Die Wahrheit über Aspartam: Dein ultimativer (wissenschaftlicher) Guide

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Die Wahrheit über Aspartam - Teil 1

Benötigte Lesezeit: 36 Minuten |


Aspartam (oder auch „Nutrasweet“) hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einen schlechten Ruf erhalten und es sorgt auch weiterhin für Kontroversen. Die Frage, die sich einem unweigerlich stellt, ist, ob diese Kontroversen verdient sind oder lediglich von Medien und Gesundheits-Panikmachern konstruiert ist.

Diese Artikelserie wird den Stoff Aspartam detailliert aufschlüsseln und dich mit den notwendigen, wissenschaftlichen Fakten ausstatten. Weitere Süßstoffe werden in folgenden Artikeln noch erläutert werden.

Der Künstlich Vs. Natürlich Mythos

Ein Teil der Kontroversen um Aspartam herum resultiert aus der Tatsache, dass es ein teilweise künstlicher Süßstoff ist. Es gibt Menschen da draußen, die eine (Achtung, Wortwitz) unnatürliche Obsession mit dem Verzehr von „natürlichen“ Lebensmitteln haben. Es wird angenommen dass „natürliche“ Lebensmittel irgendwie sicherer und gesünder sind, als „künstliche“ Lebensmittel.

Diese Denkweise, wonach natürliche Lebensmittel automatisch sind als Künstliche, ist jedoch makelhaft. Worauf es ankommt, ist Folgendes: Allgemein gesehen gibt nur wenig Beweise dafür, dass künstliche Produkte schlechter sind, als natürliche Produkte. In Wahrheit ist die Definition von dem, was „künstlich“ ist und dem, was „natürlich“ ist sehr undeutlich und es gibt eine große Schnittmenge zwischen beiden Konzepten.

Anstatt sich also darüber Sorgen zu machen, ob etwas künstlich oder natürlich ist, solltest du dir lieber Gedanken darüber machen, ob etwas ausreichend getestet und als sicher und/oder effizient befunden wurde. In Wahrheit ist es nämlich so, dass einige künstliche Produkte weitaus bessere Sicherheitsbelege besitzen und umfassender getestet wurden, als manche der so genannten natürlichen Produkte.


Dieser Artikel wird fortlaufend ergänzt und upgedated. | Letztes Update: 14.03.2019


Die Wahrheit über Aspartam: Dein ultimativer (wissenschaftlicher) Guide

Teil 1 | Was ist Aspartam? Und wieso wird dieser Süßstoff kontrovers diskutiert?

Aspartam (E951) besteht – abseits der Bezeichnung als künstlich – aus drei Substanzen, die wir natürlicherweise in unserer täglichen Ernährung finden, nämlich Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol.

Phenylalanin und Asparaginsäure sind Aminosäuren, welche Teil des Proteins sind, dass wir essen. Methanol, auch bekannt als Holzalkohol, ist für den menschlichen Körper gifitig, doch nur in größeren Mengen. Wir finden es natürlicherweise in kleineren Mengen in Obst und Fruchtsäften.

Wenn du Aspartam-haltige Produkte konsumierst, wird es in deinem Magen-Darmtrakt zu diesen 3 Stoffen zerlegt; kein Aspartam erreicht je deinen Blutkreislauf.

Um dir eine Idee von den Mengen der Stoffe zu geben, die du über Aspartam Vs. echten Lebensmitteln bekommst, schauen wir uns einmal eine ~350 ml Dose eines Softdrinks. Hier siehst du eine kleine Tabelle, welche den Gehalt an Asparaginsäure und Phenylalanin abbildet, die du durch einen Softdrink zuführst, der mit Aspartam gesüßt wurde, verglichen mit Magermilch und Hähnchen:

 Asparaginsäure (mg)Phenylalanin (mg)
Softdrink, mit Aspartam gesüßt (350 ml)7290
Magermilch (350 ml)948598
Hähnchen (115g)25701130

Tabelle 1: Softdrink Vs. Magermilch Vs. Hähnchen – Wie viel Asparaginsäure & Phenylalanin sind enthalten?

Hierin kannst du sehen, dass Hähnchen und Magermilch sehr viel mehr Phenylalanin und Asparaginsäure enthalten, als ein Softdrink mit Aspartam. Daraus folgt, dass diese Aminosäuren mit keiner schädlichen physiologischen Konsequenz für deinen Körper verbunden sind, wenn sie in so kleinen Mengen zugeführt werden, wie denen, die sich in Asparatm wiederfinden.

Schauen wir uns jetzt einmal den Methanolgehalt von Aspartam näher an und vergleichen ihn mit Obst und Fruchtsäften:

Softdrink (mit Aspartam gesüßt)BananeOrangensaftApfelsaftRoter TraubensaftTomatensaft
1820232965107

Tabelle 2: Approximierter Methanolgehalt aus diversen Getränken (mg/354ml)

Du siehst, dass du weitaus mehr Methanol durch Furchtsäfte zu dir nimmst, als durch einen einzigen mit Aspartam gesüßten Softdrink. Daraus folgt, dass das Methanol aus Aspartam mit keiner schädlichen physiologischen Konsequenz für deinen Körper verbunden ist. Nicht das Methanol ist das Problem, sondern das Formiat (Formaldehyde), dass ein Stoffwechselprodukt des Methanols ist.

Damit dein Körper jedoch größere Mengen an Formiat ansammeln kann, müsstest du 200 bis 500 mg Methanol für jedes Kilogramm Körpergewicht, was du auf die Waage bringst, zuführen (200 – 500mg/kg). Dies ist eine äquivalente Menge von 600 – 1700 Dosen Diätlimonade auf einen Schlag. Sobald du jedoch Aspartam zuführst, sorgt jedwede resultierende Formiatproduktion für eine Balance via Ausscheidung – deswegen verändern sich die Blutspiegel nicht.

Es ist sogar so, dass das Methanol, welches über Aspartam zugeführt wird, sehr schnell verstoffwechselt wird und im Blut nicht nachzuweisen ist, sofern du nicht mehr als 50 mg für jedes Kilogramm Körpergewicht (50mg/kg) zuführst (Magnusion et al, 2007). Aus diesem Grund stellt das Methanol aus Aspartam auch kein Sicherheitsproblem dar.

Der Stoffwechsel einer einzigen Portion Aspartam wurde gut untersucht. Die Forschung unterschiedlicher Dosierung – darunter auch (1):

  • eine normale ernährungsbedingte Exposition von 4 – 10 mg pro Kilogramm Körpergewicht sowie
  • hohe Mengen nah am „Acceptable Daily Intake“ (kurz: ADI) von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht und
  • Missbrauchsmengen von 100 – 200 mg pro Kilogramm Körpergewicht

wurden entsprechend durchgeführt.

Diese Studien hat man unter einer Vielzahl an Situationen absolviert, darunter im Fastenzustand und postprandial (nach einer Mahlzeit). Diese Untersuchungen wurden ebenfalls mit Menschen durchgeführt, die an einer Phenylketonurie (PKU) (hierbei handelt es sich um eine seltene Stoffwechselerkrankung, bei der die Aminosäure Phenylalanin nicht richtig verstoffwechselt wird) oder hohen Phenylalanin Blutspiegeln leiden.

Die Forschung hat gezeigt, dass es keine abnormalen Effekte auf den Stoffwechsel gibt. Die Phenylalanin Blutspiegel bleiben sogar im normalen Rahmen bei einer variationsreichen Aspartam-Dosierung – sogar bei Menschen mit einer PKU (1). Die Asparaginsäure wird so schnell verstoffwechselt, so dass es keinen Anstieg im Blut gibt, selbst wenn man eine Dosierung von 50 mg/kg erreicht (1).

Basierend auf Stoffwechseldaten alleine und der Tatsache dass normale Lebensmittel höhere Mengen an Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol enthalten, gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass Aspartam ein nennenswertes gesundheitliches Problem verursacht.

Aspartam: Wie gut ist es untersucht?

Aspartam ist der am gründlichsten untersuchte künstliche Süßstoff der gesamten Industrie. Es wurde untersucht von:

  • Dem European Scientific Committee on Food (SCF)
  • Dem Joint FAO (Food and Agriculture Organization)/der World Health Organization (WHO) Expert Committee on Food Additives (JEFCA)
  • Der Food and Drug Administration (FDA)
  • Dem Government Accountability Office (GAO)
  • Dem United Kingdom Committee on Toxicity (COT)
  • Der Agence Francaise de Securite Sanitaire des Aliments (AFSSA)
  • Der American Medical Association (AMA)
  • Der American Diabetes Association
  • Der American Dietetics Association
  • DerAmerican Academy of Pediatrics
  • Und weiteren Regulationsbehörden in mehr als 100 Ländern

Zwar ist die Unbedenklichkeitsanerkennung von all diesen Organisationen kein alleiniger Beweise für die Sicherheit von Aspartam, doch es impliziert zumindest, dass der Stoff in erheblichem Ausmaße von führenden wissenschaftlichen Vereinigungen „durch die Mangel gedreht“ wurde – und ALL diese Organisationen haben es als sicher befunden.

Wenn du eine PubMed-Suche nach Aspartam tätigst, dann wirst du ~1013 Einträge (oder mehr) finden, darunter über 100 toxikologische und klinische Einzelstudien, die durchgeführt wurden bevor Aspartam 1981 für den Gebrauch in Lebensmitteln zugelassen wurde. Es gibt hunderte weitere Studien, die seit diesem Zeitraum durchgeführt wurden. Die große Mehrheit dieser Studie hat gezeigt, dass Aspartam sicher ist, wobei nur einige Wenige problematische Ergebnisse zeigten. In diesen Studien gibt es aber erhebliche Mängel im Aufbau der Studien, die ich noch weiter später in der Artikelserie aufzeigen werde.

Die Bandbreite an Personen, die in diesen Aspartam-Studien untersucht wurden, ist enorm; es wurde in Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Übergewichtigen, Diabetikern, stillenden Frauen und Personen mit PKU getestet. Für all diese Menschen wurde Aspartam als sicher deklariert.

Der ADI

Der ADI-Wert einer Substanz, wie es z.B. Aspartam ist, beschreibt die maximale Aufnahme, die von Regulationsbehörden als „noch sicher“ bezeichnet wird. JEFCA, SCF und COT setzen den ADI-Wert für Aspartam bei 40mg/kg Körpergwicht pro Tag fest. Die FDA setzt sogar 50mg/kg Körpergewicht pro Tag fest. Das ist eine äquivalente Menge von 19 350ml Dosen Diätlimo pro Tag bei einer 75kg schweren Person. Insofern gilt der ADI als sehr hoch, was es schwierig macht ihn zu überschreiten.

Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Wert einen Sicherheitspuffer besitzt. Wissenschaftler nehmen die Forschungsergebnisse von Tieren und schauen sich die „No-Observed-Effect“-Grenze („NOEL“) an. Das ist die maximale Dosis, bei der die Tiere keine adversen Reaktionen zeigen. Im Anschluss wird ein Sicherheitsfaktor zugeschlagen, bei dem der NOEL durch 100 geteilt wird, um einen ADI-Wert für Menschen zu bilden.

Das bedeutet: Der ADI ist extrem konservativ und fällt 100 Mal so hoch aus, wie die sichere Maximaldosis für Menschen. Du siehst also, dass hier ein fettes Polster im ADI eingebaut ist, so das Aspartam sehr sicher bei entsprechenden Mengen ist, die sogar den ADI-Wert überschreiten.

Wie viel Aspartam können wir zuführen?

Die geschätzte maximale Zufuhrmenge für erwachsene Europäer liegt bei 21,3 mg/kg/Tag – ein Wert, der vermutlich überschätzt wird und nur die Hälfte vom ADI entspricht. Die geschätzte Aufnahme von Kindern liegt bei lediglich 1-40% des ADI. Bei Erwachsenen aus dem U.S. amerikanischen Raum, führen Personen aus dem 90 Perzentil (diejenigen, die mehr Aspartam konsumieren, als 90% der restlichen Bevölkerung) lediglich 5-10% des ADI. Die durchschnittliche Zufuhr von Amerikanern liegt bei 2-3mg pro Kilogramm Körpergewicht. Insofern liegen die derzeitigen Zufuhrmengen unter dem Maximallevel, welches aktuell als sicher bezeichnet wird.

Hier ist eine Tabelle, die dir eine Idee davon geben soll wie viel Aspartam sich in Lebensmitteln befindet:

LebensmittelMenge
Diätlimonade (350 ml)170 mg
Pulverisierter Drink (225ml)100 mg
Gelatine-Dessert (115g)80 mg
Joghurt (225mg)124 mg
1 Päckchen Equal (Aspartam)35 mg

Tabelle 3: Aspartamgehalt unterschiedlicher Lebensmittel

Hieraus kannst du entnehmen, dass der Aspartamgehalt in unterschiedlichen Lebensmitteln recht gering ausfällt, was es schwierig macht den ADI zu erreichen – selbst wenn man größere Mengen von Produkten genießt, die mit Aspartam gesüßt werden.

Wieso also all der Trubel um Aspartam?

Basierend auf all diesen Informationen fragst du dich sicherlich, wieso so viele Menschen Sicherheitsbedenken bezüglich Aspartam hegen und wieso es permanent so viele Schwarzmaler seit dessen Einführung auf den Markt gibt.

Aspartam-Kritiker erheben folgende Sicherheitsbedenken:

  • Potenzielle Giftigkeit von Methanol.
  • Erhöhung der Phenylalanin- und Asparaginspiegel im Gehirn, welche die neurochemische Zusammensetzung verändern und die Hirnfunktion beeinflussen.
  • Mögliche neuroendokrinologische Veränderungen durch Phenylalanin und dessen Hydroxylationsprodukts Tyrosin (auch eine Aminosäure).
  • Postulierte Verbindung zwischen Aspartam und Epilepsie, Tumoren und anderen Krebsarten.

Aus dieser Sektion wird klar, dass Punkt #1 schon mal nicht zutreffen kann, da die Menge an Methanol in Aspartam weitaus geringer liegt, als die in Obst und Fruchtsäften.

Quellen & Referenzen zum 1. Teil

(1) Magnuson, BA., et al. (2007)  Aspartame: a safety evaluation based on current use levels, regulations, and toxicological and epidemiological studies.  In: Crit Rev Toxicol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17828671.

Teil 2 | Aspartam, Genotoxizität & Krebs

Ein Schritt um zu entscheiden, ob eine Substanz krebserregend wirkt, besteht darin festzustellen, ob sie genotoxisch ist. In anderen Worten: Beeinflusst der Stoff das Genmaterial deiner Zellen auf schädliche Art und Weise, so dass es Genmutationen verursacht? Falls ja, dann könnten solche Mutationen am Ende zu Krebs führen.

Aspartam wurde hinsichtlich seine Genotoxizität untersucht. Wenn wir uns diese Studien ansehen, dann solltest du zum einen immer die Mengen an verwendetem Aspartam im Hinterkopf behalten und zum anderen unterscheiden, ob Aspartam oder dessen Metabolite verwendet wurden.

Erinnere dich noch einmal an die Fakten aus dem ersten Teil: Aspartam wird sehr schnell zu Methanol, Asparaginsäure und Phenylalanin im Körper zerlegt, so dass der Komplex namens „Aspartam“ dein Gewebe zu keinem Zeitpunkt erreicht. Aus diesem Grund sind jedwede genotoxischen Studien, welche Aspartam in seiner regulären Form an Zellkulturen (In Vitro) testen nicht relevant, wenn es darum geht was tatsächlich im Körper passiert.

Okay, schauen wir uns die genotoxischen Studien näher an. In einer Untersuchung zeigte Aspartam einen dosis-abhängigen Effekt in einigen genotoxischen Tests, doch nicht in anderen (14). Bei anderen Experimenten konnten keine genotoxischen Effekte durch Aspartam nachgewiesen werden (11). Die Relevanz dieser Studie ist fraglich, da hierin keine Aspartam-Metaboliten oder oral-verabreichtes Aspartam in Tieren verwendet wurde.

Bandyopadhyay et al. (2008) fanden heraus, dass Aspartam bei einem Test zu Schäden an der DNA führt, doch in einem anderen Test zeigte es keinen solchen Effekt (3); ähnliche Ergebnisse wurden wurden in einer anderen Studie beobachtet (1), obwohl die statistischen Analysenzeigten, dass in niedriger Konzentration nicht genotoxisch wirkt. In einer Studie von Mukhopadhyay et al (2000) konnte kein genotoxischer Effekt bei variablen Mengen an Aspartam festgestellt werden (15).

Diese drei Studien sind ein bisschen relevanter, da es hier eine orale Verabreichung von Aspartam bei Tieren gab. Shephard et al (1993) fanden einen schwachen genotoxischen Effekt für Aspartam, jedoch nicht für die Metaboliten (16).

Aspartam und Krebs

Die Forschung bezüglich des genotoxischen Effekts von Aspartam ist inkosistent. Klar – selbst wenn Aspartam bis zu einem gewissen Grad genotoxisch sein sollte, so würde dies nicht automatisch bedeuten, dass es auch Krebst verursacht. Um das zu überprüfen, müssen wir uns Studien zur Karzogenität näher ansehen – doch da man aus ethischen Gründen keine solchen Studien an Menschen durchführen darf, müssen wir in diesem Fall auf Daten von Tieren zurückgreifen.

Ein Großteil der Studien konnte keine krebsauslösende Wirkung durch Aspartam nachweisen (10). Ein paar Beispiele (siehe hierfür (10)):

  • Mäuse, die extrem hohen Mengen an Aspartam ausgesetzt worden waren (1, 2 und 4g/kg/Tag über einen Zeitraum von 110 Wochen), zeigten keine höhere Krebsrate als Kontrolltiere.
  • Andere Forschungsarbeiten, die mit hohen Dosen hantiert haben (bis zu 6-8g/kg/Tag für 104 Wochen), konnten ebenfalls keinen krebsauslösenden Effekt demonstrieren.
  • In einer 2-Generationen-Studie an Ratten, die mit Aspartam während der Gestations-, Laktations- und Abstillphase in Kontakt kamen, sank das Risiko für Tumore sogar im Vergleich zu den Kontrolltieren.
  • In einer Studie von 1981, die sich auf Gehirntumore konzentrierte, fand man keine Effekte bei Mengen von bis zu 4g/kg/Tag über einen Zeitraum von 104 Tagen.
  • Drei Studien des National Toxicology Program fanden keine karzinogenen Effekte bei Aspartam (12); und das, obwohl die Ernährung bis zu 5% mit Aspartam angereichert wurde – das ist eine äquivalente Menge, die 2.500 Mal so viel entspricht wie der Höchstkonsum von Aspartam in den Vereinigten Staaten.

Aspartam und Krebs: Beobachtungsforschung

Wir können zwar keine klinischen Krebs-Studien am Menschen durchführen, aber wir können uns epidemiologische Forschungsergebnisse ansehen, um zu überprüfen, ob sich diese im Einklang mit den Tierdaten befinden. Eine Reihe solcher Studien wurden durchgeführt, allerdings konnte man darin keinen Zusammenhang zwischen Aspartam und Krebs finden. Gurney et al (1997) fand beispielsweise keine Korrelation zwischen dem Aspartamverzehr und dem Hirntumor-Risiko bei Kindern (6). In einer anderen Untersuchung fand man heraus, dass der Verkauf von Aspartam in Frankreich nicht mit einer erhöhten Anzahl von Gehirntumoren korreliert (17).

Forschungsarbeiten des National Cancer Institutes (NCI) fanden keine Beziehung zwischen Aspartam-haltigen Getränken und Leukämie, Lymphomen oder Hirntumoren (9). Studien aus Italien konnten ebenfalls keinen Zusammenhang zwischen dem Aspartamverzehr und Krebs idenfizifizieren (5); Folgeuntersuchungen bestätigten das Ergebnis (4).

Eine argentinische Studie konnte eine Beziehung zwischen der allgemeinen Nutzung künstlicher Süßstoffen (nicht Aspartam im Speziellen) und Tumoren im Harntrakt feststellen (2); diese Untersuchung beinhaltete jedoch nur 197 Patienten und 397 Kontrollpersonen, was schon als verdammt kleine Sample bei epidemiologischen Studien durchgeht und die Ergebnisse fragwürdig macht.

Die berüchtigte Olney Studie

Eine Studie die oft von Aspartam-Kritikern zitiert wird, ist die Untersuchung von Dr. Olney, die 1996 veröffentlicht wurde (Olney et al, 1996). Darin berichtete Olney von einem möglichen Zusammenhang zwischen einer erhöhten Hirntumor-Rate in den Vereinigten Staaten und dem Aspartamverzehr.

Diese Untersuchung basierte auf Daten des National Cancer Institutes (und beinhaltete zu diesem Zeitpunkt nur die Daten von 10% der Bevölkerung). Olney zeigte eine Steigerung von Hirntumoren Mitte der 1980er Jahre auf – ein Zeitraum, der mit der Markteinführung von Aspartam zusammenfällt. Die Olney-Studie weist jedoch einige erhebliche Makel auf.

Der Hauptkritikpunkt ist die Tatsache, dass dieses Paper auf einem typischen post hoc, ergo propter hoc Denkfehler basiert („danach, also deswegen“). Olney nahm einfach an, dass – weil die Hirntumor-Rate nach der Einführung von Aspartam anstieg – Aspartam dafür verantwortlich sein musste. Aber nur weil Event B nach Event A stattfindet, heißt es nicht automatisch, dass A für B verantwortlich ist.

Wenn ein Fußballspieler am Morgen vor einem Spiel Cornflakes isst und dann an diesem Tag ein Tor schießt, heißt es dann dass die Cornflakes für den erfolgreichen Torschuss verantwortlich waren? Nein, natürlich nicht.

In Wahrheit ist es sogar so, dass in der Zeit vor dem Anstieg der Hirntumor-Rate zahlreiche Ereignisse stattgefunden haben, z.B. hat man mehr importierte Autos verkauft, der Durchschnittswert des Dow Jones ist angestiegen, die Anzahl der durchgeführten Telefonanrufe ist gestiegen, die Anzahl verkaufter Videorekorder (VCRs) ist gestiegen, es wurden mehr Grußkarten versendet … also vielleicht hat die gestiegene Anzahl versendeter Grußkarten das Risiko für Hirntumore erhöht…?

Die Wahrheit über Aspartam

Die Hirntumor-Rate stieg seit der Einführung von Video- & Kassettenrekordern rapide an … ob diese Geräte dafür verantwortlich sind? Olney würde sagen: Ja!

Die Wahrheit über Aspartam

Das ist aber nicht das einzige Problem mit der Olney Studie, denn der Autor hat den Zeitraum für Hirntumore nur auf die Jahre 1975 bis 1992 beschränkt. Wenn man aber alle Daten berücksichtigt (1973 – 1992) kommt man zu einem anderen Endresultat: Die Rate der Hirntumore stieg 1973 an (also vor der Markteinführung von Aspartam) und stabilisierte sich Mitte der 1980er Jahre.

Die Wahrheit über Aspartam

Der Anstieg der Hirntumor-Rate in 1973 resultierte höchstwahrscheinlich durch die Verbesserung der Technologie zum Auffinden von Hirntumoren sowie damit verbundener diagnostischer Methoden. Die Prevalenz von Hirntumoren ist also gar nicht angestiegen – wir sind nur besser darin geworden sie zu finden.

Olney hat also gezielt die Daten manipuliert, um einen dramatisierten Graphen mit einer erhöhten Rate für Hirntumore zu fabrizieren. Dies tat er, indem er den Beginn der Skala bei der vertikalen Achse nahe an den Datenpunkten setzte, anstatt die Skala bei Null beginnen zu lassen. Dies „dehnt“ und übertreibt die Hirntumor-Kurve.

Tatsache ist, dass die Olney Studie den Zusammenhang zwischen Aspartamverzehr und Hirnkrebs nicht unterstützt. Es gab weder eine quantitative noch eine qualitative Beziehung zwischen Aspartampräsenz und Hirntumor-Rate. In der Realität zeichnet sich ein ganz anderes Bild, denn die Rate für Hirntumore ging sogar runter, nachdem Aspartam in den Markt eingeführt wurde. Zudem fand die Steigerung für Hirntumore hauptsächlich in älteren Menschen statt – eine Bevölkerungsgruppe, die einen niedrigeren Aspartamverzehr aufweist, als jüngere Gruppen.

Das Paper von Olney zog eine ganze Reihe an Kritik nach sich – und das aus einem guten Grund. Zu den Kritikern der Studie gehören einige sehr scharfe und extrem intelligente Menschen, darunter:

Dr. Paul Levy, Professor and Director, Division of Epidemiology and Biostatistics, University of Illinois Chicago:

„Die präsentierten Zahlen der Autoren verzerrt die Inzidenzkurve nicht nur auf übertriebene Art und Weise … sie liefert auch keine statistische Rechtfertigung für die Behauptung, dass es sich um einen „biphasischen“ Event handelt, der eine Veränderung irgendwo zwischen 1984 und 1985 rechtfertigt.“ – (18)

Dr. Dimitrios Trichopoulos, Director of Harvard Center for Cancer Prevention und Professor of Epidemiology:

„Es gibt eindeutig keine Veränderung nach 1984 in der langen Frist (seit 1974) beim Trend in der Inzidenz von Hirntumoren im Allgemeinen.“(19)

Dr. Philip Lavin, Clinical Associate Professor of Surgery (Biostatistics), Harvard Medical School:

„Die Steigerung der Inzidenz von Hirntumoren begann weit vor der Markteinführung von Aspartam […]. Das Paper von Olney et al. demonstriert keinen Zusammenhang zwischen Aspartam und der Hirntumor-Inzidenz. […] Es ist wissenschaftlich nicht angebracht Aspartam aus all den Möglichkeiten als Ursache zu deklarieren, da bisher nicht gezeigt wurde, dass Aspartam ein Karzinogen ist. Olney et al. haben keine neuen Daten präsentiert, welche Aspartam und Hirntumore oder eine andere Krankheit in Verbindung bringt. Ihre Behauptung wird die Bevölkerung ohne eine analytische Begründung verängstigen.“ (20)

Dr. Adalbert Koestner, Chairman and Professor Emeritus, Ohio State University:

Da gibt es nichts hinsichtlich der Distribution von Hirntumoren, was einen Zusammenhang zwischen dem Aspartamverzehr und Hirntumoren rechtfertigt […]. Aspartam darf deswegen nicht als Neurokarzinogen angesehen werden.“(21)

Dr. Brian Meldrum, Professor of Experimental Neurology, Institute of Psychiatry, University of London:

„[…] es gibt einfach keinen plausiblen Mechanismus über den Aspartam karzinogen wirkt. Es wird im Magen-Darm-Trakt zu Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol zerlegt. Diese Stoffe finden wir in unserer täglichen Ernährung […].“(22).

Quellen & Referenzen zum 2. Teil

(1) Alsuhaibani, ES. (2010): In vivo cytogenetic studies on aspartame. In: Comp Funct Genomics. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2905693/.

(2) Andreatta, MM., et al. (2008): Artificial sweetener consumption and urinary tract tumors in Cordoba, Argentina. In: Prev Med. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18495230.

(3) Bandyopadhyay, A., et al. (2008): Genotoxicity testing of low calorie sweeteners: aspartame, acesulfame-K, and saccharin. In: Drug Chem Toxicol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18850355.

(4) Bosetti, C., et al. (2009): Artificial sweeteners and the risk of gastric, pancreatic, and endometrial cancers in Italy. In: Cancer Epidemiol Biomarkers Prev. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19661082.

(5) Gallus, S., et al. (2007): Artificial sweeteners and cancer risk in a network of case-control studies. In: Ann Oncol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17043096.

(6) Gurney, JG., et al. (1997): Aspartame consumption in relation to childhood brain tumor risk: results from a case-control study. In: J Natl Cancer Inst. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9230890.

(7) Koestner, A. (1997): Increasing brain tumor rates: is there a link to aspartame? In: J Neuropathol Exp Neurol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8990135.

(8) Levy, PS. / Hedeker, D. (1996): Statistical and epidemiological treatment of the SEER incidence data.  In: J Neuropathol Exp Neurol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8957453.

(9) Lim, U., et al. (2006): Consumption of aspartame-containing beverages and incidence of hematopoietic and brain malignancies. In: Cancer Epidemiol Biomarkers Prev. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16985027.

(10) Magnuson, BA., et al.  (2007): Aspartame: a safety evaluation based on current use levels, regulations, and toxicological and epidemiological studies. In: Crit Rev Toxicol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17828671.

(11) Molinary, SV. (1984): Preclinical studies of aspartame in non-primate animals.  In:  Stegink, L.D., Tiler L.S. Jr., editors.  Aspartame, Physiology and Biochemistry.  New York, NY, USA: Marcel Dekker; 1984.  S.289-306. URL: http://books.google.com/books?id=yTH1iI9ybl4C&printsec=frontcover&dq=Aspartame,+Physiology+and+Biochemistry&source=bl&ots=ShSsEyya5w&sig=7HNxLa3ablBgDqhBMXmrHOkeAwE&hl=en&ei=pxk7Tdq6B5P4sAOMkvihAw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CCEQ6AEwAQ#v=onepage&q&f=false.

(12) National Toxicology Program (2005): NTP report on the toxicology studies of aspartame (CAS No. 22839-47-0) in genetically modified (FVB Tg.AC hemizygous) and B6.129-Cdkn2atm1Rdp (N2) deficient mice and carcinogenicity studies of aspartame in genetically modified [B6.129-Trp53tm1Brd (N5) haploinsufficient] mice (feed studies). In:  Natl Toxicol Program Genet Modif Model Rep.  URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18685711.

(13) Olney, JW., et al. (1996): Increasing brain tumor rates: is there a link to aspartame? In: J Neuropathol Exp Neurol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8939194.

(14) Rencuozogullari, E., et al. (2004):  Genotoxicity of aspartame.  In: Drug Chem Toxicol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15478947.

(15) Mukhopadhyay, M. / Mukheree, A. / Chakrabarti, J. (2000): In vivo cytogenetic studies on blends of aspartame and acesulfame-K. In: Food Chem Toxicol. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10685017.

(16) Shephard, SE. / Wakabayashi, K. / Nagao, M. (1993): Mutagenic activity of peptides and the artificial sweetener aspartame after nitrosation. In: Food Chem Toxicol. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8505016.

(17) Europäische Kommission: Scientific Commitees. URL: https://web.archive.org/web/20160118030404/http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/committees/scientific/index_en.htm.

(18) Levy, PS. / Hedeker, D. (1996): Statistical and epidemiological treatment of the SEER incidence data. In: J Neuropathol Exp Neurol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8957453.

(19) Trichopoulos, D.: Statement of Dimitrios Trichopoulos. URL: https://web.archive.org/web/20050329011110/http://www.encolombia.com/aspartamo6-11.htm.

(20) Lavin, PT.: Statement of Philipp Lavin. URL: https://web.archive.org/web/20050329152420/http://www.encolombia.com/aspartamo6-9.htm.

(21) Koestner, A. (1997): „Increasing brain tumor rates: is there a link to aspartame?“. In: J Neuropathol Exp Neurol. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8990135.

(22) Meldrum, B.: Statement of Brian Meldrum. URL: https://web.archive.org/web/20070911085649/http://encolombia.com/aspartamo6-5.htm.

Teil 3 | Wirkt Aspartam wirklich karzinogen? Die Soffritti Studien

2005 hast du vielleicht einige von diesen Headlines in der Presse gelesen:

All diesen Trubel hatten wir dieser Studie zu verdanken (1). Morando Soffritti und seine Kollegen vom Ramazzini Institute veröffentlichten eine Studie, die angeblich aufzeigte, dass Aspartam zu Entstehung von Tumoren in Ratten beiträgt. Diese Studie erhielt eine ganze Menge an medialer Aufmerksamkeit.

Unglücklicherweise liefern die Medien oftmals eine schlechte Arbeit ab, wenn es darum geht über wissenschaftliche Forschung zu berichten, wobei oftmals dem Sensationalismus der Vorzug gegenüber objektiven Fakten gegeben wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Medien oftmals ein sehr schlechtes Verständnis der Wissenschaft haben – und das hilft in so einem Fall nicht besonders viel weiter.

Der Medienhype zu Soffrittis Forschung hat die Wahrheit dahinter in Wolken gehüllt, denn diese Arbeiten sind überaus makelhaft und verdächtig.

Soffrittis Mängel

Das erste Problem bei dieser Studie aus dem Jahr 2005 ist die Tatsache, dass es in einem Journal (The European Journal of Oncology) abgedruckt wurde, deren Besitzer das Ramazzini Institute selbst ist. Soffritti ist Senior Member des Instituts.

Daraus folgt, dass es keine Unabhängigkeit zwischen den Autoren, der Organisation und dem Journal, welches diese Studie veröffentlicht hat, gab.

Keine MedLine Indexierung

Die Studie wurde auch nicht bei MedLine indexiert, weil sie nicht die Voraussetzungen erfüllte, welche ein intensives und unvoreingenommenes Review erforderlich macht.

Zugegeben, diese Probleme können nicht als berechtigte Gründe gesehen werden, um eine Studie komplett zu verwerfen, doch dies ist nur der Anfang einer ganzen Myriade an Problemen, welche mit den Soffritti Studien einhergehen.

Fehlende Einhaltung der NTP Richtlinien

Ein offenkundiges Problem war das Design und die Durchführung der Studie, bei der man nicht die Richtlinien befolgt hat, die durch das National Toxicology Program (NTP) vorgegeben werden. Das NTP liefert ein distinktes Set an Richtlinien darüber, wie eine Substanz, die Krebs verursacht, bewertet werden soll [2]; Soffrittis Forschung kam nicht einmal ansatzweise in die Nähe dieser Richtlinien.

Die NTP Richtlinien befinden sich darüber hinaus auf einer Linie mit international etablierten Protokollen für Tierstudien, in denen es um Krebs geht. Die generelle Empfehlung sieht vor, dass eine Studie 104 Wochen mit 50 Tieren pro Geschlecht in einer Gruppe durchgeführt wird. Soffritti führt die Untersuchung jedoch so lange fort, bis alle Tiere irgendwann gestorben waren (natürlicher Tod). Für die meisten Krebsforscher gilt das als inakzeptabel.

Ratten entwickeln, so wie auch Menschen, im Alter eine Vielzahl an Krebsarten. Sofern du erlaubst, dass eine Studie solange fortgesetzt wird, bis alle Tiere eines spontanen Todes gestorben sind, so kannst du nicht feststellen, ob sie infolge der Behandlung (des „Treatments“) oder infolge des Alters gestorben sind, der zur Tumorbildung beitrug. Tatsächlich ist es sogar so, dass die Aspartam-Ratten in Soffrittis Studie länger lebten, obwohl sie mehr Tumore aufwiesen!

Statistische Unzulänglichkeiten

Ein weiteres Problem bestand darin, dass die beteiligten Forscher die Tumor-Ergebnisse der Analyse auf unangemessene Art und Weise kombiniert haben. Oder anders formuliert: Sie kombinierten das Auftreten mehrerer Krebszelltypen (z.B. Lungenkrebs und Gehirnkrebs). Das ist in etwa so, als würde man Äpfel mit Birnen mischen – was vor allem zu statistischen Problemen führt. Außerdem haben die Wissenschaftler keine Informationen über die Anzahl der Tumore pro Tier geliefert; sie haben nur die Gesamtanzahl der Tumore pro Gruppe aufgeführt.

Durch die Nutzung der Gesamtanzahl der Tumore pro Gruppe – anstatt einer Angabe pro Tier – kann dazu beitragen, dass dies die Tumorstatistik künstlich aufbläht.

Sofern eine Substanz krebsverursachend wirkt, würde man einen dosis-abhängigen Effekt erwarten (z.B. je mehr Aspartam verabreicht wird, desto höher die Krebsrate). Dies wurde in dieser Studie jedoch nicht beobachtet. In Wahrheit fiel die Tumorrate für die weiblichen Tiere, die mit Aspartam behandelt wurden, ähnlich aus, wie die Tumorrate, die historisch gesehen in Kontrolltieren beobachtet wurde.

Fehlende Transparenz

Ein weiteres kritisches Problem ist die Tatsache, dass das Ramazzini Institute es nicht zugelassen hat, dass außenstehende Pathologisten das Gewebe, in dem die Krebstumore gefunden wurden, analysieren durften. Stattdessen durften sie nur einen Blick auf 70 Tumor-Slides (in einer Präsentation) werfen, obwohl über 9.000 Slides erstellt worden waren! Dies entspricht nicht nur nicht dem Standardprozedere, sondern wirkt auch sehr verdächtig, wodurch man die Validität der Daten in Frage stellen kann.

Widerspruch zur aktuellen Datenlage

Wir haben es hier aber nicht nur mit Makeln im Studiendesign zu tun. Soffrittis Schlussfolgerungen stehen im direkten Konflikt zu 4 kürzlich veröffentlichten Krebs-Studien an Tieren sowie einigen Bewertungen, die vom NTP durchgeführt wurden. Die Resultate widersprachen außerdem U.S. und EU Krebs Inzidenzdaten, die seit der Zulassung von Aspartam und dessen breitflächiger Nutzung verfügbar waren.

Der Konsum von Aspartam erhöhte sich seit der Einführung, von 1980 bis 1995, dramatisch – wobei es einen weiteren Sprung zwischen 1995 und 2002 gab. Die Krebsrate für z.B. Hodgkins Lymphome und Leukämie sind in der Zeit von 1973 bis 2002 leicht gesunken. Extensive Daten aus der Zeit nach der Einführung lassen keine Verbindung zwischen Aspartamverzehr und Krebs aufkommen.

Etliche wissenschaftliche Organisation haben Soffrittis Studie auseinandergenommen:

UK Commitee on Carcinogenicity of Chemicals in Food, Consumer Products, and Environment:

„Members considered that it was implausible that there should be only a small increase in tumor incidence over such a wide range of doses. They also commented that there may be a reasonable explanation for the differing historical control figures but that the low incidence in the female control group compared to all other groups cast doubt on the study.  Members were critical of the study design in that rats were allowed to live until a natural death.  It was noted that the statistical approach used, although survival-related, did not fully adjust for age-related effects…Overall members concluded that, in view of the problems in the design of the study and some concerns about the microbiological status of the colony, it was not possible to draw conclusions about the potential carcinogenicity of aspartame from the results.“(3)

European Food Safety Authority:

„After its evaluation the Panel considers that the study has flaws which bring into question the validity of the findings, as interpreted by the European Ramazzini Foundation. In particular, the high background incidence of chronic inflammatory changes in the lungs and other vital organs and tissues and the uncertainty about the correctness of the diagnoses of some tumour types were major confounding factors in the interpretation of the findings of the study.“(4)

The Food and Drug Administration (FDA):

„Pathological changes were incidental and appeared spontaneously in the study animals, and none of the histopathological changes reported appear to be related to treatment with aspartame…Based on the available data, we have identified significant shortcomings in the design, conduct, reporting, and interpretation of this study. FDA finds that the reliability and interpretation of the study outcome is compromised by these shortcomings and uncontrolled variables, such as the presence of infection in the test animals.“  It should be noted that the FDA repeatedly requested additional information on the study from the Ramazzini Institute, including pathology slides, and these requests were never honored.“(5)

Noch mehr von Soffrittis Fehlern aufgezeigt

Die geäußerte Kritik hielt Soffritti nicht davon ab noch mehr makelbehaftete Forschung zu veröffentlichen. 2007 publizierte die Gruppe eine Studie, die angeblich aufzeigte, dass Aspartam Krebs verursacht, wenn es an Ratten ab dem 12. Tag des fötalen Lebens bis zu ihrem Tode verabreicht wird.

Diese Studie folgte einem ähnlichen Design wie die Erste und wies damit eine Vielzahl derselben Makel auf, darunter:

  • Unangebrachte Kombination von Lymphomen und Leukämien
  • Eine abnormal niedrige Tumorrate in männlichen Tieren
  • Eine abnormal niedrige Brustkrebsrate in weiblichen Tieren
  • Der Effekt wurde primär bei einer Dosierung von 100mg pro kg beobachtet (doppelte Menge der zulässigen Höchstmenge (ADI-Wert))

Wenn du außerdem einen Blick auf die Sterblichkeitsrate wirfst, stellst du fest, dass es keinen Unterschied zwischen den Gruppen gegeben hat:

Die Wahrheit über Aspartam: Dein ultimativer (wissenschaftlicher) Guide

Sterblichkeitsrate zwischen  Aspartam- und Kontrolltieren in Soffrittis Studie. D= männliche Tiere. E= weibliche Tiere; weiße Quadrate = Kontrolltiere,  Dreiecke & Diamanten  = 440 – 2.000 ppm Aspartam. (Bildquelle: Soffritti et al, 2007)

Die EFSA und FDA haben wiederholt angefragt, damit Soffritti die Daten seiner Studie für ein Review einreicht, doch diesem Wunsch wurde bis 2009 nicht nachgekommen. Zudem wurde nur ein Bruchteil der angefragten Daten nachgereicht. Nach einem erneuten Review, wurde die Studie wieder kritisiert:

European Food Safety Authority:

„Evaluation of aggregated malignant tumour incidences as evidence of carcinogenic potential of the test compound can only be performed based on a thorough consideration of all tumour data including onset, and data on non-neoplastic, hyperplastic and preneoplastic lesions but these data were not provided by the authors…The majority of the lymphomas and leukemias observed appeared to have developed in rats suffering from inflammatory changes in the lungs, which is characteristic for chronic respiratory disease…these changes were not considered to be related to the treatment with aspartame.

The increase in incidence of mammary carcinoma is not considered indicative of a carcinogenic potential of aspartame since the incidence of mammary tumours in female rats is rather high and varies considerably between carcinogenicity studies. The Panel also noted that an increased incidence of mammary carcinomas was not reported in the previous ERF study with aspartame which used much higher doses of the compound.“(7)

2010 hat Soffritti eine weitere Studie mit identischer Methodologie veröffentlicht (8) (also mit denselben Makeln). Die EFSA veröffentlichte im Februar des Folgejahres ein Review zu dieser Studie:

European Food Safety Authority:

„In response to a request for technical assistance from the European Commission, EFSA reviewed the Soffritti et al. (2010) publication on a long-term carcinogenicity study in mice exposed to the artificial sweetener aspartame through feed. EFSA scientists concluded that, on the basis of the information available in the publication, the validity of the study and its statistical approach cannot be assessed and its results cannot be interpreted. Regarding the design of the study, EFSA advised that experimental studies carried out over animals’ lifetimes can lead to erroneous conclusions. Older animals for instance are more susceptible to illness and when a carcinogenicity study in mice is extended beyond the recommended 104 weeks, age-related pathological changes (such as spontaneous tumours) can appear which may confound the interpretation of any compound-related effects.

EFSA noted that Swiss mice (used in this study) are known to have a high incidence of spontaneous hepatic and pulmonary tumours and that the increased incidence of these tumours reported in the study fall within the historical control range recorded in this laboratory for these tumours in these mice. Furthermore, these hepatic tumours in mice are not regarded by toxicologists as being relevant for human risk assessment when they are induced by non-genotoxic[4] substances such as aspartame. Overall, EFSA concluded that the findings presented in Soffritti et al. (2010) do not provide sufficient scientific evidence to reconsider the previous evaluations by EFSA on aspartame that concluded on the lack of genotoxicity and carcinogenicity of aspartame.“ – (9)

In der Vergangenheit wurde Soffritti ein Forscher betitelt, der mehr daran interessiert sei Schlagzeilen zu produzieren, welche die Aufmerksamkeit auf sich ziehen sollen, als einer, der nach der wissenschaftlichen Wahrheit zu suchen versucht (10).

Die Behauptung, wonach Aspartam Krebs verursache, gehört zweifellos in diese Kategorie.

Aspartam: Immer noch keine Beweise, dass es Krebs verursacht

Wenn eine Substanz Krebs verursacht, dann muss sich dahinter ein plausibler biologischer Mechanismus verbergen. Wie ich bereits in der ersten und zweiten Sektion dieses Beitrags angemerkt habe, gibt es keinen plausiblen Mechanismus, wenn man die Bestandteile von Aspartam und die Art und Weise wie es im Körper verstoffwechselt wird, näher betrachtet.

Wenn Aspartam karzinogen wäre, dann würdest du in Tierstudien Folgendes beobachten können:

  • Eine erhöhte Anzahl an Tumoren, die über dem Level der spontan auftretenden Turmore liegt
  • Eine Verschiebung zu Gunsten des Auftreten von Tumoren in einem jüngeren Alter
  • Eine dosis-abhängige Beziehung
  • Ein höheres Auftreten von Tumoren nach transplacentalem Kontakt
  • Ein Trend zu Gunsten Anaplasie (Zellen, die nicht in der Lage sind sich zu spezialisierten Zellen zu differenzieren)
  • Eine Präsenz der preneoplastischen Läsion (Gewebsschäden, welche der Tumorentwicklung vorausgehen)
  • Eine Multiplikation der Tumore in individuellen Tieren
  • Genotoxizität, Mutagenität und chromosomale Abweichungen (z.B. einen starken Beweis für DNA-Schäden, die durch Aspartam hervorgerufen werden)

Aspartam erfüllt keine der oben erwähnten Kriterien. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es keinen einzigen Papierschnipsel mit glaubwürdigen Beweisen gibt, dass Aspartam Krebs verursacht. Die „Aspartam Alarmisten“ lösen nichts weiter als Falschalarm aus.

Quellen & Referenzen zum 3. Teil

(1) Soffritti, M., et al. (2005): Aspartame induces lymphomas and leukaemias in rats. In: Eur J Oncol. URL: http://www.wnho.net/aspartame_study_14july2005.pdf.

(2) NTP: Descriptions of NTP Study Types. URL: http://ntp.niehs.nih.gov/?objectid=72015D9F-BDB7-CEBA-F4EB4F9BF507820C.

(3) UK Commitee on Carcinogenicity of Chemicals in Food, Consumer Products, and Environment. URL: https://web.archive.org/web/20060513074449/http://www.advisorybodies.doh.gov.uk/pdfs/wpmin020306.pdf.

(4) EFSA: Opinion of the Scientific Panel on food additives, flavourings, processing aids and materials in contact with food (AFC) related to a new long-term carcinogenicity study on aspartame. URL: http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/356.htm.

(5) Heller, L. (2007): FDA reviews Italian aspartam study. In: Foodnavigator-usa.com. URL: http://www.foodnavigator-usa.com/Science-Nutrition/FDA-reviews-Italian-aspartame-study.

(6) Soffritti, M., et al. (2007): Life-span exposure to low doses of aspartame beginning during prenatal life increases cancer effects in rats. In: Environ Health Perspect. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17805418.

(7) EFSA: Updated opinion on a request from the European Commission related to the 2nd ERF carcinogenicity study on aspartame, taking into consideration study data submitted by the Ramazzini Foundation in February 2009. URL: http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/1015.htm.

(8) Soffritti, M., et al. (2010): Aspartame administered in feed, beginning prenatally through life span, induces cancers of the liver and lung in male Swiss mice. In: Am J Ind Med. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20886530.

(9) EFSA: EFSA reviews two publications on the safety of artificial sweeteners. URL: http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/ans110228.

(10) MNT. (2007): Overwhelming Scientific Evidence Confirms Aspartame’s Safety. URL: http://www.medicalnewstoday.com/releases/76203.php.

Teil 4 | Gibt es eine große Aspartam Verschwörung?

In der vorangegangenen Artikel-Sektionen habe ich dir über die fadenscheinigen Forschungsarbeiten von Morando Soffritti berichtet, der angeblich einen Zusammenhang zwischen Aspartam und Krebs gefunden haben wollte. Anti-Aspartam Gegner haben sich bei ihrer Argumentation sehr stark auf diese Studien gestützt.

Diese Gruppierungen bedienen sich aber nicht nur derartiger Forschung, um ein dunkles Bild von Aspartam in der Bevölkerung zu zeichnen … sie greifen auch auf Täuschung zurück.

Waltons List

Dr. Robert Wilson präsentierte seine eigene Forschung im Web (kein Journal mit Kreuzgutachten („peer review“), in der behauptet wird, dass man über 166 Studien zu Aspartam analysiert hat, die über ein Kreuzgutachten verfügen (1).

Exkurs: Das Kreuzgutachten („Peer Review“)

Das Kreuzgutachten ist eine Praxis aus der Wissenschaft zur Qualitätssicherung von wissenschaftlichen Arbeiten, bei der unabhängige Gutachter (üblicherweise aus dem gleichen Fachgebiet wie die Autoren) die Studien auf Fehler im Design und bei der Interpretation der Ergebnisse prüfen.

Hierbei wird ermittelt, ob sich die Arbeit zur Publikation überhaupt eignet. Studien die absichtlich kein Peer-Review durchlaufen, sind daher stets intensiv zu prüfen, zu evaluieren und kritisch zu hinterfragen.

Laut Walton wurden 74 dieser Studien aus der Industrie finanziert und sie alle (100%) zeigten keine adverse Wirkung infolge von Aspartam. Weiterhin wurde behauptet, dass 92 dieser „Studien“ unabhängig finanziert wurden und dass 85 von ihnen (also 92%) problematische Ergebnisse bei Aspartam aufzeigten.

Ich habe den Begriff „Studien“ in Klammern gesetzt, weil eine nähere Betrachtung zu Tage bringt, dass die meisten dieser 85 „Studien“ entweder gar keine Studien sind oder Walton’s Annahmen gar nicht unterstützen.

Von diesen 85 unabhängigen „Studien“:

  • Verwendete eine kein Aspartam, sondern missbräuchliche Mengen von Glutaminsäure in jungen Mäusen.
  • Waren 16 Briefe, die an den Editor adressiert waren.
  • Haben 5 von ihnen keinen adversen Effekt durch die orale Zufuhr von Aspartam gefunden.
  • Verwendete eine kein Aspartam, sondern missbräuchliche Mengen von MSG (Mononatriumglutamat).
  • Existiere eine Studie anscheinend gar nicht.
  • In einer dieser Untersuchungen handelte es sich um ein Review über andere Studien, welche missbräuchliche Dosierungen verwendeten.
  • Handelte es sich bei 9 um Reviews oder einfache „Meinungs“-Paper.
  • Verwendeten 7 eine missbräuchliche Menge an Aspartam.
  • Handelte es sich bei 5 um Fallbeispiele (Case Studies).
  • Handelte es sich bei 4 um in Vitro Studien mit hoher Dosierung, die nicht korrekt abbildeten, wie Aspartam im Körper verstoffwechselt wird.
  • Bezogen sich 2 nicht auf die Aspartam-Sicherheit.
  • Handelte es sich bei einer um eine Verbraucherbeschwerde und nicht um eine kontrollierte Studie.
  • Verwendeten 3 überhaupt kein Aspartam.
  • Handelte es sich bei 12 von ihnen um Kapitel aus Büchern.
  • Handelte es sich bei 2 von ihnen um Wiederholungen von bereits weiter oben erwähnten Papern.
  • Stellten 2 lediglich Hypothesen auf (keine Studien).
  • War eine lediglich eine Umfrage.
  • Handelte es sich bei einer um eine unglaublich schlecht designte, epidemiologische und mittlerweile widerlegte Studie.
  • Handelte es sich bei einer um eine mittlerweile widerlegte Studie mit Formaldehyd Addukten (2).

Unglücklicherweise nehmen sich die meisten Menschen nicht die Zeit, um die gelieferten Quellen zu überprüfen. Stattdessen verlässt man sich einfach auf das Wort des Autors. Carb Sane hat auf ähnliche Probleme hingewiesen, die z.B. Gary Taube’s Forschung betreffen (8), wo die Quellenangaben in der Realität nicht die Behauptungen, die angestellt wurden, stützten.

Die Quintessenz des Ganzen ist Folgendes: Nur weil etwas mit vielen Quellen belegt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass diese Quellen die Behauptungen des Autors unterstützen. Du musst erst tief graben, um wirklich zu erfahren, was an der Sache dran ist.

Zusätzlich dazu hat Walton mal eben so eine wichtige Publikation der MIT Group ausgelassen, die keine schädlichen Effekte durch Aspartam bestätigte (6). Diese Studie wurde in einer Kooperation mit der Nutrasweet Company und dem Center for Brain Science finanziert. Handelt es sich jetzt also um eine Studie, die von der Industrie gesponsort wurde oder nicht?

Manchmal sind die Dinge eben nicht so trennscharf, wie man es gerne hätte.

Von der Industrie finanzierte Forschung: Handelt es sich hierbei wirklich um ein Problem?

Waltons fadenscheinige „Forschung“ wurde verwendet, um eine allgemein gehaltene Richtung der Anti-Aspartam Gruppierungen zu unterstützen: Das all die Forschung, welche die Sicherheit von Aspartam belegt, in Wahrheit von der Industrie finanziert wird und daher nicht nur verzerrt, sondern auch unglaubwürdig sei.

Ist das tatsächlich der Fall? Hier ist der Kopf eines Artikels einer Studie zur Supplementation von Glutamin hinsichtlich Immunfunktion, die ich 2004 veröffentlicht habe:

Die Wahrheit über Aspartam: Dein ultimativer (wissenschaftlicher) Guide

Meine damalige Studie zu Glutamin kam zu gemischten Ergebnissen. (Bildquelle: Krieger et al, 2004)

Und hier ist der Abschnitt, der aufzeigt, von dem die Studie finanziert wurde:

Die Wahrheit über Aspartam: Dein ultimativer (wissenschaftlicher) Guide

Wer hat Geldmittel für diese Studie zur Verfügung gestellt? (Bildquelle: Krieger et al, 2004)

Wie du daraus entnehmen kannst, wurde meine Untersuchung teilweise von EAS (Experiental and Applied Sciences) finanziert. Wer EAS nicht kennt: Es handelt sich um eine Supplementfirma. Zu dieser Zeit verkaufte EAS auch ein Glutamin-Supplement.

Führt dies dazu, dass meine Studie verzerrt ist? EAS lieferte die Geldmittel, war aber ansonsten nicht in der Untersuchung beteiligt. Sie haben keine Datenerhebung durchgeführt, keine Analyse und auch keine Zusammenfassung der Ergebnisse. Sie haben auch nicht darüber entschieden, ob die Studie veröffentlicht wird oder nicht.

Unsere Ergebnisse waren gemischt: Wir fanden heraus, dass Glutamin eine Wirkung auf eine der Variablen hat, aber nicht auf andere – und genau das haben wir veröffentlicht. Man hat uns weder Druck gemacht, noch hat man versucht uns zu beeinflussen, um Glutamin in ein positives Licht zu rücken.

Tatsache ist, dass eine Studienfinanzierung nicht bedeutet, dass die Industrie bei der Datensammlung, Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse beteiligt ist. Viele Studien über Aspartam wurden, obwohl sie von der Industrie finanziert wurden, an Universitäten durchgeführt und in Journalen mit Kreuzgutachten veröffentlicht. Wenn diese Arbeit nicht repliziert werden kann oder sich beim Peer Review herausstellt, dass erhebliche Mängel existieren, verliert der Autor der Untersuchung an Reputation und kann dazu gezwungen werden das Verfahren zu wiederholen.

Ich will an dieser Stelle nicht behaupten, dass der Peer Review Prozess perfekt ist und es ist in der Tat so, dass eine ganze Menge „schlechter Wissenschaft“ publiziert wird, während gute Forschungsarbeiten darum kämpfen müssen, um veröffentlicht zu werden – doch worum es hier geht, ist die Tatsache dass eine Finanzierung durch die Industrie kein Grund in und an sich ist, um die Arbeit als unglaubwürdig hinzustellen.

Genauso gut sollte man eine Studie, die nicht von der Industrie finanziert wurde, automatisch als glaubwürdig einstufen. Nicht-industrielle Forschung kann ebenso über Konflikte verfügen – z.B. wenn es darum geht neue Geldmittel zu bekommen, um Bücher oder Artikel zu schreiben und diese gewinnbringend zu verkaufen oder einfach nur um mehr Patienten auf sich aufmerksam zu machen und so sein persönliches Einkommen zu steigern oder Ansehen zu bekommen.

Wie ich bereits erwähnt habe: Robert Walton wurde nicht von der Industrie finanziert, doch seine Arbeiten sind trotzdem fadenscheinig. Dr. Joseph Mercola, ein weiterer – angeblich „unvoreingenommener“ – Aspartam-Kritiker, verfügt über eine ganze Webseite und Newsletter (9), in denen er seine Supplemente und andere Produkte an den Mann bringt, die wenig oder gar keine wissenschaftliche Grundlage besitzen; Mercola wurde in der Vergangenheit bereits von der FDA verwarnt, weil er unrechtmäßige Behauptungen zu seinen Produkten aufgestellt hat (10).

Wir müssen uns daran erinnern, dass eine Finanzierung durch die Industrie bei Lebensmittelzusätzen (wie z.B. Aspartam) gesetzlich vorgeschrieben ist. Es obliegt demjenigen, der den Lebensmittelzusatz in seinen Produkten verwenden möchte, zu beweisen, dass dieser Zusatz nicht schädlich ist. Um eine Zutat zugelassen zu bekommen, ist das Unternehmen dazu verpflichtet für die Forschung zu zahlen. Es wäre auch sehr unfair, wenn man stattdessen Steuergelder verwendet, die durch den Steuerzahler aufgebracht werden.

Und noch einmal: Ich behaupte an dieser Stelle nicht, dass Studien, die von der Industrie finanziert sind, niemals verzerrte Ergebnisse abbilden; es gibt beispielsweise Beweise, dass Forschung, die von Pharmaunternehmen finanziert wird, mit höherer Wahrscheinlichkeit positivere Ergebnisse liefert, als Studien, die nicht von Pharmaunternehmen finanziert werden (4). Oftmals ist die Qualität von Industrie-finanzierten Studien jedoch auch besser (4).

Wann immer du also auf wissenschaftliche Forschungsarbeiten schaust, solltest du auch einen Blick auf die Qualität der Studie werfen und nicht nur darauf, wer sie finanziert hat. Wenn ich die Wahl hätte zwischen einer gut-designten Studie, die von der Industrie finanziert wird und einer schlecht-designten Studie, die nicht von der Industrie finanziert wird, dann würde ich mit Sicherheit die erste Option wählen.

Statistische Täuschung

Anti-Aspartam Gruppierungen geben oft an, dass Beschwerden über Aspartam rund 80-85% aller Lebensmittelbeschwerden ausmachen, die bei der FDA eingehen (11). Das ist falsch. Von 1984 -1988 erhielt das Center for Food Safety and Applied Nutrition genau 3.762 Verbraucherbeschwerden zu Aspartam (12). Dennoch trinken in den Vereinigten Staaten 100 Millionen Menschen Getränke, die mit Aspartam gesüßt sind, insofern fällt die Zahl der Beschwerden relativ klein aus.

Tatsächlich ist es sogar so, dass – aus einem statistischen Standpunkt aus – Beschwerden sogar unvermeidbar sind, wenn es eine solch hohe Zahl an Konsumenten gibt. Diese Beschwerden stellen keine nachgewiesenen adversen Reaktionen dar und die genauere Analyse dieser Daten konnte keinen Zusammenhang zwischen Aspartamkonsum und eingegangenen Beschwerden finden (7).

Der Wolf lügt

Eine oft gehörte Behauptung, die von Anti-Aspartam Gruppierungen vorgebracht wird, ist, dass Aspartam eine der Ursachen für multiple Sklerose (MS) oder Lupus ist (13). Ihre Begründung? Sie geben an, dass Lupus und MS insbesondere in jenen Personengruppen vorkommen, die Diät Cola bzw. Pepsi trinken. Es werden allerdings keine statistischen Beweise für so eine Behauptung geliefert.

Berichte über die Aspartamaufnahme in Patienten, die später MS oder Lupus erleiden, sind kein Beweis dafür, dass Aspartam dafür verantwortlich zu machen ist (nicht mehr, als jemand, der morgens Cornflakes isst und nachmittags ein Tor beim Fußball schießt, behaupten kann, dass die Cornflakes zu dem Tor geführt haben); und wer etwas anderes behauptet, der macht sich des post hoc ergo propter hoc Denkfehlers schuldig („Weil es danach auftrat, ist es die Ursache“).

Worauf ich hinaus möchte ist Folgendes: Es gibt keine seriösen Beweise dazu, dass Aspartam zu MS oder Lupus beiträgt. 1999 widersprach die Multiple Sclerosis Foundation den Gerüchten um Aspartam (14); Dr. David Squillacote, Senior Medical Advisor der Multiple Sclerosis Foundation, beschrieb die Behauptungen als „höchst inakkurat und skandalös desinformierend“ (15).

Die Lupus Foundation of America gibt an, dass es „keine spezifischen Beweise für eine Beziehung zwischen Aspartam und der Ursache oder Verschlimmerung von SLE (Systemic Lupus Erythmatosus) gibt“  (16).

Roberts Wanderung

Anti-Aspartam Gruppierungen zitieren oftmals die „Arbeiten“ von Dr. H. J. Roberts als Beweis dafür, dass Aspartam gefährlich sei (17). Ich nutze den Begriff „Arbeiten“ weitgefasst, weil Roberts gar kein Wissenschaftler ist, sondern lediglich ein begabter Brief- und Buchautor. Die meisten Zitate sind Briefe an den Editor, wie dieser hier (18).

Wer auf PubMed nach seinen „Arbeiten“ sucht, findet größtenteils nur Briefe an den Editor und Fallberichte, die in Journalen veröffentlicht wurden, die ein geringes Level an wissenschaftlicher Prestige genießen; der Mann hat niemals eigene Forschung bezüglich Aspartam betrieben.

Nancy Markle … oder Betty Martini?

1998 wurde ein Internetbrief von einem Individuum namens „Nancy Markle“ versendet, in dem behauptet wurde, dass Aspartam für eine Myriade an Krankheiten verantwortlich ist. Klar, normalerweise ist es so, dass man derartigen Behauptungen stets mit einer gesunden Prise an Skepsis begegnen sollte, insbesondere dann, wenn ein bestimmtes Produkt für eine Vielzahl an gesundheitlichen Problemen verantwortlich gemacht wird. Dieser Brief wurde als Betrugsmasche und Hoax von diversen Webseiten enttarnt, z.B. von Snopes (18) und TrutOrFiction (19).

Wer hätte es gedacht? Bei „Nancy Markle“ handelt es sich in Wahrheit nicht einmal um eine richtige Person. Es handelt sich um ein einzelnes Individuum mit dem Namen Betty Martini, die mittlerweile zugab diesen Brief im Jahre 1995 verfasst zu haben (18).

Diese Person bezeichnet sich als „Dr. Betty Martini“, aber es handelt sich um keine wirkliche Ärztin. Die Dame hält lediglich einen Ehrendoktortitel in Humanwissenschaften (was ungefähr so viel heißt, als dass es sich hierbei um keinen wirklichen Doktorgrad handelt, der erarbeitet wurde). Sie gibt nicht einmal an woher dieser Titel stammen soll.

Frau Martini hat eine Organisation ins Leben gerufen, die sich „Mission Impossible World Health International“ nennt und die auf unzähligen Webseiten vertreten ist, wo massigweise Anti-Aspartam Literatur zu finden ist.

Aspartam und Verschwörungstheorien

Falls Aspartam zu so vielen Problemen führt, wie es oftmals behauptet wird, lässt sich die Frage stellen, wieso das gesamte medizinische Establishment den Kampf gegen diese Behauptungen aufgenommen hat. Wieso verfügt die Substanz nach 3 Dekaden immer noch über die Erlaubnis von Seiten der FDA? Wieso bezeichnen renommierte Forscher und Ärzte die Anschuldigungen als Angstmacherei? Betty Martini wird dir hierfür die klassische Verschwörungstheorie liefern.

Sie behauptet, dass die Nutrasweet Company ihr vieles Geld dafür ausgegeben haben, um alles und jeden – bis auf einige wenige Kritiker – zu schmieren. Weiterhin behauptet sie, dass es zwischen der Nutrasweet Company, dem medizinischen Establishment und der FDA eine Zusammenarbeit gibt und das jegliche Forschung, die von der NC finanziert wird, unglaubwürdig ist.

In anderen Worten: Sie behauptet, dass es eine tiefgreifende Verschwörung gibt, um Nutrasweet auf dem Markt zu halten.

Unglücklicherweise ignoriert Betty (wie viele andere Verschwörungstheoretiker) ein sehr großes Problem, welches alle Verschwörungstheorien gemeinsam haben – nämlich, dass je größer und komplexer eine Verschwörung ist, desto schwieriger wird es sie aufrechtzuerhalten und geheimzuhalten (und damit auch weiterhin eine „erfolgreiche Verschwörung zu bleiben).

Aspartam und die Ermordnung von J. F. Kennedy

Das Attentat auf J.F. Kennedy zieht viele Verschwörungstheoretiker an, die behaupten, dass es sich nicht um einen verrückten einsamen Schützen (Lee Harvey Oswald) gehandelt hat, der Kennedy ermordet hat, sondern dass es sich stattdessen um eine ausgetüftelte Verschwörung der Regierung, Mafia-Gangster und/oder einer großen Organisation handelt, die ihn ermorden ließen. Und all das wurde so gedreht, dass es am Ende aussieht, als handele es sich um einen Einzeltäter.

Die Ermordung von JFK repräsentiert das perfekte Beispiel (jedoch mathematisch sehr unplausibel) von großen Verschwörungen und wieso sie so unwahrscheinlich sind (sowohl das Attentat, als auch das Halten von Aspartam auf dem Markt).

Nehmen wir einmal an, dass drei Personen sich dazu verschworen haben den Präsidenten zu ermorden. Nehmen wir weiterhin an, dass die Wahrscheinlichkeit, wonach einer der Verschwörer auspackt und die Bombe platzen lässt bei 1 zu 20 liegt (5%). Die Wahrscheinlichkeit, dass er nicht einknickt, liegt also bei 95% oder 0,95. Um nun die Wahrscheinlichkeit zu erhalten, dass keiner der Drei auspackt, müssen wir Folgendes rechnen:

0,95 x 0,95 x 0,95 = 0,857

Das bedeutet: Es gibt eine 86%ige Chance, dass keiner er drei Verschwörer auspackt. Oder in anderen Worten: Es besteht eine Chance von 14%, dass die Verschwörung irgendwann auffliegt.

Jeder der nun mit der JFK Verschwörung vertraut ist, wird an dieser Stelle zugeben, dass eine solche Tat nicht einfach nur von 3 Personen begangen werden kann, sondern dutzenden von Leuten. Jeder, der sich mit den Tatsachen dieses Falles vertraut macht, wird realisieren, dass einfach eine unglaublich hohe Zahl an Beteiligten existieren MUSS (sofern es wirklich eine Verschwörung gibt) – angefangen bei der Planung, bis zur Autokolonne, bis zu Lee Harvey Oswald, bis zu Jack Ruby, bis zu den Personen, die Oswald anheuern usw.

Nehmen wir einfach mal an, dass 20 Personen an der Verschwörung beteiligt sind (was immer noch zu klein für das JFK Attentat gewesen wäre). Jeder von ihnen muss dichthalten, um die Verschwörung nicht der Öffentlichkeit preiszugeben. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verschwörung läge dann bei:

0,95^20 = 0,358

Bei 30 Beteiligten läge die Wahrscheinlichkeit bei:

0,95^30 = 0,215

Mittlerweile wären wir bei einer Wahrscheinlichkeit angelangt, die knapp über 20% liegt, damit die Verschwörung erfolgreich geheimgehalten bleibt – unter der Voraussetzung dass alle Aktionen perfekt ausgeführt wurden. Meistens ist es jedoch so, dass bei einer solchen Geschichte nicht alles nach Plan läuft.

Nehmen wir also weiterhin an, dass es eine 95%ige Wahrscheinlichkeit, dass alles nach Plan läuft. Die Wahrscheinlichkeit, dass 30 Verschwörungsteilnehmer alles perfekt ausführen liegt bei:

0,95^30 = 0,215

Unter der Voraussetzung das niemand redet! Die Wahrscheinlichkeit, dass 30 Personen 30 Verschwörungstaten mit absoluter Perfektion ausführen und nicht reden, lautet:

(0,95^30)^30 = 0,0000000000000000000089

Damit liegt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verschwörung im infinitesimalen Bereich, je weiter die Anzahl der Beteiligten steigt. Basierend auf Statistiken und Wahrscheinlichkeiten alleine erscheint es unglaublich unrealistisch, dass es so etwas wie eine Verschwörung gegeben hat, um JFK zu töten. Oder wie es Gary Summer in seinem Essay „Logic and the Killing of John Kennedy“ ausgedrückt hat:

„Imagine all the things that could have gone wrong in attempting a difficult, dangerous operation such as killing the President of the United States. Considering the idiotic nature of the plan, the slightest mishap, the tiniest unforeseen circumstance, could have brought the operation to ruin.  But nothing went wrong. The killers achieved perfection. And since then they have successfully resisted the urge to talk about it. Various authors have postulated anywhere from a couple dozen conspirators to several hundred. At this writing the assassination took place 40 years ago, yet no conspirator has talked…

Think about it. These mysterious men, many of whom must not have known one another before the lot was hatched, got together, planned and carried out the crime of the ages, in public and on television, then vanished ghostlike into history. Nobody saw them and they didn’t make any mistakes. None of them ever talked. They committed the perfect crime, using the stupidest plan imaginable, and got away with it.“ – (20)

In die gleiche Richtung geht die Theorie einer erfolgreichen Verschwörung, um Nutrasweet am Markt zu halten (was Betty Martini postuliert). Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Die Chancen für so eine Verschwörung stehen bei einer Million zu eins; es wären einfach viel zu viele Leute darin involviert, damit so ein Plan für mittlerweile 3 Jahrzehnte aufrechterhalten werden könnte.

Basierend auf Logik und Wahrscheinlichkeit können wir derartige Verschwörungsmärchen getrost als Fantasien abschreiben.

Irreführende Auflösung

Die Tatsache ist, dass Aspartam-Alarmisten sich in zahlreichen Strategien der Täuschung verstricken, um ein Bild zu malen, in dem Aspartam als Gift dargestellt wird – und dieser Artikel kratzt lediglich an der Oberfläche einer Vielzahl an Problemen, die mit den Statements dieser Anti-Aspartam Gruppierungen einhergehen.

Quellen & Referenzen zum 4. Teil

(1) Walton, RG.: Survey of Aspartame Studies: Correlation of Outcome & Funding Sources. URL: https://web.archive.org/web/20110315041735/http://dorway.com/dorwblog/aspartame-the-bad-news-repost/peer-reviewed-aspartame-studies/.

(2) Trocho, C., et al. (1998): Formaldehyde derived from dietary aspartame binds to tissue components in vivo. In: Life Sci. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9714421.

(3) Krieger, JW., et al.  (2004): Chronic glutamine supplementation increases nasal but not salivary IgA during 9 days of interval training. In: J Appl Physiol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/15107413.

(4) Lexchin, J., et al. (2003): Pharmaceutical industry sponsorship and research outcome and quality: systematic review. In: BMJ. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12775614.

(5) Roberts, HJ. (1997): Aspartame and brain cancer. In: Lancet.  URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9024408.

(6) Spiers, PA., et al. (1998): Aspartame: neuropsychologic and neurophysiologic evaluation of acute and chronic effects. In: Am J Clin Nutr. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9734727.

(7) Tollefson, L. (1988):  Monitoring adverse reactions to food additives in the U.S. Food and Drug Administration. In: Regul Toxicol Pharmacol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3222485.

(8) Carb-Sane Asylum: My Interview with Jimmy Moore. URL: http://carbsanity.blogspot.com/2011/01/my-interview-with-jimmy-moore.html.

(9) Joseph Mercola. URL: http://www.mercola.com/.

(10) Barrett, S. (2011): Dr. Joseph Mercola Ordered to Stop Illegal Claims . In: Quackwatch.com. URL: http://quackwatch.org/11Ind/mercola.html.

(11) Mercola, J.: Aspartame. History of fraud and deception. In: HiddenMysteries.org. URL: http://www.hiddenmysteries.org/health/conspiracy/aspartamefraud.html.

(12) Tschanz, C., et al. (1996): The Clinical Evaluation of a Food Additive: Assessment of Aspartame. CRC Press. URL: http://books.google.com/books?id=7IMLXqANa9IC&pg=PA198&lpg=PA198&dq=the+Center+for+Food+Safety+and+Applied+Nutrition+received+3,762+consumer+complaints+related+to+aspartame&source=bl&ots=S4_UR5qV51&sig=aMsewc71cG3ifp4eIbGMKdmaYJQ&hl=en&ei=J-1OTb_ULZP4sAO10f2UCg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBMQ6AEwAA#v=onepage&q=the%20Center%20for%20Food%20Safety%20and%20Applied%20Nutrition%20received%203%2C762%20consumer%20complaints%20related%20to%20aspartame&f=false.

(13) Garland: What Really Causes Lupus and MS‏. In: AskDrGarland.com. URL: http://www.askdrgarland.com/?p=328.

(14) Whipple Guthrie, E.: Examining the Safety of Aspartame. In: MSFacts.org. URL: https://web.archive.org/web/20100519191004/http://www.msfacts.org/article-details.aspx?articleID=40.

(15) UWYO.edu: Aspartame Scare. URL: http://www.uwyo.edu/cesfoods/Nutrition_Misinfo/aspartame_scare.htm.

(16) Lupus Foundation of America: What causes lupus? URL: http://www.lupus.org/webmodules/webarticlesnet/templates/new_aboutfaq.aspx?articleid=379&zoneid=19.

(17) Doorway.com: Check out these Books By Doctor H. J. Roberts. URL: http://www.dorway.com/sunshine.html.

(18) Mikkelson, D. (2015): Aspartame- Sweet Poison? In: Snopes.com: URL: http://www.snopes.com/medical/toxins/aspartame.asp.

(19) TrutOrFiction: Aspartame, The Ingredient of NutraSweet, is Linked to Increased Reports of Multiple Sclerosis and Lupus-Disputed. URL: http://www.truthorfiction.com/rumors/n/nutrasweet.htm.

(20) MPWHI.: URL: http://www.mpwhi.com/main.htm.

(21) Summer, G. (2002): Logic and the Killing Of John Kennedy. URL: http://jfkassassination.net/parnell/gs1.htm.

Teil 5 | Die neurologischen Auswirungen von Aspartam

Ein Großteil der Beschwerden, die bezüglich Aspartam bei der U.S. Food and Drog Adiminstration (FDA) eingereicht wurden, lässt sich der Kategorie Neurologie und Verhalten zuordnen. Hierbei sollte man stets im Hinterkopf behalten, dass derartige Beschwerden keinen stichhaltigen Beweis dafür darstellen, dass neurologische Auswirkungen existieren, da eine ganze Reihe von Faktoren ausschlaggebend sein könnten.

In so einer Situation ist es ausgesprochen wichtig, dass man sich die dazu existierende Forschung näher ansieht und herausfindet, welche neurologischen Effekte existieren könnten (wenn überhaupt), sofern das Ganze in einer kontrollierten Umgebung studiert wird.

Wieso sollte Aspartam neurologische Auswirkungen haben?

Aspartam-Kritiker weisen darauf hin, dass Aspartam eine Phenylalaninquelle ist. Phenylalanin ist eine große neutrale Aminosäure (LNAA). Während es sich bei Phenylalanin um eine natürlich vorkommende Aminosäure handelt, die auch in unserer täglichen Nahrung vorhanden ist, so ist sie dies meist im Verbund mit anderen großen neutralen Aminosäuren. Wird Phenylalanin aus einer natürlichen Nahrungsmittelquelle zugeführt, so muss die Aminosäure mit anderen Vertretern ihrer Art in einen Wettstreit treten, der darüber entscheidet welche von ihnen die Blut-Hirn-Schranke passieren. In so einem Fall würde es nicht zu abnormal erhöhten Phenylalaninspiegeln im Gehirn kommen.

Heutzutage gibt es jedoch eine Vielzahl an Produkten, die mit Aspartam gesüßt und oftmals als Stand-Alone (ohne eine nennenswerte Menge anderer Aminosäuren) konsumiert werden – wie z.B. Diät-Limonade. Da keine anderen Aminosäuren zugegen sind, muss Phenylalanin auch mit niemanden um die Aufnahme konkurrieren, um ins Gehirn zu gelangen. Theoretisch könnte es so zu einer Erhöhung der Phenylalaninspiegel im Gehirn kommen. Aspartam-Kritiker argumentieren weiter, dass dies die Ursache für Störungen bei der Neurotransmission sein würde.

Wie ich bereits in der ersten Sektion dieses Artikels angemerkt habe, ist Asparaginsäure die andere Aminosäure, die in Aspartam ebenfalls präsent ist. Diese Aminosäure kann als exzitatorischer (erregender) Neurotransmitter mit Gutamat-Rezeptoren im Gehirn interagieren. Auch hier argumentieren Aspartam-Kritiker, dass dies zu adversen neurologischen Effekten führen würde.

Aspartam und das Gehirn: Die Forschung

Um herauszufinden ob es Hinweise gibt, welche die Annahmen der Aspartam-Kritiker stützen, müssen wir uns zunächst einmal die Forschung näher ansehen, die mit hohen Dosierungen von Aspartam gearbeitet und dabei die Neurotransmitterspiegel im Gehirn untersucht haben.

Man hat herausgefunden, dass Aspartam in Tieren in der Lage ist die Neurotransmitterspiegel im Gehirn verändern kann, doch dies war nur bei extrem hoher Dosierung (500mg pro Kilogramm Körpergewicht und mehr) der Fall (4). Anzumerken ist, dass diese Beobachtung nicht universell gilt (d.h. dieser Effekt zeigte sich nicht in allen Studien). In der Regel tritt der Fall eher dann ein, wenn Aspartam alleine und ohne weitere Nahrung zugeführt wird, was durchaus Sinn ergibt, denn Nahrung beinhaltet oftmals andere Aminosäuren, die mit Phenylalanin um die Aufnahme ins Gehirn konkurrieren würden.

Bei Aspartam-Mengen gleich oder weniger als 50mg pro Kilogramm Körpergewicht (du erinnerst dich: Das ist die täglich zugelassene Zufuhrmenge in Form des ADI-Werts für Menschen), fallen die Veränderungen der Neurotransmitterspiegel im Gehirn ähnlich aus, wie wenn du eine ganz normale Mahlzeit verzehren würdest.

Studien am Menschen, die PET-Scans (Positronen-Emissions-Tomographie) durchgeführt haben konnten keine Veränderungen in der Aminosäureaufnahme ins Gehirn feststellen, wenn die Aspartamzufuhr unter dem ADI-Wert lag.

Was uns diese Daten sagen, ist, dass Aspartam die Fähigkeit besitzt die Neurotransmitterspiegel und die Aminosäureaufnahme im Gehirn wohlmöglich zu beeinflussen, aber nur dann, wenn es alleine verzehrt wird (anstatt begleitend mit anderen Nahrungsmitteln) und in sehr hohen Mengen. Wir reden hier von Mengen, die weitaus höher liegen als das, was ein Großteil der normalen Bevölkerung konsumiert. Wie in der ersten Sektion dieses Beitrags erwähnt , müsste eine ~68 kg schwere Person mehr als 19 Dosen Diät-Limo trinken, um den ADI-Wert zu überschreiten; schwere Menschen müssten selbstverständlich noch mehr zu sich nehmen.

Aspartam, Stimmung, Kognition & Verhalten

Aspartam-Kritiker haben angeführt, dass Aspartam in der Lage sein könnte die Stimmung, Kognition und das Verhalten zu beeinflussen, weil es einen potenziellen Effekt auf die Neurotransmitterspiegel gibt. Ignorieren wir mal die Tatsache, dass Aspartam unter normalen Umständen (normale Dosierung) keine Wirkung auf die Level der Neurotransmitter ausübt und schauen uns den Stand der Forschung auf diesem Gebiet einmal näher an.

Bei Doppelblind-Studien (d.h. weder Probanden, noch Wissenschaftler wissen ob jemand Aspartam oder ein Placebo erhalten hat) bei Kindern, darunter auch jene, die als „zucker-sensibel“ gelten oder unter einer Aufmerksamkeitsdefizit (ADS), konnten keine Auswirkungen auf Verhalten, Stimmung, Lernverhalten oder den Plasma-Aminosäurespiegel bzw. Neurotransmitterspiegel festgestellt werden (15). Bei Erwachsenen konnte die Verwendung von 74 mg Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht über einen Zeitraum von 6 Monaten keinerlei adversen Effekt auf das Verhalten identifiziert werden (15).

In einem Crossover Doppelblindversuch (d.h. Teilnehmer erhielten zu bestimmten Zeiträumen sowohl Aspartam als auch ein Placebo) erhielten die Probanden 30mg Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht über einen Zeitraum von 7 Tagen (14). Hierbei stellte man eine erhöhte Frequenz und Schwere negativer Erfahrung in den Teilnehmern fest, die Aspartam erhielten. Diese Studie weist jedoch einige Makel auf, weil die beteiligten Forscher adverse Effekte numerisch miteinander kombiniert haben, die nichts miteinander zu tun hatten – ein absolutes No-Go in der Statistik. Die Teilnehmeranzahl war ebenfalls beschränkt, da die Studie vorzeitig beendet wurde. Schließlich handelte es sich bei dem führenden Wissenschaftler um Dr. Robert Walton (das ist derselbe Robert Walton, der eine große Anzahl von Aspartam-Studie fehlinterpretiert hat, wie du im Sektion 4 (Aspartam Verschwörung) der Artikelserie erfahren hast).

Die „beste“ Bevölkerungsgruppe , bei der Aspartam potenzielle Auswirkungen auf das Gehirn ausüben könnte, sind jene mit einer genetischen Störung, die man Phenylketonurie (PKU) nennt; diese Personen können die Aminosäure Phenylalanin nicht richtig verstoffwechseln. Sicher, wenn Aspartam negative Effekte auf die Gehirnfunktion ausüben würde, dann würde es dies in dieser Gruppe tun. Studien zeigen jedoch, dass Aspartam keine adverse Wirkung auf Gehirnfunktion, elektrische Gehirnaktivität oder Plasma-Aminosäurespiegel in Menschen mit PKU ausübt (4).

Lediglich bei hohen Dosierungen (45 mg pro Kilogramm Körpergewicht) wurden erhöhte Phenylalaninspiegel ausgemacht, allerdings hatte dies keinerlei Effekte auf die kognitive Funktion oder elektrische Gehirnaktivität. Es sieht also ganz danach aus, als würde ein Großteil der Studien darauf hindeuten, dass Aspartam keine negativen Auswirkungen auf Stimmung, Kognition und Verhalten habe.

Aspartam & Kopfschmerzen

Es gab unzählige Fallberichte (16) über Kopfschmerzen, die angeblich durch Aspartam getriggert worden sein sollen. Das Problem bei solchen Fallberichten ist jedoch, dass derartige Ereignisse in einer unkontrollierten Umgebung stattfinden, so dass der Auslöser dieser Kopfschmerzen auch etwas ganz anderes sein könnte, als Aspartam. Auch hier müssen wir einen Blick auf kontrollierte Studien werfen, um eine eindeutige Aussage treffen zu können.

In einem Crossover Doppelblindversuch erhielten beispielsweise Teilnehmer über einen Zeitraum von 7 Tagen jeweils Aspartam oder ein Placebo (12). Die Probanden berichteten in 33% der Fälle über Kopfschmerzen im Aspartam-Versuch sowie in 24% der Fälle beim Placebo. Dies könnte uns zu der Annahme führen, dass Aspartam ein Auslöser für Kopfschmerzen sein könnte. Leider hatte diese Untersuchung eine große Ausfallrate: Sie wurde mit 32 Teilnehmern gestartet, aber nur 18 Probanden haben sie komplett durchgestanden. Ein großes Manko ist, dass die Forscher es versäumt haben die Ernährung der Studienteilnehmer zu kontrollieren.

Bei einer der am besten designten Studien zum Thema Aspartam und Kopfschmerzen erhielten Teilnehmer 30 mg Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht (eine äquivalente Menge von 11 Dosen Diät-Limonade für eine 68 kg schwere Person) (7). Es handelte sich ebenfalls um einen placebo-kontrollierten Doppelblindversuch mit Crossover-Design und die Untersuchung wurde in einer Krankenhausumgebung durchgeführt und kontrolliert. Bei den Teilnehmern dieser Untersuchung handelte es sich um Menschen, die sich bereits in der Vergangenheit über Kopfschmerzen infolge des Aspartamverzehrs beklagt haben.

Die Kopfschmerzrate lag bei der Gabe von Aspartam bei 35%, während sie in der Placebo-Gruppe bei 45% lag – die Unterschiede waren jedoch statistisch nicht signifikant.

Die Frage, die man sich bei diesem Versuch unweigerlich stellt, ist: Wenn die Kopfschmerzen der Teilnehmer nicht durch Aspartam ausgelöst wurden … woher kamen sie dann?

Eine Frau, die häufiger Erdnüsse zu ihrer Diät-Limo verzehrte, war in Wahrheit allergisch gegen Nüsse. Ein anderes Individuum trank zu viel Koffein. Dies illustriert wieso Fallberichte unverlässlich sein können und wieso kontrollierte Versuche notwendig sind.

Ein potenzielles Manko der obigen Studien ist, dass Placebos ebenfalls in der Lage sind als Ursache für Kopfschmerzen herzuhalten, sofern darin Stoffe enthalten sind, die in der Lage sind Migräne auszulösen (9). So enthalten Placebos häufig Gelatine, die als Auslöser für Kopfschmerzen in Frage kommt (9). Sollten Placebos tatsächlich Substanzen enthalten, die zu Migräneanfällen führen, dann könnte dies jedwede potenzielle Unterschiede, die zwischen Aspartam und Placebo existieren, maskieren.

Auch wenn die bis dato am besten designte Studie keine Beziehung zwischen Aspartam und Kopfschmerzen herstellt, so gibt es genügend kontrollierte Forschung und Fallberichte, die zumindest vermuten lassen, dass es eine kleine Gruppe von Personen mit Migräne gibt, für die Aspartam ein Kopfschmerz-Auslöser sein könnte. Daher sollte jeder Migränepatient, der vermutet, dass Aspartam ein Auslöser für seine Kopfschmerzen sei ein detailliertes Ernährungstagebuch führen (10); dies wird ihm dabei helfen herauszufinden, ob Aspartam tatsächlich der Auslöser ist oder nicht.

Aspartam & Epilepsie

Aspartam-Kritiker haben argumentiert, dass Aspartam in Individuen mit Epilepsie der Auslöser für Anfälle sein könnte. Dr. Robert Walton (derselbe, den ich weiter oben bereits erwähnt habe) berichtet über eine Fallstudie mit 7 epileptischen Anfällen und ernsthaften Verhaltensproblemen in Frauen, die mit Antidepressiva behandelt wurden, während sie gleichzeitig hohe Mengen an Tee tranken, der mit Aspartam gesüßt war (13). Darüber hinaus gibt es noch weitere Fallberichte von Anfällen, die möglicherweise mit dem Aspartamkonsum in Verbindung stehen (5).

Ich möchte an dieser Stelle nochmal betonen: Es handelt sich um Fallberichte, die nicht zwangsweise verlässlich sein müssen. Und wieder müssen wir uns kontrollierten Experimenten zuwenden, um eine Idee davon zu bekommen, ob Aspartam wirklich in der Lage ist Anfälle hervorzurufen.

In einer älteren Studie aus 1972 verabreichte man neugeborenen Affen hohe Mengen an Aspartam (1, 3, und 4 g pro Kilogramm Körpergewicht) über einen Zeitraum von einem Jahr (2). Epileptische Anfälle wurden nach der höchsten Menge nach einer Behandlungszeit von 218 Tagen aufgezeichnet. Diese Symptome hatten Ähnlichkeit zu jungen Affen, die mit hohen Mengen an Phenylalanin behandelt wurden.

Eine ähnliche Studie wurde 1980 durchgeführt: Man verwendete Mengen von 2 und 2,7 g Aspartam pro Kilogramm Körpergwicht pro Tag, konnte aber keine Effekte finden (17). Behalte bei diesen Studien stets im Hinterkopf: Es wurden Mengen verwendet, die den ADI-Wert für Menschen um das 20- bis 80-fache überschreiten. Und nur die Dosierung mit 4 g zeigte einen Effekt.

In epileptischen Ratten führte die hohe Dosierung mit Aspartam zu keinerlei Anfällen (1). Ein Großteil der Daten aus Tierversuchen stützt nicht die Beziehung zwischen Aspartam und Anfällen, doch was sagen die Humanversuche?

Eine Analyse von FDA Beschwerden bezüglich Aspartam und Anfällen konnte keinerlei Beziehung zwischen den beiden herstellen (11). Natürlich sollte man hierbei im Hinterkopf behalten, dass es sich um eine Observationsstudie – kein kontrolliertes Experiment – handelt. Wenn wir uns kontrollierte Studien mit Menschen anschauen, kommt man allerdings zu einem ähnlichen Fazit: Aspartam hat keinen Effekt auf Anfälle in epileptischen Kindern (8) oder Personen, die dachten sie hätten Anfälle, die mit Aspartam in Verbindung stehen (6).

Ausgehend aus den besten wissenschaftlichen Daten zum Thema wird klar, dass Aspartam kein Auslöser für Anfälle ist. Es ist sogar so, dass das Epilepsy Institute in der Vergangenheit ein Statement veröffentlicht hat, der klarstellt, dass es keine Verbindung zwischen (epileptischen) Anfällen und Aspartam gibt (18).

Aspartam: Neurologisch okay

Die Quintessenz dieses Teils der Serie lautet wie folgt: Es gibt sehr wenig vertrauenswürdige Daten, die Aspartam mit einer adversen Wirkung hinsichtlich Stimmung, Kognition, Verhaltensveränderungen oder epileptischen Anfälken in Verbindung stehen. Einige Daten lassen vermuten, dass Aspartam ein Auslöser für Migräne/Kopfschmerzen in einer kleinen, anfälligen Bevölkerungsgruppe sein könnte, aber auch hier gibt es inkonsistente Ergebnisse.

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass Aspartam neurologisch okay ist.

Du fandest diesen Beitrag über Gefahren & Sicherheit von Aspartam interessant & lehrreich – und würdest gerne mehr evidenzbasierte Informationen (Praxis & Theorie) lesen? Dann werde Leser unseres monatlich erscheinenden Magazins, der Metal Health Rx!

Quellen & Referenzen zum 5. Teil

(1) Dailey, JW., et al. (1991): Amino acids, monoamines and audiogenic seizures in genetically epilepsy-prone rats: effects of aspartame. In: Epilepsy Res. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/1648476.

(2) European Scientific Committee on Food (2002): Opinion of the Scientific Committee on Food: Update on the Safety of Aspartame. URL: https://web.archive.org/web/20110811043252/http://ec.europa.eu/food/fs/sc/scf/out155_en.pdf.

(3) Johns, DR. (1986): Migraine provoked by aspartame. In: N Engl J Med. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3736626.

(4) Magnuson, BA., et al. (2007): Aspartame: a safety evaluation based on current use levels, regulations, and toxicological and epidemiological studies. In: Crit Rev Toxicol. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17828671.

(5)  Mortelmans, LJ., et al. (2008): Seizures and hyponatremia after excessive intake of diet coke. In: Eur J Emerg Med. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18180668.

(6) Rowan, AJ., et al. (1995): Aspartame and seizure susceptibility. In: Epilepsia. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7614911.

(7) Schiffman, SS., et al. (1987):  Aspartame and susceptibility to headache. In:  N Engl J Med. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3657889.

(8) Shaywitz, BA., et al. (1994): Aspartame has no effect on seizures or epileptiform discharges in epileptic children. In: Ann Neurol. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7506878.

(9) Strong, FC. (2000): Why do some dietary migraine patients claim they get headaches from placebos? In: Clin Exp Allergy. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/10792367.

(10) Sun-Edelstein, C. / Mauskop, A. (2009): Foods and supplements in the management of migraine headaches. In: Clin J Pain. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19454881.

(11) Tollefson, L, / Barnard, RJ. (1992): An analysis of FDA passive surveillance reports of seizures associated with consumption of aspartame. In: J Am Diet Assoc. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/1573143.

(12) Van den Eeden, SK., et al. (1994): Aspartame ingestion and headaches: a randomized crossover trial. In: Neurology. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7936222.

(13) Walton, RG. (1986): Seizure and mania after high intake of aspartame. In: Psychosomatics. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3961094.

(14) Walton, RG., et al. (1993): Adverse reactions to aspartame: double-blind challenge in patients from a vulnerable population. In: Biol Psychiatry. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8373935.

(15) Butchko, HH., et al. (2002): Aspartame: review of safety. In: Requl Toxicol Pharmacol. URL: www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12180494.

(16) Johns, DR. (1986): Migraine provoked by aspartame. In: N Engl J Med. URL: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3736626.

(17) SCF (EU Scientific Committee on Food), 2002. Opinion of the Scientific Committee on Food: Update on the Safety of Aspartame (expressed on 4 December 2002). URL: http://ec.europa.eu/food/fs/sc/scf/out155_en.pdf.

(18) Caloriecontrol.org.: Expert Opinions – Aspartame. URL: http://www.caloriecontrol.org/health-professional-library/expert-opinions/aspartame.



Bildquelle Titelbild: Fotolia / Bits and Splits


Über

James Krieger ist der Begründer von Weightlology. Er hält einen Master-Abschluss in Ernährung von der University of Florida und einen zweiten Master-Abschluss der Washington State University. Er ist der ehemalige Forschungsdirektor für ein unternehmerisches Programm zum Gewichtsmanagement, welches mit über 400 Menschen pro Jahr gearbeitet hat, wobei ein durchschnittlicher Gewichtsverlust von 18 kg in 3 Monaten erreicht wurde.

James ist ein publizierter Wissenschaftsautor und Sprecher im Bereich von Training und Ernährung. Seine Forschungsarbeiten wurden bereits in zahlreichen prestigehaften wissenschaftlichen Journals, darunter dem American Journal of Clinical Nutrition und Journal of Applied Physiology veröffentlicht.

James ist seit über 20 Jahren auf den Gebieten von Gesundheit, Ernährung und Fitness unterwegs und hat insgesamt mehr als 500 Artikel veröffentlicht. Er ist ein starker Gläubiger der evidenz-basierten Ansätze bezüglich der Transformation des Körpers und Gesundheit.

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Mit der Aktivierung des Bestätigungslinks erteilen Sie uns Ihre Einwilligung für die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir Ihre vom Internet Service-Provider (ISP) eingetragene IP-Adresse sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung, um einen möglichen Missbrauch Ihrer E-Mail- Adresse zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können. Die von uns bei der Anmeldung zum Newsletter erhobenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der werblichen Ansprache im Wege des Newsletters benutzt. Sie können den Newsletter jederzeit über den dafür vorgesehenen Link im Newsletter oder durch entsprechende Nachricht an den eingangs genannten Verantwortlichen abbestellen. Nach erfolgter Abmeldung wird Ihre E-Mailadresse unverzüglich in unserem Newsletter-Verteiler gelöscht, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüberhinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.

7.2 Newsletterversand via ActiveCampaign

Der Versand unserer E-Mail-Newsletter erfolgt über den technischen DienstleisterActiveCampaign, LLC, 150 N. Michigan Ave Suite 1230, Chicago, IL, US, USA („ActiveCampaign“), an den wir Ihre bei der Newsletteranmeldung bereitgestellten Daten weitergeben.

Diese Weitergabe erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und dient unserem berechtigten Interesse an der Verwendung eines werbewirksamen, sicheren und nutzerfreundlichen Newslettersystems. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezugs eingegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von ActiveCampaign in den USA gespeichert. ActiveCampaign verwendet diese Informationen zum Versand und zur statistischen Auswertung der Newsletter in unserem Auftrag. Für die Auswertung beinhalten die versendeten E-Mails sog. Web-Beacons bzw. Trackings-Pixel, die Ein-Pixel-Bilddateiendarstellen, die auf unserer Website gespeichert sind. So kann festgestellt werden, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden.

Mit Hilfe des sog. Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z.B. Kauf eines Produkts auf unserer Website) erfolgt ist. Außerdem werden technische Informationen erfasst (z.B. Zeitpunktdes Abrufs, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem). Die Daten werden ausschließlich pseudonymisiert erhoben und werden nicht mir Ihren weiteren persönlichen Daten verknüpft, eine direkte Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen.

Diese Daten dienen ausschließlich der statistischen Analyse von Newsletterkampagnen. Die Ergebnisse dieser Analysen können genutzt werden, um künftige Newsletter besseran die Interessen der Empfänger anzupassen. Wenn Sie der Datenanalyse zu statistischen Auswertungszwecken widersprechenmöchten, müssen Sie den Newsletterbezug abbestellen.

Wir haben mit ActiveCampaign einen Auftragsverarbeitungsvertrag („Data ProcessingAgreement“) abgeschlossen, mit dem wir ActiveCampaign verpflichten, die Daten unserer Kunden zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Datenschutzerklärung von ActiveCampaign können Sie hier einsehen: https://www.activecampaign.com/privacy-policy

 

7) Verwendung von Sozialen Medien: Social Plugins

9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook verwendet, das von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA ("Facebook") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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