Western Diet Vs. Keto Diet: Besserer Muskelaufbau mit 12-wöchiger Keto-Ernährung? | Studien Review

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Western Diet Vs. Keto Diet: Besserer Muskelaufbau mit 12-wöchiger Keto-Ernährung? | Studien Review

Von Adel Moussa | Benötigte Lesezeit: 8 Minuten |


Die Studie von Jacob M. Wilson war schon vor der Veröffentlichung im Journal of Strength and Conditioning Research einer der am meisten diskutierten Artikel in den unterschiedlichsten Facebook-Gruppen und anderen Medien.

Die Veröffentlichung sorgte schon so früh für solche Aufmerksamkeit, da Wilson herausgefunden haben will, dass ketogene Diäten in Kombination mit Krafttraining bei trainierten männlichen Testsubjekten zu vorteilhaften Veränderungen der Körperkomposition, Leistung und hormonellen Profile führen kann (10).  Eine solche Aussage lockt wohl jeden Kryophilen und Keto-Hasser aus den Reserven. 

Bevor ich tiefer in die Studie eintauche, möchte ich kurz erwähnen, dass ich den ersten Entwurf dieses Artikels schon einige Male umgeschrieben habe – nicht nur, um Fragen und Antworten aus Diskussionen im Internet einzuarbeiten, sondern auch weil ich mich kurz mit den Autoren unterhalten konnte.

Zwar waren diese nicht die ersten Personen, die die Adaptionen des Krafttrainings am menschlichen Modell untersucht haben (10), allerdings waren sie die ersten, die ein einigermaßen realistisches Trainingsprogramm an gesunden und bereits trainierten jungen Männer angewendet haben. Ein Szenario, in dem die Autoren zuvor die Behauptung aufgestellt haben, dass die KD [ketogene Gruppe] eine größere Verringerung des Körperfettanteils erreicht als die WD [westliche Gruppe], während die gleichen Steigerung in Muskelmasse und Leistung erreicht werden (10).

Vielleicht habt ihr im Zusammenhang dieser Studie von dem heftig kritisierten Laden der Glykogenspeicher gehört – dies war allerdings kein Versuch, die aufgestellte Hypothese wahr werden zu lassen, sondern sollte für eine gleiche Ausgangssituation in beiden Gruppen sorgen. Zusätzlich sollte die Studie für einen weiteren Forschungszweck genutzt werden: Das Untersuchen eins Refeeds mit Kohlenhydraten und dessen Auswirkungen auf die Körperkomposition und Leistung nach einer ketogenen Diät.

Western Diet Vs. Keto Diet: Besserer Muskelaufbau mit 12-wöchiger Keto-Ernährung? | Studien Review

Das Laden der Glykogenspeicher sollte die Studie nicht verzerren, sondern eine gleichmäßige Ausgangssituation schaffen

Leider ist diese Strategie etwas nach hinten losgegangen, denn überall im Internet kursierten sehr „aufgeregte“ Meinungen. Jeder warf sich ausschließlich auf diesen gescheiterten Versuch den Glykogen-Vorteil auszugleichen, während niemand die wahren Stärken der Studie wertgeschätzt hat.

Stärken wie

  • die Auswahl von trainierten Testsubjekten mit einer Kniebeuge in Höhe von mindestens dem 1,5-fachen eigenem Körpergewicht oder
  • (2) die Anwendung eines realistischen Trainingsprogramms mit Fokus auf Hypertrophie (siehe Tabelle 1).

Allerdings war auch das Kriterium zur Auswahl der Testsubjekte ein Kritikpunkt, denn der Wert der Kniebeuge liegt bei 1,56 ± 0,14 und somit nach Abzug der Standardabweichung unter dem 1,5-fachen Körpergewicht. 

Western Diet Vs. Keto Diet: Besserer Muskelaufbau mit 12-wöchiger Keto-Ernährung? | Studien Review

Tabelle 1: Trainingsplan; die Pausenzeiten betrugen 60-90 Sekunden an Hypertrophie-Tagen und 3-5 Minuten an Krafttagen (Bildquelle: Wilson et al, 2017)

Jegliche zusätzliche sportliche Aktivität außerhalb der vorgeschriebenen Trainingseinheiten war streng untersagt – alle Übungen wurden entweder mit der angegebenen Wiederholungszahl oder bis zum Muskelversagen durchgeführt. Ab der 3. Woche betrug die Last 65 bis 95% der initialen Maximalleistung der Testsubjekte. Diese Last wurde für die Wochen 7 bis 9 um 2 bis 5% in Abhängigkeit der vorher erbrachten Leistung erhöht. 

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Abbildung 1: Visualisierung der Makronährstoffverteilung der Gruppen (Bildquelle: Wilson et al, 2017)

In den letzten zwei Wochen „haben die Testsubjekte das Volumen der Zusatzübungen am Montag und am Mittwoch um 40-50% reduziert und die Maximalkraft am Freitag getestet“ (10). Der Zeitraum der Studie betrug 12 Wochen: eine zweiwöchige Einstiegsphase, 9 Wochen bis zum Start des stark diskutierten Laden der Glykogenspeicher und eine finale Woche des Testens der Leistungen und Körperkomposition.

Handelt es sich nur um Glykogen oder wahres Muskelwachstum?

Leider haben die Autoren die wirklich konsumierten Lebensmittel nicht kontrolliert und sich dazu auch nicht geäußert. Wir haben lediglich einige Informationen zu den Makronährstoffen, Ballaststoffen und der Zusammensetzung der Fettaufnahme.

Beide Gruppen konsumierten ungefähr die gleiche Menge an Protein (ca. 130g/Tag). Die WD-Gruppe hat die doppelte Menge an Ballaststoffen aufgenommen, während die Zusammensetzung aus gesättigtem, einfach gesättigtem und mehrfach gesättigtem Fett in beiden Gruppe ungefähr gleich war (47%,30%,23% in der KD-Gruppe und 48%,34%,18% in der WD-Gruppe) – die Relevanz dieser Ergebnisse ist allerdings fraglich.

Im Allgemeinen wurden alle Testsubjekte (N=25) mit einer Kniebeuge von 1,56 ± 0,14 des eigenen Körpergewichts und durchschnittlich 5,5 ± 3,8 Jahren Trainingserfahrung zufällig den Gruppen folgenden Gruppen zugeteilt:

  • WD-Gruppe (westliche Diät) – 20% der Kalorien durch Protein, 55% durch Kohlenhydrate und 25% durch Fett
  • KD-Gruppe (ketogene Diät) – 20% der Kalorien durch Protein, 5% durch Kohlenhydrate & Ballaststoffe und 75% durch Fett
  • beide Gruppen sollte direkt nach dem Training mindestens 20-30g Protein zu sich nehmen.

Die individuelle Gesamtmenge an Kalorien wurde mit der Mifflin St. Jeor Rechnung bestimmt. Dies ist in der Forschung zwar die gängige Methode, kann allerdings um bis zu 15% von der Realität abweichen.

Es ist nicht klar, ob sich die Subjekte in einem Kaloriendefizit befanden – dies ist für die Ergebnisse der Studie allerdings nicht relevant, da beide Gruppen in diesem Bereich gleiche Bedingungen hatten und es das Ziel der Studie war den Unterschied zwischen den Gruppen festzustellen. 

Exzellente Einhaltung der Vorgaben und volle Ketose im Großteil der Subjekte

Wir können allerdings sagen, dass sich die Testsubjekte sehr gut an die Vorgaben gehalten haben (KD vs. WD: 2608,6 ± 157,5 kcal/Tag vs. 2549,5 ± 212,5 kcal/Tag, 217,02 ± 15,5 g Fett/Tag vs. 83,4 ± 13,3 g Fett/Tag, 133,6 ± 10,8 g Protein/Tag vs. 132,2 ± 13,3 g Protein/Tag, 30,9 ± 5,9 g Kohlenhydrate/Tag vs. 317,6 ± 31,1 g Kohlenhydrate/Tag) und die KD-Gruppe sich somit größtenteils in einer vollen Ketose befand. Gemessen wurde diese durch Ernährungstagebücher und wöchentliche Urinmessungen. 

Geht diese Studie gegen jegliche andere bisherigen Studien und zeigt total unrealistische Ergebnisse?

Das habe ich jedenfalls sehr häufig auf Facebook gelesen – zusammen mit der Beschuldigung wissenschaftlichen Betrug betrieben zu haben. Beide Behauptungen haben aber keinerlei Substanz.

Wenn wir uns die wenige bisherige Forschung anschauen, dann zeigt die Forschung von Louise Burke, dass Ernährungsformen mit geringen Mengen an Kohlenhydraten die Anpassung an aerobes Training behindern (4). Allerdings behaupten nicht mal die Autoren, dass dies die Debatte für immer beendet. Dies gilt weder für den Ausdauersport – über den Cox et al. in „5 verschiedenen Studien an 39 Leistungssportlern“ herausgefunden haben, dass „die Ketose die Ausdauerleistung durch eine Veränderung der Zusammensetzung der Atemkomponenten erhöht.“ (5) (weitere Forschung z.B. durch Ball 1995 (1) oder Gore 2001 (6) – noch für anaerobe Sportarten. Hier zeigen Studien an Turnern und an Kampfsportlern vorteilhafte Ergebnisse durch eine ketogene Ernährung (8)(11).

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Vergleich der Veränderung der Körperkomposition aus der Jabekk et al. (2010) Studie an untrainierten, übergewichtigen Frauen mit den Ergebnissen der Wilson-Studie in der Woche 11 (vor dem Glykogen-Reload).

Lasst uns etwas tiefer eintauchen: Wenn wir die Effekte des Ladens der Glykogenspeicher auslassen und die Ergebnisse der ersten 10 Wochen mit den Ergebnissen der Studie von Jabekk et al. aus dem Jahre 2010 vergleichen (7), dann zeigt sich, dass die Veränderung der Körperkomposition nicht so unrealistisch ist, wie die Kritiker behaupten. Mit einer ähnlichen Makroverteilung (Kohlenhydrate, Fett, Protein: 6%, 66%, 22% in der Low Carb-Gruppe (de facto ketogen) und 41%, 34%, 17% in der normalen Gruppe (de facto westlich) zeigt Jabekk’s Studie sehr ähnliche Ergebnisse.

Aufgrund einiger grundlegender Unterschiede, wie die Auswahl der Trainingssubjekte (untrainierte, übergewichtige Frauen vs. trainierte, schlanke Männer), die Einschränkung der Gesamtkalorien und das Hypertrophie-spezifische Trainingsprogramm können die Ergebnisse der Studien nicht absolut gleich sein. In Anbetracht der statistischen Fehlergrenzen (welche in der vorliegenden Wilson-Studie leider nicht angegeben wurden; deswegen fehlen auch die Fehlerbalken auf der linken Seite der Abbildung) und der vorher erwähnten Unterschiede, sind Jabekk’s Ergebnisse dennoch ähnlich genug, um die Aussage Wilson’s Studie wäre „total unrealistisch“ zu wiederlegen. (meine Hervorhebung)

Der bereits erwähnte Ketose-Test bestätigt, dass sich alle Testsubjekte der KD-Gruppe ab der zweiten Woche in einer vollen Ketose befunden haben – eine wichtige Beobachtung, die in bisherigen Studien nicht gemacht wurde.

Widmen wir uns also den Endergebnissen: Vor dem finalen DXA-Scan (Ergebnisse sieht Abbildung 2), sowie den Messungen des Muskelumfangs und der Leistung wurden die Subjekte der KD-Gruppe einem klassischen Protokoll zum Laden der Glykogenspeicher ausgesetzt.

In den ersten zwei Tagen haben sie 1g Kohlenhydrate pro kg Körpergewicht zu sich genommen. Dies wurde in den folgenden Tagen auf 2g/kg und in den letzten 2 Tagen auf 3g/kg erhöht. Natürlich wurde im Zuge dieses Protokolls die Aufnahme von Fett entsprechend angepasst. 

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Abbildung 2: Veränderung der Körperkomposition (über den Zeitraum der Studie in kg); gemessen mit DXA Scans. (Wilson 2017).

Nachsicht ist besser als Voraussicht: Wenn man die Glykogenspeicher lädt, dann ist es logisch dies in beiden Gruppen zu tun

Normalerweise ist es richtig eine gleiche Ausgangssituation in beiden Gruppen zu schaffen – allerdings wäre es besser gewesen entweder das gleiche Protokoll in beiden Gruppen anzuwenden, oder die Speicher beider Gruppen zu entleeren.

Da hier allerdings nur eine Gruppe den Extra.Schub bekommen hat, sind nicht nur die DXA-Daten aus Woche 11, sondern auch die Messungen aus der 10. Woche verzerrt. Diese zeigten trügerischerweise eine Steigerung der mageren Masse und eine extreme Steigerung des Fettverlusts durch die ketogene Ernährung.

Handelt es sich nur um Glykogen oder wahres Muskelwachstum?

Wenn man sich die Daten aus Abbildung 2 genauer anschaut, erkennt man, dass die KD-Gruppe diesbezüglich in den ersten 10 Wochen um 50% hinterherhing. Nur nach der Erhöhung der Kohlenhydratzufuhr in der 11. Woche – welches ähnlich dem Protokoll einer Studie von Bone et al. aus dem Jahre 2016 war (3) – hat die KD-Gruppe aufgeholt und letztendlich die WD-Gruppe überholt.

Die zusätzlichen 2kg Muskelmasse (ca. 3% der Grundmuskelmasse) der KD-Gruppe gleicht den Ergebnissen von Bone et al. (2,0 ± 0,9 % Steigerung in Muskelmasse gemessen mit DXA) in der Studie mit ähnlichem Glykogen-Protokoll.

Wenn wir annehmen, dass die Effekte des Glykogen-Protokolls ähnlich zu denen von Bone et al. (2016) sind (3), dann sollte das zusätzliche Glykogen zu etwa 3% mehr Muskelmasse beim DXA-Scan führen – und das fast exakt der Wert, den wir in dieser Studie sehen.

Dementsprechend sind die „wahren“ Zuwächse in der KD-Gruppe irgendwo in dem Bereich den Abbildung 2 (linksseitig) für die Wochen 1-10 und 1-11 zeigt. Dies würde allerdings bedeuten, dass der „wahre“ Zuwachs an Muskelmasse (und der Zuwachs an Muskeldicke, siehe Abbildung 3) über den Zeitraum der Studie und unter Anbetracht der statistischen Standardabweichung in beiden Ernährungsformen gleich ist. 

Es stimmt nicht, dass Wilson et al. dieses Problem der „Extra-Gains“ durch das zusätzliche Glykogen nicht ansprechen

Wilson et al. wurden sehr harsch kritisiert, wobei die Autoren zu einer ähnlichen Schlussfolgerung gekommen sind (allerdings ohne sich auf die Studie von Bone et al. zu beziehen).

In der Diskussion der Ergebnisse schreiben Wilson et al.:

„(…) die abrupten aber nicht unerwarteten Veränderung der mageren Muskelmasse wurden vor allem durch eine drastische Änderung des Wasserhaushalts in der letzten Woche der Studie verursacht.“ Die Autoren schließen daraus, dass „beide Gruppen ähnliche Zuwächse der Muskelmasse über die gesamte Studie verzeichnen konnten.“ – Wilson, et al 2017

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Abbildung 3: Relative Veränderungen (%) der Muskeldicke und Leistung innerhalb der Wochen 1-10 und 1-11 (links), sowie absolute DXA Daten der Muskel- und Fettmasse. (volle Balken = KD, leere Balken = WD) (Wilson 2017).

Die Autoren hätten diesen Fakt in der Kurzfassung allerdings deutlicher hervorheben müssen und nicht von einem Vorteil in Bezug auf die Veränderung der Körperkomposition der KD-Gruppen gegenüber der WD-Gruppe sprechen dürfen – denn die Verbesserungen des Fettverlusts und der mageren Muskelmasse verschwinden komplett, wenn man die von Bone et al. festgestellte Verringerung des Körperfettanteils um 6% durch die Entleerung der Kohlenhydratspeicher mit einbezieht. 

Es gibt zwar keinen Unterschied zwischen den beiden Gruppen, dennoch erweist sich der erste Teil der Zusammenfassung als wahr:

„Die ketogene Diät kann in Kombination mit Krafttraining angewendet werden, um positive Effekte in der Körperkomposition und Leistung zu erzeugen.“ – Wilson et al, 2017

Schlussbetrachtung & Finale Worte

Selbst wenn wir annehmen, dass die zusätzlichen Vorteile der KD-Gruppe ein experimenteller Trick waren und es keinen Vorteil in der Verringerung des Körperfettanteils gibt, dann lässt sich trotzdem feststellen, dass mit einer ketogen Diät die gleiche Menge an Muskelmasse aufgebaut, sowie die gleiche Menge an Körperfett verloren werden kann, wie mit einer westlichen Diät – ob sich diese Diät allerdings überhaupt für Kraftsportler und Athleten eignet sei dahingestellt.

Wenn wir die Effekte des Glykogen-Protokolls versuchen auszugleichen, dann ergibt sich dennoch eine wichtige Erkenntnis: Mit einer ketogene Diät hat man im Vergleich zu einer westlichen Diät mit vielen Kohlenhydraten und weniger Protein keinerlei Nachteile in Bezug auf Muskelaufbau und Körperfettverlust. Warum das so ist können wir aufgrund des Versuches ausgeglichene Voraussetzungen zu schaffen leider nicht feststellen.

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Abbildung 4: Trotz jeglicher Kritik: Es gibt ein fast nicht beachtetes Problem der Studie – ohne valide Daten aus der letzten Woche lässt sich nicht sagen, dass die ketogene Diät „vorteilhafte Effekte auf die Hormonprofile“ (Wilson et al, 2017) hat.

Die Daten vor und nach dem Glykogen-Protokoll lassen allerdings einige andere Spekulationen zu. Wir können die Daten versuchen zu fixieren, indem wir die Daten aus Woche 10 und 11 herunterrechnen oder die Ergebnisse der zuvor angesprochenen Studie von Bone et al. aus dem Jahre 2016 einrechnen. Die Schlussfolgerung entspricht dann der Schlussfolgerung von Wilson et al.:

„Beide Gruppen haben über den Zeitraum der Studie die gleiche Menge an Muskelmasse aufgebaut.“ – Wilson et al, 2017

…und genau das ist auch die Aussage des heftigst kritisierten ersten Satzes der Studie: „Die ketogene Diät kann in Kombination mit Krafttraining zu vorteilhaften Veränderungen in der Körperkomposition führen.“ (Wilson et al, 2017)

Leider wurde in dem Absatz „Praktische Anwendung“ vergessen, was im ersten Teil der Ergebnisse vermerkt wurde: „vorteilhaft für die Körperkomposition […] im Vergleich zu der WD-Gruppe.“

Diese Aussage passt nicht zu der zuvor zitierten Diskussion der Ergebnisse durch die Autoren.

Ebenfalls fraglich ist es, ob es bei einem Vergleich zwischen ketogener Ernährung und einer klassischen Ernährung im Bodybuilding-Stil (viel Protein, mittlere Menge Kohlenhydrate) zu gleichen Ergebnissen gekommen wäre.

Und noch eine letzte Sache: Meiner Meinung nach ist es nicht nur fraglich, sondern unberechtigt zu sagen, dass eine ketogene Ernährung vorteilhafte Auswirkungen auf den Testosteronspiegel der Testsubjekte hatte, wenn diese eine Woche nach dem Glykogen-Protokoll gemessen wurden. (vgl. Abbildung 4).


Quellen & Referenzen

(1) Ball, TC., et al. (1995): Periodic carbohydrate replacement during 50 min of high-intensity cycling improves subsequent sprint performance. In: Int J Sports Nutr. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7670454.

(2) Bartlett, JD. / Hawley, JA. / Morton, JP. (2015): Carbohydrate availability and exercise training adaptation: too much of a good thing? In: Eur J Sports Sci. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24942068.

(3) Bone, JL., et al. (2016): Manipulation of Muscle Creatine and Glycogen Changes DXA Estimates of Body Composition. In: Med Sci Sports Exerc. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28410328.

(4) Burke, LM., et al. (2017): Low Carbohydrate, High Fat diet impairs exercise economy and negates the performance benefit from intensified training in elite race walkers. In: The J Physiol. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28012184.

(5) Cox, PJ., et al. (2016): Nutritional ketosis alters fuel preference and thereby endurance performance in athletes. In: Cell Metab. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27475046.

(6) Gore, CJ., et al. (2001): Live high: train low increases muscle buffer capacity and submaximal cycling efficiency. In: Acta Physiol Scand. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/11736690.

(7) Jabekk, PT., et al. (2010): Resistance training in overweight women on a ketogenic diet conserved lean body mass while reducing body fat. In: Nutr Metab. URL: https://nutritionandmetabolism.biomedcentral.com/articles/10.1186/1743-7075-7-17.

(8) Paoli, A., et al. (2012): Ketogenic diet does not affect strength performance in elite artistic gymnasts. In: J Internat Soc Sports Nutr. URL: https://jissn.biomedcentral.com/articles/10.1186/1550-2783-9-34.

(9) Roberts, MD., et al. (2016): A putative low-carbohydrate ketogenic diet elicits mild nutritional ketosis but does not impair the acute or chronic hypertrophic responses to resistance exercise in rodents. In: J Appl Physiol. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26718785.

(10) Wilson, J., et al. (2017): The Effects of Ketogenic Dieting on Body Composition, Strength, Power, and Hormonal Profiles in Resistance Training Males. In: J Strength Cond Res. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28399015.

(11) Rhyu, HS. / Cho, SY. (2014): The effect of weight loss by ketogenic diet on the body composition, performance-related physical fitness factors and cytokines of Taekwondo athletes. In: J Exerc Rehabil. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4237850/.


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Adel Moussa: “In den Seminaren die ich im Fachbereich Physik an der Uni halte, geht es darum den Studenten Daten, Fakten und Techniken zu vermitteln, die – obschon sie nichts mit Religion zu tun haben – so sicher sind, wie das sprichwörtliche “Amen in der Kirche”. Gerade das aber, also “Daten und Fakten” findet man im Internet kaum, wenn man nach Informationen über Training, Ernährung und Nahrungsergängzungsmitteln sucht. Das war jedenfalls vor ca. 4 Jahren so, und Grund genug für mich meinen eigene Blog zum Thema zu starten.

Der Name “SuppVersity” – Ihr hört schon, da stecken die Worte “University” und Supplement” drin – ist Programm. Unter www.suppversity.com nehme ich dort täglich die neusten Studien aus den Gebieten Training, Ernährung und Gesundheit unter die Lupe. Immer auf der Suche nach dem, was es vermutlich gar nicht gibt: Dem optimalen Trainings-, Ernährungs und Nahrungsergänzungsplan für mich, Euch und jedermann.”

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9.1 Facebook-Plugins mit Shariff-Lösung

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Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Facebook hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Facebook auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Facebook Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php

9.2 Pinterest-Plugin als Shariff-Lösung

Auf den Seiten des Verkäufers werden sogenannte Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes Pinterest verwendet, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA, 94103, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendung eines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wird gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Pinterest hergestellt wird. Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Pinterest auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Plugins interagieren können.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy

9.3 Twitter-Plugin als Shariff-Lösung

Auf unserer Website werden sogenannte Social Plugins ("Plugins") des Mikroblogging-Dienstes Twitter verwendet, der von der Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street Dublin 2, D02 AX07 Irland ("Twitter") betrieben wird.

Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind diese Schaltflächen nicht uneingeschränkt als Plugins, sondern lediglich unter Verwendungeines HTML-Links in die Seite eingebunden. Durch diese Art der Einbindung wirdgewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unserer Website, die solche Schaltflächen enthält, noch keine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt wird.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, öffnet sich ein neues Browserfenster und ruft die Seite von Twitter auf, auf der Sie (ggf. nach Eingabe Ihrer Login-Daten) mit den dortigen Pluginsinteragieren können. Bitte beachten Sie, dass bei Interaktion mit dem Plugin erhobene Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) von Ihrem Browser direkt an einen Server von Twitter Inc. in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Twitter sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Twitter: https://twitter.com/privacy

 

10) Verwendung von Sozialen Medien: Videos

Verwendung von Youtube-Videos

Diese Website nutzt die Youtube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „Youtube“, der zu der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) gehört.

Hierbei wird der erweiterte Datenschutzmodus verwendet, der nach Anbieterangaben eine Speicherung von Nutzerinformationen erst bei Wiedergabe des/der Videos in Gang setzt. Wird die Wiedergabe eingebetteter Youtube-Videos gestartet, setzt der Anbieter „Youtube“ Cookies ein, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Hinweisen von „Youtube“ zufolge dienen diese unter anderem dazu, Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet, wenn Sie ein Video anklicken. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) als Nutzungsprofile und wertet diese aus. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.

Unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos wird bei jedem Aufruf dieser Website eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen, was ohne unseren Einfluss weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen kann.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy

11) Online-Marketing

11.1 DoubleClick by Google

Diese Webseite nutzt das Online Marketing Tool DoubleClick by Google des Betreibers Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("DoubleClick").

DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Nutzer relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Nutzer die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst Google, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach angezeigt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses an der optimalen Vermarktung unserer Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, die Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Nutzer eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Website des Werbetreibenden aufruft und dort etwas kauft. Laut Google enthalten DoubleClick-Cookies keine personenbezogenen Informationen.

Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut Ihr Browser automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server von Google auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools durch Google erhoben werden und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung von DoubleClick erhält Google die Information, dass Sie den entsprechenden Teil unseres Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Google registriert sind, kann Google den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Google registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Wenn Sie der Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren widersprechen möchten, können Sie Cookies für Conversion-Tracking deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain www.googleadservices.com blockiert werden, https://www.google.de/settings/ads, wobei diese Einstellung gelöscht wird, wenn Sie Ihre Cookies löschen. Alternativ können Sie sich bei der Digital Advertising Alliance unter der Internetadresse www.aboutads.info über das Setzen von Cookies informieren und Einstellungen hierzu vornehmen. Schließlich können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Bei der Nichtannahme von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google: http://www.google.de/policies/privacy/

11.2 Google AdSense

Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google").

Google AdSense verwendet sog. Cookies sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog."Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt undausgewertet werden können.

Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Websitewerden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen.

Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die beschriebene Verarbeitung von Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der zielgerichteten werblichen Ansprache des Nutzers durch werbende Dritte, deren Anzeigen auf der Basis des ausgewerteten Nutzerverhalten auf dieser Websiteangezeigt werden. Diese Verarbeitung dient ebenfalls unserem finanziellen Interesse ander Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials unseres Internetauftritts durchentgeltliche Einblendung von personalisierten Drittwerbeinhalten. Unter der nachstehenden Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/

Sie können Cookies für Anzeigenvorgaben dauerhaft deaktivieren, indem Sie diese durcheine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern oder Sie können das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plug-in herunterladen und installieren: https://www.google.com/settings/ads/plugin?hl=de

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Funktionen dieser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Soweit rechtlich erforderlich, haben wir zur vorstehend dargestellten Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, befolgen Sie bitte die vorstehend geschilderte Möglichkeit zur Vornahmeeines Widerspruchs.

11.3 Verwendung von Affiliate-Programmen

- Amazon Partnerprogramm (AmazonPartnerNet)

Wir nehmen am Partnerprogramm "AmazonPartnerNet" der Amazon EU S.a.r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (nachfolgend "Amazon") teil. In diesem Zusammenhang haben wir auf unserer Website Werbeanzeigen als Links platziert, die zu Angeboten auf verschiedenen Amazon-Websites führen. Amazon setzt Cookies ein, hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden, um die Herkunft von Bestellungen nachvollziehen zu können, die über solche Links generiert wurden. Dabei kann Amazon unter anderem erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website angeklickt haben. Diese Informationen werden zur Zahlungsabwicklung zwischen uns und Amazon benötigt. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit Amazon gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Amazon finden Sie in der Amazon.de-Datenschutzerklärung unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=footer_privacy?ie=UTF8&nodeId=3312401

Wenn Sie die Auswertung des Nutzerverhaltens via Cookies blockieren möchten, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen. Sie können die interessenbezogenen Anzeigen bei Amazon auch über den Link http://www.amazon.de/gp/dra/info deaktivieren.

- AWIN Performance Advertising Netzwerk

Wir nehmen am Performance Advertising Netzwerk der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (nachfolgend "AWIN") teil. Im Rahmen seiner Tracking-Dienste speichert AWIN zur Dokumentation von Transaktionen (z.B. von Leads und Sales) Cookies auf Endgeräten von Nutzern, die Webseiten oder andere Onlineangebote seiner Kunden besuchen oder nutzen (z.B. für einen Newsletter registrieren oder eine Bestellung in einem Onlineshop aufgeben). Diese Cookies dienen allein dem Zweck einer korrekten Zuordnung des Erfolgs eines Werbemittels und der entsprechenden Abrechnung im Rahmen seines Netzwerks.

In einem Cookie wird lediglich die Information darüber platziert, wann von einem Endgerät ein bestimmtes Werbemittel angeklickt wurde. In den AWIN Tracking Cookies wird eine individuelle, jedoch nicht auf den einzelnen Nutzer zuordnungsfähige Ziffernfolge hinterlegt, mit der das Partnerprogramm eines Advertisers, der Publisher, der Zeitpunkt der Aktion des Nutzers (Click oder View) dokumentiert werden. Hierbei erhebt AWIN auch Informationen über das Endgerät, von dem eine Transaktion durchgeführt wird, z.B. das Betriebssystem und den aufrufenden Browser. Sofern die Informationen auch personenbezogen Daten enthalten, erfolgt die beschriebene Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten finanziellen Interesses an der Abwicklung von Provisionszahlungen mit AWIN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Falls Sie die Speicherung von Cookies in Ihrem Browser nicht wünschen, können Sie dies durch die entsprechende Browsereinstellung erreichen. Sie können in Ihrem jeweiligen Browser das Speichern von Cookies unter Extras/Internetoptionen deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Onlineangebote und einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen. Sie können Cookies auch jederzeit löschen.

In diesem Fall werden die darin hinterlegten Informationen von Ihrem Endgerät entfernt.Weitere Informationen zur Datennutzung durch AWIN erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens: https://www.awin.com/de/rechtliches

 

12) Webanalysedienste

12.1 Jetpack (ehemals WordPress.com-Stats)

Dieses Angebot nutzt den Webanalysedienst Jetpack (vormals WordPress.com-Stats) betrieben von Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA, unter Einsatz der Trackingtechnologie von Quantcast Inc., 201 3rd St, Floor 2, San Francisco, CA 94103-3153, USA.

Mit Hilfe von Jetpack werden auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO pseudonymisierte Besucherdaten gesammelt, ausgewertet und gespeichert. Aus diesen Daten können zum selben Zweck pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden. Jetpack verwendet sog. Cookies, also kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden.

Diese Cookies dienen unter anderem dazu, den Browser wiederzuerkennen, und ermöglichen so eine genauere Ermittlung der Statistikdaten. Die IP-Adresse des Nutzers hat an den erhobenen Informationen teil, wird aber sofort nach der Erhebung und vor deren Speicherung pseudonymisiert, um eine Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich der pseudonymisierten IP-Adresse) werden zur Wahrung der oben genannten Interessen auf einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert.

Automattic Inc. mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.

Um einer Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft zu widersprechen, können Sie unter nachfolgendem Link ein Opt-Out-Cookie von Quantcast beziehen, welches bewirkt, dass zukünftig keine Besucherdaten Ihres Browsers bei Jetpack erhoben und gespeichert werden: http://www.quantcast.com/opt-out
Der Opt-Out-Cookie wird von Quantcast gesetzt.

 

13) Tools und Sonstiges

13.1 Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fontsdie von der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5,Irland („Google“) bereitgestellt werden.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Auf diese Weise erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde.

Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt einberechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/

13.2 Wordfence

Zu Sicherheitszwecken verwendet diese Webseite das Plugin „Wordfence“, einen Dienstder Defiant Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachstehend„Wordfence“).

Das Plugin schützt die Website und die damit verbundene IT-Infrastrukturvor unberechtigten Drittzugriffen, Cyberangriffen sowie vor Viren und Malware. Wordfence erfasst die IP-Adressen von Nutzern sowie gegebenenfalls weitere Daten zu Ihrem Verhalten auf unserer Website (insbesondere aufgerufene URLs und Header-Informationen), um illegitime Seitenzugriffe und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Dabei wird die erfasste IP-Adresse mit einer Liste bekannter Angreiferverglichen. Wird die erfasste IP-Adresse als Sicherheitsrisiko erkannt, kann Wordfencediese automatische für den Seitenzugriff sperren.

Die so erhobenen Informationenwerden an einen Server der Defiant Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Die beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unsere berechtigten Interessen am Schutz der Webseite vor schädlichen Cyber-Angriffen und an der Wahrung der Struktur- und Datenintegrität- und -sicherheit. Die Defiant Inc. beruft sich auf die Standarddatenschutzklauseln laut Art. 46 Satz 2 lit. cDSGVO als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Verfügen Seitenbesucher der Webseite über Login-Rechte, setzt Wordfence außerdem Cookies (= kleine Textdateien) auf dem jeweils verwendeten Endgerät des Besuchers. Mithilfe der Cookies können bestimmte Standort- und Geräteinformationen ausgelesen werden, die eine Einschätzung darüber ermöglichen, ob der Login-berechtigte Zugriff von einer legitimierten Person stammt.

Gleichzeitig können über die Cookies Zugriffsrechte evaluiert und über eine seiteninterne Firewall entsprechend der Berechtigungsstufe freigegeben werden. Schließlich dienen die Cookies dazu, irreguläre Zugriffe von Seitenadministratoren von neuen Geräten oder neuen Standorten aus zu registrieren und andere Administratoren hierüber zu benachrichtigen. Diese Cookies werden nur gesetzt, sofern ein Nutzer über Login-Rechte verfügt. Bei Seitenbesucher ohne Login-Befugnis setzt Wordfence keine Cookies.

Sofern über die Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs.1 lit f. DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interessesan der Verhinderung illegitimer Zugriffe auf die Seitenverwaltung und der Abwehr nicht autorisierter Administratorenzugriffe. Wir haben mit der Defiant Inc. einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) abgeschlossen, mit dem wir das Unternehmen verpflichten, die Daten von Seitenbesuchern zu schützen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen zur Datennutzung der Defiant Inc. für Wordfence erhalten Sie inder Datenschutzerklärung von Wordfence unter https://www.wordfence.com/privacy-policy/

 

14) Rechte des Betroffenen

14.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

14.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

15) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig –zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlagevon Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder aufsonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

© IT-Recht Kanzlei

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Version: 201804251040

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