Richtig aufwärmen: Dein Aufwärm-Programm muss nicht kompliziert sein

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Dein Aufwärm-Programm muss nicht kompliziert sein

Von Greg Nuckols | Benötigte Lesezeit: 14 Minuten |


Jede Diskussion hinsichtlich des Aufwärmens beinhaltet in der Regel Meinungen zu diesen drei Themen:

  1. Das Ziel des Aufwärmens identifizieren und entscheiden, welche Qualitäten adressiert und – wenn möglich – verbessert werden können.
  2. Der Nutzen von statischem Dehnen Vs. dynamischen Dehnen.
  3. Wie man Methoden nutzt, welche die Leistungsfähigkeit im nachfolgenden Training oder Wettkampf verbessern (z.B. durch solche Dinge wie PAP [Post-Activation Potentiation].

Richtig aufwärmen: Dein Aufwärm-Programm muss nicht kompliziert sein

Die meisten Empfehlungen hinsichtlich des Aufwärmtrainings basieren auf den Meinungen von Trainern oder anekdotischen Beweisen – beides kann in Ordnung sein. Doch ich wollte herausfinden, ob es eine konkrete Beweislast innerhalb der Forschung gibt, welche die besten Mittel und Wege aufzeigt, so dass ich mehr als nur meine vorgefasste Meinung und Erfahrung zu diesem Topic teilen kann.

Das soll jetzt nicht automatisch heißen, dass alle Schlüsse, die aus der Wissenschaft gezogen werden, glasklar oder gar anwendbar auf Sportler auf Elite-Niveau sein müssen; die Teilnehmer solcher Studien sind meistens untrainiert oder blicken auf eine sehr begrenzte Trainingskarriere zurück. Und natürlich spielt die Trainingserfahrung und –geschichte eine große Rolle, wenn es darum geht zu entscheiden welche Aufwärm-Übungen angemessen sind.

Anstatt an dieser Stelle jetzt ein spezifisches Vorgehen vorzuschreiben, besteht das Ziel dieses Artikels darin dir ein klares Bild darüber zu geben, wie ein nützliches Warm-Up eben nicht auszusehen hat (bezugnehmend auf das Gros der Forschung auf diesem Gebiet). Ich werde darüber hinaus auch ein paar praktische Takeaways – basierend auf meiner persönlichen Erfahrung als Coach, der mit echten, atmenden menschlichen Wesen unterschiedlicher Fähigkeitslevel und Trainingserfahrung arbeitet – geben.

Das Ziel des Aufwärmens: Vielleicht weniger, als du denkst

Das „Mehr bringt mehr“-Mindset wird langsam ziemlich alt. Lass und also zunächst einmal in Worte fassen, was wir eigentlich tun müssen, wenn wir uns aufwärmen wollen.

Der Konsens besteht in der Regel darin, dass dich das Aufwärmen ins Schwitzen bringen sollte. Dies impliziert, dass das Ziel darin besteht die Körperkerntemperatur anzuheben, doch obwohl es im Grunde genommen keine schlechte Idee ist ein wenig zu schwitzen, muss dies nicht notwendigerweise der Schlüssel zu mehr Leistungsfähigkeit sein.

Tatsächlich ist es sogar so, dass die Forschung darauf hindeutet, dass es zielführender ist, wenn man sich auf die spezifische Muskulatur fokussiert, die am jeweiligen Tag beansprucht wird, anstatt nur zu versuchen die Körperkerntemperatur zu steigern (1).

Aber wieso ist es das wert erwähnt zu werden? Hauptsächlich deswegen, weil sich gängige Aufwärm-Protokolle auf allgemeingehaltene Aktivitäten konzentrieren, die darauf abzielen die Körperkerntemperatur zu erhöhen. Jene Muskulatur, die für die bevorstehende Aktivität genutzt wird, bleibt hierbei völlig außen vor. Solche Routinen beinhalten Dinge wie Seilspringen, Radeln oder Rudern gefolgt von einer Sequenz an Bewegungen für den Ober- und Unterkörper. Diese Sequenzen sind sehr umfassend – manchmal sogar zu umfassend.

Natürlich möchten wir ein adäquates Warm-Up erreichen, aber es geht nicht darum sich unnötigerweise non-funktional zu verausgaben.

Falls du ein Wettkampf-Powerlifter bist und dein Training eine fokussierte Bankdrückeinheit vorsieht, dann solltest du nicht eine exzessive Menge an Zeit zum Aufwärmen oder für Mobility-Drills für den Unterkörper aufwenden. Okay, es mag vielleicht nicht schlecht sein, wenn man das Blut ein wenig in Wallung bringt und die Beine gut durchblutet werden, doch es sollte dir am Ende nicht die wertvolle Zeit wegfressen, die dafür vorgesehen ist, damit du dich für diesen spezifischen Lift, das Bankdrücken, aufwärmen kannst. Das Verschwenden von Zeit für unnötiges Ganzkörper-Aufwärmtraining kann nicht dich wertvolle Zeit und Energie kosten, die du besser in ein härteres und längeres Training gesteckt hättest.

Einige Experten werden an dieser Stelle widersprechen und behaupten, dass es nicht schaden könnte, wenn man sich ein wenig mehr aufwärmt, doch wenn du die Hälfte deiner kostbaren Zeit für dein Warm-Up statt für dein eigentliches Training aufwendest, dann hast du ein Problem. Und das kommt weitaus häufiger vor, als die Leute zugeben wollen. Je stärker du wirst, desto spezifischer und konzentrierter muss der Overload sein, den du zu deinem Training hinzufügen musst. Und es dürfte ziemlich hart werden Volumen zu akkumulieren, wenn dein Warm-Up immer länger und länger wird.

Was stellen wir nun mit dem „Core“ an?

Es ist üblich Warm-Up-Routinen zu sehen, welche ein Erwärmen oder Aktivierungsübungen für die Körpermitte (den „Core“) beinhalten. Die Idee dahinter ist, dass spezifische Drills, wie z.B. Planks, zu einem höheren Grad an Aktivität von Motoreinheiten führen (es werden mehr Muskelfasern aktiviert) – dies soll bei der Kraftproduktion und –übertragung während des eigentlichen Trainings helfen.

Tatsächlich handelt es sich aber in diesem Fall um einen weiteren Fehlglauben, für den es keine beobachtete Evidenz gibt, welche eine solche Behauptung stützen könnte. Einige Studien deuten darauf hin, dass ein umfassendes Aufwärmen, welches die volle Bewegungsamplitude der Hüfte mit im Programm hat, ausreichend ist, um den Torso („Core“) adäquat zu aktivieren (1).

Das praktische Takeaway

Ehrlich gesagt gibt es in diesem Fall kein wirkliches praktisches Takeaway. Sorry für das beschwindeln ohne Auflösung. Aufwärm-Protokolle sind in höchstem Maße vom Fähigkeitslevel und der Trainingshistorie des Athleten abhängig. Die Art des Erwärmens hängt im Wesentlichen davon ab, welche Art des Trainings absolviert wird.

Ein Footballspieler oder olympischer Gewichtheber wird höchstwahrscheinlich vor dem Training ein sehr umfangreiches Aufwärmprogramm absolvieren müssen. Hierfür habe ich keine einschlägige Empfehlung (weder aus persönlicher Erfahrung noch aus der Forschung) – wir haben hierfür noch kein magisches Rezept gefunden, um unsere Körper dazu zu bringen in perfekter Synergie zu arbeiten, doch ich denke, dass es auch wichtig ist darauf hinzuweisen: Viele Behauptungen von Trainern und Systemen sind lediglich Theorien darüber, was möglicherweise funktionieren könnte, um die Leistung zu steigern. Coaches, die derartiges verbreiten, sollten sich sicher sein, dass sie nicht bewusst oder unbewusst die Leute dazu bringen zu glauben, dass wir hierfür harte Fakten haben, aus denen sich „best practice“-Praktiken ableiten lassen. Es handelt sich nur um spekulative Theorien.

Die Wahrheit sieht so aus, dass wir auf diesem Gebiet viel mehr Forschung benötigen. Bei den meisten Methoden, die darauf abzielen uns (oder unsere Musklen) auf ein bestimmtes Bewegungsmuster zu eichen, konnte gezeigt werden, dass sie zur Performance nichts beitragen. Klar, natürlich weiß jeder selbst am besten, was für seinen Körper funktioniert.

Dauer und Detail des Warm-Ups werden größtenteils von den Bedürfnissen und der Historie des Trainierenden abhängen. Das bestreite ich auch gar nicht. Doch wenn du 20 Minuten auf dem Fahrrad-Ergometer verbringst, wenn heute Bankdrücken auf dem Programm steht, dann kannst du deine Zeit woanders besser investieren. Wenn du das Gefühl hast, dass du ins Schwitzen kommen musst, bevor du mit dem eigentlichen Training beginnst, dann lässt sich dies ziemlich flott bewerkstelligen – aber tue dir selbst einen Gefallen und widme deine Zeit solchen Aufwärm-Protokollen, welche die Zielmuskulatur des Tages beanspruchen.

Richtig aufwärmen: Dein Aufwärm-Programm muss nicht kompliziert sein

Beim Stretchen und Dehnen scheiden sich die Geister. Soll es dynamisch oder doch statisch sein? Oder gar beides?! (Bildquelle: Fotolia / zdyma4)

Statisches Vs. dynamisches Dehnen – Die hitzige Debatte

Keine der Seiten innerhalb dieser „Debatte“ ist so klar, wie es die jeweiligen Befürworter gerne aussehen lassen. Lass uns daher einen tieferen Blick in das Thema werfen.

Personen, welche ein dynamisches Dehnen als Warm-Up befürworten lieben es darauf hinzuweisen, dass es Studien gibt, bei denen Teilnehmer einen reduzierten Power-Output  gezeigt haben, wenn sie sich statisch gedehnt haben.

Es gibt in der Tat Untersuchungen, die ein solches Outcome zeigen. Ich habe einige Studien gefunden, welche eine neurale Inhibition und eine erhöhte Muskel-Sehnen Nachgiebigkeit infolge statischer Dehnprotokolle demonstriert haben. Dies führt zu einem niedrigeren Power-Output der Teilnehmer, wenn man ihre Leistung im Zeitraum vor dem Protokoll vergleicht. Um die eigene Meinung zu stützen werden solche Studien gerne zitiert, doch nur die Wenigsten werfen einen Blick auf die Methoden vieler solcher Studien.

Viele von ihnen nutzen nämlich sehr irreguläre Strategien, die niemals bewusst von einer Person durchgeführt werden würden. Einige dieser Protokolle beinhalten das Dehnen einer individuellen Muskelgruppe für über 2 Minuten (2) – das ist jetzt nicht etwas, das Freizeit-Athleten und Trainierende machen würden.

Umfang und Dauer oder Effekt werden häufig genauso übersehen. Untersuchungen zeigten ein Absinken in der Performance – und das schon bei nur 2 Minuten des konzentrierten statischen Dehnens (2), doch die meisten (wenn nicht gar alle) Verluste der Leistungsfähigkeit oder Kraftproduktion werden vollständig negiert, wenn eine kurze Pause und/oder ein dynamisches Dehnen oder eine sportartspezifische Bewegung folgt (3)(4).

Obwohl das dynamische Dehnen dabei helfen kann ein wenig Zeit zu sparen, um die leichten, unmittelbaren aber fließenden Effekte des statischen Dehnens zu negieren, wird das Nutzen des statischen Dehnens die Leistung nicht zwangsweise negativ beeinträchtigen. Für Elite-Athleten, die nicht daran gewöhnt sich ein statisches Dehnprotokoll durchzuführen, kann das Einführen in das Aufwärmprogramm zu einer schlechten Leistung führen, wenn die jeweilige Übung kurz danach durchgeführt wird. Auf einem Elite-Niveau (und für dieses kleine Sub-Set an Leuten) kann jede noch so kleine Veränderung die Leistung potenziell negativ beeinträchtigen. Eine solche Situation repräsentiert jedoch nicht die Mehrheit.

Einige erfahrene Lifter haben eine Art des statischen Dehnens als Teil ihres Warm-Ups über Jahre hinweg praktiziert. Ihnen jetzt zu sagen, dass sie damit aufhören sollten, könnte alles andere als klug sein. In solchen Fällen kann das statische Dehnen in jeder Kapazität bei der Leistung – für jene, die psychologisch davon abhängig sein –  behilflich sein (4).

Was wird durch das Dehnen und Stretchen wirklich erreicht?

Ich werde an dieser Stelle nicht allzu tief in den Kaninchenbau hinabsteigen. Befürworter des dynamischen Dehnens als Teil der Warm-Up Routine behaupten, dass ihr Protokoll überlegener ist, weil es dafür sorgt, dass die Gelenke durch eine volle Bewegungsamplitude geführt werden. Die kontinuierliche Bewegung wird als superior angesehen, wenn es darum geht den Körper (oder den Körperteil) auf das bevorstehende Training oder die jeweilige Sportart vorzubereiten.

Aber noch einmal: Der Vorteil des Warm-Ups besteht hauptsächlich in der Reduktion von muskulärer Steifheit durch eine Steigerung der Wärme und nicht – wie vielfach angenommen – durch eine Wiederherstellung der Range of Motion (Bewegungsradius) der Gelenke vom Basisniveau (2). Es sieht so aus, als ob das Fahren auf einem stationären Fahrrad vor einer Kniebeuge-Einheit die gleichen positiven Effekte hat, wie eine komplizierte Warm-Up Routine, die dynamisches Dehnen beinhaltet.

Bitte verstehe mich nicht falsch. Ein Athlet sollte definitiv darauf aus sein den Bewegungsradius seiner Gelenkkapseln zu verbessern sowie die Qualitäten des Gewebes und der Motoreinheiten zu optimieren, doch ein Warm-Up, dass all diese Bedenken adressiert, garantiert keine Verbesserung der Performance. Wenn das dynamische Dehnen dazu verwendet wird die Muskelsteifheit zu senken, dann entsteht natürlich kein Schaden dabei. Wird diese Methode jedoch unmittelbar vor dem Training dazu verwendet, um Bedenken hinsichtlich der Mobilität zu beseitigen, obwohl diese Reserven der Mobilität eigentlich nicht benötigt werden, könnte die Zeit anderswo sinnvoller genutzt werden.

Das Aufwärmen mit einer Bewegung, die das eigentlich Training imitiert kann oftmals produktiver und sinnvoller sein. Dies reduziert nicht nur die Steifheit, sondern erwärmt die Muskeln so präzise, wie sie während des Trainings genutzt werden.

Das praktische Takeaway – Ein tieferer Blick auf das, was wir brauchen

Anstatt eine bestimmte Methode als überlegen in allen Fällen zu deklarieren, müssen wir uns viel mehr die Bedürfnisse des Trainings ansehen: Welchen Grad an positionaler Mobilität und Stabilität wird für das Training oder die jeweilige Sportart benötigt? Wir sollten uns alle einig sein, dass es gewisse Standards der Mobilität gibt, die jeder gesunde und funktionale Athlet oder Lifter besitzten sollte. Doch das Miteinbeziehen exzessiver Mobilitätsarbeit, welche den Bewegungsradius weit über den eigentlichen Bedarf erhöht, kann eher schaden als das sie hilft – insbesondere dann, wenn wir von hoch spezialisierten Elite-Athleten reden.

Powerlifter, die einen gesunden Bewegungsradius besitzen, müssen nicht zwangsweise Tonnen an Zeit ins Dehnen investieren – insbesondere nicht unmittelbar vor dem Training. Wenn sie leichte Reserven hinsichtlich ihrer Mobilität besitzen, die über den Bedarf des Lifts hinausgeht, dann sind die Bedürfnisse des Athleten gestillt. Noch mehr Konzentration in diesem Bereich richtet mehr Schäden an, anstatt der Regeneration, der Trainingsintensität und langfristigen Performance zu helfen.

Ich sollte vielleicht an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich keine spezielle Anstrengung unternehme, um die Gewebsqualität unter einem Schirm von spezifische Mobilitätsarbeit verberge.

Konträr zu Powerliftern könnten olympische Gewichtheber sehr wohl ein fokussiertes dynamisches oder sogar statisches Dehnprogramm als Teil ihrer Warm-Up Routine absolvieren, nachdem ihre Muskulatur erwärmt wurde. Die Mobilitätsanforderungen für ihren Sport sind viel höher und oftmals sieht die Steifheit aus vorangegangenen Einheiten vor, dass sie eine gezielte Anstrengung dahingehend unternehmen, um alle Positionen für die spezifischen Muskelgruppen wiederherzustellen. In so einem Fall kann es viel schädlicher für die Performance sein, wenn man sich nicht dehnt, selbst wenn damit ein gewisser Grad an Erschöpfung einhergeht – so lange, wie daraufhin ein paar dynamische Dehnübungen folgen, die das Training des Tages imitieren. Viele Top-Gewichtheber absolvieren tatsächlich einige statische Stretches, bevor sie mit dem spezifischen Warm-Up fortfahren. Jetzt zu empfehlen, dass diese Personen das Ganze unterlassen sollten, wäre ein schlechter Ratschlag.

Persönlich habe ich meine Athleten und mich durch eine Vielzahl an Warm-Up Routinen (mit und ohne statisches Dehnen) gelotst. Meine Beobachtung hat mich gelehrt, dass – wenn du (oder ein anderer Athlet) – psychologisch von der Durchführung einer bestimmten statischen Dehnübung abhängig bist (ist), es keinen Grund gibt, um diese Komponente zu entfernen. Zur gleichen Zeit kann es hilfreich sein, wenn man das große Gesamtbild im Auge behält: Wenn die Anforderungen des Trainings einen größeren Grad an Mobilität erfordern (sogar Hypermobilität, wie es manchmal der Fall beim olympischen Gewichtheben ist), kann die Zeit, die in ein solches Warm-Up investiert wird, den Anstieg an Erschöpfung gerechtfertigt sein.

Doch wenn du das gleiche umfassende Warm-Up für jede Art des Trainings durchführst bzw. für jeden Sportler oder Gewichtheber als zielführend siehst, dann tust du dir (und anderen) vermutlich eher keinen guten Gefallen. Insbesondere beim Powerlifting und beim Heben von Gewichten im Allgemeinen (wo es auf allgemeine Kraft ankommt), lehrt mich meine Erfahrung und meine Interpretation der Forschung, dass weniger häufig mehr ist.

Ausufernde Pre-Hab und Mobility-Protokolle werden am besten für Phasen aufgespart, wo das Training als Regenerationskomponente genutzt wird und nicht für Phasen, in denen schwere Blöcke und ein steigender Overload vorgesehen sind. Das Hinzufügen von mehr Bewegungsvorbereitung in Mobility-Drills und angebliche PAP-Protokolle (um die es gleich geht), sorgt mehr als oft dafür, dass mehr Erschöpfung angesammelt wird – was schlussendlich dazu führt, dass das eigentliche Training drunter leidet (6).

Richtig aufwärmen: Dein Aufwärm-Programm muss nicht kompliziert sein

PAP – dahinter verbirgt sich die Post-Activation Potentiation Methode, die zu mehr Leistung verhelfen soll, nur … die meisten kriegen das Konzept in den falschen Hals oder Misinterpretieren es. (Bildquelle: Denys Kurbatov)

Post-Activation Potentiation (PAP) – Das magische Einhorn

Aus einigen undurchsichtigen Gründen denkt jeder Coach, dass er der Erste ist, der über die Idee des Post-Activation Potentiation (PAP) Prinzips stolpert (oder der Erste ist, der darin den wirklichen Durchblick hat). Ich war leider keine Ausnahme, doch mein Ego wird nur von meiner Neugier überflügelt. Und meine Neugier war das, was mich dazu brachte mich hinzusetzen und mich mit der Forschung auf diesem Gebiet zu befassen, so dass ich so viel wie möglich darüber lernen konnte.

Lass uns das Ganze zunächst einmal definieren: Post-Activation Potentiation (kurz „PAP“) beinhaltet die „Phosphorylierung der regulierenden leichten Myosinketten,“ was wiederum „die Rate, in denen die Kreuzbrücken der Muskel aktiviert werden, erhöht“ (7). Wenn du weißt, wie du den gesamten Prozess in Deutsch erklären kannst, dann solltest vermutlich du an dieser Stelle den Artikel schreiben (anstatt mir). Aber bedenke: Ich möchte mich wie ein Experte fühlen.

Im Grunde genommen beinhaltet PAP das Ausführen einer Aktivität vor einer Leistung, die dazu führt, dass die Leistung positiv beeinträchtigt wird. Das kann z.B. einen höheren Power-Output oder eine länger anhaltende Körperkraft bedeuten. PAP sorgt üblicherweise in einem Leistungsanstieg indem Muskeln durch eine bestimmte Maßnahme kontrahieren oder „nahe maximaler Intensität“ arbeiten (8). Der genaue Mechanismus der eine ausreichende Kontraktion verursacht, ist bis dato unbekannt (sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis).

Die Theorie besagt, dass PAP eine Kontraktion erfordert, die ein größeres Volumen der Motoraktivität bedarf, als jenes, das nachfolgenden im Training benötigt. Das PAP soll eine Art von Kurzzeitgedächtnis liefern, welches eine größere Aktivität der kontraktilen Eigenschaften der Muskulatur herbeiführt, die unmittelbar danach in der nachfolgenden Aufgabe eingesetzt werden können (7). In anderen Worten: Durch den Stimulus des PAP operiert dein Körper auf einem höheren Level.

Das Problem bei dieser Theorie liegt darin, dass sie in Tieren verfiziert wurde, jedoch nicht bei Menschen. Bezugnehmend auf den Großteil der Forschung sind die Guidelines bezüglich der Strukturierung noch definitiv ungeklärt (6).

Die Probleme

Das erste Problem bei der Verwendung von PAP liegt darin, dass sowohl Trainer als auch Wissenschaftler nicht sicher sind, welche Methoden die Leistungsfähigkeit tatsächlich steigern. Einige Forscher haben eine Steigerung der Performance bei Sprint- und Sprungaktivitäten beobachtet, wenn die Teilnehmer Bewegungen absolvierten, welche die bevorstehende Übung imitierten und dabei schwere Lang- und Kurzhantel nutzten (8). Aber das ist nicht wirklich umsetzbar für Kraftathleten, deren Ziel darin besteht ihre Leistung bei Übungen zu steigern, die sich naturgemäß aus schweren Bewegungen zusammensetzen. Ein schweres Gewicht heben, bevor du ein weiteres schweres Gewicht hebst, ist keine Form des PAP, sondern eine Form des Aufwärmens (wird (siehe z.B. den Artikel „Das Over-Warum Up“ hier auf dem Blog von Simon Wetzel). Die Art, Intensität und das Volumen die für die Vorteile des PAPs benötigt werden, bleiben bis dato im Dunkeln (insbesondere bei Kraftsportarten).

In einer anderen Studie versuchten die Wissenschaftler die Effektivität des nachfolgenden Power-Outputs von Baseball-Spielern zu erhöhen, indem sie schwere Schläger einsetzten. Sie fanden heraus, dass das Schwingen eines schweren Schlägers vor einem Schlag mit einem Standardschläger tatsächlich zu einer Verbesserung des Power-Outputs führte, doch dies gelang nur bis zu einem gewissen Punkt. Sie fanden außerdem heraus, dass exzessiv schwere Schläger die Leistung nicht so gut verbesserten, wie das Schlagen mit einem Schläger, der nur ein bisschen schwerer war als der Standard (9).

Obwohl es ein wenig weit hergeholt wäre, wenn man die PAP Ergebnisse aus der Baseball-Studie auf das Powerlifting oder Gewichtheben zu übertragen, sorgt dies dafür das populäre PAP-Methoden innerhalb der Kraft-Community akzeptiert werden. Walkouts mit supramaximale Ladung werden vor einem Satz schwerer Kniebeugen oder 1 RM Versuchen durchgeführt (um nur ein paar Beispiele zu nennen). Doch ich warte immer noch auf solide Richtlinien, z.B. wie schwer ein solches Gewicht ausfallen sollte oder für wie lange man es halten müsste.

Klar, vielleicht erfährst du dadurch einen immensen psychologischen Vorteil, weil sich das Arbeitsgewicht plötzlich so viel leichter anfühlt, wie das Gewicht, was du beim Walkout verwendet hast, doch es gibt keine Daten die aufzeigen, welche Gewichte zu einer exzessiven Erschöpfung führen und welche Gewichte das Potenzial haben die unmittelbare Leistung zu erhöhen.

Das zweite Problem bei der Verwendung von PAP besteht in der Quantifizierung der Dauer des Effekts. Studien zeigen, dass der positive Effekt nach 5-7 Minuten abklingt (7). Um also die wahren Vorteile des PAP zu sehen, müsste die auszuführende Tätigkeit, in der du deine Leistung steigern willst, unmittelbar nach der PAP-Kontraktion erfolgen. Und das ist nicht das was die meisten Personen, die behaupten sie würden die PAP-Methode nutzten, auch tatsächlich tun. Coaches und Lifter arbeiten sich durch ein PAP-Protokoll und benötigen dann viel zu viel Zeit, bis sie die Gewichte soweit gesteigert haben, dass sie den schweren Lift oder Maximalkraftversuch absolvieren können. Wenn sie dann bei dem Satz angekommen sind, den sie durch PAP beeinflussen wollten, hat sich das kurze Zeitfenster der Wirkung bereits längst geschlossen und jeder weitere Vorteil resultiert höchst wahrscheinlich aus der psychologischen Ecke.

Fraglicher praktischer Nutzen

Wenn man den praktischen Nutzen von PAP diskutiert, dann hört man oft wie viele Trainer Protokolle erwähnen, wo Sprünge mit zusätzlicher Gewichtsbelastung oder einer supramaximalen Ladung absolviert werden; diese Trainer stellen jedoch nur Empfehlungen aufgrund anekdotischer Beweise aus.

Es gibt hierbei auch kein Problem, sofern sich ein Trainer die Zeit genommen hat, um die Ergebnisse unterschiedlicher Protokolle über eine große Anzahl an Gruppen und Athleten zu bemessen, doch für die meisten stellt das zu viel Arbeit dar.

Wenn Sprünge mit zusätzlichem Gewicht, Walkouts oder Kniebeugen mit Widerstandsbändern einem Athleten dabei helfen einen neuen persönlichen Rekord aufzustellen, dann sollte das Gewicht, die Intensität, die Dauer der Sprünge, der Walkout oder mit Widerstandbändern unterstützte Squat entsprechend aufgezeichnet und erneut getestet werden. Ich habe schon von Behauptungen gehört, wo ausgesagt wurde, dass PAP die Leistung der kompletten Trainingseinheit oder eines Wettkampfs verbessert hat. Das kann einfach nicht der Wahrheit entsprechen! Die Effekte sind nur von kurzer Dauer. Vielleicht hat der Athlet oder Trainer einfach nur einen Weg gefunden, um das Aufwärmen effizienter zu gestalten, aber es liegt höchstwahrscheinlich nicht an PAP.

Mein eigener praktischer Nutzen

Ich habe mit nahezu jeder Art des Aufwärmens und PAP experimentiert – sowohl für mich, als auch für betreute Athleten.

Die einzige PAP-Methode, bei der ich regelmäßig Leistungsverbesserungen beobachten konnte, ist eine Variation der French Contrast Method. Diese Methode beinhaltet das Ausführen einer Verbundübung für 1-3 Wiederholungen bei einer Intensität von 80-95% des 1 RM, gefolgt von 3-5 Wiederholungen einer Art von plyometrischen Übung oder eines Sprungs. Die Idee besteht darin beide für multiple Sätze zu alternieren.

Auch wenn ich einige Erfolge bei der Nutzung dieser Strategie gesehen habe, widerspreche ich den Behauptungen diverser Trainer, die sagen, dass dies die Beuge eines Athleten um 25 kg verbessern wird. Des Weiteren habe ich noch nie eine unmittelbare Steigerung des 1 RM erlebt, sobald ich es bei einem trainierten Athleten getestet habe. Die Verbesserung scheint nur durch eine langfristige Nutzung der Methode aufzutreten, doch genauso wie die Verwendung anderer Methoden (wie z.B. Walkouts), stellt dies einen hervorragenden Weg dar um das Schale des Trainings zu reduzieren und dem Athleten einen psychologischen Boost für die Dauer der Trainingseinheit oder Trainingszyklus zu liefern.

Die enttäuschende Zusammenfassung

An dieser Stelle sei wiederholt erwähnt, dass mein Ziel beim Verfassen dieses Artikels nicht darin bestand dir zu erzählen, was meiner Meinung nach die beste Aufwärm-Routine darstellt, sondern vielmehr dir zu erklären, welche Praktiken am häufigsten angewandt und die als Fakten akzeptiert werden, obwohl sich dahinter mehr Theorie als Praxis verbirgt. Dies ähnelt gewissen Themen, bei denen sich Kraft-Coaches und Trainer ewig streiten werden und es auch tun.

Gerne würde ich dir die perfekte Warm-Up Routine aufzeigen, aber um ehrlich zu sein denke ich nicht, dass ich sie bis dato selbst perfektioniert habe. Ideen und Übungen müssen immer noch hinterfragt und getestet werden – und wir müssen die Diskussion über das hinausbringen, was in der Vergangenheit stets getan wurde.

Quellen & Referenzen

(1) Sander, A., et al. (2013): Effects Of Functional Exercises In The Warm-Up On Sprint Performances. In: J Strength Cond Res. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22692105.

(2) Young, WB. / Behm, DG. (2002): Should Static Stretching Be Used During a Warm-Up for Strength and Power Activities? In: Strength Cond J. URL: https://www.researchgate.net/publication/229071265_Should_Static_Stretching_Be_Used_During_a_Warm-Up_for_Strength_and_Power_Activities.

(3) Taylor L., et al. (2009): Negative Effect of Static Stretching Restored When Combined With A Sport Specific Warm-Up Component. In: J Sci Med Sport. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18768355.

(4) Young, WB. (2007): The Use of Static Stretching in Warm-Up for Training and Competition. In: Int J Sports Physiol Perform. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19124908.

(5) Brandenburg, J., et al. (2007): Time Course of Changes in Vertical Jumping Ability After Static Stretching. In: J Sports Physiol Perform. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19124904.

(6) Tomaras, EK. / MacIntosh, BR. (2011): Less is more: standard warm-up causes fatigue and less warm-up permits greater cycling power output. In: J Appl Physiol. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21551012.

(7) MacIntosh, BR. / Robillard, M. / Tomaras, EK. (2012): Should postactivation potentiation be the goal of your warm-up? In: Appl Physiol Nutr Metab. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22515147.

(8) Chattong, C., et al. (2010): Effect of A Dynamic Loaded Warm-Up on Vertical Jump Performance. In: J Strength Cond Res. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20512065.

(9) DeRenne, C. / Ho, KW. / Hetzler, RK. (1992): Effects of Warm Up With Various Weighted Implements on Baseball Swing Velocity. In: J Appl Sports Sci Res. URL: http://journals.lww.com/nsca-jscr/Abstract/1992/11000/Effects_of_Warm_Up_With_Various_Weighted.4.aspx.


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Bildquelle Titelbild: Fotolia / Rawpixel.com


Über

Greg Nuckols verfügt über mehr als eine Dekade an praktischer Erfahrung sowie über einen Bachelor of Science in Exercise and Sports Sciences. Er ist dreimaliger „All Time“ Weltrekordhalter im Powerlifting in der 220 (99,7) und 242 (110) Klasse.
Er hat bereits hunderte von Freizeit- und Profi-Athleten trainiert, sowohl online als auch in Persona. Er schrieb bereits für eine Vielzahl bekannter Magazine und Webseiten innerhalb der Fitness-Industrie, darunter Men’s Health, Men’s Fitness, Muscle & Fitness, Bodybuilding.com, T-Nation.com und Schwarzenegger.com. Zusätzlich hatte er die Gelegenheit um mit zahlreichen Rekordhalten, Champions und Kraft- & Konditionierungs-Coaches auf College-Level durch seinen vorherigen Job als Chief Content Director bei Juggernaut Training Systems sowie durch seine Vollzeittätigkeit bei Strengtheory zusammenzuarbeiten.
Seine Leidenschaft besteht darin komplexe Informationen so leicht verständlich wie möglich an Athleten, Trainer und Fitnessbegeisterte zu vermitteln, Leuten dabei zu helfen ihre Kraft- und Fitnessziele zu erreichen und schmackhaftes Bier zu trinken.

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Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht, dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

5) Datenverarbeitung bei Eröffnung eines Kundenkontos und zur Vertragsabwicklung

Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO werden personenbezogene Daten weiterhin erhoben und verarbeitet, wenn Sie uns diese zur Durchführung eines Vertrages oder bei der Eröffnung eines Kundenkontos mitteilen. Welche Daten erhoben werden, ist aus den jeweiligen Eingabeformularen ersichtlich. Eine Löschung Ihres Kundenkontos ist jederzeit möglich und kann durch eine Nachricht an die o.g. Adresse des Verantwortlichen erfolgen. Wir speichern und verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Vertragsabwicklung. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung Ihres Kundenkontos werden Ihre Daten mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gesperrt und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder eine gesetzlich erlaubte weitere Datenverwendung von unserer Seite vorbehalten wurde, über die wir Sie nachstehend entsprechend informieren.

 

6) Nutzung Ihrer Daten zur Direktwerbung

7.1 Anmeldung zu unserem E-Mail-Newsletter

Wenn Sie sich zu unserem E-Mail Newsletter anmelden, übersenden wir Ihnen regelmäßig Informationen zu unseren Angeboten. Pflichtangabe für die Übersendung des Newsletters ist allein Ihre E-Mailadresse. Die Angabe weiterer Daten ist freiwillig und wird verwendet, um Sie persönlich ansprechen zu können. Für den Versand des Newsletters verwenden wir das sog. Double Opt-in Verfahren. Dies bedeutet, dass wir Ihnen erst dann einen E-Mail Newsletter übermitteln werden, wenn Sie uns ausdrücklich bestätigt haben, dass Sie in den Empfang von Newsletter einwilligen. Wir schicken Ihnen dann eine Bestätigungs-E-Mail, mit der Sie gebeten werden durch Anklicken eines entsprechenden Links zu bestätigen, dass Sie künftig den Newsletter erhalten wollen.

Mit der Aktivierung des Bestätigungslinks erteilen Sie uns Ihre Einwilligung für die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir Ihre vom Internet Service-Provider (ISP) eingetragene IP-Adresse sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung, um einen möglichen Missbrauch Ihrer E-Mail- Adresse zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können. Die von uns bei der Anmeldung zum Newsletter erhobenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der werblichen Ansprache im Wege des Newsletters benutzt. Sie können den Newsletter jederzeit über den dafür vorgesehenen Link im Newsletter oder durch entsprechende Nachricht an den eingangs genannten Verantwortlichen abbestellen. Nach erfolgter Abmeldung wird Ihre E-Mailadresse unverzüglich in unserem Newsletter-Verteiler gelöscht, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüberhinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.

7.2 Newsletterversand via ActiveCampaign

Der Versand unserer E-Mail-Newsletter erfolgt über den technischen DienstleisterActiveCampaign, LLC, 150 N. Michigan Ave Suite 1230, Chicago, IL, US, USA („ActiveCampaign“), an den wir Ihre bei der Newsletteranmeldung bereitgestellten Daten weitergeben.

Diese Weitergabe erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und dient unserem berechtigten Interesse an der Verwendung eines werbewirksamen, sicheren und nutzerfreundlichen Newslettersystems. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezugs eingegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von ActiveCampaign in den USA gespeichert. ActiveCampaign verwendet diese Informationen zum Versand und zur statistischen Auswertung der Newsletter in unserem Auftrag. Für die Auswertung beinhalten die versendeten E-Mails sog. Web-Beacons bzw. Trackings-Pixel, die Ein-Pixel-Bilddateiendarstellen, die auf unserer Website gespeichert sind. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden.

Mit Hilfe des sog. Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z.B. Kauf eines Produkts auf unserer Website) erfolgt ist. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunktdes Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Die Daten werden ausschließlich pseudonymisiert erhoben und werden nicht mir Ihren weiteren persönlichen Daten verknüpft, eine direkte Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen.

Diese Daten dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besseran die Interessen der Empfänger anzupassen. Wenn Sie der Datenanalyse zu statistischen Auswertungszwecken widersprechenmöchten, müssen Sie den Newsletterbezug abbestellen.

Wir haben mit ActiveCampaign einen Auftragsverarbeitungsvertrag („Data ProcessingAgreement“) abgeschlossen, mit dem wir ActiveCampaign verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Datenschutzerklärung von ActiveCampaign können Sie hier einsehen: https://www.activecampaign.com/privacy-policy

 

7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

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Version: 201804251040

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