In depth: Kreatin Supplementation & androgener Stoffwechsel

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Von Kurtis Frank | Benötigte Lesezeit: 6 Minuten |


Ein Randthema, welches für die Kreatin-Freunde unter uns vielleicht von Interesse sein dürfte und damit verbundenen Eigenexperimenten, ist die Auswirkungen des beliebten Supplements im Hinblick auf die DHT-Testo-Ratio.

Testosteron und DHT (die Abkürzung steht für Dihydrotestosteron bzw. Androstanolon) dürften dem belesenen Kraftsportler vermutlich als männliche Sexualhormone einigermaßen bekannt sein. Das Erste ggf. mehr als das Letztere, daher eine kurze Ausführung zu DHT an dieser Stelle: es handelt sich um ein aktives biologisches Metabolit, welches aus Testosteron synthetisiert wird. (dieser Vorgang wird angeregt durch das Enzym 5-Alpha-Reduktase). Im Gegensatz zu Testo ist DHT die weitaus aktivere Form und wird ferner als reines Androgen bezeichnet. In einem gesunden, jungen Mann beträgt das Verhältnis etwa 10 % DHT zu 90 % Testosteron.

Die Funktion, die DHT im menschlichen (männlichen) Körper einnimmt, ist mannigfaltiger Natur: von der Entwicklung und Funktion der Prostata bis hin zum Bartwuchs und – leider Gottes – dem Haarausfall beim Mann (mit einer entsprechenden genetischen Disposition, d.h. konkret gesprochen, dass im Zuge des DHT-Anstiegs die Kopfbehaarung geringer und das Haupt lichter wird) (8).

Auch im Bodybuilding erfreut sich exogenes DHT reger „Beliebtheit,“ weil es das Muskelwachstum beschleunigen kann, aber auch mit einem ganzen Wust an (durchaus bekannten) Nebenwirkungen infolge eines Steroidmissbrauchs auftreten kann (von Herzrhythmusstörungen bis Gynäkomastie ist alles dabei.

Ja, super. Und was hat das nun mit Kreatin und dessen Supplementation zu tun? Gemäß einer nicht allzu alten Studie: einiges. Es geht schlicht und ergreifend um die Frage, ob die Kreatinsupplementation das autoregulierte Gleichgewicht im androgenen Stoffwechsel zu Gunsten von DHT verschiebt (d.h. DHT erhöht) und somit auch ein gewisses Gefahrepotenzial für verstärkten Haarverlust und/oder Prostata-Krebs beherbergt.

Ist diese Studie valide und bedenkenswert? Ja! Ist diese Studie ohne Makel? Nein. Kann man daher die von den Autoren implizierten Sachverhalte ohne weiteres akzeptieren? Sicher nicht ohne die Ergebnisse zu hinterfragen. Der folgende Artikel zeigt die möglichen Schwachstellen & Formfehler der van der Merwe et al. (2009)-Studie und den daraus folgenden Konsequenzen einmal zusammen.

In depth: Kreatin Supplementation & androgener Stoffwechsel

Seit einiger Zeit macht man sich Gedanken über die Erhöhung des Testosteron-zu-DHT-Verhältnisses infolge von Kreatin in gesunden Kandidaten – vorwiegend deswegen, weil DHT (Dihydrotestosteron) androgener wirkt und den potenziellen Haarverlust verstärken kann (1) (dies ist vornehmlich bei denjenigen der Fall, die aufgrund genetischer Disposition an einem durch Androgene-induzierten Haarverlust leiden). DHT wirkt stärker und bleibt länger an den Androgen-Rezeptoren (2).

Der Sinn und Zweck hinter dem heutigen Artikel besteht darin, diese Beziehung genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Hauptartikel, auf die ich mich beziehe, sind folgende:

  • Eine dreiwöchige Kreatin-Supplementation beeinflusst das „Dihydrotestosteron:Testosteron“-Verhältnis in Rugby-Spieleren im besten Collegealter (3) (Hauptartikel unter „Review“).
  • Eine Antwort auf die obige Studie (4).

Diese drei Kandidaten wurden deswegen ausgewählt, da wir hier eine Primärstudie, eine Antwort auf eben jene Studie und ein weiteres Paper zur Hand haben, welches den Effekt von Kreatin auf das Hormonmillieu untersucht – und zwar durch unterschiedliche Wissenschaftler.

Das Studien-Design

Soweit ich die Sache überblicke, handelt es sich hierbei um eine gut designte Studie mit zwei Gruppen, bestehend aus 18 bis 19-jährigen männlichen Teilnehmern, welche zuvor keine derartige Supplementation durchführten. Die Probanden wurden enweder der Kontroll- oder der Experimentgruppe zugeordnet. Die Kontrollgruppe nahm 50 Gramm Glukose auf täglicher Basis für 7 Tage ein, anschließend erhielten die Teilnehmer eine Erhaltungsdosis von 30 Gramm Glukose für rund 14 Tage (also insgesamt 21 Tage). Die Experimentgruppe erhielt dagegen 25 Gramm Kreatin-Monohydrat und 25 Gramm Glukose für 7 Tage, sowie eine folgende Erhaltungsgabe von 5 Gramm Kreatin-Monohydrat für 14 weitere Tage (also auch hier ingesamt 21 Tage)

Nach diesen drei Wochen des Experiments gab es eine sogenannte „wash-out“-Phase, die 6 Wochen dauerte. Zum Ende hin switchte man die Teilnehmer in die jeweils andere Gruppe und wiederholte das Experiment (jetzt waren die Studienteilnehmer aus der Kontrollgruppe die Experimentgruppe und vice versa.)

Geht man nun davon aus, dass die einzelnen Komponenten innerhalb dieser 6-wöchigen wash-out-Phase ausgeschieden werden (und das ist bei Kreatin der Fall), dann kann man das Cross-Over-Design als relativ zuverlässig und robust ansehen, wenn es darum geht für die genetischen Faktoren zu kontrollieren.

Das Gesamtergebnis

Die unten aufgeführte Tabelle zeigt die Gesamtergebnisse der Intervention:

Charttest_Kreatin_DHT_Testo

Meine Hauptbesorgnis liegt darin, dass die Kreatin-Supplementations-Gruppe bereits initial einen niedrigeren Testosteronspiegel hatte, als die Kontrollgruppe – was auch im restlichen Verlauf des Experiments so geblieben ist. Jedoch haben die Autoren dieser Studie diese Differenz per se gar nicht addressiert. Stattdessen hat man lediglich angemerkt, dass „overreaching und overtraining den Testosteronspiegel reduzieren kann.“

Wenn es nun einen ausgleichenden Effekt im menschlichen Körper gibt, der bei einem Zustand des Testosteronmangels die 5-Alpha-Reduktase-Aktivität erhöht um den androgenen Stoffwechsel auszubalancieren (was theoretisch plausibel erscheint, da DHT im stärkeren Ausmaß androgen wirkt. Hierbei würde es sich um einen homoöstatischen Mechanismus für die Androgenrezeptor-Kinetik handeln). Diese Erhöhung benötigt viel Zeit um wieder auf den Basiswert zu sinken und gerade DAS könnte sämtliche Ergebnisse verfälschen.

Ähnlich wie auch andere Studien, zeigte diese Untersuchung keine Auswirkung auf den Testosteronspiegel infolge der Supplementation (5).

Statistische Aussage- & Testkraft

Obwohl es sich bisher um eine alleinstehende Studie handelt, ist die statistische Aussagekraft schon sehr stark (jedenfalls so stark, wie man eben mit Student unpaired T tests und Tukey Tests für Zeitintervalle (beides statistische Testverfahren) gehen kann). Der Signifikanzfaktor wurde auf P(<0.01) festgesetzt (d.h. – für alle die keine Statistikkurse belegt haben: die Ergebnisse haben eine Irrtumswahrscheinlichkeit von lediglich 1 %), das gezogene Fazit (DHT erhöht um 56 % nach nun mehr 7 Tagen und das Verharren dieser Werte auf bis zu 40 % über dem Basiswert) hat eine statistische Teststärke von P(<0.001)[ also eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 0,1 %! ]; die DHT-Erhöhung über Zeit war auf einem Level von P(<0.00001) signifikant. Das Verhältnis von DHT:Testosteron wies sogar eine Signifikanz von P(<0.00001) auf. Yuk!

Sofern man also nicht an irgendeiner Stelle den mathematischen Rechenweg verpfuscht hat, gibt es so gut wie keine Wahrscheinlichkeit, dass es sich hierbei um Zufälle handelt (und wenn diese Studie schon von anderen Wissenschaftlern repliziert wird und die gleichen Signifikanz-Level festgestellt werden, dann bekräftigt das die Aussagekraft des Originalpapers nur umso mehr!).

Wenn es also Mängel in dieser Untersuchung gibt, dann höchstens in der angewandten Methodologie.

Die Meta-Diskussion

(Prinzipiell handelt es sich um meine Diskussion im Bezug auf deren Diskussion)

Die Autoren des Papers merken an, dass „keine Spieler in einen overreached bzw. overtrained Zustand während des Experiments gekommen sind.“ Es gab zwei mid-season breaks in der Woche. Alle Testteilnehmer ernährten sich identisch, also ist es ebenfalls unwahrscheinlich, dass die Kontrollgruppe nichts gegessen hat, während sich die Experimentgruppe die Plauze vollschlug.

In seiner Antwort zu dieser Studie wies Gary Green (Doktor der Medizin) von der UCLA darauf hin, dass die Wissenschaftler des Papers weder die Herkunft noch das Supplement selbst getestet und untersucht haben. Der Grad der Reinheit ist folglich auch nicht bekannt und so ergeben sich bereits hier potenzielle Makel in der Studie. Im Anschluss an diese Behauptung gaben die Ursprungsforscher preis, dass die Supplemente durch die HFL Sports Science Inc mittels Gaschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung geprüft wurden. Die Supplemente wurden zu beiden Zeitpunkten – pre und post – als relativ rein im Grad ihrer Reinheit, bestimmt:

„Ein ultravioleter Scan mit einer Wellenlänge zwischen 200 und 360 nm zeigte keine Inferenzen, ausser für Kreatinin.“

In ihrer Diskussion erwähnen die Autoren, dass in dieser Studie für die Unterschiede der DHT:Testosteron-Verhältnisse in Abhängigkeit der Ethnizität nicht kontrolliert wurde (6).

Ferner spekulieren die Autoren, dass die Effekte die man hier gesehen hat, nicht im Muskel selbst zu lokalisieren waren, da innerhalb des Muskelgewebes keine 5-α-Reduktase Enzyme existieren (und falls doch, dann handelt es sich nur um eine verschwindend geringe Mengen (7)).

Weitere Ergebnisse die nicht primärer Gegenstand der Untersuchung waren (die aber im Laufe des Experimentes ebenfalls zu Tage traten) sind das höhere Körpergewicht in der Experimentgruppe mit einer simultanen Verringerung der 6 skinfold-Summe (ein Test, um den Körperfettanteil zu ermitteln), was ein Indikator für einen Zuwachs an magerer Muskelmasse ist; der KFA und die magere Masse zeigten ebenfalls vorteilhafte Trendentwicklungen in den Experimentgruppen. Jedoch waren diese Ergebnisse nicht klinisch signifkant und sie könnten ebenfalls auf andere Faktoren zurückzuführen sein. Immerhin dauerte die Studie 12 Wochen.

Zukünftige Forschung – Ein Ausblick

Wie so oft geben die Autoren weiter zu bedenken, dass es sich hierbei lediglich um vorläufige Ergebnisse handelt und weitere Forschung in diesem Bereich nötig ist:

„Bedingt durch die potenzielle klinische Relevanz im Bezug auf die endokrinologischen Ergebnisse dieser Studie und der hohen Einnahmefrequenz von Kreatin bzw. dessen Supplementation ohne wissenschaftliche Überwachung bei Individuen, sind weitere Untersuchungen in diesem Bereich wünschenswert.“

Von einem persönlichen Standpunkt aus würde ich weitere, zukünftige Forschungsliteratur abwarten bevor ich zu diesem Thema ein Fazit ziehen würde. Mich würde speziell eine Studie interessieren, wo beide – Kontroll- und Experimentgruppe – mit einem ähnlichen Testosteronwert starten, bevor mit der Kreatinsupplementation interveniert wird. Der Sinn dahinter liegt ganz einfach darin eine mögliche Erhöhung von 5-α-Reduktase, als Antwort auf verringerte Testosteronspiegel, auszuschließen.

Du fandest diesen Beitrag zum Thema Kreatin Supplementation und androgener Stoffwechsel informativ & lehrreich – und würdest gerne mehr evidenzbasierte Informationen (Praxis & Theorie) lesen? Dann werde Leser unseres monatlich erscheinenden Magazins, der Metal Health Rx

Quellen & Referenzen

(1) Bang, HJ. / Yang, YJ. / Lho, DS. / Lee, WY. / Sim, WY. / Chung, BC. (2004): Comparative studies on level of androgens in hair and plasma with premature male-pattern baldness. In: Journal of Dermatological Science: 2004; 34 (1); S.11-16. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/14757277.

(2) Wright, AS. / Thomas, LN. / Douglas, RC. / Lazier, CB. / Rittmaster, RS. (1996): Relative potency of testosterone and dihydrotestosterone in preventing atrophy and apoptosis in the prostate of the castrated rat. In: The Journal of Clinical Investigation: 1996; 98 (11); S.2558-2563. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC507713/.

(3) van der Merwe, J. / Brooks, N. / Myburgh, K. (2009): Three Weeks of Creatine Monohydrate Supplementation Affects Dihydrotestosterone to Testosterone Ratio in College-Aged Rugby Players. In: Clinical Journal of Sports Medicine: 2009; 19 (5); S.399-404. URL: http://journals.lww.com/cjsportsmed/Abstract/2009/09000/Three_Weeks_of_Creatine_Monohydrate.9.aspx.

(4) Green, G. (2010): Creatine supplementation and DHT:T ratio in male rugby players. In: Clinical Journal of Sports Medicine: 2010; 20 (3); S.220. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20445368.

(5) Eijnde, BO. / Hespel, P. (2001): Short-term creatine supplementation does not alter the hormonal response to resistance training. In: Medicine and Science in Sports and Exercise: 2001; 33 (3); S.449-453. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/11252073.

(6) Litman, HJ. / Bhasin, S. / Link, CL. / Araujo, AB. / McKinlay, JB. (2006): Serum Androgen Levels in Black, Hispanic, and White Men. In: The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism. Endocrine Care: 2006; 91 (11); S.4326-4334. URL:  http://jcem.endojournals.org/content/91/11/4326.full.

(7) Bartsch, W. / Krieg, M. / Voigt, KD. (1980): Quantification of endogenous testosterone, 5 alpha-dihydrotestosterone and 5 alpha-androstane-3 alpha, 17 beta-diol in subcellular fractions of the prostate, bulbocavernosus/levator ani muscle, skeletal muscle and heart muscle of the rat. In: Journal of Steroid Biochemistry: 1980; 13 (3); S.259-264. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7392604.

(8) Endokrinologikum: Dihydrotestosteron. URL: https://www.endokrinologikum.com/labor/leistungen/analytik/hormone/hormone-parameter/ho-parameter/dihydrotestosteron.html.



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Bildquelle Titelbild: Wikimedia.org / Welshsk ; CC Lizenz


Über

Kurtis Frank ist einer der Mitbegründer der unabhängigen Supplement-Review-Plattform  Examine.com und Inhaber des Blogs Silverhydra.com.
Sein Bachelor-Studium schloss Kurtis an der University of Guelph im Fachbereich der Applied Human Nutrition ab. Mittlerweile ist die wissenschaftliche Analyse von Supplementen und Ernährung sein Hauptaufgabengebiet.

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Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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