Mehr bringt Mehr? | Das Trainingsvolumen als Wachstumsfaktor

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Von Greg Nuckols | Benötigte Lesezeit: 9 Minuten |


Wenn du nur eine Sache über Trainingsplanung verstehen solltest, dann ist es diese: Der beste Weg, um weiterhin Fortschritt zu gewährleisten, ist mehr zu machen.

Es ist zwar ganz sicher nicht der EINZIGE Weg – Dinge, wie die Übungsauswahl, Intensität, Frequenz und Periodisierung spielen alle eine Rolle – aber der wesentliche Faktor ist ohne Zweifel das Trainingsvolumen.

Es ist eine Weile her, dass ich eine ausführliche Studie reviewed habe. Zwar bin ich über mehrere interessante Dinge gestolpert, aber nichts, was einen eigenen Artikel verdient hätte. Diese Studie hingegen ist mir ins Auge gestochen, weil sie genau dieses Konzept perfekt widerspiegelt: The Effect of Training Volume on Lower-Body Strength von Robbins et al. (2012).

Die folgenden 3 Dinge solltest du nach dem Lesen dieses Artikels mitnehmen:

  • Der beste (aber nicht der einzige) Weg, um stärker zu werden, ist mehr zu trainieren.
  • Selbst fortgeschrittene, naturale Athleten können enorme Fortschritte erzielen, wenn sie eine Übung nur zwei Mal wöchentlich trainieren.
  • Du musst dir höchstwahrscheinlich keine Sorgen über Übertraining machen. Die Probanden in dieser Studie haben 8 Sätze Kniebeugen mit 80% des 1 RM bis zum Muskelversagen ausgeführt und konnten sich sehr gut steigern.

Mehr bringt Mehr? | Das Trainingsvolumen als Wachstumsfaktor

Die Probanden

Die Teilnehmer dieser Untersuchung waren zwischen Mitte 20 und Anfang 30. Das Gute an der Studie ist, dass alle Probanden Erfahrung mit dem Krafttraining hatten. Die Mindestvoraussetzung für die Teilnahme lag zwar bei 2 Jahren Trainingserfahrung (Minimum), doch ein Großteil blickte schon 5-8 Jahre im Fitnessstudio zurück.

Eine weitere Hürde gab es in Form der vorgeschriebenen Kniebeugeleistung, die bei mindestens 130% des Eigengewichts lag (im Durchschnitt beugten die Teilnehmer +155 kg). Komischerweise wurde das Körpergewicht der Probanden nicht erwähnt – üblicherweise liegt das in solchen Studien jedoch irgendwo bei 75-85kg. Es lässt sich also mit relativ hoher Sicherheit sagen, dass die Teilnehmer ungefähr das 1,5-2-fache ihres Körpergewichts beugen konnten.

Nicht schlecht – das waren definitiv nicht die untrainierten Leute, die sonst so häufig in derartigen Studien teilnehmen.

Das Trainingsprotokoll

Vor Beginn der Studie haben alle Teilnehmer für 2 Wochen lang ein Split-Training (Brust/Bizeps, Rücken/Trizeps, Beine) mit demselben Volumen und derselben Intensität absolviert. Dies war notwendig um sicher zu gehen, dass ihr vorheriges Training die Ergebnisse der Studie nicht signifikant beeinflussen würde. Anschließend wurde der 1 RM-Wert ermittelt und die Teilnehmer den jeweiligen Trainingsprotokollen zugeteilt.

Während der eigentlichen Experimentierphase trainierten alle Gruppen 6 Wochen lang, rund 4 Mal pro Woche. In der ersten Trainingseinheit absolvierten die Studienteilnehmer Kniebeugen und Übungen für den oberen Rücken. Am zweiten Tag wurde ein reines Oberkörpertraining durchgeführt (Probanden zur Teilnahme an einer Studie zu bewegen, wenn sie wüssten, dass sie möglicherweise Muskelmasse am Oberkörper einbüßen könnten, wäre vermutlich ziemlich schwierig).

Bis auf die Kniebeuge unterschied sich das Training innerhalb der Gruppe nicht:

  • Eine Gruppe führte 1 Satz Kniebeugen bei 80% des 1 RM bis zum Muskelversagen aus.
  • Eine Gruppe führte 4 Sätze Kniebeugen bei 80% des 1 RM bis zum Muskelversagen aus.
  • Eine Gruppe führte 8 Sätze Kniebeugen bei 80% des 1 RM bis zum Muskelversagen aus.

„Muskelversagen“ wurde dabei entweder als willentliches Versagen definiert (sprich, wenn der Sportler meinte, er könne keine weitere Wiederholung mehr schaffen) oder aber, wenn die Probanden mehr als drei Sekunden zwischen den Wiederholungen pausieren mussten.

Gebeugt wurde zwei Mal pro Woche. Weitere Übungen für die Beine oder den unteren Rücken wurden nicht in das Training integriert. Die Maximalleistung in der Kniebeuge wurde nach drei und nach sechs Wochen erneut getestet.

Im Anschluss an Woche 6 setzte man die Teilnehmer auf ein standardisiertes Trainingsprogramm zurück, so dass sie insgesamt 4 Mal pro Woche trainierten (jeder Muskel zwei Mal). Bei den Kniebeugen wurden 3 Sätze mit einer Intensität von 4RM angesetzt (also so viel Gewicht, das pro Satz 4 Wiederholungen geschafft werden konnten).

Das ist gut, denn im Prinzip folgten die Probanden also einem Trainingsprogramm, welches so strukturiert ist, wie Leute auch in Wirklichkeit trainieren. Das macht es wesentlich einfacher die Ergebnisse der Studie zu generalisieren.

Eine Sache, die mich ein bisschen stört, ist, dass die Tiefe der Kniebeuge mit 90° Beugung im Kniegelenk vorgegeben wurde – also ein Stückchen über einer parallelen Beuge. Das ist meistens der Standard bei solchen Studien, insofern sei an dieser Stelle angemerkt: Es ist kein großer Vertrauensbruch, wenn man die Ergebnisse bei einer Kniebeuge, die knapp unter Parallelstellung durchgeführt wird auch auf tiefe Kniebeugen überträgt.

Die Ergebnisse – Mehr Volumen, mehr Kraftzuwächse

Wie in der Studie erklärt, konnte die Gruppe, die nur 1 Satz Kniebeugen im Studienzeitraum absolviert hat, bei Woche 3  zwar keinen Kraftaufbau verzeichnen, doch dafür zeigte sich dieser bei der Messung in Woche 6.

Die Studienteilnehmer, die 4 Sätze Kniebeugen absolviert haben, zeigten bereits nach 3 Wochen einen Kraftanstieg, konnte allerdings von da an, bis Woche 10, keine Kraftzuwächse mehr verzeichnen.

Die 8-Satz Gruppe war nach 3 Wochen signifikant stärker, als zu Beginn der Studie (jedoch nicht nach Woche 6 und 10). Insgesamt konnten die Teilnehmer in der 8-Satz-Gruppe signifikant mehr Kraft aufbauen, als die 1-Satz-Gruppe. Zwischen der 1-Satz- und der 4-Satz Gruppe, sowie der 4-Satz-Gruppe und der 8-Satz-Gruppe gab es hingegen keine signifikanten Unterschiede.

Allerdings denke ich, dass die Ergebnisse nicht die ganze Geschichte erzählen. Der Nachteil dieser Studie, so wie bei vielen anderen auch, ist die kleine Probandenzahl (10-11 Leute pro Gruppe). Das heißt: Es bedarf also ziemlich großer Unterschiede zwischen den Gruppen oder Zeitpunkten, damit die Ergebnisse am Ende statistisch signifikant werden. Ein Blick auf die nachfolgende Grafik genügt, um ein vollständiges Bild der Situation zu bekommen:

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Wer baut in 10 Wochen mehr Kraft beim Kniebeugen auf? Die 8-Satz Gruppe hatte hier ganz klar die Nase vorne. (Strengtheory / (Quelle: Robbins et al. (2012))

Im Verlauf der ersten 3 Wochen sind die 4-Satz- und die 8-Satz Gruppe fast gleichermaßen stärker geworden, aber von Woche 3 zu Woche 6 und von Woche 6 zu Woche 10 ist die 8-Satz-Gruppe den anderen Teilnehmern dann schließlich davongezogen.

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Durchschnittliche Kraftzuwächse nach Volumen-Gruppen in %. (Strengtheory / (Quelle: Robbins et al. (2012))

Nach Abschluss der sechsten Woche der Intervention hat die 1-Satz-Gruppe im Durchschnitt knapp 16kg auf ihre Kniebeuge-Leistung gepackt (von ~148 auf ~164kg), die 4-Satz-Gruppe ca. 23kg (von ~157 auf ~180kg) und die 8-Satz-Gruppe ungefähr 31kg (von ~160 auf ~191kg).

Obwohl die Unterschiede zwischen der 4-Satz und der 8-Satz-Gruppe also statistisch nicht signifikant waren, so sind die Ergebnisse wahrscheinlich doch ziemlich relevant für die „echte Welt“. Die Effektstärken (eine statistische Größe, die oft genutzt wird, wenn es sich um ein Experiment mit kleiner Probandenzahl handelt und vermutlich keine statistische Signifikanz erreicht wird) bestätigen das – die Effektstärke für den Unterschied zwischen der 1-Satz- und der 4-Satz-Gruppe war klein, während die zwischen der 4-Satz- und der 8-Satz-Gruppe schon moderat ausfiel.

Das erwähnen die Autoren auch in ihrem Abstrakt:

“At 6 weeks, the magnitude of improvement was significantly greater for the 8-SET, as compared with that of the 1-SET group. The magnitude of improvement elicited in the 4-SET group was not different from that of the 1-SET or 8-SET groups. The results suggest that “high” volumes (i.e., >4 sets) are associated with enhanced strength development but that “moderate” volumes offer no advantage. Practitioners should be aware that strength development may be dependent on appropriate volume doses and training duration.” – (1)

Ein weiterer interessanter Fund dieser Studie ist, dass die 8-Satz-Gruppe die Einzige war, die auch in den letzten vier Wochen – also dann, wenn das Training schwerer wurde – noch an Kraft dazugewinnen konnte (durchschnittlich ca. +7kg). Nochmal: Die Ergebnisse waren nicht signifikant, also sollte man vielleicht nicht ZU viel darauf vertrauen. Dennoch entspricht es der weitgehend üblichen Ansichten über das Overreaching und Peaking – nur die Gruppe, die zuvor mit hohem Volumen trainiert hat, wurde während einer Phase mit schwereren Gewichten (aber geringerem Umfang, ähnlich zu einem typischen Peaking Programm) vor dem abschließenden Maximalkrafttest stärker.

Ebenfalls erwähnenswert ist, dass nur in der 4-Satz-Gruppe auch wirklich alle Probanden stärker geworden sind. In der 1-Satz-Gruppe konnten acht Teilnehmer ihre Leistung steigern, einer blieb auf demselben Stand und zwei mussten ihre Trainingsgewichte sogar reduzieren. In der 8-Satz-Gruppe konnten alle bis auf einen (bei demjenigen gab es keine Veränderung) ihre Kraft steigern.

Während die 8-Satz-Gruppe im Durchschnitt also die besten Resultate erzielte, war es allein die 4-Satz-Gruppe, die durch die Bank für Fortschritt sorgte.

Die Diskussion

Der Grund weshalb ich über diesen Journal-Artikel schreiben wollte, liegt darin begründet, dass er einen aktuellen, stärkeren Trend widerspiegelt – sowohl in der Wissenschaft, als auch in der Praxis. Ich habe gerade diesen Artikel ausgesucht, weil die Studie

  • an erfahrenen, ziemlich starken Jungs ausgeführt wurde (mit durchschnittlich 5-8 Jahren Trainingserfahrung) und es
  • um Kniebeugen ging (und nicht um den Beinstrecker oder etwas dergleichen).

Wenn du stärker werden möchtest, ist das Beste was du tun kannst, mehr zu trainieren. Vorausgesetzt du schläfst/isst genug, trainierst mit guter Technik und versuchst ansonsten den Stresspegel niedrig zu halten.

Klar, auch andere Faktoren spielen eine Rolle. Und ja, es ist sicherlich auch möglich (wenn auch unwahrscheinlich) ins Übertraining zu kommen. Aber ganz vereinfacht gesagt: Dein Trainingsprogramm wäre vermutlich effektiver, als es jetzt ist, wenn du in jeder Übung ein paar Sätze mehr machen würdest. Wenn du keinerlei Fortschritte erzielst, sollte dein Gedanke nicht sein: „Zeit, einen neuen, aufregenden Trainingsplan zu finden!“ – er sollte vielmehr sein „Zeit, um einen neuen Trainingsplan zu finden, der ein höheres Volumen vorsieht als mein jetziges Programm.“

Eine weitere Sache, die ich angesichts der aktuell vorherrschenden Ansicht in der Powerlifting-Szene erwähnen möchte: Es ist absolut möglich, gute Kraftzuwächse zu erfahren, wenn man eine Übung nur ein paar Mal pro Woche absolviert! Die derzeitige Auffassung scheint eher zu sein, dass jeder (gerade naturale Kraftsportler) alle Übungen 3-4x wöchentlich absolvieren sollte.

Die Teilnehmer in dieser Studie waren erfahrene Kraftsportler mit einer durchschnittlichen Erfahrung von 5-8 Jahren und einer durchschnittliche Kniebeuge-Leistung von ~155kg – und jede Gruppe konnte ansehnliche Kraftzuwächse verzeichnen. Jede einzelne Person in der 4-Satz-Gruppe wurde stärker. Die durchschnittliche Kraftsteigerung lag in der 8-Satz-Gruppe nach 10  Wochen bei ca. 37kg.

Ja, es scheint durchaus einen Trend dahin zu geben, dass eine höhere Frequenz auch zu besseren Ergebnissen führt (2)(3)(4), aber man kann definitiv auch stärker werden, wenn man eine Übung nur 1-2 Mal pro Woche trainiert.

Die Studie demonstriert außerdem, dass der Punkt der schwindenden Zuwächse („point of diminishing returns)“ für diese erfahrenen Sportler bei acht Sätzen scheinbar noch nicht erreicht wurde. Der Unterschied in den durchschnittlichen Kraftzuwächsen zwischen der 8-Satz und der 4-Satz-Gruppe war sogar größer, als der zwischen der 4-Satz- und der 1-Satz-Gruppe (zwar nicht statistisch signifikant, aber die Effektstärke war deutlich größer). Auch wenn acht Sätze bis zum Muskelversagen nach sehr viel Arbeit für eine einzelne Trainingseinheit klingen – zumindest zeigt diese Studie, dass das absolut realistisch ist.

Ebenfalls interessant ist, dass das Training der Probanden nicht periodisiert wurde (was etwas effektiver zu sein scheint (5)) und trotzdem fantastische Resultate erzielt wurden – und das obwohl sie Woche für Woche mit derselben Intensität (% vom 1RM) und derselben Anzahl an Sätzen trainiert haben. Bemerkenswert ist vor allem, dass außer der Kniebeuge keine weiteren Unterkörperübungen absolviert wurden und die Kraftsteigerung in der Beuge im Durchschnitt bei +10-20% lag.

Ausgefallene Trainingsprogramme mit viel Schnickschnack sind vielleicht spaßig und können dafür sorgen, dass man langfristig am Ball bleibt (was definitiv nicht vernachlässigt werden sollte) und so eventuell auch zu besseren Fortschritten beiträgt, aber es ist DEFINITIV möglich, auch mit einem unglaublich simplen Training stärker zu werden.

Zwar sollte dieser Punkt offensichtlich sein, aber um es trotzdem nochmal explizit zu erwähnen: 8 Sätze bis zum Muskelversagen (mit durchschnittlich 7 Wiederholungen pro Satz) waren nicht ausreichend, um die Probanden ins Übertraining zu befördern, eine Rhabdomyolyse auszulösen oder einen plötzlichen Tod zu verursachen. Es war das Volumen, auf das die Teilnehmer am besten angesprochen haben.

Ein weiterer Aspekt, der an dieser Stelle erwähnenswert ist: Obwohl mehr Arbeit in mehr Kraftsteigerungen resultierte, bedeutet das nicht, dass es auch effizient ist. Die 8-Satz-Gruppe konnte durchschnittlich ungefähr 80% mehr an Kraft zulegen als die 1-Satz-Gruppe, aber sie mussten dafür auch ungefähr fünf Mal so viel Arbeit (insgesamt 131 Wiederholungen vs. 670 Wiederholungen) im Laufe der 6 Wochen Training reinstecken. Wie ich schon zuvor erwähnt habe, kann man auch mit einem Programm, welches ein niedriges Volumen aufweist, Fortschritte erzielen – es wird aber vermutlich nicht die besten Ergebnisse liefern.

Und obwohl der Prozess immer weniger effizient wird, je mehr Arbeit man verrichtet (weniger Zuwächse pro zusätzlich verrichteter Einheit an Arbeit) – mehr Fortschritt bedeutet am Ende eben mehr Fortschritt.

Mehr bringt Mehr? | Das Trainingsvolumen als Wachstumsfaktor

Hart erkauft: Für ihren Kraftzuwachs musste die 8-Satz Gruppe hart ackern. Insgesamt absolvierten die Teilnehmer 670 Wiederholungen, während die anderen beiden Gruppen bei 131 (1-Satz Gruppe) und 370 (4-Satz Gruppe) lagen. (Bildquelle: Strengtheory / Robbins et al. (2012))

Ein letzter, praktisch relevanter Vorbehalt zum Schluss: Bevor du dein Trainingsvolumen nun erhöhst (insbesondere, wenn du nahe am Muskelversagen trainierst, wie die Probanden hier), dann solltest du sicherstellen, dass deine Technik sitzt.

Wenn du viele Durchgänge mit guter Technik absolvierst, dann wirst du stärker und verinnerlichst die gute Ausführung noch weiter. Falls du dagegen mit falscher Technik trainierst, dann mag es sein, dass du ebenfalls stärker wirst, doch du erlernst auch gleichzeitig suboptimale Bewegungsmuster, die mit fortschreitender Dauer nicht nur schwieriger zu korrigieren sein werden, sondern auch die Verletzungsgefahr erhöhen können (vor allem bei schweren Gewichten).

Die praktische Anwendung

Wie baust du diese Informationen jetzt am besten in dein eigenes Training ein? Hier ein super einfacher Entscheidungsbaum, der dir dabei helfen kann:

Mehr bringt Mehr? | Das Trainingsvolumen als Wachstumsfaktor

Du willst wissen, ob du dein Trainingsvolumen erhöhen sollst? Die Frage lässt ich leicht beantworten. (Bildquelle: Strengtheory)

Wenn du möchtest, kann du den Teil zur Herzschlagvariabilität (HRV) vernachlässigen. Ich habe diese Grafik für einen Vortrag für Elite Fitness Mentoring erstellt (6), in dem ich über HRV gesprochen habe – mehr zu HRV kannst du (Achtung: Englischer Artikel) hier lesen. Alternativ kannst du den Begriff „hohe HRV“ auch durch „ich fühle mich gut und energisch“ und „niedrige HRV“ durch „ich fühle mich mies und schlapp“ ersetzen.

Im Prinzip heißt das: Wenn du stärker wirst, ändere nichts. Wenn du nicht stärker wirst und dich nicht dauerhaft schlapp und nicht-erholt fühlst, dann mache mehr.

Das könnte auf verschiedenen Wegen ablaufen:

  • Bleibe bei deinem aktuellen Programm, aber integriere zusätzliche Sätze oder Drop-Sätze.
  • Erhöhe den Trainingsumfang durch Nebenübungen, die auf deine speziellen Schwachstellen eingehen.
  • Erhöhe das Volumen in der Übung, in der du nicht weiterkommst (an einem zusätzlichen Tag in der Woche).

Das Volumen musst du nicht unbedingt vom einen auf den anderen Tag verdoppeln. Wenn du aber durch dein Trainingstagebuch blätterst und siehst, dass du in einer bestimmten Übung, in der du nicht weiterkommst, seit langem denselben Umfang bewältigst, dann liegt hier vermutlich das Problem.

Solltest du das Trainingsvolumen nicht erhöhen können, ohne, dass dabei deine Regeneration nicht hinterherkommt, dann liegt dein limitierender Faktor wahrscheinlich in der Trainingskapazität (hier kannst du mehr dazu lesen). Du wirst auch in diesem Fall irgendwann mehr trainieren müssen, doch zuerst solltest du einen Schritt zurückgehen -dein Fokus sollte eine Zeit lang nicht auf der Maximalkraft, sondern auf der Erhöhung der Trainingskapazität liegen, um anschließend zwei Schritte nach vorne machen zu können (= das Trainingsvolumen effektiv anheben).

Abschließende Worte

Als Athlet oder Coach solltest du eine Vielzahl an „Werkzeugen“ in deinem „Werkzeugkasten“ haben. Dabei sollte eine Erhöhung des Trainingsvolumens eines dieser Werkzeuge sein, die weit oben auf der Liste stehen.

Wenn du keine großen Fehler in der Trainingsplanung siehst, deine Technik gut ist und du dich um weitere Faktoren außerhalb des Studios sorgst, dann besteht der verlässlichste Weg für weiteren Fortschritt darin einfach mehr zu machen.


Du suchst nach einem guten Referenzwerk, welches dich hinsichtlich Trainingsplanung (Programming) und Periodisierung unterstützt? Diese 3 Bücher gehören in jedem Fall in dein Regal: „Programmgestaltung im Krafttraining“ von Mark Rippetoe, „Starting Strength – Einführung ins Langhanteltraining“ von Mark Rippetoe und „Fit“ von Lon Kilgore (die ersten beiden sind in Deutsch, das Letzte in Englisch)

Du fandest diesen Artikel zum Thema mehr Training informativ & lesenswert – und würdest gerne mehr evidenzbasierte Informationen (Praxis & Theorie) lesen? Dann werde Leser unseres monatlich erscheinenden Magazins, der Metal Health Rx!

Quellen & Referenzen

(1) Robbins, DW. / Marshall, PW. / McEwen, M. (2012): The effect of training volume on lower-body strength. In: J Strength Cond Res. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22158142.

(2) Nuckols, G. (2014): High Frequency Training for a Bigger Total: Research on highly trained Norwegian powerlifters. In: Strengtheory.com. URL: http://strengtheory.com/high-frequency-training-for-a-bigger-total-research-on-highly-trained-norwegian-powerlifters/.

(3) Beardsley, C.: Does training more frequently lead to bigger strength gains? In: Strengthandconditioningresearch.com. URL: https://www.strengthandconditioningresearch.com/strength/.

(4) Beardsley, C.: How does training frequency affect hypertrophy? In: Strengthandconditioningresearch.com. URL: https://www.strengthandconditioningresearch.com/2014/01/23/frequency-hypertrophy/.

(5) Beardsley, C.: Is periodization for strength effective? In: Strengthandconditioningresearch.com. URL: http://www.strengthandconditioningresearch.com/2014/09/02/periodization/.

(6) Fitness Mentoring: http://elitefitnessmentoring.com/.


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Bildquelle Titelbild: Wikimedia / Marines.mil ; Public Domain Lizenz


Über

Greg Nuckols verfügt über mehr als eine Dekade an praktischer Erfahrung sowie über einen Bachelor of Science in Exercise and Sports Sciences. Er ist dreimaliger „All Time“ Weltrekordhalter im Powerlifting in der 220 (99,7) und 242 (110) Klasse.
Er hat bereits hunderte von Freizeit- und Profi-Athleten trainiert, sowohl online als auch in Persona. Er schrieb bereits für eine Vielzahl bekannter Magazine und Webseiten innerhalb der Fitness-Industrie, darunter Men’s Health, Men’s Fitness, Muscle & Fitness, Bodybuilding.com, T-Nation.com und Schwarzenegger.com. Zusätzlich hatte er die Gelegenheit um mit zahlreichen Rekordhalten, Champions und Kraft- & Konditionierungs-Coaches auf College-Level durch seinen vorherigen Job als Chief Content Director bei Juggernaut Training Systems sowie durch seine Vollzeittätigkeit bei Strengtheory zusammenzuarbeiten.
Seine Leidenschaft besteht darin komplexe Informationen so leicht verständlich wie möglich an Athleten, Trainer und Fitnessbegeisterte zu vermitteln, Leuten dabei zu helfen ihre Kraft- und Fitnessziele zu erreichen und schmackhaftes Bier zu trinken.

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Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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