war, wären deren Ergebnisse – seien sie genetisch bedingt (bezüglich der besseren Toleranz von drei Mahlzeiten) oder einfach nur nicht dafür geschaffen häufigere Mahlzeiten zu sich zu nehmen (oder eine Kombination aus beidem), verfälscht und würden gleichzeitig eine falsche statistische Siginifikanz aufzeigen, obwohl es eigentlich gar keine gibt.

Das heißt natürlich nicht, dass eine zukünftige Studie in die total entgegengesetzte Richtung gehen würde, wie es hier der Fall ist. Aber bis dahin können wir den Mythos mit dem Blutzucker getrost beerdigen und uns mit den aktuellsten und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zufrieden geben, die eine niedrigere Mahlzeitenfrequenz eindeutig im Vorteil sehen, was die Sache mit dem Blutzucker betrifft.

Falsche Diät-Gurus

 
Nehmt euch von den Diät-Gurus und „Ernährungs-Experten“ in Acht, die immernoch behaupten, dass eine hohe Mahlzeitenfrequenz sich vorteilhaft auf die Gesundheit, den Stoffwechsel oder die Fettreduktion auswirkt. Dieser Ratschlag war schon immer – von einem physiologischen Standpunkt aus – fragwürdig. Aber die wahren Hintergründe sind stets vor der Öffentlichkeit unbeachtet oder verheimlicht worden. Tief vergraben in wissenschaftlichen Dokumenten, die für den Laien unerreichbar oder aber schwer zu entziffern sind für jemanden, der nicht mit der Materie vertraut ist (und damit meine ich nicht die Materie der sogenannten Experten). 
 
Denkt stets daran: es gab keinen nennenswerten Anreiz über den Mythos mit der Mahlzeitenhäufigkeit zu sprechen, aber es gab – und es gibt sie immernoch – diverse finanzielle Anreize, den Leuten glauben zu machen, dass viele kleine Mahlzeiten und ein regelmäßiges Ernährungsmuster von entscheidender Wichtigkeit ist. Die Supplemente-Industrie verdient sich eine goldene Nase an all jenen Leuten, die literweise Protein Shakes trinken, ihre Riegel und Mahlzeitersatzprodukte kaufen, die davon ausgehen, dass es sich für sie vorteilhaft auswirkt.
 
Wie dem auch sei – wir alle waren einmal an diesem Punkt und haben diesen Mythen glauben geschenkt. Frühstücken, Whey-Shakes trinken, die Uhr haargenau beobachten um ja nicht die nächste Mahlzeit zu verpassen, Angst vor dem allseits bekannten katabolen Loch etc. Laut sind all jene, die etwas durch all die Mythen zu gewinnen haben und sie sind hartnäckig darum bemüht, diese Mythen am Leben zu halten – und sie sind lauter, als diejenigen, die die richtigen Informationen unter die Leute zu bringen versuchen. Es ist absolut nachvollziehbar, dass wir den Sachen glauben schenken, die jeder nachplappert. Schließlich ist es noch gar nicht so lange her, dass genau diese Mythen in letzter Zeit vermehrt entzaubert wurden – von Anderen und mir.
 
Die Beweise, die gegen eine hohe Mahlzeitenfrequenz sprechen, verdichten sich mehr und mehr, während sich allmählich die Erkenntis durchsetzt, dass eine weitaus weniger häufige Mahlzeiteneinnahme durchaus vorteilhafter ist. Die Informationen diesbezüglich wurden präsentiert – sie sind frei erhältlich. Und ihr werdet sicherlich keinen freien Elfmeter kriegen, wenn ihr denselben Unsinn – bezüglich der Häufigkeit der Mahlzeiten und dem damit verbundenen und beschleunigten Stoffwechsel – immer und immer wieder herunterbetet, wie auch all den anderen Kram.
 
Wer auch immer heutzutage von sich selbst behauptet, ein Gesundheits- und Ernährungsexperte zu sein und diese Mythen immernoch rezitiert, glänzt im Grunde genommen nur durch Inkompetenz. Gebt acht auf diesen Typ Mensch. Sie sind immernoch unterwegs und ihre Anzahl ist Legion. Konfrontiert sie, wenn ihr könnt und beobachtet sie genau, wenn ihr im gleichen Atemzug von ihnen fordert, ihre Behauptungen mit wissenschaftlichen Beweisen zu untermauern. Ignoranz ist heutzutage unverzeihlich, ganz besonders wenn man von sich selbst behauptet ein Experte zu sein.
 
Das soll es für heute gewesen sein Leute.


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Bildquelle: Flickr / Boca Dorado ; CC Lizenz


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Urheber von Leangains.com, Personal Trainer und Pionier auf dem Gebiet des kraftsportorientierten Intermittent Fastings zum Zwecke der Optimierung der Körperkomposition. Sein pragmatisches Ernährungskonzept, das „Leangains“-System erfreut sich weltweiter Beliebtheit innerhalb der Fitness Szene.

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Mit Hilfe des sog. Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z.B. Kauf eines Produkts auf unserer Website) erfolgt ist. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunktdes Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Die Daten werden ausschließlich pseudonymisiert erhoben und werden nicht mir Ihren weiteren persönlichen Daten verknüpft, eine direkte Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen.

Diese Daten dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besseran die Interessen der Empfänger anzupassen. Wenn Sie der Datenanalyse zu statistischen Auswertungszwecken widersprechenmöchten, müssen Sie den Newsletterbezug abbestellen.

Wir haben mit ActiveCampaign einen Auftragsverarbeitungsvertrag („Data ProcessingAgreement“) abgeschlossen, mit dem wir ActiveCampaign verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Datenschutzerklärung von ActiveCampaign können Sie hier einsehen: https://www.activecampaign.com/privacy-policy

 

7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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